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   BVerwG, 20.05.2015 - 6 C 6.14   

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https://dejure.org/2015,10892
BVerwG, 20.05.2015 - 6 C 6.14 (https://dejure.org/2015,10892)
BVerwG, Entscheidung vom 20.05.2015 - 6 C 6.14 (https://dejure.org/2015,10892)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Mai 2015 - 6 C 6.14 (https://dejure.org/2015,10892)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • Wolters Kluwer

    Erstattung der für die Nachversicherung eines aus dem Beamtenverhältnis ausgeschiedenen Postbeamten an die Träger der gesetzlichen RentenversicherungBeiträge

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung der für die Nachversicherung eines aus dem Beamtenverhältnis ausgeschiedenen Postbeamten an die Träger der gesetzlichen RentenversicherungBeiträge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost müssen die Kosten der Nachversicherung ausscheidender Beamter selbst tragen

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost müssen die Kosten der Nachversicherung ausscheidender Beamter selbst tragen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Postbeamtenbezüge - Postnachfolger müssen Nachversicherung selbst zahlen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost müssen die Kosten der Nachversicherung ausscheidender Beamter selbst tragen

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost müssen die Kosten der Nachversicherung ausscheidender Beamter selbst tragen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 09.11.1999 - B 4 RA 58/98 R

    Eintritt des Nachversicherungsfalls beim Wechsel von einem öffentlichen

    Auszug aus BVerwG, 20.05.2015 - 6 C 6.14
    Durch die Beitragszahlung erfüllt der Arbeitgeber eine eigene Verbindlichkeit (BSG, Urteil vom 9. November 1999 - B 4 RA 58/98 R - NZS 2000, 356; Liebich, in: Hauck/Haines, SGB VI - Gesetzliche Rentenversicherung, Kommentar, K § 8 Rn. 54).

    b) Für die Nachversicherungsbeiträge, die auf Dienstzeiten der ausgeschiedenen Postbeamten bis zum 31. Dezember 1994 bei der Deutschen Bundespost und einem öffentlichen Unternehmen der Deutschen Bundespost entfallen, haften die Postnachfolgeunternehmen als Gesamtrechtsnachfolger desjenigen öffentlichen Unternehmens, dessen Geschäftsbereich sie durch die Umwandlung übernommen haben (vgl. BSG, Urteil vom 9. November 1999 - B 4 RA 58/98 R - NZS 2000, 356 ).

    Hierbei handelt es sich um eine nachrangige Haftung, die nur zum Tragen kommt, wenn feststeht, dass das Postnachfolgeunternehmen die übernommene Schuld nicht erfüllen kann (BSG, Urteil vom 9. November 1999 - B 4 RA 58/98 R - NZS 2000, 356 ).

  • BVerwG, 20.05.2015 - 6 C 4.14

    Postreform; Deutsche Bundespost; DBP POSTDIENST; Sondervermögen;

    Auszug aus BVerwG, 20.05.2015 - 6 C 6.14
    Insoweit kann auf die Erwägungen abgestellt werden, mit denen eine unverhältnismäßige, mit dem Gebot der Wettbewerbsgleichheit unvereinbare Benachteiligung der beiden anderen Postnachfolgeunternehmen auf dem Markt der Post- und Telekommunikationsdienstleistungen ausgeschlossen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Mai 2015 - 6 C 4.14 - Seite 19 f.).
  • BVerwG, 11.10.1996 - 3 C 29.96

    Recht der Landwirtschaft - Milchwirtschaft, Gleichheitswidriger

    Auszug aus BVerwG, 20.05.2015 - 6 C 6.14
    Es wäre zunächst Sache des Bundesgesetzgebers zu entscheiden, auf welche Weise er die Schlechterstellung beseitigt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 1993 - 1 BvL 38, 40, 43/92 - BVerfGE 88, 87 ; BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 1996 - 3 C 29.96 - BVerwGE 102, 113 ).
  • BVerwG, 30.11.1990 - 7 A 1.90

