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   BVerwG, 20.05.2003 - 3 B 37.03   

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BVerwG, 20.05.2003 - 3 B 37.03 (https://dejure.org/2003,8981)
BVerwG, Entscheidung vom 20.05.2003 - 3 B 37.03 (https://dejure.org/2003,8981)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Mai 2003 - 3 B 37.03 (https://dejure.org/2003,8981)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Umfang der Revisibilität der tatsachengerichtlichen Beweiswürdigung; Rechtmäßigkeit einer Abschleppmaßnahme bei streitiger Dauer eines mobilen Halteverbotsschildes; Beweislastverteilung bei der Überprüfung eines Abschleppvorganges; Vorwurf der Überraschungsentscheidung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass eine Behörde, die die Rechtmäßigkeit eines Abschleppvorgangs behauptet und hieraus das Recht ableitet, vom Halter Kostenerstattung verlangen zu können, allgemeinen Regeln entsprechend insoweit darlegungs- und beweispflichtig ist

  • Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)

    Beweislast bei Abschleppen bei mobilem Halteverbotsschild mit begrenzter Parkverbotsdauer

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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 30.84

    Beamtenrecht - Arglistige Täuschung - Rücknahme der Ernennung

    Auszug aus BVerwG, 20.05.2003 - 3 B 37.03
    8 aa) Die Beschwerde verkennt zunächst, dass eine tatsachengerichtliche Beweiswürdigung aufgrund des § 137 Abs. 2 VwGO der Überprüfung durch das Revisionsgericht weitgehend entzogen ist; die Beweiswürdigung ist regelmäßig dem sachlichen Recht zuzurechnen und vom Revisionsgericht nur auf allgemein gültige Würdigungsgrundsätze zu überprüfen, zu denen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze (§§ 133, 157 BGB), die allgemeinen Erfahrungssätze und die Denkgesetze gehören (vgl. Urteil vom 18. September 1985 BVerwG 2 C 30.84 Buchholz 237.5 § 14 LBG Hessen Nr. 2 S. 2 und 6; stRspr).
  • BVerwG, 12.12.2000 - 11 B 76.00

    Flurbereinigung; überlange Verfahrensdauer; Beweisnot; Beweislastumkehr;

    Auszug aus BVerwG, 20.05.2003 - 3 B 37.03
    Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass eine Behörde, die die Rechtmäßigkeit eines Abschleppvorgangs behauptet und hieraus das Recht ableitet, vom Halter Kostenerstattung verlangen zu können, allgemeinen Regeln entsprechend (vgl. etwa Urteil vom 2. Februar 2000 BVerwG 8 C 29.98 Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 10 S. 40, für Beweislast des Klägers) insoweit darlegungs- und beweispflichtig ist; das Beschwerdevorbringen führt auch nicht auf Beweiserleichterungen oder Ausnahmen wie etwa den Anscheinsbeweis (a.a.O. S. 38 m.w.N.) oder eine Beweisvereitelung (vgl. etwa Beschluss vom 12. Dezember 2000 BVerwG 11 B 76.00 Buchholz 424.01 § 138 FlurbG Nr. 8 S. 3 m.w.N.; dort auch dazu, dass einer Beweisnot im Rahmen der prozessualen Darlegungs- und Mitwirkungslast Rechnung zu tragen ist).
  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 20.05.2003 - 3 B 37.03
    10 Dabei setzt ein Verstoß gegen die Denkgesetze, wie er von der Beschwerde vor allem geltend gemacht wird, voraus, dass das Tatsachengericht im Rahmen seiner Beweiswürdigung einen aus denkgesetzlichen Gründen schlechthin unmöglichen Schluss gezogen hat; der Vorwurf der Verletzung von Denkgesetzen trifft also nicht schon dann zu, wenn das Gericht nach Meinung eines Beschwerde- bzw. Revisionsführers einen unrichtigen oder fernab liegenden, gleichwohl aber möglichen Schluss gezogen hat (vgl. Urteil vom 6. Februar 1975 BVerwG 2 C 68.73 BVerwGE 47, 330 ).
  • BVerwG, 02.02.2000 - 8 C 29.98

    Unlautere Machenschaften bei ausreisebedingter Veräußerung von beweglichen Sachen

    Auszug aus BVerwG, 20.05.2003 - 3 B 37.03
    Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass eine Behörde, die die Rechtmäßigkeit eines Abschleppvorgangs behauptet und hieraus das Recht ableitet, vom Halter Kostenerstattung verlangen zu können, allgemeinen Regeln entsprechend (vgl. etwa Urteil vom 2. Februar 2000 BVerwG 8 C 29.98 Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 10 S. 40, für Beweislast des Klägers) insoweit darlegungs- und beweispflichtig ist; das Beschwerdevorbringen führt auch nicht auf Beweiserleichterungen oder Ausnahmen wie etwa den Anscheinsbeweis (a.a.O. S. 38 m.w.N.) oder eine Beweisvereitelung (vgl. etwa Beschluss vom 12. Dezember 2000 BVerwG 11 B 76.00 Buchholz 424.01 § 138 FlurbG Nr. 8 S. 3 m.w.N.; dort auch dazu, dass einer Beweisnot im Rahmen der prozessualen Darlegungs- und Mitwirkungslast Rechnung zu tragen ist).
  • BVerwG, 14.01.1998 - 11 C 11.96

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Aufhebung der neuen Ersten Teilgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 20.05.2003 - 3 B 37.03
    9 (1) Eine Verletzung allgemeiner Sachverhalts- oder Beweiswürdigungsgrundsätze durch das Tatsachengericht kann mithin etwa dann angenommen werden, wenn es von einem zweifelsfrei unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgegangen ist oder gesetzliche Beweisregeln, allgemeine Erfahrungssätze, unumstrittene Geschichtstatsachen oder gar die Denkgesetze missachtet hat (vgl. Urteil vom 14. Januar 1998 BVerwG 11 C 11.96 BVerwGE 106, 115 ).
  • BVerwG, 23.06.2010 - 3 B 90.09

    Anspruch auf Zustimmung zum zehnjährigen Ruhen der Jagd im Eigenjagdrevier oder

    Abgesehen davon ist eine fehlerhafte Sachverhalts- und Beweiswürdigung regelmäßig dem sachlichen Recht zuzurechnen und vom Revisionsgericht nur auf die Einhaltung allgemein gültiger Würdigungsgrundsätze hin zu überprüfen (stRspr; Beschluss vom 20. Mai 2003 - BVerwG 3 B 37.03 - juris Rn. 8 ff.).
  • BVerwG, 23.06.2010 - 3 B 89.09

    Jagdpflicht des Inhabers eines Eigenjagdreviers; Vereinbarkeit mit

    Abgesehen davon ist eine fehlerhafte Sachverhalts- und Beweiswürdigung regelmäßig dem sachlichen Recht zuzurechnen und vom Revisionsgericht nur auf die Einhaltung allgemein gültiger Würdigungsgrundsätze hin zu überprüfen (stRspr; Beschluss vom 20. Mai 2003 - BVerwG 3 B 37.03 - juris Rn. 8 ff.).
  • BVerwG, 29.03.2010 - 3 PKH 11.09

    Berufliche Rehabilitierung; Feststellung der Verfolgungszeit; Beendigung durch

    Vom Revisionsgericht ist insofern nur die Einhaltung allgemein gültiger Würdigungsgrundsätze zu überprüfen, zu denen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze (§§ 133, 157 BGB), die gesetzlichen Beweisregeln, die allgemeinen Erfahrungssätze und die Denkgesetze gehören (Beschlüsse vom 20. Mai 2003 - BVerwG 3 B 37.03 - juris Rn. 8 ff. und vom 2. November 1995 a.a.O.).
  • BVerwG, 17.05.2010 - 3 B 61.09

    Tierkörperbeseitigung; öffentlich-rechtliche Aufgabe; Entgeltgenehmigung

    Eine fehlerhafte Sachverhalts- und Beweiswürdigung (§ 108 Abs. 1 VwGO) ist regelmäßig dem sachlichen Recht zuzurechnen und vom Revisionsgericht nur auf die Einhaltung allgemein gültiger Würdigungsgrundsätze hin zu überprüfen (stRspr, Beschluss vom 20. Mai 2003 - BVerwG 3 B 37.03 - juris Rn. 8 ff.).
  • BVerwG, 09.11.2009 - 3 B 21.09

    Anspruch auf Rehabilitierung nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (

    Vom Revisionsgericht ist nur die Einhaltung allgemein gültiger Würdigungsgrundsätze zu überprüfen, zu denen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze (§§ 133, 157 BGB), die gesetzlichen Beweisregeln, die allgemeinen Erfahrungssätze und die Denkgesetze gehören (stRspr, Beschlüsse vom 20. Mai 2003 - BVerwG 3 B 37.03 - juris Rn. 8 ff. und vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266).
  • BVerwG, 23.11.2009 - 3 B 32.09

    Rücknahme einer erteilten Rehabilitierungsbescheinigung nach dem Beruflichen

    Vom Revisionsgericht kann nur die Einhaltung allgemein gültiger Würdigungsgrundsätze überprüft werden (stRspr, Beschlüsse vom 20. Mai 2003 - BVerwG 3 B 37.03 - juris Rn. 8 ff. und vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266).
  • BVerwG, 16.03.2010 - 3 B 48.09

    Voraussetzungen für das Vorliegen der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

    Damit wird der Sache nach die Rechtsanwendung beanstandet; denn die Sachverhalts- und Beweiswürdigung (§ 108 Abs. 1 VwGO) ist regelmäßig dem sachlichen Recht zuzurechnen und vom Revisionsgericht nur auf die Einhaltung allgemein gültiger Würdigungsgrundsätze hin zu überprüfen (stRspr, Beschluss vom 20. Mai 2003 - BVerwG 3 B 37.03 - juris Rn. 8 ff.).
  • BVerwG, 17.05.2010 - 3 B 62.09

    Eingriff des hessischen Landesgesetzgebers in die Gesetzgebungskompetenz des

    Eine fehlerhafte Sachverhalts- und Beweiswürdigung (§ 108 Abs. 1 VwGO) ist regelmäßig dem sachlichen Recht zuzurechnen und vom Revisionsgericht nur auf die Einhaltung allgemein gültiger Würdigungsgrundsätze hin zu überprüfen (stRspr, Beschluss vom 20. Mai 2003 - BVerwG 3 B 37.03 - juris Rn. 8 ff.).
  • BVerwG, 25.11.2009 - 3 PKH 13.09

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts

    Denn die Sachverhalts- und Beweiswürdigung (§ 108 Abs. 1 VwGO) ist wie die Rechtsanwendung regelmäßig dem sachlichen Recht zuzurechnen und kann vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob allgemein gültige Würdigungsgrundsätze eingehalten sind, zu denen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze (§§ 133, 157 BGB), die gesetzlichen Beweisregeln, die allgemeinen Erfahrungssätze und die Denkgesetze gehören (stRspr, Beschluss vom 20. Mai 2003 - BVerwG 3 B 37.03 - juris Rn. 8 ff.).
  • VG Hamburg, 23.08.2021 - 9 K 1327/20

    Zur Rechtmäßigkeit der Gebühren und Auslagen, insbesondere des

    Zwar ist nach allgemeinen Beweisregeln grundsätzlich die Behörde für solche Tatsachen materiell beweispflichtig, die eine Kostenpflicht des Bürgers begründen (st. Rspr., vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 20.5.2003, 3 B 37/03, juris Rn. 17 m.w.N.).
  • BVerwG, 01.03.2010 - 3 B 68.09

    Rückforderung von Hauptentschädigung nach dem Lastenausgleichsgesetz

  • BVerwG, 29.03.2011 - 3 B 56.10

    Anforderungen an den Nachweis der Einschreibung und der Exmatrikulation an einer

  • VG Schwerin, 04.09.2013 - 7 A 1141/12

    Abschleppkosten: Wahrnehmbarkeit eines Behindertenparkplatzes, umstrittene

  • VG Köln, 03.03.2008 - 20 K 2070/06

    Kfz-Umsetzungsgebühren

  • OVG Sachsen, 17.03.2020 - 6 B 242/19

    Abschleppkosten; Parkscheibenzone; Umsetzungsmöglichkeit

  • VG Düsseldorf, 30.01.2020 - 14 K 6667/19
  • BVerwG, 17.03.2011 - 3 B 84.10
  • VG Köln, 20.12.2010 - 20 K 4677/10

    Anscheinsbeweis für die ununterbrochene Anwesenheit und Wahrnehmbarkeit eines

  • VG Hamburg, 28.06.2007 - 15 K 843/07

    Die zuständige Behörde ist im Prozess um die Erstattung von Abschleppkosten nach

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