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BVerwG, 20.05.1999 - 3 C 30.98 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Feststellung von Kriegssachschaden
- Judicialis
BFG § 9 Abs. 1 und 2; ; AO § 39 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 und 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 07.07.1998 - 6 K 22/96
- BVerwG, 20.05.1999 - 3 C 30.98
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 26.06.1990 - VIII R 81/85
Zurechnung des Kommanditanteils der Ehefrau bei dem Ehemann als dem …
Auszug aus BVerwG, 20.05.1999 - 3 C 30.98
Allerdings ist anerkannt, daß das Recht, einen - beispielsweise verschenkten - Vermögensgegenstand jederzeit ohne Angabe von Gründen zurückfordern zu können, die Zurechnung zum Vermögen des Forderungsberechtigten rechtfertigen kann, weil der formal Berechtigte sich unter der ständigen Drohung des Verlustes dessen Anordnungen und Wünschen zu fügen gezwungen ist (vgl. BFH, BStBl II 1994 S. 645;… Tipke-Kruse, AO, § 39 Rn. 11;… Koch-Scholtz, AO, § 39 Rn. 7/1). - BVerwG, 20.05.1999 - 3 C 29.98
Feststellung von Kriegssachschäden; unmittelbar Geschädigter; wirtschaftlicher …
Auszug aus BVerwG, 20.05.1999 - 3 C 30.98
Die vertraglich vereinbarte Möglichkeit eines Darlehensgebers, die Übertragung des Betriebs des Darlehensnehmers einschließlich des Betriebsgrundstücks gegen Zahlung eines Kaufpreises verlangen zu können, begründet kein "wirtschaftliches Eigentum" im Sinne des § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO (wie Urteil vom 20. Mai 1999 - BVerwG 3 C 29.98 -). - BVerwG, 29.11.1973 - III C 28.72
Auszug aus BVerwG, 20.05.1999 - 3 C 30.98
Daß die Innengesellschafter A. und S. kraft ihres überwiegenden finanziellen Engagements sich als Eigenbesitzer fühlen mochten, reicht nicht aus; denn auch die steuerrechtlich gebotene wirtschaftliche Betrachtungsweise erfordert äußerlich erkennbare objektive Umstände, um wirtschaftliches Eigentum aufgrund Eigenbesitzes anzunehmen (vgl. Urteil vom 29. November 1973 - BVerwG 3 C 28.72 - ZLA 1974, 71 f.). - BFH, 29.10.1991 - VIII R 51/84
1. Zur Vererbung von Anteilen an einer Personengesellschaft bei einfacher und …
Auszug aus BVerwG, 20.05.1999 - 3 C 30.98
Der Bundesfinanzhof hat zu Recht ausgesprochen, daß die gesellschaftsrechtliche Verbindung zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks nicht mit den einen Treuhandvertrag wesentlich kennzeichnenden Kriterien der Weisungsgebundenheit des Treuhänders und der Verpflichtung zur jederzeitigen Rückgabe des Treuguts in Einklang zu bringen ist (vgl. BFH, Urteil vom 29. Oktober 1991 - VIII R 51.84 - BStBl II 1992 S. 512, 517).