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   BVerwG, 20.06.1972 - I C 25.71   

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BVerwG, 20.06.1972 - I C 25.71 (https://dejure.org/1972,509)
BVerwG, Entscheidung vom 20.06.1972 - I C 25.71 (https://dejure.org/1972,509)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juni 1972 - I C 25.71 (https://dejure.org/1972,509)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verlegung einer Apotheke nach dem Bundesapothekengesetz (ApG) - Weiterführung einer Apotheke in anderen als den bisherigen Betriebsräumen - Erforderlichkeit einer Erlaubnis für den Betrieb einer Apotheke - Vereinbarkeit einer Berufsausübungsregelung mit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 40, 157
  • NJW 1972, 2239 (Ls.)
  • DVBl 1972, 832
  • DÖV 1972, 754
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 13.02.1964 - 1 BvL 17/61

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Nr. 5 ApoG

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1972 - I C 25.71
    § 3 Nr. 5 ApG ist eine Regelung der Berufsausübung, die durch übergeordnete Gründe des öffentlichen Wohls, namentlich dadurch gerechtfertigt ist, daß die Niederlassungsfreiheit in möglichst großem Umfange verwirklicht und die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln in die Hand des selbständigen Apothekers gelegt werden soll, der seine Apotheke persönlich und in eigener Verantwortung leitet (BVerfGE 17, 232 [242 ff.]).

    Wie das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 17, 232 (248) ausgeführt hat, ist der Verlust der Betriebserlaubnis nach dieser Vorschrift kein Entzug von Eigentum gegen den Willen des Erlaubnisinhabers, da er der Sache nach auf der freien Entscheidung des Apothekers beruht.

  • BVerfG, 25.07.1967 - 1 BvR 585/62

    Inkompatibilität zwischen dem Steuerbevollmächtigtenberuf und

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1972 - I C 25.71
    Die Überleitungsvorschrift des § 26 Abs. 1 ApG trifft für die vor Inkrafttreten des Bundesapothekengesetzes erteilten persönlichen Betriebserlaubnisse eine angemessene Übergangsregelung, indem sie diese Erlaubnisse als Erlaubnis im Sinne des § 1 ApG fortgelten läßt (vgl. zum Erfordernis und zu den Voraussetzungen angemessener Übergangsregelungen bei berufsrechtlichen Neuordnungen BVerfGE 13, 97 [106, 120 f.] - Handwerksordnung; 21, 173 [183] - Steuerbevollmächtigte; 22, 275 - Steuerberater; 25, 236 [248] - Dentisten; 32, 1 [22] - vorgeprüfte Apothekeranwärter).
  • BVerfG, 25.02.1969 - 1 BvR 224/67

    Verfassungswidrigkeit des Kassenzulassungsausschlusses von staatlich anerkannten

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1972 - I C 25.71
    Die Überleitungsvorschrift des § 26 Abs. 1 ApG trifft für die vor Inkrafttreten des Bundesapothekengesetzes erteilten persönlichen Betriebserlaubnisse eine angemessene Übergangsregelung, indem sie diese Erlaubnisse als Erlaubnis im Sinne des § 1 ApG fortgelten läßt (vgl. zum Erfordernis und zu den Voraussetzungen angemessener Übergangsregelungen bei berufsrechtlichen Neuordnungen BVerfGE 13, 97 [106, 120 f.] - Handwerksordnung; 21, 173 [183] - Steuerbevollmächtigte; 22, 275 - Steuerberater; 25, 236 [248] - Dentisten; 32, 1 [22] - vorgeprüfte Apothekeranwärter).
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1972 - I C 25.71
    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Regelung der Berufsausübung auch die Eigentumsgarantie berühren kann, und zur Abgrenzung der von den Grundrechten der Art. 12 Abs. 1 GG und Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Freiheitsbereiche hat das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 30, 292 [334 ff.] ausgeführt: Art. 14 Abs. 1 GG schütze das Erworbene, das Ergebnis der Betätigung, Art. 12 Abs. 1 GG dagegen den Erwerb, die Betätigung selbst.
  • BVerfG, 28.07.1971 - 1 BvR 40/69
    Auszug aus BVerwG, 20.06.1972 - I C 25.71
    Die Überleitungsvorschrift des § 26 Abs. 1 ApG trifft für die vor Inkrafttreten des Bundesapothekengesetzes erteilten persönlichen Betriebserlaubnisse eine angemessene Übergangsregelung, indem sie diese Erlaubnisse als Erlaubnis im Sinne des § 1 ApG fortgelten läßt (vgl. zum Erfordernis und zu den Voraussetzungen angemessener Übergangsregelungen bei berufsrechtlichen Neuordnungen BVerfGE 13, 97 [106, 120 f.] - Handwerksordnung; 21, 173 [183] - Steuerbevollmächtigte; 22, 275 - Steuerberater; 25, 236 [248] - Dentisten; 32, 1 [22] - vorgeprüfte Apothekeranwärter).
  • BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55

    Handwerksordnung

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1972 - I C 25.71
    Die Überleitungsvorschrift des § 26 Abs. 1 ApG trifft für die vor Inkrafttreten des Bundesapothekengesetzes erteilten persönlichen Betriebserlaubnisse eine angemessene Übergangsregelung, indem sie diese Erlaubnisse als Erlaubnis im Sinne des § 1 ApG fortgelten läßt (vgl. zum Erfordernis und zu den Voraussetzungen angemessener Übergangsregelungen bei berufsrechtlichen Neuordnungen BVerfGE 13, 97 [106, 120 f.] - Handwerksordnung; 21, 173 [183] - Steuerbevollmächtigte; 22, 275 - Steuerberater; 25, 236 [248] - Dentisten; 32, 1 [22] - vorgeprüfte Apothekeranwärter).
  • BVerfG, 15.02.1967 - 1 BvR 569/62

    Verfassungswidrige Inkompatibilitätsregelungen im Steuerberatungsrecht mangels

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1972 - I C 25.71
    Die Überleitungsvorschrift des § 26 Abs. 1 ApG trifft für die vor Inkrafttreten des Bundesapothekengesetzes erteilten persönlichen Betriebserlaubnisse eine angemessene Übergangsregelung, indem sie diese Erlaubnisse als Erlaubnis im Sinne des § 1 ApG fortgelten läßt (vgl. zum Erfordernis und zu den Voraussetzungen angemessener Übergangsregelungen bei berufsrechtlichen Neuordnungen BVerfGE 13, 97 [106, 120 f.] - Handwerksordnung; 21, 173 [183] - Steuerbevollmächtigte; 22, 275 - Steuerberater; 25, 236 [248] - Dentisten; 32, 1 [22] - vorgeprüfte Apothekeranwärter).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2018 - 13 A 2289/16

    Apotheke darf keine Rezepte in einem Supermarkt sammeln

    Sie fügt der Apothekenbetriebserlaubnis, die rechtssystematisch zu den so genannten raumgebundenen persönlichen Genehmigungen zählt, vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Mai 2016 - 3 C 8.15 -, juris, Rn. 36, und vom 20. Juni 1972 - 1 C 25.71 -, juris, Rn. 17, einen weiteren räumlich-gegenständlichen Bereich hinzu und bildet mit diesem zusammen die vom Gesetz als einheitlich gedachte Grundlage für den Betrieb der Präsenzapotheke in der genehmigten Form.
  • BVerwG, 25.05.2016 - 3 C 8.15

    Apotheke; Apothekenbetriebserlaubnis; Erlaubnisurkunde; Erweiterung der

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 20. Juni 1972 - 1 C 25.71 - (BVerwGE 40, 157) entschieden, dass es sich bei der Apothekenbetriebserlaubnis um eine raumgebundene Genehmigung handelt.

    Im Übrigen darf die Erlaubnisbehörde von ihrer erneuten Prüfung absehen (so bereits BVerwG, Urteil vom 20. Juni 1972 - 1 C 25.71 - BVerwGE 40, 157 ; ähnlich zur Erteilung einer baurechtlichen Nachtragsgenehmigung: BVerwG, Beschluss vom 4. Februar 2000 - 4 B 106.99 - Buchholz 406.11 § 29 BauGB Nr. 64 S. 7 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2006 - 13 A 1314/06

    Arznei-Service in Drogeriefilialen zulässig - dm verstößt nicht gegen das Gesetz

    Die Rezeptsammelstellenerlaubnis fügt der Apothekenbetriebserlaubnis, die rechtssystematisch zu den so genannten raumgebundenen persönlichen Genehmigungen zählt, vgl. BVerwG, Urteil vom 20.6.1972 - 1 C 25.71 -, BVerwGE 40, 157 (160), einen weiteren räumlich-gegenständlichen Gestattungsgehalt hinzu und bildet mit dieser zusammen die vom Gesetz als einheitlich gedachte (arg. § 21 Abs. 1 Satz 1 ApoG) Grundlage für den Betrieb der Apotheke in der genehmigten Form.
  • BVerwG, 09.07.1974 - I C 24.73

    Wiederherstellung des erstinstanzlichen Urteils - Vorschriften über die Eröffnung

    Eine Überschneidung der durch Art. 12 Abs. 1 GG und Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Freiheitsbereiche kann nur dort in Betracht kommen, wo eine Regelung der Berufsausübung zugleich einen Zugriff auf das sachliche Substrat eines eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes enthält (vgl. BVerfGE 30, 292 [335]; Urteil des Senats vom 20. Juni 1972 - BVerwG I C 25.71 - [BVerwGE 40, 157]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2015 - 13 A 2551/13

    Nutzung eines Lagerraums in zulässiger Weise für heimversorgende Tätigkeiten;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Juni 1972 - 1 C 25.71 -, juris; Grau, in: Rixen/Krämer, Apothekengesetz mit Apothekenbetriebsordnung, 2014, § 1 Rn. 14; Schiedermair/ Pieck, Apothekengesetz, § 1 Rn. 113 (Stand 1981).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.04.2003 - 9 S 2149/02

    Befreiung einer Apotheke von Dienstbereitschaft

    Zweigapotheken stellen eine Ausnahme vom Mehrbesitzverbot dar (§ 3 Nr. 5 ApG, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 23.08.1994, BGBl. I S. 2189; vgl. hierzu BVerfGE 17, 232 ; BVerwGE 40, 157 ).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 29.08.1990 - 10 L 139/89

    Ausschluß der Verpachtungsberechtigung

    Das ApoG geht vom gesundheitspolitischen Leitbild des selbständigen Apothekers aus, der seine Apotheke persönlich und in eigener Verantwortung leitet (BVerfG, Urt. v. 13.2. 1964, BVerfGE 17, 232, 238; BVerwG, Urt. v. 20.6. 1972, BVerwGE 40, 157, 164) [BVerwG 20.06.1972 - I C 25/71] .
  • BVerwG, 27.06.1973 - VIII C 113.72

    Anfechtung eines eine Zurückstellung verfügenden Widerspruchsbescheids der

    Die entsprechende Anwendung hat den Sinn, dieses Verfahren auf die nach ähnlichen Grundsätzen eingerichtete Musterungskammer zu übertragen (vgl. BVerwGE 39, 128; 40, 165) [BVerwG 20.06.1972 - I C 25/71].
  • BVerwG, 19.06.1974 - VIII C 77.73

    Anfechtung eines Musterungsbescheids mit Zurückstellungsgründen - Rechtzeitige

    Dieses Verfahren endet, sofern, wie hier, Widerspruch eingelegt wurde, erst mit dem Erlaß des Widerspruchsbescheids durch die Musterungskammer (BVerwGE 36, 115 [BVerwG 17.09.1970 - VIII C 93/69]; 40, 165) [BVerwG 20.06.1972 - I C 25/71].
  • VG Aachen, 16.07.2012 - 7 K 1311/12

    Krankenhaus;; Krankenhausapotheke;; Betriebserlaubnis;; Erlöschen;; Abspaltung;;

    vgl. zur Gegenstandslosigkeit einer Apothekenbetriebserlaubnis bei Auflösung der Apotheke: OVG NRW, Beschluss vom 19. Mai 1995 - 13 A 4134/92 - , juris; sowie zum Begriff "andere Apotheke" im Sinne des § 3 Nr. 5 ApoG a.F. vom 20. August 1960: BVerwG, Urteil vom 20. Juni 1972 - I C 25.71 -, juris, Rn. 28 f.
  • BVerwG, 25.09.1980 - 8 CB 70.80

    Auslegung des Begriffs "bis zur Musterung" in § 20 Abs. 2 S. 1 Werhpflichtgesetz

  • BVerwG, 04.11.1974 - I C 21.70

    Zulassung eines Rechtsbeistands - Ausübung einer Rechtsberatung - Eröffnung einer

  • BVerwG, 15.08.1972 - I B 55.72

    Anforderungen an die Errichtung einer Zweigstelle einer Sparkasse - Anforderungen

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