Rechtsprechung
BVerwG, 20.02.2020 - 1 C 1.19 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
AEUV Art. 267; AsylbLG § ... 1 Abs. 1 Nr. 1 und 5, §§ 1a, 2 ff.; AsylG § 34 Abs. 1 und 2, §§ 34a, 35, 36, 38 Abs. 1, §§ 55 ff., §§ 63 ff., §§ 67, 74 Abs. 2 Satz 2, § 75 Abs. 1 Satz 1, § 77 Abs. 1; AufenthG § 4 Abs. 1 Satz 2, § 50 Abs. 1, § 58 Abs. 2, § 59 Abs. 2, § 60 Abs. 5 und 7 Satz 1; GG Art. 83; GRC Art. 18, 19 Abs. 2 und Art. 47; RL 2003/9/EG; RL 2005/85/EG; RL 2008/115/EG Art. 3 Abs. 1 Nr. 2, Art. 5 und 6 Abs. 1, 4 und 6; RL 2013/32/EU Art. 46; RL 2013/33/EU Art. 5 ff.; VwGO §§ 80, 87b, 113 Abs. 1 Satz 1
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 267 AEUV, § 38 Abs 1 AsylVfG 1992, § 38 Abs 1 S 1 AsylVfG 1992, § 38 Abs 1 S 2 AsylVfG 1992, Art 6 Abs 6 EGRL 115/2008
- rewis.io
Vereinbarkeit der Verbindung einer Asylablehnung als einfach unbegründet mit einer Abschiebungsandrohung nach der "Gnandi"-Entscheidung des EuGH
- doev.de
Vereinbarkeit der Verbindung einer Asylablehnung als einfach unbegründet mit einer Abschiebungsandrohung nach der Gnandi-Entscheidung des EuGH
- datenbank.nwb.de
Vereinbarkeit der Verbindung einer Asylablehnung als einfach unbegründet mit einer Abschiebungsandrohung nach der "Gnandi"-Entscheidung des EuGH
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Folgerungen aus der "Gnandi"-Entscheidung des EuGH für die Verbindung einer Asylablehnung mit einer Abschiebungsandrohung
- lto.de (Kurzinformation)
Asylprozess: BVerwG sieht wenig Anpassungsbedarf nach EuGH-Urteil
- Informationsverbund Asyl und Migration (Kurzinformation)
Besprechungen u.ä.
- lto.de (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Nach Entscheidung des EuGH: Europarecht nagt am deutschen Asylprozessrecht
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BVerwGE 167, 366
- NVwZ 2021, 885
Wird zitiert von ... (96)
- AG Wertheim, 12.12.2019 - 1 C 66/19
Zwangsgeld zur Durchsetzung des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs
Die Frage nach der Herkunft der Daten, mit denen der D. I. im Auftrag der Klägerin gegenüber dem Kläger eine angebliche Forderung der Klägerin geltend macht (Anlage K1 im Verfahren 1 C 1/19) wird zunächst nicht in "präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache" beantwortet. - BVerwG, 20.02.2020 - 1 C 19.19
Folgerungen aus der "Gnandi"-Entscheidung des EuGH für die Verbindung einer …
Die Verbindung der ablehnenden Entscheidung über einen Asylantrag mit einer Rückkehrentscheidung in Gestalt einer Abschiebungsandrohung steht nur dann mit der Rückführungsrichtlinie 2008/115/EG im Einklang, wenn gewährleistet ist, dass der Ausländer ein Bleiberecht bis zur Entscheidung über den maßgeblichen Rechtsbehelf gegen die Ablehnung des Antrags hat und dieser Rechtsbehelf seine volle Wirksamkeit entfaltet (wie BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2020 - 1 C 1.19 -).Eine Verletzung der Pflicht, den Ausländer über die ihm nach dem Unionsrecht bis zur Entscheidung über die Klage zustehenden Verfahrens-, Schutz- und Teilhaberechte zu unterrichten, führt nicht zur Rechtswidrigkeit einer Abschiebungsandrohung (wie BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2020 - 1 C 1.19 -).
Im rechtlichen Ansatz ist es zutreffend davon ausgegangen, dass eine Vereinbarkeit bestünde, wenn dem Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO für die Dauer des gerichtlichen Eilverfahrens in vollem Umfang - wie bei der Antragsablehnung als einfach unbegründet (dazu Senatsurteil vom 20. Februar 2020 - 1 C 1.19 -) - in dem Sinne aufschiebende Wirkung beizumessen wäre, dass alle Wirkungen der Abschiebungsandrohung ausgesetzt sind.
Mit der Aussetzung der Vollziehbarkeit sind auch sonst die Wirkungen der Abschiebungsandrohung ex tunc ausgesetzt, so dass der Rechtsbehelf gegen die Ablehnung des Antrages auf internationalen Schutz seine volle Wirksamkeit entfaltet (dazu eingehend Senat, Urteil vom 20. Februar 2020 - 1 C 1.19 -).
- OVG Niedersachsen, 06.09.2022 - 11 LB 198/20
Verfolgungsgefahr für belutschische Volkszugehörige in Pakistan; …
Eine etwa fortgeltende Aufenthaltsgestattung (§§ 63 ff., § 67 AsylG) ist kein Aufenthaltstitel i.S.d. § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AsylG; sie ändert als verfahrensabhängiges Bleiberecht nichts daran, dass sich der Ausländer nach der Ablehnung des Asylantrages i.S.d. Art. 3 Abs. 1 Nr. 2, Art. 6 Abs. 1 RL 2008/115/EG "illegal" im Bundesgebiet aufhält (BVerwG, Urt. v. 20.2.2020 - 1 C 1/19 - juris Rn. 12;… NdsOVG, Urt. v. 14.3.2022 - 4 LB 20/19 - juris Rn. 109).Denn nach § 77 Abs. 1 AsylG ist in Streitigkeiten nach dem Asylgesetz auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (oder dem der Entscheidung) abzustellen, so dass sich der Antragsteller auf neue oder veränderte Umstände, die nach Erlass der Rückkehrentscheidung eingetreten sind, berufen kann und diese zu berücksichtigen sind (BVerwG, Urt. v. 20.2.2020 - 1 C 1/19 - juris Rn. 22).
Der allgemeine Grundsatz eines fairen und transparenten Rückkehrverfahrens unter Einbeziehung nachträglich entstandener Umstände hindert auch nicht, im Rahmen der Berücksichtigung von Umständen, die nach Art. 5 Richtlinie 2008/115/EG bei der Anwendung der Rückführungsrichtlinie zu beachten sind und die nach nationalem Verständnis lediglich ein inlandsbezogenes (rechtliches oder tatsächliches) Abschiebungshindernis zu begründen geeignet sind, diese nicht durchweg im Verfahren betreffend die Abschiebungsandrohung des Bundesamtes zu überprüfen, sondern den Asylantragsteller darauf zu verweisen, sie in einem gesonderten Verfahren gegen die für den Vollzug der Abschiebung zuständige Ausländerbehörde geltend zu machen (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.2.2020 - 1 C 1/19 - juris Rn. 23 f.).
Diese ursprüngliche, objektiv unionsrechtswidrige Fristsetzung ist jedoch aufgrund der Klage gegen den Bescheid durch eine unionsrechtskonforme Fristsetzung ersetzt worden (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.2.2020 - 1 C 1/19 - juris Rn. 28;… NdsOVG, Urt. v. 14.3.2022 - 4 LB 20/19 - juris Rn. 115).
Damit nicht vereinbar ist § 38 Abs. 1 Satz 1 AsylG, der für den Lauf der zu setzenden Ausreisefrist von 30 Tagen erkennbar an die Bekanntgabe der Entscheidung des Bundesamts anknüpft (so BVerwG, Urt. v. 20.2.2020 - 1 C 1/19 - juris Rn. 27).
Die ursprüngliche, objektiv unionsrechtswidrige Fristsetzung ist aufgrund der Klage durch eine unionsrechtskonforme Fristsetzung ersetzt worden, da die Ausreisefrist nunmehr 30 Tage nach dem unanfechtbaren Abschluss des Asylverfahrens endet (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.2.2020 - 1 C 1/19 - juris Rn. 28;… NdsOVG, Urt. v. 14.3.2022 - 4 LB 20/19 - juris Rn. 115 ff.).
- BVerwG, 08.06.2022 - 1 C 24.21
EuGH soll die Frage der Berücksichtigung des Kindeswohls und familiärer Bindungen …
Effektiver Rechtsschutz ist gleichwohl gewährleistet, weil der Ausländer jederzeit die Möglichkeit hat, inlandsbezogene Abschiebungsverbote beim Verwaltungsgericht mit einem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz in Form der einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO geltend zu machen und den Vollzug der Abschiebung damit vorläufig zu verhindern (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2020 - 1 C 1.19 - BVerwGE 167, 366 Rn. 24).Dieser verfügt insoweit über einen gewissen Spielraum (EuGH…, Urteil vom 30. September 2020 - C-233/19, B. - Rn. 48 f.; vgl. in anderem Zusammenhang auch BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2020 - 1 C 1.19 - BVerwGE 167, 366 Rn. 13).
Er hat in diesem Zusammenhang Art. 6 Abs. 4 RL 2008/115/EG dahin verstanden, dass eine Rückkehrentscheidung auch bei Vorliegen inlandsbezogener Abschiebungsverbote ergehen kann, weil es danach ausreicht, die Rückkehrentscheidung "für die Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels oder der sonstigen Aufenthaltsberechtigung auszusetzen" (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2020 - 1 C 1.19 - BVerwGE 167, 366 Rn. 24).
- VG Ansbach, 10.03.2020 - AN 17 K 19.31331
Antrag auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft einer aus dem Gazastreifen …
Beginn der Ausreisefrist von 30 Tagen nach § 38 Abs. 1 Satz 1 AsylG mit Bekanntgabe des Bescheides bei Verbindung von ablehnender Asylentscheidung und Rückkehrentscheidung objektiv europarechtswidrig; gleichwohl keine subjektive Rechtsverletzung im Falle der Klageerhebung, da nach § 38 Abs. 1 Satz 2 AsylG die Ausreisefrist dann 30 Tage nach unanfechtbarem Abschluss des Asylverfahrens endet und Europarechtskonformität mit den RL 2008/115/EG (Rückführungs-RL) und der RL 2013/32/EU (Asylverfahrens-RL) sowie Art. 18, 19 Abs. 2, 47 GRCh hergestellt wird (Anschluss an BVerwG, U.v. 20.2.2020 - 1 C 1.19 - juris).Verletzung der Pflicht, den Ausländer über die ihm nach dem Unionsrecht bis zur Entscheidung über die Klage zustehenden Verfahrens-, Schutz- und Teilhaberechte zu unterrichten, führt nicht zur Rechtswidrigkeit einer Abschiebungsandrohung (Anschluss an BVerwG, U.v. 20.2.2020 - 1 C 1.19 - juris).
