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   BVerwG, 20.05.1992 - 1 WB 107.91   

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BVerwG, 20.05.1992 - 1 WB 107.91 (https://dejure.org/1992,8426)
BVerwG, Entscheidung vom 20.05.1992 - 1 WB 107.91 (https://dejure.org/1992,8426)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Mai 1992 - 1 WB 107.91 (https://dejure.org/1992,8426)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung im Rahmen der Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes - Atypischer militärischer Werdegang - Auswahlentscheidung des Personalstammamts der Bundeswehr (PSABw) - Anspruch des Soldaten auf eine bestimmte Verwendung

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 28.11.1984 - 1 WB 51.84

    Antrag auf Zulassung zur Laufbahn des Offiziers des militärfachlichen Dienstes -

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1992 - 1 WB 107.91
    Der Senat hat die nach erfolglosen Beschwerdeverfahren eingelegten Anträge auf gerichtliche Entscheidung durch Beschlüsse vom 28. November 1984 - BVerwG 1 WB 51.84 -, 5. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 108.84 - und 7. Dezember 1988 - BVerwG 1 WB 98.87 - zurückgewiesen.

    Die Beschwerdeakte des BMVg - P II 5 - 284/91 -, die Personalstammakte des Antragstellers sowie die Senatsakten BVerwG 1 WB 51.84, BVerwG 1 WB 108.84 und BVerwG 1 WB 98.87 lagen dem Senat bei der Beratung vor.

  • BVerwG, 16.03.1977 - 1 WB 137.76
    Auszug aus BVerwG, 20.05.1992 - 1 WB 107.91
    Für das Begehren des Antragstellers auf Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD ist der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten und hier zu den Wehrdienstsenaten des Bundesverwaltungsgerichts gegeben (Beschluß vom 16. März 1977 - BVerwG 1 WB 137.76 - <BVerwGE 53, 265>; ständige Rechtsprechung: vgl. zuletzt Beschluß vom 26. Februar 1992 - BVerwG 1 WB 99.91 -).

    Darüber entscheidet der militärische Vorgesetzte im Rahmen des dienstlichen Bedürfnisses nach seinem Ermessen (BVerwGE 53, 265 [267]).

  • BVerwG, 07.12.1988 - 1 WB 98.87

    Zulassung zu einer Offizierslaufbahn - Anspruch auf bestimmte Verwendung eines

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1992 - 1 WB 107.91
    Der Senat hat die nach erfolglosen Beschwerdeverfahren eingelegten Anträge auf gerichtliche Entscheidung durch Beschlüsse vom 28. November 1984 - BVerwG 1 WB 51.84 -, 5. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 108.84 - und 7. Dezember 1988 - BVerwG 1 WB 98.87 - zurückgewiesen.

    Die Beschwerdeakte des BMVg - P II 5 - 284/91 -, die Personalstammakte des Antragstellers sowie die Senatsakten BVerwG 1 WB 51.84, BVerwG 1 WB 108.84 und BVerwG 1 WB 98.87 lagen dem Senat bei der Beratung vor.

  • BVerwG, 12.01.1977 - 1 WB 81.76

    Generalstabsausbildung - Auswahl der Teilnehmer - Ernennungsgrundsätze -

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1992 - 1 WB 107.91
    Dabei entspricht es der ständigen Rechtsprechung, daß bei Entscheidungen dieser Art ein für den Antragsteller positiver Ausspruch des Gerichts nur ergehen kann, wenn das Ermessen des Vorgesetzten fehlerfrei nur noch in einer einzigen Richtung ausgeübt werden kann, jede andere Ermessensentscheidung also fehlerhaft wäre (Beschluß vom 12. Januar 1977 - BVerwG 1 WB 81.76 - <BVerwGE 53, 245 [f.]>).
  • BVerwG, 19.05.1981 - 1 WB 123.79

    Kommandierung zur Promotion - Pflichtgemäßes Ermessen - Militärischer Bedarf -

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1992 - 1 WB 107.91
    Vielmehr ist stets auf den Nutzeffekt für die Bundeswehr (vgl. Beschluß vom 8. Mai 1968 - BVerwG 1 WB 2.68 - BVerwG 1 WB 2.68 - <BVerwGE 33, 150 [f.]>) und auf die Gesichtspunkte des militärischen Bedarfs abzustellen, sofern die Auswahl an den Grundsätzen von Eignung, Leistung und Befähigung ausgerichtet bleibt, der Fürsorgepflicht Rechnung getragen und nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot verstoßen wird (vgl. Beschlüsse vom 26. September 1972 - BVerwG 1 WB 183.71, 128.72 - <BVerwGE 46, 20 [22]>, vom 27. Februar 1974 - BVerwG 1 WB 140.72 - <BVerwGE 46, 235>, vom 25. Februar 1976 - BVerwG 1 WB 12.75 - <BVerwGE 53, 128> und vom 19. Mai 1981 - BVerwG 1 WB 123.79 - <BVerwGE 73, 182 [184]>).
  • BVerwG, 30.08.1989 - 1 WB 115.87

    Höherwertige Dienstposten - Auswahlverfahren - Beförderung von Bewerbern -

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1992 - 1 WB 107.91
    Daß die zuständigen militärischen Stellen im Rahmen von Laufbahnwechseln bei einer Auswahl unter Bedarfsgesichtspunkten nicht nur auf den fachlichen Verwendungsbereich, sondern auch auf den Bedarf im jeweiligen Geburtsjahrgang abstellen dürfen, hat der Senat in ständiger Rechtsprechung gebilligt (vgl. Beschlüsse vom 30. August 1989 - BVerwG 1 WB 115.87 - und vom 26. Februar 1992 a.a.O.).
  • BVerwG, 25.02.1976 - 1 WB 12.75
    Auszug aus BVerwG, 20.05.1992 - 1 WB 107.91
    Vielmehr ist stets auf den Nutzeffekt für die Bundeswehr (vgl. Beschluß vom 8. Mai 1968 - BVerwG 1 WB 2.68 - BVerwG 1 WB 2.68 - <BVerwGE 33, 150 [f.]>) und auf die Gesichtspunkte des militärischen Bedarfs abzustellen, sofern die Auswahl an den Grundsätzen von Eignung, Leistung und Befähigung ausgerichtet bleibt, der Fürsorgepflicht Rechnung getragen und nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot verstoßen wird (vgl. Beschlüsse vom 26. September 1972 - BVerwG 1 WB 183.71, 128.72 - <BVerwGE 46, 20 [22]>, vom 27. Februar 1974 - BVerwG 1 WB 140.72 - <BVerwGE 46, 235>, vom 25. Februar 1976 - BVerwG 1 WB 12.75 - <BVerwGE 53, 128> und vom 19. Mai 1981 - BVerwG 1 WB 123.79 - <BVerwGE 73, 182 [184]>).
  • BVerwG, 30.10.1991 - 1 WB 179.90

    Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes (OffzMilFD) -

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1992 - 1 WB 107.91
    Da die Bedarfsfestlegung - wie dargelegt - Ausfluß planerischer Vorstellungen ist, liegt es auf der Hand, daß sie auch kurzfristigen Änderungen insbesondere dann unterliegen kann, wenn, wie im vorliegenden Fall, durch politische Entscheidungen Vorgaben für eine Reduzierung des Umfangs der Streitkräfte gegeben werden, die Einfluß auf die Strukturen der Teilstreitkräfte haben, und wenn dadurch nicht in bereits abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingegriffen wird (vgl. Beschluß vom 30. Oktober 1991 - 1 WB 179.90 -).
  • BVerwG, 11.04.1991 - 1 WB 7.91

    Zulassung eines Portepee-Unteroffiziers zu einer Offizierslaufbahn -

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1992 - 1 WB 107.91
    Solche planerischen Vorstellungen und organisatorischen Maßnahmen stehen grundsätzlich außerhalb des Vorwurfs der Rechtswidrigkeit (Beschluß vom 11. April 1991 - BVerwG 1 WB 7.91 -).
  • BVerwG, 26.02.1992 - 1 WB 99.91

    Anspruch auf Aufnahme in die Offizierslaufbahn - Anspruch eines Soldaten auf eine

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1992 - 1 WB 107.91
    Für das Begehren des Antragstellers auf Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD ist der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten und hier zu den Wehrdienstsenaten des Bundesverwaltungsgerichts gegeben (Beschluß vom 16. März 1977 - BVerwG 1 WB 137.76 - <BVerwGE 53, 265>; ständige Rechtsprechung: vgl. zuletzt Beschluß vom 26. Februar 1992 - BVerwG 1 WB 99.91 -).
  • BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
  • BVerwG, 08.05.1968 - I WB 2.68

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 26.09.1972 - I WB 183.71

    Ausgestaltung des Auswahlverfahrens zur Zulassung von Stabsfeldwebeln und

  • BVerwG, 27.02.1974 - I WB 140.72

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 20.07.1993 - 1 WB 106.92

    Antrag auf Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes

    Diese Bestimmungen sind rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Beschluß vom 20. Mai 1992 - BVerwG 1 WB 107.91 -).

    Daß die zuständigen militärischen Stellen im Rahmen von Laufbahnwechseln bei einer Auswahl unter Bedarfsgesichtspunkten nicht nur auf den fachlichen Verwendungsbereich, sondern auch auf den Bedarf im jeweiligen Geburtsjahrgang abstellen dürfen, hat der Senat in ständiger Rechtsprechung gebilligt (vgl. Beschlüsse vom 30. August 1989 - BVerwG 1 WB 115.87 - und vom 20. Mai 1992 a.a.O.).

  • BVerwG, 09.03.1993 - 1 WB 9.92

    Verwendungsansprüche eines Beamten - Zulassung zu einer Offizierslaufbahn

    Für das Begehren des Antragstellers auf Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD ist der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten und hier zu den Wehrdienstsenaten des Bundesverwaltungsgerichts gegeben (Beschluß vom 16. März 1977 - BVerwG 1 WB 137.76 - <BVerwGE 53, 265>; ständige Rechtsprechung: vgl. zuletzt Beschluß vom 20. Mai 1992 - BVerwG 1 WB 107.91 -).
  • BVerwG, 16.10.1996 - 1 WB 40.96

    Unverhältnismäßige Einschränkung des Auswahlverfahrens des Heeres zur Zulassung

    Diese Bestimmungen sind rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Beschluß vom 20. Mai 1992 - BVerwG 1 WB 107.91 -).
  • BVerwG, 19.03.1996 - 1 WB 92.95

    Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes - Beurteilung

    Diese Bestimmungen sind rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Beschluß vom 20. Mai 1992 - BVerwG 1 WB 107.91 -).
  • BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 72.94

    Dienstliches Interesse an dem Verbleib eines Soldaten in seiner gegenwärtigen

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, daß die zuständigen militärischen Stellen im Rahmen von Laufbahnwechseln auch auf den Bedarf im jeweiligen Geburtsjahrgang abstellen dürfen (vgl. Beschlüsse vom 30. August 1989 - BVerwG 1 WB 115.87 - , vom 20. Mai 1992 - BVerwG 1 WB 107.91 -, vom 9. März 1993 - BVerwG 1 WB 9.92 -, vom 11. Mai 1993 - BVerwG 1 WB 70.92 - und vom 20. Juli 1993 - BVerwG 1 WB 106.92 -).
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