Rechtsprechung
   BVerwG, 20.01.2011 - 2 B 49.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,14574
BVerwG, 20.01.2011 - 2 B 49.10 (https://dejure.org/2011,14574)
BVerwG, Entscheidung vom 20.01.2011 - 2 B 49.10 (https://dejure.org/2011,14574)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Januar 2011 - 2 B 49.10 (https://dejure.org/2011,14574)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,14574) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 132 Abs 2 Nr 2 VwGO, § 132 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 86 Abs 1 VwGO, § 3 BDG, § 58 BDG
    Nichtzulassungsbeschwerde in Disziplinarverfahren; Abweichungsrüge; Aufklärungsmangel

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Revisionsnichtzulassungsbeschwerde bei Rüge einer Divergenz wegen Fehlerhaftigkeit der Gesamtwürdigung der be- und entlastenden Umstände durch das Tatsachengericht

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde in Disziplinarverfahren; Abweichungsrüge; Aufklärungsmangel

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde in Disziplinarverfahren; Abweichungsrüge; Aufklärungsmangel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Revisionsnichtzulassungsbeschwerde bei Rüge einer Divergenz wegen Fehlerhaftigkeit der Gesamtwürdigung der be- und entlastenden Umstände durch das Tatsachengericht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2011 - 2 B 49.10
    Das Berufungsurteil weiche vom Urteil des Senats vom 20. Oktober 2005 - BVerwG 2 C 12.04 - (BVerwGE 124, 252 = Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 1) ab, weil das Gericht die den Beklagten belastenden Gesichtspunkte bei der Frage, ob bei diesem aufgrund eines schweren Dienstvergehens ein endgültiger Vertrauensverlust im Sinne des § 13 Abs. 2 Satz 1 BDG eingetreten sei, nicht im vollen Umfang berücksichtigt und gewürdigt habe.

    Mit diesen Ausführungen greift die Beschwerde lediglich die einzelfallbezogene Würdigung des Berufungsgerichts, das im Übrigen sämtliche, von der Beschwerde benannten Umstände berücksichtigt hat, an, zeigt aber keinen, dem Urteil des Senats vom 20. Oktober 2005 a.a.O. entgegenstehenden Rechtssatz des Berufungsgerichts auf.

  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2011 - 2 B 49.10
    In Bezug auf den Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 58 BDG, § 3 BDG i.V.m. § 86 Abs. 1 VwGO) müssen dementsprechend auch die für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen bezeichnet werden und es muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (Beschluss vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265).
  • BVerwG, 03.07.2007 - 2 B 18.07

    Zweck und Voraussetzungen der Grundsatzrüge sowie der Divergenzrüge und deren

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2011 - 2 B 49.10
    In Disziplinarverfahren kann eine Divergenz grundsätzlich nicht damit begründet werden, das Tatsachengericht habe die be- und entlastenden Umstände im Rahmen der Gesamtwürdigung gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 bis 4 BDG fehlerhaft gewichtet (Beschluss vom 3. Juli 2007 - BVerwG 2 B 18.07 - Rn. 7 = Buchholz 235.1 § 69 BDG Nr. 1).
  • BVerwG, 24.06.2016 - 2 B 24.15

    Disziplinarrechtlicher Milderungsgrund bei Verletzung des Postgeheimnisses

    In Disziplinarverfahren kann eine Divergenz außerdem grundsätzlich nicht damit begründet werden, das Tatsachengericht habe die be- und entlastenden Umstände im Rahmen der Gesamtwürdigung gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 bis 4 BDG fehlerhaft gewichtet, weil es sich stets um eine einzelfallbezogene Würdigung handelt, die einer revisionsgerichtlichen Überprüfung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 20. Januar 2011 - 2 B 49.10 - IÖD 2011, 46 und vom 3. Juli 2007 - 2 B 18.07 - Buchholz 235.1 § 69 BDG Nr. 1 Rn. 7).
  • BVerwG, 29.08.2017 - 2 B 10.17

    Bemessung der Disziplinarmaßnahme wegen des Öffnens von Postsendungen und

    In Disziplinarverfahren kann eine Divergenz jedoch grundsätzlich nicht damit begründet werden, das Tatsachengericht habe die be- und entlastenden Umstände im Rahmen der Gesamtwürdigung gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 bis 4 BDG fehlerhaft gewichtet, weil es sich stets um eine einzelfallbezogene Würdigung handelt, die einer revisionsgerichtlichen Überprüfung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 20. Januar 2011 - 2 B 49.10 - IÖD 2011, 46, vom 3. Juli 2007 - 2 B 18.07 - Buchholz 235.1 § 69 BDG Nr. 1 Rn. 7 und vom 24. Juni 2016 - 2 B 24.15 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 37 Rn. 13).
  • BVerwG, 07.04.2022 - 2 B 6.22

    Störung des Betriebsfriedens durch Versenden von E-Mails an eine Kollegin und

    Wie dargelegt, kann in Disziplinarverfahren eine Divergenz nicht damit begründet werden, das Tatsachengericht habe die be- und entlastenden Umstände im Rahmen der Gesamtwürdigung fehlerhaft gewichtet (BVerwG, Beschlüsse vom 3. Juli 2007 - 2 B 18.07 - Rn. 7 und vom 20. Januar 2011 - 2 B 49.10 - IÖD 2011, 46).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht