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   BVerwG, 20.01.2016 - 10 C 24.14   

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https://dejure.org/2016,8183
BVerwG, 20.01.2016 - 10 C 24.14 (https://dejure.org/2016,8183)
BVerwG, Entscheidung vom 20.01.2016 - 10 C 24.14 (https://dejure.org/2016,8183)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Januar 2016 - 10 C 24.14 (https://dejure.org/2016,8183)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    GRC Art. 15, 16, 51; AEUV Art. 45, 56; GG Art. 12 Abs. 1; WPO § 43a; FZA-CH Art. 4, 5, 7 Buchst. b
    Wirtschaftsprüfer; gewerbliche Tätigkeit; Schweizer Aktiengesellschaft; Verwaltungsrat; Vorsitz; Delegation; Aufsicht; Zweitberuf; Arbeitnehmerfreizügigkeit; Dienstleistungsfreiheit.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GRC Art. 15, 16, 51
    Arbeitnehmerfreizügigkeit; Aufsicht; Delegation; Dienstleistungsfreiheit; Schweizer Aktiengesellschaft; Verwaltungsrat; Vorsitz; Wirtschaftsprüfer; Zweitberuf; gewerbliche Tätigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 43a Abs 3 Nr 1 WiPrO, Art 15 EUGrdRCh, Art 16 EUGrdRCh, Art 51 EUGrdRCh, Art 45 AEUV
    Zum Verbot gewerblicher Tätigkeit eines Wirtschaftsprüfers

  • Wolters Kluwer

    Umfang des Verbots der Betätigung eines Wirtschaftsprüfers in einem geschäftsführenden Organ einer Kapitalgesellschaft

  • doev.de PDF

    Zum Verbot gewerblicher Tätigkeit eines Wirtschaftsprüfers

  • rewis.io

    Zum Verbot gewerblicher Tätigkeit eines Wirtschaftsprüfers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WPO § 43a Abs. 3 Nr. 1
    Umfang des Verbots der Betätigung eines Wirtschaftsprüfers in einem geschäftsführenden Organ einer Kapitalgesellschaft

  • datenbank.nwb.de

    Zum Verbot gewerblicher Tätigkeit eines Wirtschaftsprüfers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wirtschaftsprüfer - und das Verbot gewerblicher Tätigkeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verbot einer gewerblichen Tätigkeit neben einer solchen als Wirtschaftsprüfer rechtmäßig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verbot einer gewerblichen Tätigkeit neben einer solchen als Wirtschaftsprüfer rechtmäßig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 154, 58
  • NVwZ-RR 2016, 538
  • DÖV 2016, 658
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2016 - 10 C 24.14
    § 43a Abs. 3 Nr. 1 WPO greift mit dem Verbot, neben dem Beruf als Wirtschaftsprüfer eine gewerbliche Tätigkeit als Zweitberuf auszuüben, in die Freiheit der Berufswahl ein (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 15. Februar 1967 - 1 BvR 569, 589/92 - BVerfGE 21, 173 und vom 4. November 1992 - 1 BvR 79/85 u.a. - BVerfGE 87, 287 ).

    Für die Erforderlichkeit des Eingriffs kommt es darauf an, welche wirtschaftlichen Folgen eine Berufssperre für die Bewerber verursacht und welchen Aufwand es kostet, die Sperre zu übersteigen (BVerfG, Beschluss vom 4. November 1992 - 1 BvR 79/85 u.a. - BVerfGE 87, 287 ).

    Inkompatibilitätsvorschriften wie die vorliegende sind nur dort erforderlich und zumutbar, wo die Gefahr einer Interessenkollision sich deutlich abzeichnet und nicht mit Hilfe von Berufsausübungsregelungen zu bannen ist (BVerfG, Beschluss vom 4. November 1992 - 1 BvR 79/85 u.a. - BVerfGE 87, 287 ).

  • BVerfG, 21.11.1995 - 1 BvR 784/94

    Verfassungsmäßigkeit des § 43a Wirtschaftsprüferordnung

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2016 - 10 C 24.14
    § 43a Abs. 3 Nr. 1 WPO dient den verfassungsrechtlich legitimen Zwecken, die Unabhängigkeit der Berufsausübung von Wirtschaftsprüfern und den Schutz der Mandantendaten zu sichern (vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. November 1995 - 1 BvR 784/94 - NJW-RR 1996, 440).
  • BGH, 04.03.1996 - StbSt (R) 4/95

