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   BVerwG, 20.06.2017 - 2 WNB 1.17   

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https://dejure.org/2017,24592
BVerwG, 20.06.2017 - 2 WNB 1.17 (https://dejure.org/2017,24592)
BVerwG, Entscheidung vom 20.06.2017 - 2 WNB 1.17 (https://dejure.org/2017,24592)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juni 2017 - 2 WNB 1.17 (https://dejure.org/2017,24592)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 18 Abs 2 S 4 WBO, Art 103 Abs 1 GG
    Beweiswürdigung; rechtliches Gehör; richterliche Hinweispflicht

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Verhängung einer Disziplinarbuße wegen unerlaubten nächtlichen Alkoholkonsum eines in Afghanistan stationierten Soldaten

  • rewis.io

    Beweiswürdigung; rechtliches Gehör; richterliche Hinweispflicht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der Verhängung einer Disziplinarbuße wegen unerlaubten nächtlichen Alkoholkonsum eines in Afghanistan stationierten Soldaten

  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit der Verhängung einer Disziplinarbuße wegen unerlaubten nächtlichen Alkoholkonsum eines in Afghanistan stationierten Soldaten

  • datenbank.nwb.de

    Beweiswürdigung; rechtliches Gehör; richterliche Hinweispflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2017 - 2 WNB 1.17
    Es kann zwar im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrages gleichkommen und damit eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör begründen, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 und vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2017 - 2 WNB 1.17
    Es kann zwar im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrages gleichkommen und damit eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör begründen, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 und vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2017 - 2 WNB 1.17
    Das Gericht wird dadurch jedoch nicht verpflichtet, dem Vorbringen eines Beteiligten zu folgen (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1621/94 - BVerfGE 96, 205 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.04.2019 - 2 WNB 1.19

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Disziplinarbuße; Disziplinarformel; Tenor der

    Aus Art. 103 Abs. 1 GG folgt indessen keine umfassende Hinweis- und Informationspflicht des Gerichts (BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2017 - 2 WNB 1.17 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.04.2019 - 2 WNB 2.19

    Neufassung der Disziplinarformel durch das Truppendienstgericht; rechtliches

    Aus Art. 103 Abs. 1 GG folgt indessen keine umfassende Hinweis- und Informationspflicht des Gerichts (BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2017 - 2 WNB 1.17 - juris Rn. 6).
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