Rechtsprechung
   BVerwG, 20.03.2017 - 5 PB 1.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,10874
BVerwG, 20.03.2017 - 5 PB 1.16 (https://dejure.org/2017,10874)
BVerwG, Entscheidung vom 20.03.2017 - 5 PB 1.16 (https://dejure.org/2017,10874)
BVerwG, Entscheidung vom 20. März 2017 - 5 PB 1.16 (https://dejure.org/2017,10874)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,10874) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Treffen einer Maßnahme nur mit Zustimmung des Personalrats i.R. seiner Mitbestimmung; Mitbestimmung bei Eingruppierung

  • rewis.io

    Eingruppierung als Maßnahme im Sinne des Personalvertretungsrechts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Treffen einer Maßnahme nur mit Zustimmung des Personalrats i.R. seiner Mitbestimmung; Mitbestimmung bei Eingruppierung

  • rechtsportal.de

    Treffen einer Maßnahme nur mit Zustimmung des Personalrats i.R. seiner Mitbestimmung; Mitbestimmung bei Eingruppierung

  • datenbank.nwb.de

    Eingruppierung als Maßnahme im Sinne des Personalvertretungsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 08.11.2011 - 6 P 23.10

    Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierung; Zuweisung eines neuen

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2017 - 5 PB 1.16
    Ein solches Entgeltschema zeichnet sich dadurch aus, dass es die Zuordnung der Arbeitnehmer nach bestimmten, generell beschriebenen Merkmalen vorsieht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. November 2011 - 6 P 23.10 - BVerwGE 141, 134 Rn. 12 m.w.N.).

    Mithin ist die Entscheidung des Dienststellenleiters, den Arbeitnehmer einer bestimmten Entgeltgruppe zuzuordnen, nicht konstitutiver, sondern deklaratorischer Natur (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. November 2011 - 6 P 23.10 - BVerwGE 141, 134 Rn. 13 m.w.N.).

    Deshalb ist der Maßnahmebegriff im Fall der Mitbestimmung bei Eingliederung auf eine deklaratorische Folgeentscheidung zu beziehen (zum Voranstehenden BVerwG, Beschluss vom 8. November 2011 - 6 P 23.10 - BVerwGE 141, 134 Rn. 14).

    Daraus folgt auch, dass die Mitbestimmungspflicht einer Eingruppierung - die sich nicht auf die erstmalige Eingruppierung beschränkt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Dezember 1999 - 6 P 3.98 -BVerwGE 110, 151 ) nicht allein unter Hinweis darauf abgelehnt werden kann, die Voraussetzungen des Maßnahmebegriffs in seinem sonst üblichen strengen Sinn seien nicht erfüllt, weil der Dienststellenleiter die bisherige Eingruppierung bestätigt hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. November 2011 - 6 P 23.10 - BVerwGE 141, 134 Rn. 14 und vom 8. Dezember 1999 - 6 P 3.98 - BVerwGE 110, 151 ).

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht in seiner jüngeren Rechtsprechung angenommen hat, dass auch die beabsichtigte Bestätigung einer Eingruppierung dem Mitbestimmungsrecht unterfällt, lagen dem Sachverhalte zugrunde, bei denen sich die Eingruppierungssituation in relevanter Weise geändert hatte, etwa durch Übertragung neuer Aufgaben, die zur Schaffung eines neuen, bisher noch nicht bewerteten Arbeitsplatzes geführt haben, bzw. durch eine wesentliche Veränderung des Aufgabenkreises (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Dezember 1999 - 6 P 3.98 - BVerwGE 110, 151 und vom 8. November 2011 - 6 P 23.10 - BVerwGE 141, 134 Rn. 14 ff.).

  • BVerwG, 08.12.1999 - 6 P 3.98

    Mitbestimmung bei Eingruppierung; Verhältnis zur Mitbestimmung bei Einstellungen,

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2017 - 5 PB 1.16
    Daraus folgt auch, dass die Mitbestimmungspflicht einer Eingruppierung - die sich nicht auf die erstmalige Eingruppierung beschränkt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Dezember 1999 - 6 P 3.98 -BVerwGE 110, 151 ) nicht allein unter Hinweis darauf abgelehnt werden kann, die Voraussetzungen des Maßnahmebegriffs in seinem sonst üblichen strengen Sinn seien nicht erfüllt, weil der Dienststellenleiter die bisherige Eingruppierung bestätigt hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. November 2011 - 6 P 23.10 - BVerwGE 141, 134 Rn. 14 und vom 8. Dezember 1999 - 6 P 3.98 - BVerwGE 110, 151 ).