    Verbot der Tätigkeit eines Berufsangehörigen der steuerberatenden Berufe im

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2016 - 10 C 24.14
    Da die Wirtschaftsprüferordnung den Begriff der gewerblichen Tätigkeit selbst nicht näher erläutert, muss der berufsrechtliche Gewerbebegriff mit den Merkmalen der Selbständigkeit, der Dauerhaftigkeit und des Gewinnstrebens Ausgangspunkt für seine Interpretation sein (vgl. BGH, Urteil vom 4. März 1996 - StbSt (R) 4/95 - BGHSt 42, 55 ; BFH, Urteil vom 17. Mai 2011 - VII R 47/10 - BFHE 234, 379 Rn. 12; vgl. Hense/Ulrich, WPO Kommentar, 2. Aufl. 2013, § 43a Rn. 66).
  • EuGH, 06.03.2014 - C-206/13

    Siragusa - Vorabentscheidungsersuchen - Charta der Grundrechte der Europäischen

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2016 - 10 C 24.14
    Eine solche Durchführung ist anzunehmen, wenn ein Zusammenhang eines nationalen Hoheitsaktes mit dem Unionsrecht besteht, der darüber hinausgeht, dass die fraglichen Sachbereiche benachbart sind, oder wenn der eine von ihnen mittelbare Auswirkungen auf den anderen haben kann (vgl. EuGH, Urteil vom 6. März 2014 - C-206/13 [ECLI:EU:C:2014:126], Siragusa - Rn. 23).
  • BVerfG, 23.08.2013 - 1 BvR 2912/11

    Anforderungen des Art 12 Abs 1 GG (Berufsfreiheit) an die Handhabung

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2016 - 10 C 24.14
    Aus dem Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23. August 2013 - 1 BvR 2912/11 - (NJW 2013, 3357) folgt nichts anderes.
  • BFH, 17.05.2011 - VII R 47/10

    Unvereinbarkeit der Tätigkeit als Vorstandsmitglied einer Genossenschaftsbank mit

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2016 - 10 C 24.14
    Da die Wirtschaftsprüferordnung den Begriff der gewerblichen Tätigkeit selbst nicht näher erläutert, muss der berufsrechtliche Gewerbebegriff mit den Merkmalen der Selbständigkeit, der Dauerhaftigkeit und des Gewinnstrebens Ausgangspunkt für seine Interpretation sein (vgl. BGH, Urteil vom 4. März 1996 - StbSt (R) 4/95 - BGHSt 42, 55 ; BFH, Urteil vom 17. Mai 2011 - VII R 47/10 - BFHE 234, 379 Rn. 12; vgl. Hense/Ulrich, WPO Kommentar, 2. Aufl. 2013, § 43a Rn. 66).
  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1550/03

    Abruf von Kontostammdaten

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2016 - 10 C 24.14
    Die staatliche Anordnung, Jahresabschlüsse durch Wirtschaftsprüfer kontrollieren zu lassen, stellt einen Eingriff in das Recht der geprüften Unternehmen auf informationelle Selbstbestimmung dar, auf das sich nach Art. 19 Abs. 3 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG auch juristische Personen berufen können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1550/03 u.a. - BVerfGE 118, 168 ).
  • BVerfG, 15.02.1967 - 1 BvR 569/62

    Verfassungswidrige Inkompatibilitätsregelungen im Steuerberatungsrecht mangels

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2016 - 10 C 24.14
    § 43a Abs. 3 Nr. 1 WPO greift mit dem Verbot, neben dem Beruf als Wirtschaftsprüfer eine gewerbliche Tätigkeit als Zweitberuf auszuüben, in die Freiheit der Berufswahl ein (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 15. Februar 1967 - 1 BvR 569, 589/92 - BVerfGE 21, 173 und vom 4. November 1992 - 1 BvR 79/85 u.a. - BVerfGE 87, 287 ).
  • VG Berlin, 08.06.2016 - 6 K 103.16

    Verfassungsmäßigkeit des Zweckentfremdungsverbots

    Es ist bereits fraglich, ob hierfür praxisrelevante Anwendungsfälle der Ferienwohnungsvermietung verblieben, bei denen der berufsrechtliche Gewerbebegriff mit den Merkmalen der Selbstständigkeit, der Dauerhaftigkeit und des Gewinnstrebens (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2016 - BVerwG 10 C 24.14 -, juris Rn. 13) nicht erfüllt wäre.
  • BVerwG, 07.12.2016 - 10 C 1.15

    Assekuranzmakler; Aufgaben; Ausnahme; Ausnahmegenehmigung; Ausnahmezulassung;

    Das organschaftliche Handeln für die beiden Kapitalgesellschaften der H. Gruppe teilt den gewerblichen Charakter ihrer unternehmerischen Tätigkeit (dazu vgl. BVerwG, Urteile vom 26. September 2012 - 8 C 6.12 - NJW 2013, 330 Rn. 23 und vom 20. Januar 2016 - 10 C 24.14 - Buchholz 431.4 Wirtschaftsprüfer Nr. 1, Rn. 13, je m.w.N.).

