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   BVerwG, 20.04.2009 - 5 B 76.08   

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https://dejure.org/2009,14094
BVerwG, 20.04.2009 - 5 B 76.08 (https://dejure.org/2009,14094)
BVerwG, Entscheidung vom 20.04.2009 - 5 B 76.08 (https://dejure.org/2009,14094)
BVerwG, Entscheidung vom 20. April 2009 - 5 B 76.08 (https://dejure.org/2009,14094)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision in einem Verfahren um eine in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) nicht erfüllte Entschädigung aus Enteignung; Auslegung des § 5 S. 1 DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz (DDR-EErfG) insbesondere im Hinblick auf ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Antragsfrist; Entschädigungserfüllung; Antragstellung bei einer unzuständigen Behörde; Ausschlussfrist; Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensfehler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision in einem Verfahren um eine in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) nicht erfüllte Entschädigung aus Enteignung; Auslegung des § 5 S. 1 DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz (DDR-EErfG) insbesondere im Hinblick auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 25.01.2005 - 9 B 38.04

    Planfeststellung; Lärmschutz; Verkehrslärm; Schienenbonus; Erschütterungen;

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2009 - 5 B 76.08
    Dies bedeutet, dass auf der Grundlage der materiellen Rechtsauffassung der Vorinstanz, selbst wenn deren Standpunkt verfehlt sein sollte (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 23. Januar 1996 BVerwG 11 B 150.95 Buchholz 424.5 GrdstVG Nr. 1 S. 1 und vom 25. Januar 2005 BVerwG 9 B 38.04 NVwZ 2005, 447 ), substantiiert dargelegt wird, dass die Vorinstanz eine nach ihrer Auffassung entscheidungserhebliche Tatsache nicht hinreichend aufgeklärt hat, obwohl ein entsprechender Beweisantrag gestellt wurde oder sich dem Tatsachengericht die Notwendigkeit weiterer Sachaufklärung von Amts wegen aufdrängen musste.
  • BVerwG, 10.11.1992 - 3 B 52.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2009 - 5 B 76.08
    Ein Aufklärungsmangel ist nur dann im Sinne von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO bezeichnet, wenn er sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (vgl. Beschluss vom 10. November 1992 BVerwG 3 B 52.92 Buchholz 303 § 314 ZPO Nr. 5).
  • BVerwG, 17.03.1994 - 3 B 12.94

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei hinreichender Aussicht auf Erfolg an der

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2009 - 5 B 76.08
    Eine Ausnahme ist jedoch zulässig, wenn sich ein Fehler des Verwaltungsverfahrens auf das gerichtliche Verfahren unmittelbar auswirkt (vgl. z.B. Beschlüsse vom 17. März 1994 BVerwG 3 B 12.94 Buchholz 316 § 26 VwVfG Nr. 1 S. 3 und vom 27. Juni 1994 BVerwG 6 B 17.94 Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 3 S. 2).
  • BVerwG, 28.03.1996 - 7 C 28.95

    Offene Vermögensfragen: Rechtsnatur der Anmeldefrist des § 30a VermG,

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2009 - 5 B 76.08
    Ein solcher Ausnahmefall kann bei einer Verletzung der Weiterleitungspflicht des § 35 Abs. 4 VermG zu bejahen sein, vorausgesetzt, es ist damit zu rechnen, dass der Antrag der zuständigen Behörde bei Weiterleitung im regulären Geschäftsablauf vor Fristablauf zugeht (vgl. Urteil vom 28. März 1996 BVerwG 7 C 28.95 BVerwGE 101, 39 unter Bezugnahme auf Beschluss vom 27. November 1995 BVerwG 7 B 290.95 ; vgl. zur Weiterleitungspflicht der unzuständigen Behörde im regulären Geschäftsablauf auch Beschluss vom 11. März 2008 BVerwG 1 WB 8.08 ).
  • BVerwG, 27.11.1995 - 7 B 290.95

    Offene Vermögensfragen: Versäumung der Anmeldefrist des § 30a VermG

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2009 - 5 B 76.08
    Ein solcher Ausnahmefall kann bei einer Verletzung der Weiterleitungspflicht des § 35 Abs. 4 VermG zu bejahen sein, vorausgesetzt, es ist damit zu rechnen, dass der Antrag der zuständigen Behörde bei Weiterleitung im regulären Geschäftsablauf vor Fristablauf zugeht (vgl. Urteil vom 28. März 1996 BVerwG 7 C 28.95 BVerwGE 101, 39 unter Bezugnahme auf Beschluss vom 27. November 1995 BVerwG 7 B 290.95 ; vgl. zur Weiterleitungspflicht der unzuständigen Behörde im regulären Geschäftsablauf auch Beschluss vom 11. März 2008 BVerwG 1 WB 8.08 ).
  • BVerwG, 25.03.1998 - 7 B 36.98
    Auszug aus BVerwG, 20.04.2009 - 5 B 76.08
    Denn § 30 Abs. 1 Satz 1 VermG schreibt ausdrücklich vor, dass Ansprüche bei der zuständigen Behörde geltend zu machen sind (vgl. Beschluss vom 25. März 1998 BVerwG 7 B 36.98 Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 5).
  • BVerwG, 23.01.1996 - 11 B 150.95

    Recht der Landwirtschaft: Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung, Anhörung

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2009 - 5 B 76.08
    Dies bedeutet, dass auf der Grundlage der materiellen Rechtsauffassung der Vorinstanz, selbst wenn deren Standpunkt verfehlt sein sollte (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 23. Januar 1996 BVerwG 11 B 150.95 Buchholz 424.5 GrdstVG Nr. 1 S. 1 und vom 25. Januar 2005 BVerwG 9 B 38.04 NVwZ 2005, 447 ), substantiiert dargelegt wird, dass die Vorinstanz eine nach ihrer Auffassung entscheidungserhebliche Tatsache nicht hinreichend aufgeklärt hat, obwohl ein entsprechender Beweisantrag gestellt wurde oder sich dem Tatsachengericht die Notwendigkeit weiterer Sachaufklärung von Amts wegen aufdrängen musste.
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2009 - 5 B 76.08
    Eine solche Darlegung setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Frage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (vgl. z.B. Beschluss vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 Buchholz 310 § 133 VwGO n.F. Nr. 26 = NJW 1997, 3328).
  • BVerwG, 11.03.2008 - 1 WB 8.08

    Beschwerdefrist; Weiterleitungspflicht der unzuständigen Behörde; Benachteiligung

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2009 - 5 B 76.08
    Ein solcher Ausnahmefall kann bei einer Verletzung der Weiterleitungspflicht des § 35 Abs. 4 VermG zu bejahen sein, vorausgesetzt, es ist damit zu rechnen, dass der Antrag der zuständigen Behörde bei Weiterleitung im regulären Geschäftsablauf vor Fristablauf zugeht (vgl. Urteil vom 28. März 1996 BVerwG 7 C 28.95 BVerwGE 101, 39 unter Bezugnahme auf Beschluss vom 27. November 1995 BVerwG 7 B 290.95 ; vgl. zur Weiterleitungspflicht der unzuständigen Behörde im regulären Geschäftsablauf auch Beschluss vom 11. März 2008 BVerwG 1 WB 8.08 ).
  • BVerwG, 27.06.1994 - 6 B 17.94

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2009 - 5 B 76.08
    Eine Ausnahme ist jedoch zulässig, wenn sich ein Fehler des Verwaltungsverfahrens auf das gerichtliche Verfahren unmittelbar auswirkt (vgl. z.B. Beschlüsse vom 17. März 1994 BVerwG 3 B 12.94 Buchholz 316 § 26 VwVfG Nr. 1 S. 3 und vom 27. Juni 1994 BVerwG 6 B 17.94 Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 3 S. 2).
  • BVerwG, 28.05.2014 - 5 B 4.14

    Eigenständige Regelungsbefugnis der Länder bezüglich der Förderung von

    Dabei ist auch anzugeben, in welcher Weise die Vorinstanz hätte vorgehen müssen (vgl. Beschluss vom 20. April 2009 - BVerwG 5 B 76.08 - Buchholz 428.43 DDR-EErfG Nr. 3 Rn. 6 m.w.N.), welche tatsächlichen Feststellungen dabei voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese Feststellungen nach der maßgeblichen Rechtsauffassung der Vorinstanz zu einer für den Kläger günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. Beschlüsse vom 13. März 2014 - BVerwG 9 B 67.13 - juris Rn. 3 und vom 28. Oktober 2013 - BVerwG 5 B 74.13 - juris Rn. 8 jeweils m.w.N.).
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