    Recht zur Benutzung von Sewasserstraßen - Brodersbyer Noors

    Auszug aus BVerwG, 20.05.2015 - 6 C 6.14
    Auch die Regelungen der §§ 812 ff. BGB über die ungerechtfertigte Bereicherung können in öffentlich-rechtlichen Beziehungen Anwendung finden (vgl. nur BVerwG, Urteile vom 30. November 1990 - 7 A 1.90 - BVerwGE 87, 169 und vom 18. Januar 2001 - 3 C 7.00 - BVerwGE 112, 351 ).
  • BVerwG, 18.01.2001 - 3 C 7.00

    Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; Vertrauensschutz; Treu und Glauben;

    Auszug aus BVerwG, 20.05.2015 - 6 C 6.14
    Auch die Regelungen der §§ 812 ff. BGB über die ungerechtfertigte Bereicherung können in öffentlich-rechtlichen Beziehungen Anwendung finden (vgl. nur BVerwG, Urteile vom 30. November 1990 - 7 A 1.90 - BVerwGE 87, 169 und vom 18. Januar 2001 - 3 C 7.00 - BVerwGE 112, 351 ).
  • Drs-Bund, 01.02.1994 - BT-Drs 12/6718
    Auszug aus BVerwG, 20.05.2015 - 6 C 6.14
    Die danach hinzukommenden Versorgungsfälle wurden den einzelnen Unternehmen zugeordnet (BT-Drs. 12/6718 S. 39, 97; Fangmann/Lörcher/Scheurle/Schwemmle/Wehner, Telekommunikations- und Postrecht, 2. Aufl. 1996, § 14 PostPersRG Rn. 2 und 3).
  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus BVerwG, 20.05.2015 - 6 C 6.14
    Es wäre zunächst Sache des Bundesgesetzgebers zu entscheiden, auf welche Weise er die Schlechterstellung beseitigt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 1993 - 1 BvL 38, 40, 43/92 - BVerfGE 88, 87 ; BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 1996 - 3 C 29.96 - BVerwGE 102, 113 ).
  • BVerfG, 02.03.2000 - 2 BvR 951/98

    Zur Versagung einer zusätzlichen, über die Nachversicherung in der gesetzlichen

    Auszug aus BVerwG, 20.05.2015 - 6 C 6.14
    Sie sichert den durch das Sozialstaatsprinzip geforderten Mindeststandard der Altersversorgung (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 2. März 2000 - 2 BvR 951/98 - DVBl 2000, 1117 und vom 28. März 2007 - 2 BvR 1304/05 - NVwZ 2007, 802 f.).
  • BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 49.03

    Beamter der Europäischen Gemeinschaft; Minister, ruhende Versorgungsbezüge;

    Auszug aus BVerwG, 20.05.2015 - 6 C 6.14
    Die Nachversicherung ist dazu bestimmt, die durch das unversorgte Ausscheiden entstandene Sicherungslücke zu schließen (BVerwG, Urteil vom 25. November 2004 - 2 C 49.03 - BVerwGE 122, 244 ).
  • BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 5.86

    Uferdeckwerk - §§ 677 ff BGB, entsprechende Anwendung der GoA-Vorschriften im

    Auszug aus BVerwG, 20.05.2015 - 6 C 6.14
    Die Regelungen der §§ 677 ff. BGB über die Geschäftsführung ohne Auftrag können auch in öffentlich-rechtlichen Beziehungen Anwendung finden (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 6. September 1988 - 4 C 5.86 - BVerwGE 80, 170 ).
  • BVerwG, 20.08.1996 - 1 D 80.95

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei außerdienstlichen alkoholbedingten

  • BVerfG, 28.03.2007 - 2 BvR 1304/05

    Versagung von Versorgungsbezügen nach Ausscheiden eines Beamten aus dem

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2015 - 6 A 1040/12

    Schadensersatzbegehren eines Beamten bzgl. der vom Land ersparten Aufwendungen

    a) Für den auch im öffentlichen Recht anwendbaren, vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Mai 2015 - 6 C 6.14 -, juris, Rn. 11, Anspruch aus einer Geschäftsführung ohne Auftrag entsprechend §§ 667 ff. BGB fehlt es an der Voraussetzung, dass der Kläger ein zumindest auch fremdes Geschäft mit Fremdgeschäftsführungswillen geführt hat.
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