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht in seiner jüngeren Rechtsprechung angenommen hat, dass auch die beabsichtigte Bestätigung einer Eingruppierung dem Mitbestimmungsrecht unterfällt, lagen dem Sachverhalte zugrunde, bei denen sich die Eingruppierungssituation in relevanter Weise geändert hatte, etwa durch Übertragung neuer Aufgaben, die zur Schaffung eines neuen, bisher noch nicht bewerteten Arbeitsplatzes geführt haben, bzw. durch eine wesentliche Veränderung des Aufgabenkreises (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Dezember 1999 - 6 P 3.98 - BVerwGE 110, 151 und vom 8. November 2011 - 6 P 23.10 - BVerwGE 141, 134 Rn. 14 ff.).

  • BVerwG, 01.11.2016 - 5 PB 2.16

    Einbeziehung arbeitnehmerähnlicher Personen durch § 18a Abs. 5 RadioBRG BR 2008

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2017 - 5 PB 1.16
    Dies erfordert insbesondere, dass die Beschwerde eine durch die anzufechtende Entscheidung aufgeworfene Rechtsfrage konkret benennt und ihre Klärungsfähigkeit, Klärungsbedürftigkeit und Entscheidungserheblichkeit schlüssig aufzeigt (stRspr, vgl z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 3. März 2016 - 5 PB 31.15 - juris Rn. 3 und vom 1. November 2016 - 5 PB 2.16 - juris Rn. 4, jeweils m.w.N.).

    An der Klärungsbedürftigkeit einer gestellten Rechtsfrage fehlt es unter anderen dann, wenn sie sich auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und/oder mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation beantworten lässt (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 24. August 1999 - 4 B 72.99 - BVerwGE 109, 268 zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, vom 22. Januar 2015 - 5 PB 5.14 - juris Rn. 10 und vom 1. November 2016 - 5 PB 2.16 - juris Rn. 9).

  • BVerwG, 24.11.2015 - 5 P 13.14

    Beamte auf Lebenszeit; Beamte auf Probe; beamtenrechtlicher Einstellungsbegriff;

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2017 - 5 PB 1.16
    Die Eingruppierung ist als Akt strikter Rechtsanwendung ausgestaltet (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Mai 2012 - 6 P 9.11 - Buchholz 251.4 § 87 HmbPersVG Nr. 3 Rn. 14 und vom 24. November 2015 - 5 P 13.14 - BVerwGE 153, 254 Rn. 27).
  • BVerwG, 03.03.2016 - 5 PB 31.15

    Offensichtlich fehlender Grund für Zustimmungsverweigerung des Personalrats

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2017 - 5 PB 1.16
    Dies erfordert insbesondere, dass die Beschwerde eine durch die anzufechtende Entscheidung aufgeworfene Rechtsfrage konkret benennt und ihre Klärungsfähigkeit, Klärungsbedürftigkeit und Entscheidungserheblichkeit schlüssig aufzeigt (stRspr, vgl z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 3. März 2016 - 5 PB 31.15 - juris Rn. 3 und vom 1. November 2016 - 5 PB 2.16 - juris Rn. 4, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 15.05.2012 - 6 P 9.11

    Personalvertretungsrecht; Eingruppierung; außertarifliche Zulage

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2017 - 5 PB 1.16
    Die Eingruppierung ist als Akt strikter Rechtsanwendung ausgestaltet (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Mai 2012 - 6 P 9.11 - Buchholz 251.4 § 87 HmbPersVG Nr. 3 Rn. 14 und vom 24. November 2015 - 5 P 13.14 - BVerwGE 153, 254 Rn. 27).
  • BVerwG, 05.11.2010 - 6 P 18.09

    Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung; Allzuständigkeit des Personalrats;

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2017 - 5 PB 1.16
    Unter einer Maßnahme im personalvertretungsrechtlichen Sinn ist jede auf eine Veränderung des bestehenden Zustandes abzielende Handlung oder Entscheidung der Dienststellenleitung zu verstehen, die den Rechtsstand der Beschäftigten berührt und durch deren Durchführung das Beschäftigungsverhältnis oder die Arbeitsbedingungen eine Änderung erfahren (stRspr, vgl z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 5. November 2010 - 6 P 18.09 - Buchholz 251.95 § 51 SH-PersVG Nr. 7 Rn. 11 und vom 31. Januar 2017 - 5 P 10.15 - Rn. 21, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 24.08.1999 - 4 B 72.99

