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   BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 104.89   

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https://dejure.org/1990,4121
BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 104.89 (https://dejure.org/1990,4121)
BVerwG, Entscheidung vom 20.03.1990 - 9 C 104.89 (https://dejure.org/1990,4121)
BVerwG, Entscheidung vom 20. März 1990 - 9 C 104.89 (https://dejure.org/1990,4121)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Fluchtbeendigung - Aufenthalt in Drittstaat - Asylanspruch - Beteiligung an Gewalttaten - Beteiligung an terroristischen Aktionen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylVfG § 2; GG Art. 16 Abs. 2 S. 2
    Fluchtbeendigung durch Erreichen eines sicheren Drittstates - Beteiligung an einer Gewalttat oder terrorischischen Aktivität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 55.89

    Ausschluss der Asylberechtigung - Flucht in einen Drittstaat

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 104.89
    Zur Frage der Fluchtbeendigung bei Aufenthalt in einem Drittstaat (wie Urteil vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 55.89 - zur Aufnahme in die Entscheidungssammlung vorgesehen).

    Der erkennende Senat hat insoweit bereits in seinem Urteil vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 55.89 - (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen) entschieden, daß die Beendigung der Flucht eines politisch Verfolgten in einem Drittland nicht bereits deshalb angenommen werden kann, weil er nicht schon bei Verlassen des Verfolgerstaates den Willen zur Weiterwanderung hatte.

    Für die Prüfung, ob sein Aufenthalt seinem Willen entsprechend oder auch entgegen seinen Vorstellungen nach den Umständen des Verweilens im Drittland stationären Charakter angenommen hat, verbleibt es bei den im Senatsurteil vom 21. Juni 1988 - (BVerwG 9 C 12.88 - BVerwGE 79, 347 [BVerwG 21.06.1988 - 9 C 12/88]) aufgezeigten Kriterien, wie insbesondere Existenzgründungsversuchen, Wohnraumbeschaffung auf Dauer oder der Länge des Aufenthalts (vgl. Urteil vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 55.89 -).

  • BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 73.89
    Auszug aus BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 104.89
    Zur Frage eines Asylanspruchs im Falle einer Beteiligung an Gewalttaten und terroristischen Aktionen (im Anschluß an BVerfG, Beschlüsse vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 u.a. - BVerfGE 80, 315 und vom 20. Dezember 1989 - 2 BvR 958/86 - Urteile vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 14.88 - BVerwGE 80, 136 und vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 73.89 -).

    Die in Eritrea seit Jahren bestehende Bürgerkriegssituation würde auch nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Annahme einer politischen Verfolgung zwar nicht von vornherein ausschließen; ob sie vorliegt, ist in Würdigung der im jeweiligen konkreten Fall gegebenen tatsächlichen Umstände zu beurteilen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 u.a. - BVerfGE 80, 315; Urteil vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 73.89 - mit weiteren Nachweisen).

    Da im vorliegenden Fall der Kläger nach den mit Revisionsrügen nicht angegriffenen tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts "mit der Waffe in der Hand" gekämpft hat, bedarf es auch einer Prüfung, ob darin eine Beteiligung an Gewalttaten und terroristischen Aktionen liegt, die nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des erkennenden Senats wegen der verfassungsrechtlichen Grenzen der Asylverheißung des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG eine Asylanerkennung ausschließen kann (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502.86 u.a. - a.a.O. und vom 20. Dezember 1989 - 2 BvR 958/86 - Urteile vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 14.88 - BVerwGE 80, 136, vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 67.87 - InfAuslR 1989, 137 und vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 73.89 -).

  • BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 14.88

    Asylrecht - Straftat - Politische Verfolgung - Verzögerte Urteilsabfassung -

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 104.89
    Zur Frage eines Asylanspruchs im Falle einer Beteiligung an Gewalttaten und terroristischen Aktionen (im Anschluß an BVerfG, Beschlüsse vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 u.a. - BVerfGE 80, 315 und vom 20. Dezember 1989 - 2 BvR 958/86 - Urteile vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 14.88 - BVerwGE 80, 136 und vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 73.89 -).

    Da im vorliegenden Fall der Kläger nach den mit Revisionsrügen nicht angegriffenen tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts "mit der Waffe in der Hand" gekämpft hat, bedarf es auch einer Prüfung, ob darin eine Beteiligung an Gewalttaten und terroristischen Aktionen liegt, die nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des erkennenden Senats wegen der verfassungsrechtlichen Grenzen der Asylverheißung des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG eine Asylanerkennung ausschließen kann (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502.86 u.a. - a.a.O. und vom 20. Dezember 1989 - 2 BvR 958/86 - Urteile vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 14.88 - BVerwGE 80, 136, vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 67.87 - InfAuslR 1989, 137 und vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 73.89 -).

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 104.89
    Zur Frage eines Asylanspruchs im Falle einer Beteiligung an Gewalttaten und terroristischen Aktionen (im Anschluß an BVerfG, Beschlüsse vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 u.a. - BVerfGE 80, 315 und vom 20. Dezember 1989 - 2 BvR 958/86 - Urteile vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 14.88 - BVerwGE 80, 136 und vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 73.89 -).

    Die in Eritrea seit Jahren bestehende Bürgerkriegssituation würde auch nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Annahme einer politischen Verfolgung zwar nicht von vornherein ausschließen; ob sie vorliegt, ist in Würdigung der im jeweiligen konkreten Fall gegebenen tatsächlichen Umstände zu beurteilen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 u.a. - BVerfGE 80, 315; Urteil vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 73.89 - mit weiteren Nachweisen).

  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 104.89
    Zur Frage eines Asylanspruchs im Falle einer Beteiligung an Gewalttaten und terroristischen Aktionen (im Anschluß an BVerfG, Beschlüsse vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 u.a. - BVerfGE 80, 315 und vom 20. Dezember 1989 - 2 BvR 958/86 - Urteile vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 14.88 - BVerwGE 80, 136 und vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 73.89 -).

    Da im vorliegenden Fall der Kläger nach den mit Revisionsrügen nicht angegriffenen tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts "mit der Waffe in der Hand" gekämpft hat, bedarf es auch einer Prüfung, ob darin eine Beteiligung an Gewalttaten und terroristischen Aktionen liegt, die nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des erkennenden Senats wegen der verfassungsrechtlichen Grenzen der Asylverheißung des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG eine Asylanerkennung ausschließen kann (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502.86 u.a. - a.a.O. und vom 20. Dezember 1989 - 2 BvR 958/86 - Urteile vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 14.88 - BVerwGE 80, 136, vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 67.87 - InfAuslR 1989, 137 und vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 73.89 -).

  • BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 12.88

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 104.89
    Für die Prüfung, ob sein Aufenthalt seinem Willen entsprechend oder auch entgegen seinen Vorstellungen nach den Umständen des Verweilens im Drittland stationären Charakter angenommen hat, verbleibt es bei den im Senatsurteil vom 21. Juni 1988 - (BVerwG 9 C 12.88 - BVerwGE 79, 347 [BVerwG 21.06.1988 - 9 C 12/88]) aufgezeigten Kriterien, wie insbesondere Existenzgründungsversuchen, Wohnraumbeschaffung auf Dauer oder der Länge des Aufenthalts (vgl. Urteil vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 55.89 -).
  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 67.87

    Bestrafung auf Grund von Staatsschutzbestimmungen als politische Verfolgung -

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 104.89
    Da im vorliegenden Fall der Kläger nach den mit Revisionsrügen nicht angegriffenen tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts "mit der Waffe in der Hand" gekämpft hat, bedarf es auch einer Prüfung, ob darin eine Beteiligung an Gewalttaten und terroristischen Aktionen liegt, die nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des erkennenden Senats wegen der verfassungsrechtlichen Grenzen der Asylverheißung des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG eine Asylanerkennung ausschließen kann (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502.86 u.a. - a.a.O. und vom 20. Dezember 1989 - 2 BvR 958/86 - Urteile vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 14.88 - BVerwGE 80, 136, vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 67.87 - InfAuslR 1989, 137 und vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 73.89 -).
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