Rechtsprechung
   BVerwG, 20.02.2014 - 8 B 65.13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,5313
BVerwG, 20.02.2014 - 8 B 65.13 (https://dejure.org/2014,5313)
BVerwG, Entscheidung vom 20.02.2014 - 8 B 65.13 (https://dejure.org/2014,5313)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Februar 2014 - 8 B 65.13 (https://dejure.org/2014,5313)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,5313) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Klärungsbedürftigkeit von Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Bestellung von ehrenamtlichen Richtern; Anforderungen an die Darlegung einer Divergenzrüge und einer Grundsatzrüge

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klärungsbedürftigkeit von Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Bestellung von ehrenamtlichen Richtern; Anforderungen an die Darlegung einer Divergenzrüge und einer Grundsatzrüge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (33)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2014 - 8 B 65.13
    Die Beschwerdebegründung formuliert keine bestimmte, höchstrichterlich noch ungeklärte und für die Revisionsentscheidung erhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts, der eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukäme (vgl. zu diesen Kriterien u.a. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).

    Ein Verfahrensmangel ist nur dann im Sinne von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO ausreichend bezeichnet, wenn er sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert und schlüssig dargetan wird (vgl. Beschlüsse vom 19. August 1997 a.a.O., vom 24. März 2000 - BVerwG 9 B 530.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 308 S. 15, vom 1. Dezember 2000 - BVerwG 9 B 549.00 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 60 S. 18 f. und vom 28. November 2011 - BVerwG 5 B 55.11 - juris Rn. 2).

  • BVerwG, 07.03.2007 - 8 C 26.05

    Siedlungsunternehmen; Parzellierung; Unternehmen; gutgläubiger Erwerb;

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2014 - 8 B 65.13
    a) Soweit der Kläger seine Divergenzrüge damit begründet (Teil C Nr. 25), das Verwaltungsgericht habe im angegriffenen Urteil die Auffassung vertreten, dass der zu entscheidende Sachverhalt nicht mit demjenigen aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. März 2007 - BVerwG 8 C 26.05 - zu vergleichen sei, fehlt es bereits an der Gegenüberstellung divergierender (abstrakter) Rechtssätze.

    Soweit der Kläger in diesem Zusammenhang kritisiert, das Verwaltungsgericht habe bei der Würdigung "der erpressten Erteilung einer unwiderruflichen, notariellen "Generalvollmacht" durch den Alleininhaber eines Einzelunternehmens auf einen Dritten in Verbindung mit der Auflage an den Vollmachtgeber, die Unternehmensleitung aufzugeben, und in Verbindung mit der Verbannung vom betroffenen Unternehmen und dem betroffenen Immobilieneigentum und in Verbindung mit unstreitigem Entzug aller beweglicher Vermögenswerte des Verfolgten" zu Unrecht einen "Vermögensverlust auf andere Weise" verneint und habe damit diesen Vorgang rechtlich abweichend vom Bundesverwaltungsgericht in dessen Urteil vom 7. März 2007 - BVerwG 8 C 26.05 - gewürdigt, wird auch damit keine Divergenz dargelegt.

  • BVerwG, 27.06.1995 - 5 B 53.95

    Bescheid zur Heranziehung zur Leistung gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit -

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2014 - 8 B 65.13
    Dies erfordert eine Auseinandersetzung mit den Einzelheiten der einschlägigen Geschäftsverteilung sowie ggf. die Einholung von Erkundigungen und die Vornahme eigener Ermittlungen, um sich über das Vorgehen des Gerichts Aufklärung zu verschaffen; andernfalls handelt es sich um eine unbeachtliche Rüge "auf Verdacht" (Beschlüsse vom 27. Juni 1995 BVerwG 5 B 53.95, Buchholz § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 9 und vom 15. Juli 2010 - BVerwG 4 BN 13.10 <4 BN 21.09> juris Rn. 9 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.01.2009 - 9 B 64.08

    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Verfahrensmangel; Darlegungserfordernis;

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2014 - 8 B 65.13
    d) Soweit der Kläger rügt (unter anderem in Teil B Nr. 3 der Beschwerdebegründung), dass das Verwaltungsgericht die von ihm benannten oder andere Sachverständige nicht geladen und befragt hat, hat er nicht dargelegt, dass er in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht durch einen Beweisantrag auf eine diesbezügliche Beweisaufnahme zu einem konkreten Beweisthema hingewirkt hat oder dass sich dem Verwaltungsgericht eine solche weitere Sachverhaltsaufklärung auch ohne Hinwirken der Prozessbeteiligten hätte aufdrängen müssen (vgl. zu diesen Anforderungen die stRspr; z.B. Beschlüsse vom 13. Januar 2009 - BVerwG 9 B 64.08 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 372 S. 20 und vom 5. März 2010 - BVerwG 5 B 7.10 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 94 S. 11 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 28.03.2001 - 8 B 52.01