    Prozeßvergleich; Widerrufsvorbehalt; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2017 - 5 PB 1.16
    An der Klärungsbedürftigkeit einer gestellten Rechtsfrage fehlt es unter anderen dann, wenn sie sich auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und/oder mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation beantworten lässt (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 24. August 1999 - 4 B 72.99 - BVerwGE 109, 268 zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, vom 22. Januar 2015 - 5 PB 5.14 - juris Rn. 10 und vom 1. November 2016 - 5 PB 2.16 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 31.01.2017 - 5 P 10.15

    Agentur für Arbeit; Behördenorganisation; Bestimmtheitsgebot; Bundesagentur für

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2017 - 5 PB 1.16
    Unter einer Maßnahme im personalvertretungsrechtlichen Sinn ist jede auf eine Veränderung des bestehenden Zustandes abzielende Handlung oder Entscheidung der Dienststellenleitung zu verstehen, die den Rechtsstand der Beschäftigten berührt und durch deren Durchführung das Beschäftigungsverhältnis oder die Arbeitsbedingungen eine Änderung erfahren (stRspr, vgl z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 5. November 2010 - 6 P 18.09 - Buchholz 251.95 § 51 SH-PersVG Nr. 7 Rn. 11 und vom 31. Januar 2017 - 5 P 10.15 - Rn. 21, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 22.01.2015 - 5 PB 5.14

    Begriff der überwiegend wissenschaftlichen Tätigkeit

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2017 - 5 PB 1.16
    An der Klärungsbedürftigkeit einer gestellten Rechtsfrage fehlt es unter anderen dann, wenn sie sich auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und/oder mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation beantworten lässt (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 24. August 1999 - 4 B 72.99 - BVerwGE 109, 268 zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, vom 22. Januar 2015 - 5 PB 5.14 - juris Rn. 10 und vom 1. November 2016 - 5 PB 2.16 - juris Rn. 9).
  • OVG Niedersachsen, 12.11.2019 - 18 LP 4/18

    Ablehnung; aktualisierte Einreihung; Beibehaltung; Beschäftigte; Bestätigung;

    In diesem weiten Sinne sei auch die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 20.3.1017 - 5 PB 1.16 -) und des Bundesarbeitsgerichts zu verstehen, der sich das Bundesverwaltungsgericht angeschlossen habe.

    (dd) Etwas anderes folgt schließlich nicht aus der vom Verwaltungsgericht zitierten jüngeren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 20.3.2017 - BVerwG 5 PB 1.16 -, PersV 2017, 381 und juris).

    Gleiches gilt, soweit der - im Beschluss vom 20. März 2017 (a.a.O.) nicht zitierte - weitere Beschluss des 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. März 2011, a.a.O., Rn. 39, (in einem anderen Zusammenhang) die bisherige dortige Senatsrechtsprechung dahin zusammenfasst, es sei anerkannt, "dass sich die Mitbestimmung bei der Eingruppierung auf Fälle erstreckt, in denen ein neuer Arbeitsplatz zu bewerten oder ein neuer Tarifvertrag anzuwenden ist " ( Hervorhebung durch den Fachsenat).

    (bbb) Im Übrigen erfährt die unter Rn. 5 a.E. vermeintlich getroffene Generalaussage im zweiten Teil der Entscheidung vom 20. März 2017 (a.a.O.) unter der folgenden Rn. 6 ohnehin eine Einschränkung.

    (ccc) Sollte die im Beschluss vom 20. März 2017 (a.a.O.) unter Rn. 3 wiedergegebene Frage hingegen - enger - dahin zu verstehen sein, ob eine als mitbestimmungspflichtige Maßnahme anzusehende Überprüfung auch dann unter dem Aspekt der Eingruppierung mitbestimmungspflichtig bleibt , wenn sie im Ergebnis keine Veränderung der Gruppenzuordnung zeitigt, wäre diese Frage in der Tat seit langem in der Rechtsprechung im positiven Sinne geklärt und trüge für den vorliegenden Fall nichts aus, weil es hier gerade um die Feststellung einer von dieser Frage vorausgesetzten ursprünglichen Mitbestimmungspflicht geht.

    Ein Rechtsbeschwerdeverfahren kann das BVerwG in die Lage versetzen, diese in dessen Beschluss vom 20. März 2017 - 5 PB 1.16 - offengelassene, hier entscheidungserhebliche Frage einer Klärung zuzuführen.

  • BVerwG, 19.02.2019 - 5 P 7.17

    Bundesagentur für Arbeit; Eingruppierung; Entwicklungsstufe; Funktionsstufe;

    Unter einer Maßnahme im Sinne des § 69 Abs. 1 und 2 Satz 1 BPersVG ist jede auf eine Veränderung des bestehenden Zustandes abzielende Handlung oder Entscheidung der Dienststellenleitung zu verstehen, die den Rechtsstand der Beschäftigten berührt und durch deren Durchführung das Beschäftigungsverhältnis oder die Arbeitsbedingungen eine Änderung erfahren (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 31. Januar 2017 - 5 P 10.15 - BVerwGE 157, 266 Rn. 21 und vom 20. März 2017 - 5 PB 1.16 - PersV 2017, 381 Rn. 5, jeweils m.w.N.).

    Die Entscheidung des Dienststellenleiters, den Arbeitnehmer einer bestimmten Entgeltgruppe zuzuordnen, ist nicht konstitutiver, sondern rein deklaratorischer Natur (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. März 2017 - 5 PB 1.16 - PersV 2017, 381 Rn. 5 m.w.N.).

  • BVerwG, 19.10.2021 - 5 P 3.20

    Mitbestimmung bei Ablehnung eines Höhergruppierungsantrags nach § 29b Abs. 1

    Die Mitbestimmung des Personalrats bei der Eingruppierung ist nicht auf die erstmalige Eingruppierung aus Anlass der Einstellung eines Arbeitnehmers beschränkt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. März 2017 - 5 PB 1.16 - PersV 2017, 381 m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 23.10.2019 - 8 Bf 198/17

    Es bedarf der Mitbestimmung des Personalrats, wenn ein Antragsteller anlässlich

    Deshalb ist der Maßnahmenbegriff im Fall der Mitbestimmung bei Eingliederung auf eine deklaratorische Folgeentscheidung zu beziehen, woraus auch folgt, dass die Mitbestimmungspflicht einer Eingruppierung nicht allein unter Hinweis darauf abgelehnt werden kann, die Voraussetzungen des Maßnahmenbegriffs in seinem sonst üblichen strengen Sinn seien nicht erfüllt, weil der Dienststellenleiter die bisherige Eingruppierung bestätigt hat (vgl. zu Allem BVerwG, Beschl. v. 20.3.2017, 5 PB 1/16, PersV 2017, 381, juris Rn. 5 m.w.N.).

    Daran hat sich auch durch den vom Beteiligten angeführten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. März 2017 (5 PB 1/16, PersV 2017, 381, juris) nichts geändert.

  • VGH Bayern, 03.12.2019 - 17 P 18.2565

    Mitbestimmung bei Ein- oder Höhergruppierung

    Offen gelassen hat dabei das Bundesverwaltungsgericht bislang, ob dem Mitbestimmungsrecht bei Eingruppierung auch Fallgestaltungen, bei denen keine "wesentlichen Veränderungen" gegenüber dem der Eingruppierung zugrunde liegenden Sachverhalt eingetreten sind, allein deshalb unterliegen, weil der Dienststellenleiter beabsichtigt, die Eingruppierung eines Arbeitnehmers zu "bestätigen" (vgl. BVerwG, B.v. 20.3.2017 - 5 PB 1.16 - PersV 2017, 381 Rn. 6).

    Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Entscheidung des Dienststellenleiters, den Arbeitnehmer einer bestimmten Entgeltgruppe zuzuordnen, nicht konstitutiver, sondern deklaratorischer Natur ist, weil die Eingruppierung als Akt strikter Rechtsanwendung ausgestaltet ist (vgl. BVerwG, B.v. 20.3.2017 - 5 PB 1.16 - PersV 2017, 381 Rn. 5).

  • OVG Hamburg, 21.06.2019 - 14 Bf 98/19

    Zustimmungsverweigerung des Personalrats zur Einstellung und Eingruppierung

    Indes dient die Mitbestimmung bei der Eingruppierung von Arbeitnehmern "als Akt strikter Rechtsanwendung" (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.3.2017, 5 PB 1.16, PersV 2017, 381, juris Rn. 5, m.w.N.) dazu, im Interesse der betroffenen Arbeitnehmer zu verhindern, dass durch eine unsachliche Beurteilung im Rahmen bestehender Auslegungsspielräume einzelne Arbeitnehmer bevorzugt, andere dagegen benachteiligt werden.
  • VG Münster, 02.05.2019 - 22 K 987/18
    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Dezember 1999 - 6 P 3.98 -, juris, Rn. 22 ff., und vom 20. März 2017 - 5 PB 1.16 -, juris, Rn. 5 f., offen gelassen hinsichtlich der Bewertung bei einer nicht wesentlichen Änderung der Eingruppierungssituation; zur Entwicklung der Rechtsprechung siehe auch Cecior/Vallendar/ Lechtermann/Klein, Das Personalvertretungsrecht Nordrhein-Westfalen, Kommentar, 75. Aktualisierung, Dezember 2018, § 72 LPVG, Rn. 213 ff.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. März 2017 - 5 PB 1.16 -, juris, Rn. 5.

