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   BVerwG, 20.02.1981 - 7 C 29.78   

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BVerwG, 20.02.1981 - 7 C 29.78 (https://dejure.org/1981,1992)
BVerwG, Entscheidung vom 20.02.1981 - 7 C 29.78 (https://dejure.org/1981,1992)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Februar 1981 - 7 C 29.78 (https://dejure.org/1981,1992)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung der Deutschen Bundespost zur Zustellung von Postzustellungsaufträgen im privaten Rechtsverkehr - Voraussetzungen für die Bewirkung der Fiktion des Zugangs einer Willenserklärung durch Zustellung des sie verkörpernden Schriftstücks - Zweck des Instituts der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 2712
  • MDR 1981, 873
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.11.1976 - VIII ZR 140/75

    Zugang einer Willenserklärung bei Zustellung durch die Post

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1981 - 7 C 29.78
    Die Zugangsfiktion des § 132 Abs. 1 BGB trete ohne Einschaltung des Gerichtsvollziehers nicht ein (BGHZ 67, 271, 277) [BGH 03.11.1976 - VIII ZR 140/75].

    Aus BGHZ 67, 271 ergebe sich, daß der Bundesgerichtshof § 39 Abs. 1 PostO für uneingeschränkt anwendbar halte.

    Der Zweck der Regelung in § 132 Abs. 1 Satz 1 BGB - die Fiktion des Zugangs einer Willenserklärung durch Zustellung des sie verkörpernden Schriftstücks - ist allein über die Vermittlung eines Gerichtsvollziehers zu erreichen; nur unter der Voraussetzung, daß ein Gerichtsvollzieher die Zustellung vermittelt, tritt die in § 132 Abs. 1 Satz 1 BGB an die Zustellung geknüpfte Rechtsfolge des Zugangs der Willenserklärung ein (BGHZ 67, 271 [277]).

    Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG und die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in BGHZ 67, 271 geben entgegen der Auffassung der Revision für das Feststellungsbegehren des Klägers nichts her.

    Zu Unrecht meint die Revision, der Bundesgerichtshof gehe in BGHZ 67, 271 von einem "uneingeschränkten Benutzerkreis" nach § 39 Abs. 1 PostO aus, weil der Bundesgerichtshof dort den Zugang einer im Privatrechtsverkehr abgegebenen und durch Niederlegung beim Postamt zugestellten Willenserklärung bejaht hatte, obwohl die Zustellung nicht entsprechend § 132 Abs. 1 BGB durch einen Gerichtsvollzieher vermittelt worden war.

    Die Frage, ob die Bundespost auch Schriftstücke des Privatrechtsverkehrs zustellen muß, die nicht durch einen Gerichtsvollzieher vermittelt werden, wird in BGHZ 67, 271 nicht erörtert.

  • BGH, 14.01.1954 - III ZR 334/52

    Fehlerhafte Zustellung durch die Post

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1981 - 7 C 29.78
    Während förmlich zuzustellende Schriftstücke zunächst - mit der Folge einer eingeschränkten Haftung - wie gewöhnliche Sendungen behandelt worden seien, habe der Bundesgerichtshof später im Hinblick auf die Besonderheiten der förmlichen Zustellung eine Haftungsbeschränkung wie bei den typischen Aufgaben der Post ausgeschlossen (BGHZ 12, 96 = NJW 1954, 915).

    War es die mit der Neuregelung ursprünglich verbundene Absicht, im Hinblick auf die den Haftungsausschluß der Bundespost im Zustsllungsverfahren ablehnende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 12, 96) sicherzustellen, daß die Postzustellung künftig für alle Personenkreise ausgeschlossen wird, die nicht gesetzlich befugt sind, die förmliche Zustellung durchführen zu lassen, so kann eine lediglich redaktionell bedingte Änderung gegenüber dem ursprünglichen Verordnungstext nicht auf das Gegenteil - die Erweiterung des Zustellungswesens - abgezielt haben.

  • BFH, 14.11.1968 - I R 9/68

    Unwirksamkeit der Zustellung einer Entscheidung über einen außergerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1981 - 7 C 29.78
    Ihr Fehlen mache die Zustellung unwirksam (BGH, MDR 1966, 44; BVerwG, JR 1967, 112; BFH, NJW 1969, 1136).
  • BGH, 23.06.1965 - IV ZR 186/64

    Beantragung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand innerhalb einer

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1981 - 7 C 29.78
    Ihr Fehlen mache die Zustellung unwirksam (BGH, MDR 1966, 44; BVerwG, JR 1967, 112; BFH, NJW 1969, 1136).
  • OVG Berlin, 02.12.1977 - II B 98.76

    Keine förmliche Postzustellungsaufträge durch Private

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1981 - 7 C 29.78
    Auf die Berufung der Beklagten hat das Oberverwaltungsgericht die Klage abgewiesen und dargelegt (JZ 1978, 273 [OVG Berlin 02.12.1977 - II B 98/76]): § 39 Abs. 1 PostO berechtige Privatpersonen nicht, die Post unmittelbar mit förmlichen Zustellungen zu beauftragen.
  • BGH, 04.07.1986 - V ZR 41/86

    Kostenberechnung bei Erledigung der Hauptsache - Verfassungsmäßigkeit einer

    Die Mitwirkung des Gerichtsvollziehers ist deswegen unverzichtbar (BGHZ 67, 271, 277 m.w.N.; BVerwG NJW 1981, 2712 [BVerwG 20.02.1981 - 7 C 29/78]).
  • VG Köln, 17.08.2022 - 21 K 797/22
    vgl. BVerwG, Urteile vom 5. August 2015 - 6 C 8/14 -, juris Rn. 22 und vom 20. Februar 1981 - 7 C 29/78 -, juris Rn. 21.
  • VG Köln, 17.08.2022 - 21 K 5020/21
    vgl. BVerwG, Urteile vom 5. August 2015 - 6 C 8/14 -, juris Rn. 22 und vom 20. Februar 1981 - 7 C 29/78 -, juris Rn. 21.
  • VK Sachsen, 14.12.2020 - 1/SVK/036-20

    Wenn AGB individuelle Absprachen verhindern ...

    Zutreffend hat deshalb die Antragstellerin darauf verwiesen, dass das BVerwG (vgl. Urt. v. 20.2.1981 - 7 C 29/78 (Berlin) allerdings zur PostO (a.F.) ) ausgeurteilt hat, dass das Institut der Zustellung grundsätzlich den hoheitlich ausgestatteten Gerichts- und Verwaltungsverfahren dient, für deren ordnungsgemäße Durchführung es zweckmäßig oder notwendig ist, die Übergabe von Schriftstücken im Verfahrensbetrieb zuverlässig nachzuweisen.
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