    Zur Widerlegung von Interessenkollisionen sind solche Beschränkungen nur geeignet, soweit sie gesetzlich zulässig und wirksam sind (BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2016 - 10 C 24.14 - Buchholz 431.4 Wirtschaftsprüfer Nr. 1 Rn. 29).

  • BGH, 14.05.2019 - AnwZ (Brfg) 34/18

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft aufgrund einer

    Interessenkollisionen liegen insbesondere dann nahe, wenn der kaufmännische Beruf die Möglichkeit bietet, Informationen zu nutzen, die aus der rechtsberatenden Tätigkeit stammen (st. Rspr.; BVerfGE 87, 287, 320 ff., 329 f.; BVerfG, NJW 2013, 3357 Rn. 25 f.; BGH, Senatsurteile vom 25. November 2013 - AnwZ (Brfg) 10/12, NJW-RR 2014, 498 Rn. 6 f.; vom 11. Januar 2016 - AnwZ (Brfg) 35/15, Rn. 15 f.; jeweils mwN; vgl. auch BVerwGE 154, 58 Rn. 18 f.; BVerwGE 156, 392 Rn. 18; kritisch Kleine-Cosack, BRAO, 7. Aufl., § 7 Rn. 65 ff., 71 f.).
  • BVerwG, 23.03.2016 - 10 C 20.14

    Vereidigter Buchprüfer; Wirtschaftsprüfer; prüfungsfreie Bestellung;

    Sie legt ihrem Wortlaut, ihrer Systematik und den Erwägungsgründen nach lediglich die Anforderungen an Abschlussprüfungen fest und definiert in der Folge Mindestanforderungen an Abschlussprüfer, fixiert aber nicht auch abschließend das Berufsbild eines Abschluss- oder gar eines Wirtschaftsprüfers (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2016 - 10 C 24.14 - juris Rn. 24).
  • VG Berlin, 08.06.2016 - 6 K 243.16

    Verfassungsmäßigkeit des Zweckentfremdungsverbots

    Es ist bereits fraglich, ob hierfür praxisrelevante Anwendungsfälle der Ferienwohnungsvermietung verblieben, bei denen der berufsrechtliche Gewerbebegriff mit den Merkmalen der Selbstständigkeit, der Dauerhaftigkeit und des Gewinnstrebens (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2016 - BVerwG 10 C 24.14 -, juris Rn. 13) nicht erfüllt wäre.
  • AGH Bayern, 29.03.2023 - BayAGH I - 5 - 11/22
    dann nahe, wenn der kaufmännische Beruf die Möglichkeit bietet, Informationen zu nutzen, die aus der rechtsberatenden Tätigkeit stammen (stRspr; BVerfG, NJW 1993, 317; BVerfG, NJW 2013, 3357; BGH, NJW-RR 2014, 498; NJW-RR 2016, 814; BVerwG, DStR 2016, 1629; BVerwGE 156, 392; BGH, NJW-RR 2019, 1270).
  • VG Berlin, 08.06.2016 - 6 K 108.16

    Verfassungsmäßigkeit des Zweckentfremdungsverbots

    Es ist bereits fraglich, ob hierfür praxisrelevante Anwendungsfälle der Ferienwohnungsvermietung verblieben, bei denen der berufsrechtliche Gewerbebegriff mit den Merkmalen der Selbstständigkeit, der Dauerhaftigkeit und des Gewinnstrebens (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2016 - BVerwG 10 C 24.14 -, juris Rn. 13) nicht erfüllt wäre.
  • VG Berlin, 08.06.2016 - 6 K 160.16

    Verfassungsmäßigkeit des Zweckentfremdungsverbots

    Es ist bereits fraglich, ob hierfür praxisrelevante Anwendungsfälle der Ferienwohnungsvermietung verblieben, bei denen der berufsrechtliche Gewerbebegriff mit den Merkmalen der Selbstständigkeit, der Dauerhaftigkeit und des Gewinnstrebens (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2016 - BVerwG 10 C 24.14 -, juris Rn. 13) nicht erfüllt wäre.
  • AGH Bayern, 06.11.2019 - BayAGH I - 5 - 39/18
    Interessenkollisionen liegen insbesondere dann nahe, wenn der kaufmännische Beruf die Möglichkeit bietet, Informationen zu nutzen, die aus der rechtsberatenden Tätigkeit stammen (st. Rspr.; BVerfG, NJW 1993, 317; BVerfG, NJW 2013, 3357; BGH, NJW-RR 2014, 498; NJW-RR 2016, 814; BVerwG, DStR 2016, 1629; BVerwGE 156, 392; BGH, NJW-RR 2019, 1270).
  • VG Berlin, 17.07.2018 - 22 K 146.15
    Das Verbot, neben einer Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer gewerbliche Tätigkeiten auszuüben, war mit Unions- und Verfassungsrecht vereinbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2016 - 10 C 24/14 -, BVerwGE 154, 58-68, juris Rn 12ff).
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