Diese Vorgaben sind hier nach nationalem Recht erfüllt (im Einzelnen: BVerwG, U.v. 20.2.2020 - 1 C 1.19 - BeckRS 2020, 8202 Rn. 15 ff.).
Diese Grundsätze kollidieren mit der Vorgabe des § 38 Abs. 1 Satz 1 AsylG, der erkennbar an die Bekanntgabe des ablehnenden Bescheides des Bundesamtes anknüpft und ab dann die Frist von 30 Tagen in Gang setzt, sowie mit Ziffer 5 des Bescheides des Bundesamtes vom 28. November 2019, nach dem die Klägerin zunächst aufgefordert wird, "die Bundesrepublik Deutschland innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe dieser Entscheidung zu verlassen (...)" (BVerwG, U.v. 20.2.2020 - 1 C 1.19 - BeckRS 2020, 8202 Rn. 27).
Denn nach § 38 Abs. 1 Satz 2 AsylG und der im Bescheid formulierten Bedingung, dass im Falle einer Klageerhebung die Ausreisefrist von 30 Tagen erst nach unanfechtbarem Abschluss des Asylverfahrens beginnt, wird nachträglich Unionsrechtskonformität hergestellt und die Klägerin ist nicht mehr im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO in ihren Rechten verletzt (BVerwG, U.v. 20.2.2020 - 1 C 1.19 - BeckRS 2020, 8202 Rn. 28).
Die Klägerin hätte nach den Vorgaben der Gnandi-Entscheidung des EuGH in transparenter Weise über die oben genannten Garantien - unter anderem die Aussetzung aller Wirkungen der Rückkehrentscheidung, den Nichtlauf der freiwilligen Ausreisefrist, solange ein Bleiberecht besteht, ein Bleiberecht bis zur Entscheidung über den Rechtsbehelf gegen die Ablehnung, den Ausschluss der Abschiebehaft, den Genuss der Rechte aus der Aufnahmerichtlinie sowie die Möglichkeit, sich auf jede nach Erlass der Rückkehrentscheidung eingetretene Änderung der Umstände berufen zu können, die in Anbetracht insbesondere des Art. 5 der Rückführungs-Richtlinie erheblichen Einfluss auf die Beurteilung ihrer Situation haben kann - informiert werden müssen (BVerwG, U.v. 20.2.2020 - 1 C 1.19 - BeckRS 2020, 8202 Rn. 28;… EuGH, U.v. 19.6.2018 - Gnandi, C-181/16 - NVwZ 2018, 1625 Rn. 65).
Die Nichterfüllung der unionsrechtlichen Informationspflicht hat indes nicht die Rechtswidrigkeit der Abschiebungsandrohung nach §§ 34, 38 Abs. 1 AsylG zur Folge, weil sie nicht zu deren tatbestandlichen Voraussetzungen gehört, auch sonst nicht in einem Rechtmäßigkeitszusammenhang mit ihr steht und zudem nicht geeignet ist, die Rechtsstellung der Klägerin nach Klageerhebung zu beeinträchtigen (BVerwG, U.v. 20.2.2020 - 1 C 1.19 - BeckRS 2020, 8202 Ls. 4 und Rn. 34 ff.).
Zudem hat der EuGH selbst in der Gnandi-Entscheidung keine Verknüpfung der Informationspflichten mit den tatbestandlichen Voraussetzungen der Rückkehrentscheidung vorgenommen, was sich in die Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger als Priorität für die Mitgliedstaaten nach der Rückführungs-Richtlinie einpasst (BVerwG, U.v. 20.2.2020 - 1 C 1.19 - BeckRS 2020, 8202 Rn. 43 ff., 47).
- VG Ansbach, 06.10.2020 - AN 17 K 17.33123
Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären …
Beginn der Ausreisefrist von 30 Tagen nach § 38 Abs. 1 Satz 1 AsylG mit Bekanntgabe des Bescheides bei Verbindung von ablehnender Asylentscheidung und Rückkehrentscheidung objektiv europarechtswidrig; gleichwohl keine subjektive Rechtsverletzung im Falle der Klageerhebung, da nach § 38 Abs. 1 Satz 2 AsylG die Ausreisefrist dann 30 Tage nach unanfechtbarem Abschluss des Asylverfahrens endet und Europarechtskonformität mit den RL 2008/115/EG (Rückführungs-RL) und der RL 2013/32/EU (Asylverfahrens-RL) sowie Art. 18, 19 Abs. 2, 47 GRCh hergestellt wird (Anschluss an BVerwG, U.v. 20.2.2020 - 1 C 1.19 - juris).Verletzung der Pflicht, den Ausländer über die ihm nach dem Unionsrecht bis zur Entscheidung über die Klage zustehenden Verfahrens-, Schutz- und Teilhaberechte zu unterrichten, führt nicht zur Rechtswidrigkeit einer Abschiebungsandrohung (Anschluss an BVerwG, U.v. 20.2.2020 - 1 C 1.19 - juris).
Diese Vorgaben sind hier nach nationalem Recht erfüllt (im Einzelnen: BVerwG, U.v. 20.2.2020 - 1 C 1.19 - BeckRS 2020, 8202 Rn. 15 ff.).
Diese Grundsätze kollidieren mit der Vorgabe des § 38 Abs. 1 Satz 1 AsylG, der erkennbar an die Bekanntgabe des ablehnenden Bescheides des Bundesamtes anknüpft und ab dann die Frist von 30 Tagen in Gang setzt, sowie mit Ziffer 5 des Bescheides des Bundesamtes, nach dem die Klägerin zunächst aufgefordert wird, "die Bundesrepublik Deutschland innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe dieser Entscheidung zu verlassen (...)" (BVerwG, U.v. 20.2.2020 - 1 C 1.19 - BeckRS 2020, 8202 Rn. 27).
Denn nach § 38 Abs. 1 Satz 2 AsylG und der im Bescheid formulierten Bedingung, dass im Falle einer Klageerhebung die freiwillige Ausreisefrist 30 Tage nach dem unanfechtbaren Abschluss des Asylverfahrens endet, wird nachträglich Unionsrechtskonformität hergestellt und die Klägerin ist nicht mehr im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO in seinen Rechten verletzt (BVerwG, U.v. 20.2.2020 - 1 C 1.19 - BeckRS 2020, 8202 Rn. 28).
Die Klägerin hätte nach den Vorgaben der Gnandi-Entscheidung des EuGH in transparenter Weise über die oben genannten Garantien - unter anderem die Aussetzung aller Wirkungen der Rückkehrentscheidung, den Nichtlauf der freiwilligen Ausreisefrist, solange ein Bleiberecht besteht, ein Bleiberecht bis zur Entscheidung über den Rechtsbehelf gegen die Ablehnung, den Ausschluss der Abschiebehaft, den Genuss der Rechte aus der Aufnahmerichtlinie sowie die Möglichkeit, sich auf jede nach Erlass der Rückkehrentscheidung eingetretene Änderung der Umstände berufen zu können, die in Anbetracht insbesondere des Art. 5 der Rückführungs-Richtlinie erheblichen Einfluss auf die Beurteilung ihrer Situation haben kann - informiert werden müssen (BVerwG, U.v. 20.2.2020 - 1 C 1.19 - BeckRS 2020, 8202 Rn. 28;… EuGH, U.v. 19.6.2018 - Gnandi, C-181/16 - NVwZ 2018, 1625 Rn. 65).
Die Nichterfüllung der unionsrechtlichen Informationspflicht hat indes nicht die Rechtswidrigkeit der Abschiebungsandrohung nach §§ 34, 38 Abs. 1 AsylG zur Folge, weil sie nicht zu deren tatbestandlichen Voraussetzungen gehört, auch sonst nicht in einem Rechtmäßigkeitszusammenhang mit ihr steht und zudem nicht geeignet ist, die Rechtsstellung des Klägers nach Klageerhebung zu beeinträchtigen (BVerwG, U.v. 20.2.2020 - 1 C 1.19 - BeckRS 2020, 8202 Ls. 4 und Rn. 34 ff.).
Zudem hat der EuGH selbst in der Gnandi-Entscheidung keine Verknüpfung der Informationspflichten mit den tatbestandlichen Voraussetzungen der Rückkehrentscheidung vorgenommen, was sich in die Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger als Priorität für die Mitgliedstaaten nach der Rückführungs-Richtlinie einpasst (BVerwG, U.v. 20.2.2020 - 1 C 1.19 - BeckRS 2020, 8202 Rn. 43 ff., 47).
- BVerwG, 20.02.2020 - 1 C 22.19
Folgerungen aus der "Gnandi"-Entscheidung des EuGH für die Verbindung einer …
Im rechtlichen Ansatz ist es zutreffend davon ausgegangen, dass eine Vereinbarkeit bestünde, wenn dem Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO für die Dauer des gerichtlichen Eilverfahrens in vollem Umfang - wie bei der Antragsablehnung als einfach unbegründet (dazu Senatsurteil vom 20. Februar 2020 - 1 C 1.19 -) - in dem Sinne aufschiebende Wirkung beizumessen wäre, dass alle Wirkungen der Abschiebungsandrohung ausgesetzt sind.Mit der Aussetzung der Vollziehbarkeit sind auch sonst die Wirkungen der Abschiebungsandrohung ex tunc ausgesetzt, so dass der Rechtsbehelf gegen die Ablehnung des Antrages auf internationalen Schutz seine volle Wirksamkeit entfaltet (dazu eingehend Senat, Urteil vom 20. Februar 2020 - 1 C 1.19 -).
- VG Ansbach, 10.03.2020 - AN 17 K 17.36034
Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären …
Diese Vorgaben sind hier nach nationalem Recht erfüllt (im Einzelnen: BVerwG, U.v. 20.2.2020 - 1 C 1.19 - BeckRS 2020, 8202 Rn. 15 ff.).Diese Grundsätze kollidieren mit der Vorgabe des § 38 Abs. 1 Satz 1 AsylG, der erkennbar an die Bekanntgabe des ablehnenden Bescheides des Bundesamtes anknüpft und ab dann die Frist von 30 Tagen in Gang setzt, sowie mit Ziffer 5 des Bescheides des Bundesamtes vom 28. November 2019, nach dem der Kläger zunächst aufgefordert wird, "die Bundesrepublik Deutschland innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe dieser Entscheidung zu verlassen (...)" (vgl. BVerwG, U.v. 20.2.2020 - 1 C 1.19 - BeckRS 2020, 8202 Rn. 27).
Denn nach § 38 Abs. 1 Satz 2 AsylG und der im Bescheid formulierten Bedingung, dass im Falle einer Klageerhebung die Ausreisefrist von 30 Tagen erst nach unanfechtbarem Abschluss des Asylverfahrens beginnt, wird nachträglich Unionsrechtskonformität hergestellt und der Kläger ist nicht mehr im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO in seinen Rechten verletzt (vgl. BVerwG, U.v. 20.2.2020 - 1 C 1.19 - BeckRS 2020, 8202 Rn. 28).
Der Kläger hätte nach den Vorgaben der Gnandi-Entscheidung des EuGH in transparenter Weise über die oben genannten Garantien - unter anderem die Aussetzung aller Wirkungen der Rückkehrentscheidung, den Nichtlauf der freiwilligen Ausreisefrist, solange ein Bleiberecht besteht, ein Bleiberecht bis zur Entscheidung über den Rechtsbehelf gegen die Ablehnung, den Ausschluss der Abschiebehaft, den Genuss der Rechte aus der Aufnahmerichtlinie sowie die Möglichkeit, sich auf jede nach Erlass der Rückkehrentscheidung eingetretene Änderung der Umstände berufen zu können, die in Anbetracht insbesondere des Art. 5 der Rückführungs-Richtlinie erheblichen Einfluss auf die Beurteilung ihrer Situation haben kann - informiert werden müssen (vgl. BVerwG, U.v. 20.2.2020 - 1 C 1.19 - BeckRS 2020, 8202 Rn. 28;… EuGH, U.v. 19.6.2018 - Gnandi, C-181/16 - NVwZ 2018, 1625 Rn. 65).
Die Nichterfüllung der unionsrechtlichen Informationspflicht hat indes nicht die Rechtswidrigkeit der Abschiebungsandrohung nach §§ 34, 38 Abs. 1 AsylG zur Folge, weil sie nicht zu deren tatbestandlichen Voraussetzungen gehört, auch sonst nicht in einem Rechtmäßigkeitszusammenhang mit ihr steht und zudem nicht geeignet ist, die Rechtsstellung des Klägers nach Klageerhebung zu beeinträchtigen (vgl. BVerwG, U.v. 20.2.2020 - 1 C 1.19 - BeckRS 2020, 8202 Ls. 4 und Rn. 34 ff.).
Zudem hat der EuGH selbst in der Gnandi-Entscheidung keine Verknüpfung der Informationspflichten mit den tatbestandlichen Voraussetzungen der Rückkehrentscheidung vorgenommen, was sich in die Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger als Priorität für die Mitgliedstaaten nach der Rückführungs-Richtlinie einpasst (vgl. BVerwG, U.v. 20.2.2020 - 1 C 1.19 - BeckRS 2020, 8202 Rn. 43 ff., 47).
- VG Ansbach, 06.10.2020 - AN 17 K 17.33251
Erfolglose Asylklage jordanischer Staatsangehöriger
Diese Vorgaben sind hier nach nationalem Recht erfüllt (im Einzelnen: BVerwG, U.v. 20.2.2020 - 1 C 1.19 - BeckRS 2020, 8202 Rn. 15 ff.).Diese Grundsätze kollidieren mit der Vorgabe des § 38 Abs. 1 Satz 1 AsylG, der erkennbar an die Bekanntgabe des ablehnenden Bescheides des Bundesamtes anknüpft und ab dann die Frist von 30 Tagen in Gang setzt, sowie mit Ziffer 5 des Bescheides des Bundesamtes, nach dem der Kläger zunächst aufgefordert wird, "die Bundesrepublik Deutschland innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe dieser Entscheidung zu verlassen (...)" (BVerwG, U.v. 20.2.2020 - 1 C 1.19 - BeckRS 2020, 8202 Rn. 27).
Denn nach § 38 Abs. 1 Satz 2 AsylG und der im Bescheid formulierten Bedingung, dass im Falle einer Klageerhebung die freiwillige Ausreisefrist 30 Tage nach dem unanfechtbaren Abschluss des Asylverfahrens endet, wird nachträglich Unionsrechtskonformität hergestellt und der Kläger ist nicht mehr im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO in seinen Rechten verletzt (BVerwG, U.v. 20.2.2020 - 1 C 1.19 - BeckRS 2020, 8202 Rn. 28).
Der Kläger zu 1) hätte nach den Vorgaben der Gnandi-Entscheidung des EuGH in transparenter Weise über die oben genannten Garantien - unter anderem die Aussetzung aller Wirkungen der Rückkehrentscheidung, den Nichtlauf der freiwilligen Ausreisefrist, solange ein Bleiberecht besteht, ein Bleiberecht bis zur Entscheidung über den Rechtsbehelf gegen die Ablehnung, den Ausschluss der Abschiebehaft, den Genuss der Rechte aus der Aufnahmerichtlinie sowie die Möglichkeit, sich auf jede nach Erlass der Rückkehrentscheidung eingetretene Änderung der Umstände berufen zu können, die in Anbetracht insbesondere des Art. 5 der Rückführungs-Richtlinie erheblichen Einfluss auf die Beurteilung ihrer Situation haben kann - informiert werden müssen (BVerwG, U.v. 20.2.2020 - 1 C 1.19 - BeckRS 2020, 8202 Rn. 28;… EuGH, U.v. 19.6.2018 - Gnandi, C-181/16 - NVwZ 2018, 1625 Rn. 65).
Die Nichterfüllung der unionsrechtlichen Informationspflicht hat indes nicht die Rechtswidrigkeit der Abschiebungsandrohung nach §§ 34, 38 Abs. 1 AsylG zur Folge, weil sie nicht zu deren tatbestandlichen Voraussetzungen gehört, auch sonst nicht in einem Rechtmäßigkeitszusammenhang mit ihr steht und zudem nicht geeignet ist, die Rechtsstellung des Klägers nach Klageerhebung zu beeinträchtigen (BVerwG, U.v. 20.2.2020 - 1 C 1.19 - BeckRS 2020, 8202 Ls. 4 und Rn. 34 ff.).
Zudem hat der EuGH selbst in der Gnandi-Entscheidung keine Verknüpfung der Informationspflichten mit den tatbestandlichen Voraussetzungen der Rückkehrentscheidung vorgenommen, was sich in die Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger als Priorität für die Mitgliedstaaten nach der Rückführungs-Richtlinie einpasst (BVerwG, U.v. 20.2.2020 - 1 C 1.19 - BeckRS 2020, 8202 Rn. 43 ff., 47).
- VG Ansbach, 18.08.2020 - AN 17 K 20.30137
Implizite Anordnung des Einreise- und Aufenthaltsverbots durch behördliche …
Diese Vorgaben sind hier nach nationalem Recht erfüllt (im Einzelnen: BVerwG, U.v. 20.2.2020 - 1 C 1.19 - BeckRS 2020, 8202 Rn. 15 ff.).Diese Grundsätze kollidieren mit der Vorgabe des § 38 Abs. 1 Satz 1 AsylG, der erkennbar an die Bekanntgabe des ablehnenden Bescheides des Bundesamtes anknüpft und ab dann die Frist von 30 Tagen in Gang setzt, sowie mit Ziffer 5 des Bescheides des Bundesamtes, nach dem der Kläger zunächst aufgefordert wird, "die Bundesrepublik Deutschland innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe dieser Entscheidung zu verlassen (...)" (BVerwG, U.v. 20.2.2020 - 1 C 1.19 - BeckRS 2020, 8202 Rn. 27).
Denn nach § 38 Abs. 1 Satz 2 AsylG und der im Bescheid formulierten Bedingung, dass im Falle einer Klageerhebung die freiwillige Ausreisefrist 30 Tage nach dem unanfechtbaren Abschluss des Asylverfahrens endet, wird nachträglich Unionsrechtskonformität hergestellt und der Kläger ist nicht mehr im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO in seinen Rechten verletzt (BVerwG, U.v. 20.2.2020 - 1 C 1.19 - BeckRS 2020, 8202 Rn. 28).
Der Kläger hätte nach den Vorgaben der Gnandi-Entscheidung des EuGH in transparenter Weise über die oben genannten Garantien - unter anderem die Aussetzung aller Wirkungen der Rückkehrentscheidung, den Nichtlauf der freiwilligen Ausreisefrist, solange ein Bleiberecht besteht, ein Bleiberecht bis zur Entscheidung über den Rechtsbehelf gegen die Ablehnung, den Ausschluss der Abschiebehaft, den Genuss der Rechte aus der Aufnahmerichtlinie sowie die Möglichkeit, sich auf jede nach Erlass der Rückkehrentscheidung eingetretene Änderung der Umstände berufen zu können, die in Anbetracht insbesondere des Art. 5 der Rückführungs-Richtlinie erheblichen Einfluss auf die Beurteilung ihrer Situation haben kann - informiert werden müssen (BVerwG, U.v. 20.2.2020 - 1 C 1.19 - BeckRS 2020, 8202 Rn. 28;… EuGH, U.v. 19.6.2018 - Gnandi, C-181/16 - NVwZ 2018, 1625 Rn. 65).
Die Nichterfüllung der unionsrechtlichen Informationspflicht hat indes nicht die Rechtswidrigkeit der Abschiebungsandrohung nach §§ 34, 38 Abs. 1 AsylG zur Folge, weil sie nicht zu deren tatbestandlichen Voraussetzungen gehört, auch sonst nicht in einem Rechtmäßigkeitszusammenhang mit ihr steht und zudem nicht geeignet ist, die Rechtsstellung des Klägers nach Klageerhebung zu beeinträchtigen (BVerwG, U.v. 20.2.2020 - 1 C 1.19 - BeckRS 2020, 8202 Ls. 4 und Rn. 34 ff.).
Zudem hat der EuGH selbst in der Gnandi-Entscheidung keine Verknüpfung der Informationspflichten mit den tatbestandlichen Voraussetzungen der Rückkehrentscheidung vorgenommen, was sich in die Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger als Priorität für die Mitgliedstaaten nach der Rückführungs-Richtlinie einpasst (BVerwG, U.v. 20.2.2020 - 1 C 1.19 - BeckRS 2020, 8202 Rn. 43 ff., 47).
- VG Ansbach, 06.10.2020 - AN 17 K 17.33258
Abschiebungsandrohung nach Jordanien für Familie mit zwei minderjährigen Kindern
- VG Würzburg, 23.01.2023 - W 5 S 23.30041
Sofortverfahren, algerischer Staatsangehöriger, Ablehnung des Asylantrags als …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2020 - 19 A 1420/19
- BVerwG, 20.02.2020 - 1 C 21.19
Folgerungen aus der "Gnandi"-Entscheidung des EuGH für die Verbindung einer …
- OVG Niedersachsen, 14.03.2022 - 4 LB 20/19
AsylrechtHerkunftsland Ruanda
- VG Freiburg, 13.09.2022 - 10 K 1443/20
Inlandsbezogene Ausweisung; Generalprävention; erhebliche Interessen der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2021 - 19 A 810/16
Rückkehrentscheidung; Abschiebungsandrohung; Staatsangehörigkeit; Äthiopien
- VG München, 10.11.2022 - M 10 K 17.45586
Asylrecht (Gambia), Auseinandersetzung mit schwerer Verletzung eines Polizisten …
- BVerwG, 20.02.2020 - 1 C 20.19
Folgerungen aus der "Gnandi"-Entscheidung des EuGH für die Verbindung einer …
- OVG Bremen, 03.11.2020 - 1 LB 28/20
Zu den Voraussetzungen für das Vorliegen eines unzulässigen Zweitantrags i.S.d. § …
- VG Freiburg, 27.09.2022 - A 10 K 1686/20
Gazastreifen; Staatenloser Palästinenser; Gewöhnlicher Aufenthalt; Fluchtvortrag …
- VG Ansbach, 25.10.2021 - AN 17 K 18.50444
Aufnahmebedingungen für Schutzberechtigte in Griechenland
- VG Ansbach, 07.12.2020 - AN 17 K 18.50528
Keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung für in Ungarn anerkannte …
- VG Ansbach, 19.11.2020 - AN 17 K 17.33572
Erfolglose Klage eines Palästinensers
- VG Düsseldorf, 26.05.2020 - 22 K 17460/17
Übergang der Verantwortung für Flüchtlinge
- VG Ansbach, 10.02.2021 - AN 17 K 18.50427
Keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung eines in Griechenland …
- VGH Bayern, 16.07.2020 - 10 ZB 20.31374
Keine Zulassung der Berufung wegen behaupteter Unionsrechtswidrigkeit der …
- VG Freiburg, 17.05.2022 - 10 K 5070/19
Ausweisung eines Ausländers nach Inkrafttreten der Rückführungsrichtlinie
- VG Berlin, 21.12.2022 - 29 K 116.18
- VG Stuttgart, 18.08.2022 - 9 K 3739/21
Abschiebungsandrohung, Bedingung, Zielstaatsbestimmung, Rückkehrentscheidung, …
- VGH Baden-Württemberg, 23.11.2021 - A 13 S 2301/19
Asylverfahren; auf bestimmte Herkunftsländer beschränkte Berufungszulassung; …
- VGH Baden-Württemberg, 11.05.2022 - 12 S 3795/21
Versagung einer Aufenthaltserlaubnis; kein Verbrauch von Ausweisungsinteressen …
- VG Würzburg, 15.04.2021 - W 10 K 19.31993
Rechtswidrige Abschiebungsandrohung
- VG Ansbach, 23.07.2020 - AN 17 K 19.50826
Abschiebungsverbot für Griechenland für Familie mit minderjährigen Kindern
- VG Arnsberg, 07.06.2022 - 9 K 3464/19
- VG Freiburg, 29.10.2021 - 4 K 6622/18
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Wahrung der ehelichen Lebensgemeinschaft …
- VG Ansbach, 22.09.2020 - AN 17 K 20.50039
Abschiebung anerkannt Schutzberechtigter nach Ungarn
- VG Würzburg, 16.09.2020 - W 10 K 20.30919
Kein Anspruch auf Feststellung zielstaatsbezogener Abschiebungsverbote …
- VG Ansbach, 05.03.2020 - AN 17 K 19.50306
Lebensbedingungen subsidiär Schutzberechtigter in Portugal
- VG Ansbach, 01.12.2021 - AN 17 K 19.50329
Unzulässiger Asylantrag eines in Griechenland anerkannten Flüchtlings
- VG Sigmaringen, 07.06.2021 - A 4 K 3124/19
Familie, Abschiebungsandrohung
- VG Ansbach, 22.10.2020 - AN 17 K 20.50084
Keine systemischen Mängel im ungarischen Asylsystem
- VG Ansbach, 20.08.2020 - AN 17 K 19.50549
Verpflichtungsklage auf Zuerkennung eines nationalen Abschiebungsverbotes …
- VG Freiburg, 13.04.2022 - 7 K 2089/20
Ausländerrecht; Ausweisung eines Drogendealers; Erlass einer …
- VG Berlin, 13.08.2020 - 34 K 639.17
- VG Freiburg, 26.01.2022 - 7 K 826/20
Einreise- und Aufenthaltsverbot nur mit Rückkehrentscheidung
- VG Würzburg, 17.04.2020 - W 8 S 20.30448
Unzulässiger Zweitantrag eines nigerianischen Staatsangehörigen nach erfolglosem …
- VG Ansbach, 28.01.2021 - AN 17 K 18.50329
Anfechtungsklage gegen Asylablehnung als unzulässig und Abschiebungsandrohung …
- VG Ansbach, 11.03.2021 - AN 17 K 19.31246
Zur Rückkehrperspektive einer Familie nach Jordanien
- VG Köln, 06.10.2020 - 17 K 6621/19
- VG Berlin, 17.04.2020 - 38 L 251.20
Corona-Pandemie gefährdet Existenzsicherung der georgischen Bevölkerung nicht, …
- VG Ansbach, 25.11.2020 - AN 17 S 18.50625
Keine Bedenken gegen Rückkehr gesundheitlich nicht eingeschränkter, …
- VG Freiburg, 13.04.2022 - 7 K 2079/20
Geeignetheit einer inlandsbezogenen Ausweisung; Bestimmtheit der …
- VG Freiburg, 21.06.2022 - 10 K 542/20
Verbindung eines Einreise- und Aufenthaltsverbot mit Rückkehrentscheidung; …
- VG Wiesbaden, 24.05.2022 - 5 L 244/22
Unzulässiger Zweitantrag, Eilverfahren
- VG Ansbach, 26.03.2021 - AN 17 K 19.50345
Erfolglose Klage in einem asylrechtlichen Verfahren (Abschiebung eines dort …
- VG Ansbach, 21.05.2021 - AN 17 K 18.50704
Rückkehr einer Familie nach Griechenland
- VG Frankfurt/Oder, 26.02.2021 - 2 K 2258/16
- VG Ansbach, 28.01.2021 - AN 17 S 19.50328
Einstweiliger Rechtsschutz gegen asylrechtliche Abschiebungsandrohung nach …
- VG Stuttgart, 09.06.2021 - A 8 K 4016/18
Gruppenverfolgung; homosexuelle Männer in Pakistan; Schiiten in Pakistan; …
- VG Ansbach, 09.06.2021 - AN 17 K 18.50626
Keine systemischen Mängel bei den griechischen Aufnahmebedingungen
- VG Ansbach, 23.04.2021 - AN 17 K 18.50608
Zur richtlinienkonformen Auslegung von § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG …
- VG Ansbach, 14.01.2021 - AN 17 K 19.50797
Keine Gefahr der Verelendung für anerkannte, erwachsene, erwerbsfähige …
- VG München, 17.06.2020 - M 11 K 17.49930
Ausschluss der Flüchtlingseigenschaft wegen schwerer inländischer Straftat
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2022 - 19 A 906/22
Klärungsbedürftigkeit des Drohens der Gefahr einer Zwangsbeschneidung eines …
- VG Ansbach, 22.02.2022 - AN 17 K 19.51031
Keine Abschiebung einer in Griechenland anerkannt Schutzberechtigten
- VG Ansbach, 28.12.2021 - AN 17 K 19.50679
Keine Abschiebung anerkannt schutzberechtigter Familie mit minderjährigen Kindern …
- VG Ansbach, 05.08.2021 - AN 17 K 19.50552
Drittstaatenverfahren: Erfolgreiche Klage gegen die Ablehnung des Asylantrages …
- VG Stuttgart, 09.06.2021 - A 8 K 3886/18
Asyl Pakistan; Gruppenverfolgung von Schiiten; Ausweichmöglichkeiten
- VG Ansbach, 09.06.2021 - AN 17 K 18.50600
Systemische Mängel bei den Aufnahmebedingungen in Griechenland
- VG Ansbach, 01.04.2021 - AN 17 K 18.50543
Erfolgreiche Klage einer Familie mit drei Kindern im Alter von drei, fünf und …
- VG Frankfurt/Oder, 21.12.2020 - 10 K 5/19
- VG Frankfurt/Oder, 24.09.2020 - 4 K 1471/16
Asylrecht - Herkunftsland: Kamerun
- VG Gelsenkirchen, 01.12.2021 - 10a K 5051/18
Zweitantrag europarechtskonformität von § 71a AsylG Fehlen von …
- VG Karlsruhe, 17.09.2021 - A 19 K 1248/19
Schutzgewährung für einen Abkömmling von aus Nordkorea über China ins …
- VG Potsdam, 14.06.2021 - 9 K 1329/16
- VG Ansbach, 05.05.2021 - AN 17 K 18.50658
Erniedrigende Behandlung von rückkehrenden anerkannten Schutzberechtigte nach …
- VG Würzburg, 17.07.2020 - W 10 K 19.31704
Hinsichtlich der Abschiebungsandrohung erfolgreiche Klage eines Nigerianers gegen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2022 - 19 A 512/22
Sicherstellung des Lebensunterhalts in Nigeria durch eigene Erwerbstätigkeit
- VG Ansbach, 26.10.2021 - AN 17 K 19.50176
Aufhebung einer Unzulässigkeitsentscheidung nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG …
- VG Frankfurt/Oder, 07.05.2021 - 10 K 657/19
- VG Ansbach, 27.04.2021 - AN 17 K 19.50253
Abschiebungsverbote in Bezug auf Griechenland für anerkannt Schutzberechtigte …
- VG Ansbach, 23.03.2021 - AN 17 K 20.50273
Keine systemischen Mängel im griechischen Asylsystem und den Aufnahmebedingungen
- VG Ansbach, 28.01.2021 - AN 17 K 17.51133
Keine Rückführung einer international schutzberechtigen alleinstehenden und …
- VG Regensburg, 01.07.2020 - RO 4 S 20.30992
Zur Ausreisefrist in der Abschiebungsandrohung nach unzulässigem Zweitantrag
- VG Hannover, 18.08.2020 - 1 B 3782/20
Abschiebungsandrohung bei Ablehnung eines Asylantrags als offensichtlich …
- VG Ansbach, 18.01.2022 - AN 10 S 21.30841
Offensichtlich unbegründeter Asylantrag bei Mehrstaatlichkeit (Syrien und …
- VG Ansbach, 06.08.2021 - AN 17 K 21.30365
Offensichtlich unbegründete Klage bei Ausreisegründen aus dem privaten Bereich …
- VG Würzburg, 17.07.2020 - W 10 K 19.32022
Covid-19-Pandemie kein zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot
- VG Cottbus, 19.07.2022 - 5 L 141/22
- VG Frankfurt/Oder, 24.11.2021 - 10 K 1569/19
- VG Frankfurt/Oder, 17.11.2021 - 9 K 861/18
- VG Berlin, 28.09.2021 - 6 L 309.21
- VG Würzburg, 10.11.2020 - W 8 S 20.31230
Offensichtlich unbegründeter Asylantrag - kein landesweiter bewaffneter Konflikt …
- VG Berlin, 03.06.2022 - 26 K 91.17
- VG Frankfurt/Oder, 05.03.2021 - 9 K 1784/17