  • VG Münster, 02.05.2019 - 22 K 988/18
    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Dezember 1999 - 6 P 3.98 -, juris, Rn. 22 ff., und vom 20. März 2017 - 5 PB 1.16 -, juris, Rn. 5 f., offen gelassen hinsichtlich der Bewertung bei einer nicht wesentlichen Änderung der Eingruppierungssituation; zur Entwicklung der Rechtsprechung siehe auch Cecior/Vallendar/ Lechtermann/Klein, Das Personalvertretungsrecht Nordrhein-Westfalen, Kommentar, 75. Aktualisierung, Dezember 2018, § 72 LPVG, Rn. 213 ff.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. März 2017 - 5 PB 1.16 -, juris, Rn. 5.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.2017 - PL 15 S 565/16

    Beteiligung des Personalrats; Maßnahme i.S. eines Gesamtkonzepts; dauerhafte

    Der Gesetzgeber stellt auf Handlungen und Entscheidungen ab, die den Rechtsstand der Beschäftigten berühren, d.h. durch die Beschäftigungsverhältnisse oder die Arbeitsbedingungen eine Änderung erfahren (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 05.11.2010 - 6 P 18.09 - und vom 20.03.2017 - 5 PB 1.16 -, Juris jeweils m.w.N.), in dem er die Beteiligung des Personalrats nach § 91 Abs. 1 LPVG an den Maßnahmen vorsieht, welche die Dienststelle, bei der er gebildet ist, "für ihre Beschäftigten" trifft.
  • VG Hamburg, 27.08.2021 - 25 FL 53/21

    Zur Mitbestimmung bei einem Unterlassen von Ausschreibungen im Zuge eines

    Der auf eine diesbezügliche Mitbeurteilung durch den Personalrat ausgerichtete Mitbestimmungstatbestand des § 88 Abs. 1 Nr. 4 HmbPersVG dient der nachvollziehenden Rechts- und Richtigkeitskontrolle durch den Personalrat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.3.2017, 5 PB 1/16, PersV 2017, 381, juris Rn. 5 m.w.N.; Beschl. v. 26.5.2015, 5 P 10/14, juris Rn. 17; OVG Hamburg, Beschl. v. 11.3.2021, 14 Bs 262/19.PVL, n.v.).
  • VGH Hessen, 10.11.2020 - 21 A 558/19
  • VG Aachen, 19.12.2019 - 16 K 4067/18

    Personalvertretungsrecht; Mitbestimmungsrecht; Ablehnung

  • BVerwG, 17.12.2020 - 5 PB 7.20

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2017 - 20 A 2631/15

    Mitbestimmung, Personalrat, Eingruppierung, Übertragung, höher zu be¬wertender

  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.2018 - PL 15 S 2219/18

    Datenkorrektur; Maßnahme im personalvertretungsrechtlichen Sinn

  • VG Hamburg, 17.09.2021 - 25 FL 66/21

    Zum Eintritt der Zustimmungsfiktion bei Übertragung einer höher bewerteten

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2018 - 60 PV 12.17

    Mitbestimmungsrecht bei der Feststellung des Arbeitgebers, ein Arbeitsvertrag sei

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2017 - 20 A 1562/16

    Erlass einer obersten Dienstbehörde als Maßnahme im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2019 - 20 A 3282/17
  • VG Düsseldorf, 06.02.2020 - 40 K 4082/18

    Maßnahme; Ministerielle Weisung; Empehlung des CIO; tatsächliche Umsetzung;

  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.2018 - 15 S 2219/18

    Datenkorrektur; Maßnahme; Fachlehrer

  • VG Berlin, 25.03.2022 - 62 K 12.21
  • VG Berlin, 18.03.2022 - 62 K 8.21
  • VG Berlin, 09.11.2017 - 62 K 11.17

    Mitbestimmung bei Änderung

  • VG Aachen, 07.08.2020 - 16 K 408/20

    PVL; Mitbestimmung; Richtlinien; Auswahlrichtlinien; Beurteilungsrichtlinien

  • VG Berlin, 03.03.2023 - 62 K 5.22

    Zustimmung des örtlichen Personalrats zur beabsichtigten Eingruppierung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht