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   BVerwG, 20.06.1991 - 3 C 57.89   

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https://dejure.org/1991,10753
BVerwG, 20.06.1991 - 3 C 57.89 (https://dejure.org/1991,10753)
BVerwG, Entscheidung vom 20.06.1991 - 3 C 57.89 (https://dejure.org/1991,10753)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juni 1991 - 3 C 57.89 (https://dejure.org/1991,10753)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rückforderung von Beihilfen für Magermilchpulver - Verhältnis von Bewilligungsrücknahme und Rückzahlungsaufforderung - Wegfall der Bereicherung aus einer Beihilfe - Berücksichtigung von Schadensersatzansprüchen gegen Dritte im Rahmen der Prüfung der Entreicherung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 14.08.1986 - 3 C 9.85

    Magermilch

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1991 - 3 C 57.89
    Diese Bestimmung wird nach dem Urteil des Senats vom 14. August 1986 - BVerwG 3 C 9.85 - (BVerwGE 74, 357, 362) [BVerwG 14.08.1986 - 3 C 9/85] nicht durch § 9 Abs. 2 Satz 1 der Beihilfenverordnung - Magermilch verdrängt, wonach zu Unrecht empfangene Beihilfen zurückzuzahlen sind.

    Wie im Urteil des Senats vom 14. August 1986 (a.a.O. S. 367) kann offenbleiben, ob § 820 Abs. 1 Satz 2 BGB neben § 48 Abs. 2 Satz 7 VwVfGüberhaupt Anwendung findet (bejahend Stelkens/Bonk/Leonhardt, VwVfG, 3. Aufl., § 48 Rdnr. 125).

  • EuGH, 21.09.1983 - 205/82

    Deutsche Milchkontor GmbH

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1991 - 3 C 57.89
    Durch Urteil vom 21. September 1983 - Rs 205-215/82 - (EUGHE 1983, 2633) hat der Europäische Gerichtshof entschieden, daß das von der A. KG auf der Grundlage von Molkepulver, Kaseinat und Laktose hergestellte Erzeugnis kein beihilfefähiges Magermilchpulver gewesen sei.
  • BGH, 08.01.1975 - VIII ZR 126/73

    Bordellpacht

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1991 - 3 C 57.89
    Inwieweit Gewinne, die mit Hilfe rechtsgrundlos erlangter Gegenstände erzielt worden sind, als Nutzungen im Sinne des § 818 Abs. 1 BGB der Herausgabepflicht unterliegen, ist im einzelnen äußerst streitig (vgl. ausführlich Münchener Kommentar zum BGB, Bd. 3, 2. Aufl., § 818 Rdnrn. 16 ff.; Staudinger-Lorenz, a.a.O., § 818 Rdnrn. 10 ff.; BGH, Urteile vom 8. Januar 1975 - VIII ZR 126/73 - NJW 1975, 638 und vom 12. Mai 1978 - V ZR 67/77 - NJW 1978, 1578).
  • BGH, 15.03.1955 - I ZR 173/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1991 - 3 C 57.89
    Die Bereicherung ist nach der ständigen Rechtsprechung der Zivilgerichte ein wirtschaftlicher Begriff, der aus der Gegenüberstellung aller Vermögensverschiebungen beim Bereicherungsschuldner zu ermitteln ist, die mit dem Tatbestand, der den Bereicherungsanspruch ausgelöst hat, im ursächlichen Zusammenhang stehen (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 1955 - I ZR 173/53 - LM § 818 Abs. 3 BGB Nr. 6; vgl. auch Stelkens/Bonk/Leonhardt, VwVfG, 3. Aufl., § 48 Rdnr. 127).
  • BGH, 29.05.1978 - II ZR 166/77

    doppelte Kontogutschrift (Konsul) - Girovertrag, Stornorecht, Saldoanerkennung,

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1991 - 3 C 57.89
    In diesem Falle erfordern es die Billigkeitsrücksichten, auf welchen die durch den Bereicherungsanspruch vom Gesetz erstrebte Ausgleichung von Vermögensverschiebungen beruht, daß der Bereicherungsschuldner nicht mit dem Risiko der Durchsetzung der Forderung belastet wird, während er selbst dem Bereicherungsgläubiger den Nennwert zur Verfügung zu stellen hat; der Bereicherungsschuldner kann sich vielmehr darauf beschränken, dem Bereicherungsgläubiger die Abtretung der zweifelhaften Forderung anzubieten (vgl. BGHZ 72, 9, 13 [BGH 29.05.1978 - II ZR 166/77] ; RGZ 86, 343, 348 f.; Palandt-Thomas a.a.O., § 818 Bem. 6 Be).
  • BGH, 12.05.1978 - V ZR 67/77

    Herausgabepflicht der Nutzungen eines Gewerbebetriebes bei Rücktritt von einem

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1991 - 3 C 57.89
    Inwieweit Gewinne, die mit Hilfe rechtsgrundlos erlangter Gegenstände erzielt worden sind, als Nutzungen im Sinne des § 818 Abs. 1 BGB der Herausgabepflicht unterliegen, ist im einzelnen äußerst streitig (vgl. ausführlich Münchener Kommentar zum BGB, Bd. 3, 2. Aufl., § 818 Rdnrn. 16 ff.; Staudinger-Lorenz, a.a.O., § 818 Rdnrn. 10 ff.; BGH, Urteile vom 8. Januar 1975 - VIII ZR 126/73 - NJW 1975, 638 und vom 12. Mai 1978 - V ZR 67/77 - NJW 1978, 1578).
  • RG, 24.03.1915 - V 453/14

    Bereicherungsanspruch

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1991 - 3 C 57.89
    In diesem Falle erfordern es die Billigkeitsrücksichten, auf welchen die durch den Bereicherungsanspruch vom Gesetz erstrebte Ausgleichung von Vermögensverschiebungen beruht, daß der Bereicherungsschuldner nicht mit dem Risiko der Durchsetzung der Forderung belastet wird, während er selbst dem Bereicherungsgläubiger den Nennwert zur Verfügung zu stellen hat; der Bereicherungsschuldner kann sich vielmehr darauf beschränken, dem Bereicherungsgläubiger die Abtretung der zweifelhaften Forderung anzubieten (vgl. BGHZ 72, 9, 13 [BGH 29.05.1978 - II ZR 166/77] ; RGZ 86, 343, 348 f.; Palandt-Thomas a.a.O., § 818 Bem. 6 Be).
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