Rechtsprechung
   BVerwG, 20.06.1968 - IV CB 25.68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,4158
BVerwG, 20.06.1968 - IV CB 25.68 (https://dejure.org/1968,4158)
BVerwG, Entscheidung vom 20.06.1968 - IV CB 25.68 (https://dejure.org/1968,4158)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juni 1968 - IV CB 25.68 (https://dejure.org/1968,4158)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1968,4158) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit - Erfordernis eines gegenständlichen vernünftigen Grundes - Mitwirkung eines Richters bei Entscheidungen für oder gegen eine Partei in einer gleichliegenden Sache

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 25.01.1955 - 1 BvR 522/53

    Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassunsgrichters

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1968 - IV CB 25.68
    Mitwirkung am Beschluß vom 30. April 1968 und die daraus zu entnehmende bestimmte Stellungnahme dieser Richter zum Streitstoff ist kein sachlicher Grund, an ihrer Unparteilichkeit zu zweifeln, ebensowenig wie etwa der Hinweis eines Richters auf rechtliche Bedenken gegen das Vorbringen eines Beteiligten in einem Verfahren die Besorgnis seiner Befangenheit bei der zu entscheidenden Sache zu begründen vermag (vgl. hierzu Beschluß des BVerfG vom 25. Januar 1955 - I BvR 522/53 - in DÖV 1955 S. 350).
  • BVerwG, 30.04.1968 - IV ER 201.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1968 - IV CB 25.68
    Die Kläger haben die im Ablehnungsgesuch genannten Richter für befangen erklärt, weil sie an dem Armenrechtsbeschluß vom 30. April 1968 - BVerwG IV ER 201.68 - mitgewirkt haben der der dortigen Klägerin in einem gleichliegenden Fall das Armenrecht wegen Aussichtslosigkeit der Rechtsverfolgung vorenthielt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht