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   BVerwG, 20.05.1998 - 7 B 154.98   

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BVerwG, 20.05.1998 - 7 B 154.98 (https://dejure.org/1998,9738)
BVerwG, Entscheidung vom 20.05.1998 - 7 B 154.98 (https://dejure.org/1998,9738)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Mai 1998 - 7 B 154.98 (https://dejure.org/1998,9738)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung - Anwendung einer Beweiserleichterung bei der Rückübertragung von Vermögenswerten nach dem Vermögensgesetz (VermG) - Verfolgungsmaßnahmen aus politischen oder weltanschaulichen Gründen im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 12.05.1997 - 7 C 11.97

    Einstellung des Verfahrens nach übereinsimmenden Erledigterklärungen

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1998 - 7 B 154.98
    Da mit der Vorschrift in Anlehnung an die alliierten Rückerstattungsgesetze die Wiedergutmachung derjenigen Vermögensverluste nachgeholt werden soll, zu denen es während der nationalsozialistischen Herrschaft auf dem Gebiet der späteren DDR und des sowjetischen Sektors von Berlin gekommen war, müssen bei ihrer Auslegung die alliierten Rückerstattungsregelungen und die dazu ergangene Rechtsprechung herangezogen werden (Beschluß vom 5. September 1997 - BVerwG 7 C 11.97 und 7 B 146.97 -, ZOV 1997, 442).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 5. September 1997 - BVerwG 7 C 11.97 und 7 B 146.97 -, a.a.O.) sind unter Verfolgungsmaßnahmen aus politischen oder weltanschaulichen Gründen im Sinne der genannten Vorschrift solche Maßnahmen zu verstehen, die ihren Grund darin hatten, daß der Verfolgte auf politischem oder weltanschaulichem Gebiet als ein Gegner der nationalsozialistischen Herrschaft oder nationalsozialistischer Bestrebungen oder nationalsozialistischen Gedankenguts angesehen wurde.

    Damit weicht das angegriffene Urteil von der Rechtsprechung des Senats ab, derzufolge unter den von § 1 Abs. 6 Satz 1 VermG erfaßten Verfolgungsmaßnahmen im Einklang mit den alliierten Rückerstattungsregelungen und der dazu ergangenen Rechtsprechung solche Maßnahmen zu verstehen sind, deren Grund die politische oder weltanschauliche Gegnerschaft des Verfolgten zum Nationalsozialismus war (Beschluß vom 5. September 1997 - BVerwG 7 C 11.97 und 7 B 146.97 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 12.01.1995 - 4 B 197.94

    Geschlossene Bauweise - Seitlicher Grenzabstand - Abstandsfläche - Abweichung -

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1998 - 7 B 154.98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muß in der Bewertung eines Umstands als "schlechterdings unvorstellbar" keine aus denkgesetzlichen Gründen ausgeschlossene Folgerung gesehen werden (vgl. Beschluß vom 12. Januar 1995 - BVerwG 4 B 197.94 - Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 4).
  • BGH, 29.08.1974 - 4 StR 171/74

    Haltereigenschaft des Betroffenen - Begehen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1998 - 7 B 154.98
    Da die bei einer derart gestuften Indizienkette mehrfach zu treffenden Wahrscheinlichkeitsurteile aus logischen Gründen eine abnehmende Gesamtwahrscheinlichkeit zur Folge haben, ist im Zivilprozeß und auch im Strafprozeß anerkannt, daß die Pflicht zur Erhebung des Indizienbeweises von einer in gewissem Umfang wertenden Schlüssigkeitsprüfung abhängt (vgl. BGHZ 53, 245 [BGH 17.02.1970 - III ZR 139/67] - Anastasia; BGHSt 25, 365 [BGH 29.08.1974 - 4 StR 171/74]; BGH NJW 1988, 501 f. [BGH 30.06.1987 - 1 StR 242/87]).
  • BVerwG, 24.03.1987 - 9 C 47.85

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1998 - 7 B 154.98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt die Wahrunterstellung im Verwaltungsprozeß in der Regel nur für nicht entscheidungserhebliche Behauptungen in Frage (vgl. Urteil vom 24. März 1987 - BVerwG 9 C 47.85 -, BVerwGE 77, 150 [BVerwG 24.03.1987 - 9 C 47/85]).
  • BGH, 01.10.1985 - VI ZR 19/84

    Darlegungs- und Beweislast im Arzthaftungsprozeß wegen mangelhafter Aufklärung;

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1998 - 7 B 154.98
    Eine unzulässige Vorwegnahme der Würdigung des Beweisergebnisses wäre anzunehmen, wenn das Verwaltungsgericht damit der behaupteten Wahrnehmung des Zeugen "vom Hörensagen" von vornherein jeden Beweiswert abgesprochen (vgl. BGH NJW 1986, 1541 f.) oder das Gegenteil der behaupteten (Indiz-)Tatsache bereits für erwiesen gehalten hätte (vgl. BVerfG NJW 1993, 254 f.; Beschluß des Senats vom 22. September 1992 - BVerwG 7 B 40.92 -, Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 Nr. 71 m.w.N.).
  • BGH, 18.01.1994 - 1 StR 745/93

    Ladung an der Costa Brava - § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO, kein Verbot der

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1998 - 7 B 154.98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 40, 60 [BGH 18.01.1994 - 1 StR 745/93]; BGH NStZ 1994, 554; NStZ 1994, 593), die das Bundesverfassungsgericht gebilligt hat (NJW 1997, 999 [BVerfG 21.08.1996 - 2 BvR 1304/96]), darf das Gericht unter den genannten Voraussetzungen seine Entscheidung davon abhängig machen, welche Ergebnisse von der Beweisaufnahme zu erwarten sind und wie diese Ergebnisse zu würdigen wären; kommt es dabei unter Berücksichtigung der Begründung des Beweisantrags und der in der bisherigen Beweisaufnahme angefallenen Erkenntnisse zu dem Ergebnis, daß der Zeuge die Beweisbehauptung nicht werde bestätigen können oder daß ein Einfluß auf seine Überzeugung auch dann sicher ausgeschlossen sei, wenn der Zeuge die in sein Wissen gestellte Behauptung bestätigen werde, ist eine Ablehnung des Beweisantrags rechtlich nicht zu beanstanden.
  • BVerfG, 21.08.1996 - 2 BvR 1304/96

    Anrechnung ausländischer Auuslieferungshaft - Ladung eines Auslandszeugen -

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1998 - 7 B 154.98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 40, 60 [BGH 18.01.1994 - 1 StR 745/93]; BGH NStZ 1994, 554; NStZ 1994, 593), die das Bundesverfassungsgericht gebilligt hat (NJW 1997, 999 [BVerfG 21.08.1996 - 2 BvR 1304/96]), darf das Gericht unter den genannten Voraussetzungen seine Entscheidung davon abhängig machen, welche Ergebnisse von der Beweisaufnahme zu erwarten sind und wie diese Ergebnisse zu würdigen wären; kommt es dabei unter Berücksichtigung der Begründung des Beweisantrags und der in der bisherigen Beweisaufnahme angefallenen Erkenntnisse zu dem Ergebnis, daß der Zeuge die Beweisbehauptung nicht werde bestätigen können oder daß ein Einfluß auf seine Überzeugung auch dann sicher ausgeschlossen sei, wenn der Zeuge die in sein Wissen gestellte Behauptung bestätigen werde, ist eine Ablehnung des Beweisantrags rechtlich nicht zu beanstanden.
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1998 - 7 B 154.98
    Da die bei einer derart gestuften Indizienkette mehrfach zu treffenden Wahrscheinlichkeitsurteile aus logischen Gründen eine abnehmende Gesamtwahrscheinlichkeit zur Folge haben, ist im Zivilprozeß und auch im Strafprozeß anerkannt, daß die Pflicht zur Erhebung des Indizienbeweises von einer in gewissem Umfang wertenden Schlüssigkeitsprüfung abhängt (vgl. BGHZ 53, 245 [BGH 17.02.1970 - III ZR 139/67] - Anastasia; BGHSt 25, 365 [BGH 29.08.1974 - 4 StR 171/74]; BGH NJW 1988, 501 f. [BGH 30.06.1987 - 1 StR 242/87]).
  • BVerwG, 02.08.1991 - 3 B 2.91

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Geltendmachen

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1998 - 7 B 154.98
    Die Beschwerde behauptet zwar, daß dem Verwaltungsgericht ein solcher logischer Fehler unterlaufen sei; doch selbst wenn dem so wäre, könnte das angegriffene Urteil auf diesem Verfahrensfehler nicht beruhen, so daß die Revision entsprechend § 144 Abs. 4 VwGO nicht aus diesem Grund zuzulassen ist (vgl. Beschluß vom 2. August 1991 - BVerwG 3 B 2.91 - Buchholz 418.04 Nr. 16).
  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1998 - 7 B 154.98
    Ein Mangel der indiziellen Beweisführung kann die Verfahrensrüge allenfalls unter der Voraussetzung begründen, daß die Beweiswürdigung auf einem Verstoß gegen die Denkgesetze beruht (Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 -, Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 225).
  • BGH, 07.05.1954 - 2 StR 27/54

    Auslegung eines Antrags auf Heranziehung von ganzen Akten als Beweisantrag -

  • BGH, 30.06.1987 - 1 StR 242/87

    Hinweispflicht bei Verneinung erheblicher Verminderung der Schuldfähigkeit

  • BVerfG, 28.02.1992 - 2 BvR 1179/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und des Grundrechts auf effektiven

  • BGH, 21.06.1994 - 1 StR 180/94

    Aufklärungserfolg - Hinreichender Tatverdacht - Eröffnung des Hauptverfahrens -

  • BGH, 07.09.1994 - 5 StR 478/94

    Verwerfung einer Revision

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

  • BVerwG, 22.09.1992 - 7 B 40.92

    Abberufung aus dem Amt des Gemeindedirektors.

  • BVerwG, 12.04.1972 - VI B 65.71

    Zulässigkeit der Ablehnung von Beweisanträgen im Verwaltungsprozess -

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