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   BVerwG, 20.01.1993 - 9 B 149.92   

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BVerwG, 20.01.1993 - 9 B 149.92 (https://dejure.org/1993,16049)
BVerwG, Entscheidung vom 20.01.1993 - 9 B 149.92 (https://dejure.org/1993,16049)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Januar 1993 - 9 B 149.92 (https://dejure.org/1993,16049)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anspruch auf Asyl - Voraussetzung des Vorliegens eines Abschiebungsschutzes

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91

    Streitwertfestsetzung im Asylverfahren

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1993 - 9 B 149.92
    Nach dem Urteil des Senats vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - (Dok.Ber. A 1992, 119 = Buchholz 402.25 § 7 AsylVfG Nr. 1) ist nämlich in den vom Bundesamt bis zum 31. Dezember 1990 entschiedenen und noch bei Gericht anhängigen Asylverfahren durch die Erweiterung des Asylantragsbegriffs in § 7 Abs. 1 AsylVfG und die in § 12 Abs. 6 AsylVfG getroffene Regelung kraft Gesetzes eine Erweiterung des Streitgegenstandes eingetreten mit der Folge, daß auch in diesen Verfahren von Amts wegen nicht nur über das Asylbegehren nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG, sondern zugleich auch über das Vorliegen der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG zu entscheiden ist.

    Als solche greift sie durch, denn das Berufungsgericht hat entgegen der im Urteil vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - (a.a.O.) enthaltenen Rechtsauffassung über die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG nicht entschieden.

    Bei der Streitwertfestsetzung war zu berücksichtigen, daß Streitgegenstand allein die bisher unterlassene Feststellung über das Vorliegen der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG ist (vgl. Streitwertbeschluß vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 55).

  • BVerwG, 22.10.1986 - 3 B 43.86

    Vorlagepflicht an den EuGH als Revisionszulassungsgrund

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1993 - 9 B 149.92
    Die Rüge ist aber unter den hier gegebenen Umständen als Abweichungsrüge im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (vgl. z.B. Beschluß vom 22. Oktober 1986 - BVerwG 3 B 43.86 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 243) und - da sie Verfahrensrecht betrifft - zugleich als Verfahrensrüge zu behandeln (vgl. Beschluß vom 29. Juni 1977 - BVerwG 5 B 88.76 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 154).
  • BVerwG, 29.06.1977 - 5 B 88.76

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1993 - 9 B 149.92
    Die Rüge ist aber unter den hier gegebenen Umständen als Abweichungsrüge im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (vgl. z.B. Beschluß vom 22. Oktober 1986 - BVerwG 3 B 43.86 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 243) und - da sie Verfahrensrecht betrifft - zugleich als Verfahrensrüge zu behandeln (vgl. Beschluß vom 29. Juni 1977 - BVerwG 5 B 88.76 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 154).
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