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Begründungsfrist;

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2014 - 8 B 65.13
    Diese Beschwerdebegründungsfrist ist eine nicht verlängerbare gesetzliche Ausschlussfrist (stRspr; vgl. u.a. Beschluss vom 28. März 2001 - BVerwG 8 B 52.01 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 61 = NVwZ 2001, 799).
  • BVerwG, 19.04.2011 - 2 B 60.11

    Vereinbarkeit der Außerachtlassung eingebrachter Erwägungen bei der

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2014 - 8 B 65.13
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nur dann verletzt, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass das Gericht nach seinem Rechtsstandpunkt zentrale Argumente eines Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen oder sich mit ihnen nicht auseinander gesetzt hat (stRspr; Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 237.4 § 35 HmbBG Nr. 1; zuletzt Beschlüsse vom 19. April 2011 - BVerwG 2 B 60.11 - juris Rn. 7 und vom 20. Juli 2011 - BVerwG 2 B 32.10 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2014 - 8 B 65.13
    Eine unzulässige Überraschungsentscheidung wegen des Unterbleibens eines solchen Hinweises liegt erst vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf rechtliche Gesichtspunkte stützt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 ; Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1934/93 - BVerfGE 96, 189 und Plenumsbeschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395 ; BVerwG, Beschlüsse vom 18. Oktober 2010 - BVerwG 9 B 64.10 - juris Rn. 8, vom 29. Juni 2011 - BVerwG 6 B 7.11 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 410 Rn. 8 und vom 17. Dezember 2013 - BVerwG 8 B 2.13 - juris).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2014 - 8 B 65.13
    Eine unzulässige Überraschungsentscheidung wegen des Unterbleibens eines solchen Hinweises liegt erst vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf rechtliche Gesichtspunkte stützt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 ; Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1934/93 - BVerfGE 96, 189 und Plenumsbeschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395 ; BVerwG, Beschlüsse vom 18. Oktober 2010 - BVerwG 9 B 64.10 - juris Rn. 8, vom 29. Juni 2011 - BVerwG 6 B 7.11 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 410 Rn. 8 und vom 17. Dezember 2013 - BVerwG 8 B 2.13 - juris).
  • BVerwG, 20.07.2011 - 2 B 32.10

    Verfahrensmangel; Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs;

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2014 - 8 B 65.13
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nur dann verletzt, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass das Gericht nach seinem Rechtsstandpunkt zentrale Argumente eines Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen oder sich mit ihnen nicht auseinander gesetzt hat (stRspr; Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 237.4 § 35 HmbBG Nr. 1; zuletzt Beschlüsse vom 19. April 2011 - BVerwG 2 B 60.11 - juris Rn. 7 und vom 20. Juli 2011 - BVerwG 2 B 32.10 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VG Cottbus, 23.05.2013 - 1 K 621/12

    "Musterverfahren" betreffend Klage des Fürsten zu Solms-Baruth auf

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2014 - 8 B 65.13
    Soweit der Kläger sich zur Begründung seiner Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision auf ein von Prof. Dr. Friedrich E. S., B., erstelltes Rechtsgutachten ("Der Verstoß gegen Denkgesetze in gerichtlichen Entscheidungen zu Restitutionsangelegenheiten nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen. Eine Analyse des Urteils des Verwaltungsgerichts Cottbus vom 23.07.2013 - Aktenzeichen VG 1 K 621/12") vom Oktober 2013 bezogen hat, führt auch dies nicht zur Zulassung der Revision.
  • BVerwG, 17.05.2000 - 8 B 114.00

    Einsatz ehrenamtlicher Richter für Sitzungstermine nach einer vorherbestimmten

  • BVerwG, 15.07.2010 - 4 BN 13.10

    Anforderungen der Besetzungsrüge; Senatswechsel anhängiger Sache durch

  • BVerwG, 27.05.1999 - 3 B 24.99

    Heranziehung ehrenamtlicher Richter zu den Sitzungen; gesetzlicher Richter;

  • BVerwG, 15.09.1981 - 8 B 210.81

    Kommunale Neugliederung - Hebesatz - Aufnehmende Gemeinde - Eingegliederte

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

  • BVerwG, 17.12.2013 - 8 B 2.13

    Zurechnung der Anteile der übrigen Anmeldeberechtigten bei der

  • BVerwG, 21.09.1982 - 2 B 12.82

    Richter - Arbeitszeit - Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision -

  • BVerwG, 05.03.2010 - 5 B 7.10

    Unterlassener Beweisantrag; Darlegungsanforderungen an Aufklärungsrüge

  • BVerwG, 17.12.1982 - 8 CB 83.80

    Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht

  • BVerwG, 26.02.2008 - 2 B 122.07

    Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO; Mangel des behördlichen

  • BVerwG, 29.06.2011 - 6 B 7.11

    Bewertung einer schriftlichen juristischen Examensprüfung; rechtliches Gehör;

  • BVerwG, 18.10.2010 - 9 B 64.10

    Verfahrensrüge; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör;

  • BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74

    Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von

  • BVerwG, 25.04.1991 - 7 C 11.90

    Recht der Namensänderung - Wichtiger Grund - Beschlüsse im Umlaufverfahren -

  • VG Cottbus, 23.05.2013 - 1 K 622/12

    Rückübertragungsrecht

  • BVerwG, 24.03.2000 - 9 B 530.99
  • VG Potsdam, 04.12.2008 - 1 K 1922/08

    Rückübertragung der Güter Solms-Baruth abgelehnt

  • BVerwG, 17.12.2010 - 8 B 38.10

    Zum vermögensrechtlich unredlichen Rechtserwerb; Divergenzrüge

  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

  • BVerwG, 01.12.2000 - 9 B 549.00

    Formerfordernis einer gesonderten Berufungsbegründung - Einholung eines

  • BVerwG, 16.12.2010 - 8 B 17.10

    Zur Vermutungsregelung des § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG

  • BVerwG, 17.01.1995 - 6 B 39.94

    Kriterien einer ordnungsgemäßen Bewertung von Prüfungsleistungen durch die Prüfer

  • BVerwG, 28.11.2011 - 5 B 55.11

    Beschwerdebegründung bei Rüge der Verletzung der gerichtlichen

  • BVerwG, 29.07.2015 - 8 B 75.14

    Rückübertragung von Grundstücken; Vermögensverlust nach § 1 Abs. 6 VermG

    Soweit die Klage im abgetrennten Verfahren die Rückübertragung dreier Grundstücke in der Verfügungsberechtigung der Stadt Go. betraf, hat das Verwaltungsgericht das Verfahren erneut abgetrennt und die Klage insoweit durch Urteile aufgrund mündlicher Verhandlung vom 23. Mai 2013 (1 K 621/12, 1 K 622/12 und 1 K 623/12) rechtskräftig abgewiesen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Februar 2014 - 8 B 64.13, 8 B 65.13 und 8 B 66.13 - juris).

    a) Der Vortrag, das angegriffene Urteil weiche vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. März 2007 - 8 "B" [richtig: C] 26.05 - und dessen Beschluss vom 20. Februar 2014 - 8 B 65.13 - ab (vgl. den Parallelbeschluss selben Datums - 8 B 64.13 - juris), zeigt keinen Rechtssatzwiderspruch zwischen dem angegriffenen Urteil und diesen Entscheidungen auf.

  • BVerwG, 13.06.2023 - 8 B 34.22

    Restitution von zuvor im Sinne des § 1 Abs. 6 VermG entzogenen Grundstücken

    Die vom Kläger gegen diese Urteile erhobenen Nichtzulassungsbeschwerden wies das Bundesverwaltungsgericht mit Beschlüssen vom 20. Februar 2014 (BVerwG 8 B 64.13 , BVerwG 8 B 65.13 , BVerwG 8 B 66.13 ) zurück.
  • BVerwG, 13.06.2023 - 8 B 32.22

    Restitution von zuvor im Sinne des § 1 Abs. 6 VermG entzogenen Grundstücken

    Die vom Kläger dagegen erhobene Nichtzulassungsbeschwerde wies das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 20. Februar 2014 (BVerwG 8 B 65.13 ) zurück.
  • BVerwG, 10.08.2023 - 8 B 24.23

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegung eines

    Ein Verfahrensmangel ist nur dann im Sinne von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO ausreichend bezeichnet, wenn er sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert und schlüssig dargetan wird (BVerwG, Beschluss vom 20. Februar 2014 - 8 B 65.13 - juris Rn. 19 m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht