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   BVerwG, 20.01.2022 - 2 WD 2.21   

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BVerwG, 20.01.2022 - 2 WD 2.21 (https://dejure.org/2022,6958)
BVerwG, Entscheidung vom 20.01.2022 - 2 WD 2.21 (https://dejure.org/2022,6958)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Januar 2022 - 2 WD 2.21 (https://dejure.org/2022,6958)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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    SG § 17 Abs. 2 S. 3; SG § 23 Abs. 1 ; StGB § 20
    Disziplinargerichtliches Verfahren betreffend den Vorwurf des sexuellen Übergriffs durch einen Soldaten; Verstoß gegen die außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (32)

  • BVerwG, 09.12.2021 - 2 WD 29.20

    Disziplinargerichtliches Verfahren gegen einen Soldaten betreffend den Vorwurf

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2022 - 2 WD 2.21
    Der Senat, der insoweit durch § 84 Abs. 1 Satz 1 WDO nicht an die rechtliche Würdigung des Landgerichts gebunden ist (BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2021 - 2 WD 29.20 - Rn. 22), teilt dessen Auffassung, dass der Soldat den Straftatbestand nach § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB verwirklicht hat, womit gemäß § 177 Abs. 1 StGB ein Strafrahmen bis zu 5 Jahren eröffnet ist.

    Dies hat der Senat jüngst für Handlungen bestätigt, die den Straftatbestand der sexuellen Nötigung nach § 177 Abs. 5 Nr. 1 StGB verwirklichten (BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2021 - 2 WD 29.20 - Rn. 25 ff.).

    bb) Ob sich der Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen zur Höchstmaßnahme verschiebt, wenn ein besonders schwerer Fall in Form einer Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 StGB) vorliegt, kann dahingestellt bleiben (BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2021 - 2 WD 29.20 - Rn. 27).

    Dass er Schadensersatz nicht freiwillig geleistet hat, sondern dazu erst verurteilt werden musste, spricht indes nicht für ihn (vgl. zum Täter-Opfer-Ausgleich: BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2021 - 2 WD 29.20 - Rn. 34).

    Da Hinweise auf eine Alkoholerkrankung jedoch nicht vorliegen, verbleibt es bei dem Grundsatz, dass ein Soldat, der sich schuldhaft - also fahrlässig oder vorsätzlich - alkoholisiert und sich damit in einen zum Dienstvergehen führenden Zustand versetzt, dafür verantwortlich bleibt (BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2021 - 2 WD 29.20 - Rn. 33 m.w.N.).

    Die sonstigen für den Soldaten sprechenden Gründe wie Nachbewährung und überlange Verfahrensdauer sind zwar nicht geeignet, von der Höchstmaßnahme abzuweichen (BVerwG, Urteile vom 9. Dezember 2021 - 2 WD 29.20 - Rn. 39 und vom 14. Januar 2021 - 2 WD 7.20 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 89 Rn. 37 ).

  • BVerwG, 07.10.2021 - 2 WD 23.20

    Achtung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines anderen Soldaten unabhängig

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2022 - 2 WD 2.21
    Sie verlangt, dass der Soldat die Rechte des Kameraden, vorliegend das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) und das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) der (seinerzeitigen) Oberstabsgefreiten A., zu achten hat (BVerwG, Urteil vom 7. Oktober 2021 - 2 WD 23.20 - Rn. 25 und 28).

    Jedoch liegt keine Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten vor (BVerwG, Urteil vom 7. Oktober 2021 - 2 WD 23.20 - juris Rn. 36).

    Zu diesen Umständen gehört, dass der Soldat nicht nur vor dem Dienstvergehen gute Leistungen erbracht, sondern sich durch seine deutliche Leistungssteigerung von "6,00" (2016) auf "7,10" (2021) und schließlich "7,3" bzw. "7,4" (2022) auch überzeugend nachbewährt hat (BVerwG, Urteil vom 19. Juni 2019 - 2 WD 21.18 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 65 Rn. 36) und ihm eine bereits konkret anstehende Beförderung (BVerwG, Urteil vom 7. Oktober 2021 - 2 WD 23.20 - Rn. 35) entgangen ist.

  • BVerwG, 04.03.2021 - 2 WD 11.20

    "Deal"; "ne bis in idem"; Anschuldigungsschrift; Aussetzung des

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2022 - 2 WD 2.21
    d) An einem Verstoß gegen die Pflicht zum treuen Dienen nach § 7 SG fehlt es ebenfalls, weil § 17 Abs. 2 Satz 3 SG eine abschließende Regelung für Verfehlungen strafrechtlichen Gehalts außerhalb des Dienstes bildet (BVerwG, Urteil vom 4. März 2021 - 2 WD 11.20 - NVwZ-RR 2021, 807 Rn. 50 m.w.N.).

    Dabei müssen mildernde Umstände umso gewichtiger sein, je schwerer das Dienstvergehen wiegt (BVerwG, Urteil vom 4. März 2021 - 2 WD 11.20 - NVwZ-RR 2021, 807 Rn. 53).

    Steht im Einzelfall § 16 WDO der Zulässigkeit des Ausspruchs einer Disziplinarmaßnahme nicht entgegen, ist die Art oder Höhe einer Kriminalstrafe oder sonstige Strafsanktion für die Gewichtung der Schwere des sachgleichen Dienstvergehens regelmäßig nicht von ausschlaggebender Bedeutung (BVerwG, Urteil vom 4. März 2021 - 2 WD 11.20 - NVwZ-RR 2021, 807 - Rn. 53).

  • BVerwG, 19.06.2019 - 2 WD 21.18

    Strafrechtliche Verjährung einer außerdienstlichen Pflichtverletzung eines

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2022 - 2 WD 2.21
    Zwar wäre die enthemmende Wirkung einer Alkoholisierung auch bereits im Vorstadium des § 21 StGB schuldmildernd zu berücksichtigen (BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2013 - 2 WD 25.11 - juris Rn. 74), wenn der Soldat wegen einer Alkoholerkrankung schuldlos Alkohol konsumiert und wegen dieses Zustandes das Dienstvergehen begangen hätte (BVerwG, Urteil vom 19. Juni 2019 - 2 WD 21.18 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 65 Rn. 35).

    Zu diesen Umständen gehört, dass der Soldat nicht nur vor dem Dienstvergehen gute Leistungen erbracht, sondern sich durch seine deutliche Leistungssteigerung von "6,00" (2016) auf "7,10" (2021) und schließlich "7,3" bzw. "7,4" (2022) auch überzeugend nachbewährt hat (BVerwG, Urteil vom 19. Juni 2019 - 2 WD 21.18 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 65 Rn. 36) und ihm eine bereits konkret anstehende Beförderung (BVerwG, Urteil vom 7. Oktober 2021 - 2 WD 23.20 - Rn. 35) entgangen ist.

  • BVerwG, 14.02.2019 - 2 WD 18.18

    Belassung eines Dienstgrades; Entfernung; Mannschaftssoldat; Milderungsgründe in

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2022 - 2 WD 2.21
    Die trotz der Belastung durch das gerichtliche Disziplinarverfahren erbrachte Leistungssteigerung ist durch die grundsätzliche Belassung eines Dienstgrades unter Herabsetzung in den Dienstgrad eines Feldwebels zu honorieren (BVerwG, Urteil vom 14. Februar 2019 - 2 WD 18.18 - Buchholz 450.2 § 63 WDO 2002 Nr. 3 Rn. 43 f.).

    Dass dem Soldaten sein Dienstgrad belassen wurde, lässt die Kostentragung durch ihn nicht unbillig werden (§ 139 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 WDO); entsprechendes gilt, soweit der Soldat nach § 140 Abs. 2 Satz 1 WDO seine notwendigen Auslagen zu tragen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Februar 2019 - 2 WD 18.18 - Buchholz 450.2 § 63 WDO 2002 Nr. 3 Rn. 45 m.w.N.).

  • BVerwG, 14.01.2021 - 2 WD 7.20

    Disziplinarische Ahndung der Ausführung eines Hitlergrußes auf einer Feier in

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2022 - 2 WD 2.21
    Es genügt das Innehaben einer Vorgesetztenstellung aufgrund des Dienstgrads (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Januar 2021 - 2 WD 7.20 - NVwZ-RR 2021, 770 Rn. 40 m.w.N.).

    Die sonstigen für den Soldaten sprechenden Gründe wie Nachbewährung und überlange Verfahrensdauer sind zwar nicht geeignet, von der Höchstmaßnahme abzuweichen (BVerwG, Urteile vom 9. Dezember 2021 - 2 WD 29.20 - Rn. 39 und vom 14. Januar 2021 - 2 WD 7.20 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 89 Rn. 37 ).

  • BVerwG, 23.04.2020 - 2 WD 4.19

    Besitz; Chat; Dienstgradherabsetzung; Folgen der Tat; Kinderpornografische

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2022 - 2 WD 2.21
    Sie verhindert, dass die Wehrdienstgerichte ihre jeweils eigene Einschätzung des Unwertgehalts eines Delikts an die Stelle der Bewertung des Gesetzgebers setzen (BVerwG, Urteil vom 23. April 2020 - 2 WD 4.19 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 73 Rn. 16 m.w.N.).

    Der zeitliche Abstand zur Tat gebietet ebenfalls keine Milderung, weil sie strafrechtlich sanktioniert worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. April 2020 - 2 WD 4.19 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 73 Rn. 23).

  • BVerwG, 04.03.2020 - 2 WD 3.19

    Aktenweiterleitung an das Berufungsgericht; Ansehensschädigung der Bundeswehr;

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2022 - 2 WD 2.21
    Zwar war eine Kameradin von dem Verhalten des Soldaten betroffen; allerdings ereignete es sich weder während des Dienstes noch innerhalb dienstlicher Anlagen und es wies auch keinen funktionellen Bezug zum Dienst auf (BVerwG, Urteile vom 4. März 2020 - 2 WD 3.19 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 72 Rn. 23 und vom 6. April 2017 - 2 WD 13.16 - juris Rn. 92).

    Mangels eines funktionellen dienstlichen Zusammenhangs im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 SoldGG ist auch der Anwendungsbereich des Verbots der sexuellen Belästigung durch § 7 Abs. 2 SoldGG nicht eröffnet (BVerwG, Urteil vom 4. März 2020 - 2 WD 3.19 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 72 Rn. 23).

  • BVerwG, 10.08.1994 - 2 WD 24.94

    Soldatenrecht - Drogenbesitz - Schwerwiegende Pflichtwidrigkeit

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2022 - 2 WD 2.21
    Auch Regelungen wie § 4 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 3 VorgV unterstreichen, dass Unteroffizieren eine Befehlsbefugnis gegenüber Soldaten außer Dienst nur innerhalb geschlossener militärischer Anlagen zusteht (vgl. BDH, Beschluss vom 22. April 1958 - WB 6.58 - NZWehrr 1959, 109 ff.; BVerwG, Urteile vom 9. April 1987 - 2 WD 57.86 - BVerwGE 83, 295 und vom 10. August 1994 - 2 WD 24.94 -, BVerwGE 103, 148 ff.; zu Offizieren: BVerwG, Urteil vom 6. März 1987 - 2 WDB 11.86 - BVerwGE 83, 285 ff.).

    Vor diesem Hintergrund kann dahingestellt bleiben, ob ein Verstoß gegen die Fürsorgepflicht bereits deshalb ausgeschieden wäre, weil der Soldat der Geschädigten gegenüber gleichberechtigt aufgetreten ist (BVerwG, Urteile vom 17. März 1987 - 2 WD 33.86 - BVerwGE 83, 291 und vom 10. August 1994 - 2 WD 24.94 - BVerwGE 103, 148 ; ablehnend: Eichen/Mezger/Sohm, SG, 4. Aufl. 2021, § 10 Rn. 37; Scherer/Alff/Poretschkin/Lucks, SG, 10. Aufl. 2018, § 10 Rn. 16).

  • BVerwG, 16.02.2017 - 2 WD 14.16

    "Spionagewecker"; Dienstgradherabsetzung; Intimsphäre; Kamera; Kameradin;

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2022 - 2 WD 2.21
    Ein Vorgesetzter, der das Recht einer Kameradin auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt, untergräbt den dienstlichen Zusammenhalt, stört den Dienstbetrieb und kann damit letztlich auch die Einsatzbereitschaft der Truppe beeinträchtigen (vgl. BVerwG, Urteile vom 10. Oktober 2013 - 2 WD 23.12 - juris Rn. 60 und vom 16. Februar 2017 - 2 WD 14.16 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 53 Rn. 20).
  • BVerwG, 11.06.2008 - 2 WD 11.07

    Umzugskostenvergütung; Mietentschädigung; falsche Angaben; Betrug; treues Dienen;

  • BGH, 02.07.2009 - 4 StR 209/09

    Gebotene Prüfung der Entkräftung der Regelwirkung eines Regelbeispiels bei der

  • BVerwG, 14.06.2018 - 2 WD 15.17

    Bestimmen der Eigenart und Schwere des Dienstvergehens eines Soldaten nach dem

  • BVerwG, 10.10.2013 - 2 WD 23.12

    Beförderungsverbot als zu schwere Disziplinarmaßnahme gegenüber einem Hauptmann

  • BVerwG, 17.01.2013 - 2 WD 25.11

    Maßnahmebemessung; Alkoholmissbrauch; verminderte Schuldfähigkeit; Absehen von

  • BVerwG, 21.11.2019 - 2 WD 31.18

    Bagatellgrenze; Geringwertigkeitsschwelle; Major der Reserve; Offizialdelikt;

  • BVerwG, 16.06.2011 - 2 WD 11.10

    Soldatendisziplinarrecht; Versuch; Regelmaßnahme bei Bestechung und

  • BGH, 02.12.2020 - 4 StR 398/20

    Vergewaltigung (Penetration mit dem Finger als eine dem Beischlaf ähnliche

  • BVerwG, 19.09.2001 - 2 WD 9.01
  • BVerwG, 08.02.2018 - 2 WD 9.17

    Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln durch einen Soldaten als schwerwiegendes

  • BVerwG, 13.09.2011 - 2 WD 15.10

    Unberechtigte Nutzung von Dienstfahrzeugen; Abgrenzung von Verbot- und

  • BVerwG, 17.02.2021 - 2 WDB 15.20

    Erfolgreicher Wiedereinsetzungsantrag bei versäumter Berufungsbegründung

  • BVerwG, 16.01.2020 - 2 WD 2.19

    Augenblickstat; Crowd-and-Riot-Control-Ausbildung; Dienstführerschein; Einheit

  • BVerwG, 24.07.2013 - 2 WD 11.12

    Anforderungen an die Herabsetzung des Dienstgrades eines Soldaten wegen sexueller

  • BVerwG, 09.04.1987 - 2 WD 57.86

    Rauschtaten eines Soldaten - Maßnahmebemessung - Dienstliches Ansehen

  • BVerwG, 06.03.1987 - 2 WDB 11.86

    Soldatenrecht - Dienstpflicht - Gelöbnis - Vorgesetztenpflicht - Kompaniechef -

  • BVerwG, 28.09.2021 - 2 WD 11.21

    Versucht ein Soldat jemanden durch Androhung von Gewalt gegen Leib und Leben zu

  • BVerwG, 06.04.2017 - 2 WD 13.16

    Verbale sexuelle Belästigung während einer Dienstfahrt und einem Abendessen

  • BVerwG, 06.07.2016 - 2 WD 18.15

    Vertrauensperson; Stellungnahme; Eröffnung; Anhörung vor Einleitung;

  • BVerwG, 17.03.1987 - 2 WD 33.86

    Rauschgiftkonsum eines Soldaten als Dienstvergehen - Verletzung der Pflicht zum

  • BVerwG, 04.06.2020 - 2 WD 10.19

    Bindung an die Anschuldigungsschrift; Einsichtsfähigkeit; Entfernung aus dem

  • BVerwG, 30.08.1973 - II C 5.72

    Rechtswegeröffnung für eine Schadensersatzklage wegen Verletzung der

  • BVerwG, 30.06.2022 - 2 WD 14.21

    Degradierung eines Soldaten wegen sexueller Belästigung einer Schülerpraktikantin

    Denn § 17 Abs. 2 Satz 3 SG bildet eine abschließende Regelung für Verfehlungen strafrechtlichen Gehalts außerhalb des Dienstes (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2022 - 2 WD 2.21 - juris Rn. 29 m. w. N.).

    Da Hinweise auf eine Alkoholerkrankung jedoch nicht vorliegen, verbleibt es bei dem Grundsatz, dass ein Soldat, der sich schuldhaft - also fahrlässig oder vorsätzlich - alkoholisiert und sich damit in einen zum Dienstvergehen führenden Zustand versetzt, dafür verantwortlich bleibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2022 - 2 WD 2.21 - juris Rn. 43).

  • BVerwG, 10.02.2022 - 2 WD 1.21

    Disziplinare Ahndung außerdienstlicher Körperverletzungen

    Im Übrigen spricht vieles dafür, dass ein Verstoß gegen die Fürsorgepflicht auch aufgrund der nachfolgenden Überlegungen ausgeschieden wäre, weil sich die Vorfälle im höchstpersönlichen Bereich privater Lebensgestaltung zutrugen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2022 - 2 WD 2.21 - Rn. 27 f.).

    Sie verbietet es, durch gewaltsame Übergriffe das Recht auf körperliche Unversehrtheit einer anderen Soldatin oder eines anderen Soldaten zu verletzen (BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2022 - 2 WD 2.21 - juris Rn. 26).

    Eine besondere Disziplinlosigkeit liegt zudem darin, dass der frühere Soldat selbst nach Einleitung des disziplinargerichtlichen Verfahrens erneut pflichtwidrig gehandelt hat (zur disziplinaren Vorbelastung: BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2022 - 2 WD 2.21 - Rn. 39).

  • BVerwG, 14.04.2022 - 2 WD 9.21

    Disziplinarische Ahndung des Entzugs und der Unterschlagung dienstlichen

    Zugleich verstieß er damit gegen die Fürsorgepflicht nach § 10 Abs. 3 SG, weil sich das Geschehen innerhalb militärischer Anlagen zutrug und er als Hauptfeldwebel Vorgesetzter des Oberstabsgefreiten B. war (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2022 - 2 WD 2.21 - juris Rn. 27).

    Darüber hinaus hat er auch als konkreter Vorgesetzter des Oberstabsgefreiten B. versagt (BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2022 - 2 WD 2.21 - juris Rn. 37) und mit seinem Verhalten seine Repatriierung erforderlich werden lassen.

  • BVerwG, 01.12.2022 - 2 WD 1.22

    Entfernung eines Soldaten aus dem Dienstverhältnis wegen Verletzung der

    b) Damit einher geht eine vorsätzliche und schuldhafte Verletzung der außerdienstlichen Wohlverhaltenspflicht nach § 17 Abs. 2 Satz 3 SG (BVerwG, Urteil vom 12. Mai 2022 - 2 WD 10.21 - juris Rn. 41), weil sie die Beachtung der auch außerhalb des Dienstes und außerhalb dienstlicher Anlagen bestehenden politischen Treuepflicht nach § 8 SG verlangt und das Verhalten des Soldaten keinen unmittelbaren funktionellen Bezug zum Dienst aufwies (BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2022 - 2 WD 2.21 - juris Rn. 24).
  • BVerwG, 26.04.2022 - 2 WDB 4.22

    Vorläufige Dienstenthebung und vorläufiges Uniformtrageverbot wegen des Vorwurfs

    In einem solchen Fall verbleibt es bei dem Grundsatz, dass ein Soldat, der sich schuldhaft alkoholisiert und sich damit in einen zum Dienstvergehen führenden Zustand versetzt, dafür verantwortlich bleibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2022 - 2 WD 2.21 - juris Rn. 43 m.w.N.).
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