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BVerwG, 20.07.2000 - 8 B 159.00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Annahme einer Unredlichkeit bei ehemals in der DDR tätigen Juristen auf Grund ihrer juristischen Ausbildung und ihres Werdegangs - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als Revisionszulassungsgrund - Vorliegen einer Divergenz als Revisionszulassungsgrund - Pflicht ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 27.03.2000 - 9 K 3912/96
- BVerwG, 20.07.2000 - 8 B 159.00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 29.09.1993 - 7 C 42.92
Territoriale Rationalisierung des Zahlungsverkehrs und Sparverkehrs von …
Auszug aus BVerwG, 20.07.2000 - 8 B 159.00
Die vermeintliche Abweichung von dem Urteil vom 29. September 1993 - BVerwG 7 C 42.92 - (Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 9 S. 16) scheitert daran, dass die Beschwerde auch insoweit das angefochtene Urteil inhaltlich nicht richtig wiedergibt. - BVerwG, 02.04.1993 - 7 B 22.93
Vermögensfragen - Rückgabe - Unredlichkeit - Fallgruppen
Auszug aus BVerwG, 20.07.2000 - 8 B 159.00
Soweit sich die Beschwerde in diesem Zusammenhang auf den Beschluss vom 2. April 1993 - BVerwG 7 B 22.93 - (Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 1 S. 1) beruft, geht die Rüge schon deshalb fehl, weil einerseits das Verwaltungsgericht - wie bereits dargelegt - die Unredlichkeit nicht allein mit der Ausbildung bzw. beruflichen Tätigkeit der Beigeladenen begründet hat und andererseits die von der Beschwerde einander gegenübergestellten Rechtssätze sich inhaltlich nicht widersprechen. - BVerwG, 29.01.1998 - 7 C 60.96
Abwesenheitspfleger; Pflegschaftsbestellung zum Verkauf; unlautere Machenschaft; …
Auszug aus BVerwG, 20.07.2000 - 8 B 159.00
Das angefochtene Urteil weicht auch von dem Urteil vom 29. Januar 1998 - BVerwG 7 C 60.96 - (VIZ 1998, 254 f.) nicht - wie es für § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO erforderlich wäre - in einem entscheidungstragenden abstrakten Rechtssatz ab.