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   BVerwG, 20.01.2004 - 1 C 9.03   

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BVerwG, 20.01.2004 - 1 C 9.03 (https://dejure.org/2004,90)
BVerwG, Entscheidung vom 20.01.2004 - 1 C 9.03 (https://dejure.org/2004,90)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Januar 2004 - 1 C 9.03 (https://dejure.org/2004,90)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    AuslG § 51 Abs. 1, § 53 Abs. 4; GFK Art. 1 A Nr. 2
    Apostasie; Abfall vom Islam; Konversion; konvertierte Muslime; Glaubenswechsel; Übertritt zum christlichen Glauben; asylrechtlicher Abschiebungsschutz; Flüchtlingsbegriff; Flüchtlingseigenschaft; Flüchtlingsanerkennung; Verfolgung; Religionsfreiheit; religiöse ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    AuslG § 51 Abs. 1, § 53 Abs. 4
    Abfall vom Islam; Apostasie; Flüchtlingsanerkennung; Flüchtlingsbegriff; Flüchtlingseigenschaft; Glaubenswechsel; Gottesdienstbesuch im Iran; Konversion; Religionsfreiheit; Verfolgung; asylrechtlicher Abschiebungsschutz; forum internum; konvertierte Muslime; religiöse ...

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung als politischer Flüchtling wegen Eingriffen in den Bereich der Menschenwürde; Verfolgungsgefahr wegen Übertritts vom muslimischen zum christlichen Glauben bei Rückkehr in den Iran; Anspruch auf Gewährung von Abschiebungsschutz wegen staatlich geduldeter ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 51 Abs. 1
    Iran, Monarchisten, Oppositionelle, Exilpolitische Betätigung, Religiös motivierte Verfolgung, Christen (evangelische), Apostasie, Konversion, Religiöses Existenzminimum, Religionsfreiheit, Verfolgungsbegriff

  • Judicialis

    AuslG § 51 Abs. 1; ; AuslG § 53 Abs. 4; ; GFK Art. 1 A Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 51 Abs. 1 § 53 Abs. 4; GFK Art. 1 A Nr. 2
    Asylrecht wegen eingeschränkter Religionsausübung zum Christentum übergetretener Muslime im Iran - Apostasie; Abfall vom Islam; Konversion; konvertierte Muslime; Glaubenswechsel; Übertritt zum christlichen Glauben; asylrechtlicher Abschiebungsschutz; Flüchtlingsbegriff; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Asyl bei Übertritt eines Iraners vom islamischen zum christlichen Glauben?

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Asyl bei Übertritt eines Iraners vom islamischen zum christlichen Glauben?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 120, 16
  • NJW 2005, 697 (Ls.)
  • NVwZ 2004, 1000
  • DVBl 2004, 902
 
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Wird zitiert von ... (310)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2004 - 1 C 9.03
    Denn eine die Asyl- oder Flüchtlingsanerkennung rechtfertigende Verfolgung kann sich nicht nur aus staatlichen oder dem Staat zurechenbaren Eingriffen in Leib, Leben oder persönliche Freiheit des Betroffenen, sondern auch aus Eingriffen in andere Rechtsgüter wie die Religionsfreiheit ergeben, wenn sie nach ihrer Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzen (BVerfGE 76, 143 unter Hinweis auf BVerfGE 54, 341 ).

    Diese müssen vielmehr ein solches Gewicht erhalten, dass sie in den elementaren Bereich eingreifen, den der Einzelne unter dem Gesichtspunkt der Menschenwürde wie nach internationalem Standard als so genanntes religiöses Existenzminimum zu seinem Leben- und Bestehenkönnen als sittliche Person benötigt (BVerfGE 76, 143 , ferner Kammerbeschluss vom 19. Dezember 1994 - 2 BvR 1426/91 - InfAuslR 1995, 210 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 16.85 - BVerwGE 74, 31 ).

    Insbesondere wenn ein Staat seine Existenz auf eine bestimmte Religion gründet - wie dies im Iran der Fall ist -, sind Maßnahmen, die er zur näheren Definition und Abgrenzung der Zugehörigkeit zu dieser Staatsreligion sowie zu deren Schutz ergreift, ungeachtet ihres Eingriffs in die Religionsfreiheit so lange nicht als Verfolgung anzusehen, als sie das von der Menschenwürde gebotene religiöse Existenzminimum belassen (BVerfGE 76, 143 ).

    Innerhalb einer Religionsgemeinschaft können sich demnach durchaus für praktizierende oder eher am Rande stehende Gläubige Unterschiede ergeben (BVerfGE 76, 143 ).

    Dies ergibt sich schon daraus, dass beide Schutzformen letztlich auf der von der Achtung der Unverletzlichkeit der Menschenwürde bestimmten Grundüberzeugung beruhen und wird nicht zuletzt durch die Herleitung des asylrechtlichen Schutzumfangs bei Beschränkungen der Religionsfreiheit in Anlehnung an den Flüchtlingsbegriff der Genfer Flüchtlingskonvention (Art. 1 A GFK) bestätigt (vgl. BVerfGE 76, 143 ).

  • BVerwG, 26.10.1993 - 9 C 50.92

    Staatliche Eingriffe in Rechtsgüter - Politische Verfolgung - Strafnormen -

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2004 - 1 C 9.03
    Die vorstehenden Grundsätze gelten gleichermaßen für das verfassungsrechtlich gewährleistete Asylrecht nach Art. 16 a GG wie für den gemäß § 3 AsylVfG mit der Anerkennung als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) verbundenen Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG (vgl. Urteil vom 26. Oktober 1993 - BVerwG 9 C 50.92 - Buchholz 402.25 § 1 AslyVfG Nr. 165 = NVwZ 1994, 500).

    Sie sagen dagegen nichts darüber aus, ob allein das Verbot einer öffentlichen Religionsausübung - ohne schon erfolgte oder unmittelbar drohende Eingriffe der genannten Art - bereits als Verfolgung zu qualifizieren ist (Urteil vom 26. Oktober 1993 - BVerwG 9 C 50.92 - Buchholz a.a.O. S. 401 f.).

  • BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 16.85

    Intensität - Schwere - Objektive Beurteilung - Beschränkungen der

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2004 - 1 C 9.03
    Diese müssen vielmehr ein solches Gewicht erhalten, dass sie in den elementaren Bereich eingreifen, den der Einzelne unter dem Gesichtspunkt der Menschenwürde wie nach internationalem Standard als so genanntes religiöses Existenzminimum zu seinem Leben- und Bestehenkönnen als sittliche Person benötigt (BVerfGE 76, 143 , ferner Kammerbeschluss vom 19. Dezember 1994 - 2 BvR 1426/91 - InfAuslR 1995, 210 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 16.85 - BVerwGE 74, 31 ).

    Um Missverständnisse zu vermeiden, weist der Senat in diesem Zusammenhang darauf hin, dass staatliche Beschränkungen und Verbote in die Öffentlichkeit hineinwirkender Formen religiöser Betätigung, wie etwa der Missionierung oder des Tragens religiöser Symbole in der Öffentlichkeit, unabhängig davon, ob sie nach dem Selbstverständnis der Glaubensgemeinschaft zum unverzichtbaren Inhalt der Religionsausübung gehören, allein noch keine asylrechtlich erhebliche Verfolgung darstellen (vgl. Urteil vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 16.85 - BVerwGE 74, 31 ).

  • OVG Saarland, 23.10.2002 - 9 R 3/00

    Iran, Unruhen, Ghazwin, Glaubwürdigkeit, exilpolitische Betätigung, Monarchisten,

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2004 - 1 C 9.03
    Diese tatrichterliche Würdigung der Auskunftslage, die - wie auch das Berufungsgericht betont - im Ergebnis mit der sonstigen obergerichtlichen Rechtsprechung übereinstimmt (vgl. zuletzt auch OVG Saarlouis, Urteil vom 23. Oktober 2002 - 9 R 3/00 - OVG Hamburg, Urteil vom 29. August 2003 - 1 Bf 11.98.A -), lässt einen Verstoß gegen Bundesrecht nicht erkennen.
  • BVerfG, 19.12.1994 - 2 BvR 1426/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Asylerheblichkeit von Einschränkungen

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2004 - 1 C 9.03
    Diese müssen vielmehr ein solches Gewicht erhalten, dass sie in den elementaren Bereich eingreifen, den der Einzelne unter dem Gesichtspunkt der Menschenwürde wie nach internationalem Standard als so genanntes religiöses Existenzminimum zu seinem Leben- und Bestehenkönnen als sittliche Person benötigt (BVerfGE 76, 143 , ferner Kammerbeschluss vom 19. Dezember 1994 - 2 BvR 1426/91 - InfAuslR 1995, 210 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 16.85 - BVerwGE 74, 31 ).
  • BVerwG, 29.08.1995 - 9 C 1.95

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2004 - 1 C 9.03
    Dieser - auch als "forum internum" bezeichnete (vgl. etwa Urteil vom 25. Januar 1995 - BVerwG 9 C 279.94 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 176 = NVwZ 1996, 82) - unverzichtbare und unentziehbare Kern der Privatsphäre des glaubenden Menschen umfasst die religiöse Überzeugung als solche und die Religionsausübung abseits der Öffentlichkeit und in persönlicher Gemeinschaft mit anderen Gläubigen dort, wo man sich nach Treu und Glauben unter sich wissen darf (vgl. neben den vorstehend genannten Entscheidungen auch Urteil vom 29. August 1995 - BVerwG 9 C 1.95 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 179).
  • BVerwG, 25.01.1995 - 9 C 279.94

    Ablehnung eines Asylantrages

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2004 - 1 C 9.03
    Dieser - auch als "forum internum" bezeichnete (vgl. etwa Urteil vom 25. Januar 1995 - BVerwG 9 C 279.94 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 176 = NVwZ 1996, 82) - unverzichtbare und unentziehbare Kern der Privatsphäre des glaubenden Menschen umfasst die religiöse Überzeugung als solche und die Religionsausübung abseits der Öffentlichkeit und in persönlicher Gemeinschaft mit anderen Gläubigen dort, wo man sich nach Treu und Glauben unter sich wissen darf (vgl. neben den vorstehend genannten Entscheidungen auch Urteil vom 29. August 1995 - BVerwG 9 C 1.95 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 179).
  • BVerwG, 24.05.2000 - 9 C 34.99

    Abschiebungsverbot aus Europäischer Menschenrechtskonvention; Religionsfreiheit

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2004 - 1 C 9.03
    Sollte das Berufungsgericht auf der Grundlage seiner weiteren Ermittlungen zu der Überzeugung gelangen, dass Apostaten im Iran jedenfalls eine Teilnahme an Gottesdiensten mit Gleichgesinnten abseits der Öffentlichkeit möglich und zumutbar ist, stünde dem Kläger weder asylrechtlicher Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG noch Abschiebungsschutz nach § 53 Abs. 4 AuslG zu (zum entsprechenden Schutzumfang des zum menschenrechtlichen Mindeststandard gehörenden Kerns der Religionsfreiheit nach Art. 9 EMRK vgl. Urteil vom 24. Mai 2000 - BVerwG 9 C 34.99 - BVerwGE 111, 223 ).
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2004 - 1 C 9.03
    Darin liegt eine Verletzung sachlichen Rechts (vgl. Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 ).
  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 5.01

    Rechtsschutzbedürfnis; Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; allgemeine

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2004 - 1 C 9.03
    Schließlich weist der Senat darauf hin, dass die Oberverwaltungsgerichte gehalten sind, sich mit der Würdigung der Auskunftslage durch andere Oberverwaltungsgerichte auseinander zu setzen (vgl. zuletzt Urteil vom 12. Juli 2001 - BVerwG 1 C 5.01 - BVerwGE 115, 1 m.w.N.).
  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Der Senat folgt dieser Auslegung und hält daher an der vor Inkrafttreten der Richtlinie 2004/83/EG vertretenen, hiervon abweichenden Rechtsauffassung für den Flüchtlingsschutz (vgl. Urteil vom 20. Januar 2004 - BVerwG 1 C 9.03 - BVerwGE 120, 16 ) nicht mehr fest.

    Der Senat folgt dieser Auslegung und hält daher an seiner vor Inkrafttreten der Richtlinie 2004/83/EG vertretenen, hiervon abweichenden Rechtsauffassung (vgl. Urteil vom 20. Januar 2004 a.a.O. ) nicht mehr fest.

  • BVerwG, 09.12.2010 - 10 C 19.09

    Asyl; Flüchtlingsanerkennung; Verfolgungshandlung; Verfolgungsgrund; Religion;

    Das vorlegende Gericht ist deshalb schon vor Geltung der Richtlinie 2004/83/EG in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, dass Verletzungen der Religionsfreiheit - jedenfalls wenn sie einen für die religiöse Identität des Einzelnen wesentlichen Kernbereich betreffen - die Annahme einer asylerheblichen Verfolgung rechtfertigen (vgl. Urteil vom 20. Januar 2004 - BVerwG 1 C 9.03 - BVerwGE 120, 16 m.w.N.).

    b) Das vorlegende Gericht ist in seiner Rechtsprechung vor Inkrafttreten der Richtlinie 2004/83/EG davon ausgegangen, dass eine asylrechtlich beachtliche Verfolgung nur von Handlungen ausgeht, die in das religiöse Existenzminimum eines Menschen eingreifen (vgl. Urteil vom 20. Januar 2004 - BVerwG 1 C 9.03 - BVerwGE 120, 16 ).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zur Rechtslage vor Inkrafttreten der Richtlinie 2004/83/EG die Auffassung vertreten, die unterdrückte Glaubensbetätigung müsse für die Religionsgemeinschaft nach deren Selbstverständnis wie für den einzelnen Glaubensangehörigen selbst unverzichtbar sein (vgl. Urteil vom 20. Januar 2004 a.a.O. ).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.06.2013 - A 11 S 757/13

    Flüchtlingseigenschaft für Angehörigen der Glaubensgemeinschaft der Ahmadiyya aus

    Der Senat folgt dieser Auslegung und hält daher an der vor Inkrafttreten der Richtlinie 2004/83/EG vertretenen, hiervon abweichenden Rechtsauffassung für den Flüchtlingsschutz (vgl. Urteil vom 20. Januar 2004 - BVerwG 1 C 9.03 - BVerwGE 120, 16 ) nicht mehr fest.

    Der Senat folgt dieser Auslegung und hält daher an seiner vor Inkrafttreten der Richtlinie 2004/83/EG vertretenen, hiervon abweichenden Rechtsauffassung (vgl. Urteil vom 20. Januar 2004 a.a.O. ) nicht mehr fest .

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