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   BVerwG, 20.01.2000 - 2 B 68.99   

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BVerwG, 20.01.2000 - 2 B 68.99 (https://dejure.org/2000,15295)
BVerwG, Entscheidung vom 20.01.2000 - 2 B 68.99 (https://dejure.org/2000,15295)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Januar 2000 - 2 B 68.99 (https://dejure.org/2000,15295)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Vorliegen einer Klärungsbedürftigkeit bezüglich der Verfassungskonformität des § 53a BeamtVG (Beamtenversorgungsgesetz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.09.1997 - 2 C 35.96

    Anrechnung privaten Erwerbseinkommens auf Beamtenversorgung bei vorzeitigem

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2000 - 2 B 68.99
    In dem - auch von der Beschwerde erwähnten - Urteil vom 18. September 1997 - BVerwG 2 C 35.96 - (BVerwGE 105, 226) hat der Senat ausgeführt, daß die Ruhensregelung des § 53 a BeamtVG nebst der Übergangsregelung des § 69 Abs. 1 Nr. 2 Satz 7 BeamtVG mit Verfassungsrecht vereinbar ist (a.a.O. S. 229 ff.).

    In dem Urteil vom 18. September 1997 - BVerwG 2 C 35.96 - (a.a.O.) ist dargelegt, daß der sachliche Grund für die Ruhensregelung darin liegt, daß die in den Ruhestand versetzten Beamten aufgrund ihres Unvermögens, ihre Dienstleistung bis zur gesetzlichen Altersgrenze zu erbringen, einerseits von ihrer Dienstleistungspflicht befreit sind, andererseits aber aufgrund der ihnen gerade dadurch eröffneten und auch wahrgenommenen Möglichkeit, außerhalb des öffentlichen Dienstes in nicht unerheblichem Maße erwerbstätig zu sein, ein beträchtliches privatwirtschaftliches Einkommen erzielen.

    Die ebenfalls als rechtsgrundsätzlich klärungsbedürftig aufgeworfene Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der Übergangsregelung für die Neuregelung des § 53 a BeamtVG a.F. in § 69 BeamtVG a.F. ist hinsichtlich der auf den Kläger anwendbaren Regelung in Absatz 1 Nr. 2 Satz 7 der Vorschrift ebenfalls durch das Urteil des beschließenden Senats vom 18. September 1997 - BVerwG 2 C 35.96 - (a.a.O.) geklärt.

  • BVerwG, 13.09.1999 - 2 B 53.99

    Streitwert in beamtenrechtlichen Streitigkeiten wegen eines sog. Teilstatus; -,

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2000 - 2 B 68.99
    Dabei hat der Senat gemäß seiner ständigen Praxis in Streitsachen, welche die Verbesserung der versorgungsrechtlichen Rechtsstellung betreffen, pauschalierend den zweifachen Jahresbetrag des streitigen Anrechnungsbetrages, der sich hier im Zeitpunkt des Widerspruchsbescheides auf 985, 46 DM im Monat beläuft, zugrunde gelegt (vgl. Beschluß vom 13. September 1999 - BVerwG 2 B 53.99 - ).
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