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BVerwG, 20.02.1989 - 2 B 118.88 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Geltendmachung und Bezeichnung von Verfahrensmängeln - Umfang der tatrichterlichen Aufklärungspflicht - Widerspruch gegen den Abschlussbericht eines Ermittlungsbeamten - Verfahrensrechtliche Wirksamkeit einer Zurruhesetzungsverfügung
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80
Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer …
Auszug aus BVerwG, 20.02.1989 - 2 B 118.88
Maßgebend für die Frage, welche Tatsachen der Tatrichter nach § 86 Abs. 1 VwGO aufzuklären hat, ist seine eigene materiellrechtliche Auffassung, die er seinem Urteil zugrunde legt (vgl. u.a. Urteil des Senats vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - <NJW 1983, 187, 189> [BVerwG 27.05.1982 - 2 C 50/80] mit weiteren Nachweisen).