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   BVerwG, 20.07.2011 - 2 B 32.10   

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https://dejure.org/2011,18456
BVerwG, 20.07.2011 - 2 B 32.10 (https://dejure.org/2011,18456)
BVerwG, Entscheidung vom 20.07.2011 - 2 B 32.10 (https://dejure.org/2011,18456)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juli 2011 - 2 B 32.10 (https://dejure.org/2011,18456)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 108 Abs 2 VwGO, § 1 Abs 5 Nr 4 TGV RP, § 2 Abs 1 TGV RP, § 3 Abs 2 S 1 TGV RP
    Verfahrensmangel; Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Trennungsgeld für Rechtsreferendare

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Gewährung von Trennungsgeld für eine Ausbildung im Ausland i.R.d. Rechtsreferendariats; Kriterien zur Auslegung des Begriffs der Wohnung i.S.d. § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 LTGV i.V.m. § 10 Abs. 3 LUKG; Anforderungen an das Vorliegen einer Verletzung rechtlichen ...

  • rewis.io

    Verfahrensmangel; Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Trennungsgeld für Rechtsreferendare

  • ra.de
  • rewis.io

    Verfahrensmangel; Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Trennungsgeld für Rechtsreferendare

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Gewährung von Trennungsgeld für eine Ausbildung im Ausland i.R.d. Rechtsreferendariats; Kriterien zur Auslegung des Begriffs der Wohnung i.S.d. § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 LTGV i.V.m. § 10 Abs. 3 LUKG; Anforderungen an das Vorliegen einer Verletzung rechtlichen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2011 - 2 B 32.10
    Das Gebot, gemäß Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO rechtliches Gehör zu gewähren, verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei der Entscheidungsfindung in Erwägung zu ziehen (BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1621/94 - BVerfGE 96, 205 ; stRspr).
  • BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74

    Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2011 - 2 B 32.10
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist aber jedenfalls dann verletzt, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass das Gericht nach seinem Rechtsstandpunkt zentrale Argumente eines Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen oder sich mit ihnen nicht auseinandergesetzt hat (Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 237.4 § 35 HmbBG Nr. 1).
  • BVerwG, 26.10.2011 - 2 B 69.10

    Disziplinarklageverfahren; Inhalt der Klageschrift; Grundsatz der Unmittelbarkeit

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nur dann verletzt, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass das Gericht nach seinem Rechtsstandpunkt zentrale Argumente eines Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen oder sich mit ihnen nicht auseinandergesetzt hat (stRspr, Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 237.4 § 35 HmbBG Nr. 1, zuletzt Beschlüsse vom 19. April 2011 - BVerwG 2 B 60.11 - juris Rn. 7 und vom 20. Juli 2011 - BVerwG 2 B 32.10 - juris Rn. 3).
  • VG Neustadt, 04.07.2012 - 1 K 1088/11

    Trennungsgeld für Rechtsreferendare

    Auch das Bundesverwaltungsgericht gehe in seinem Beschluss vom 20. Juli 2011 (BVerwG 2 B 32.10) davon aus, dass die den Trennungsgeldanspruch einschränkenden Vorschriften auf Rechtsreferendare nicht anwendbar sein dürften, weil dies hier kaum systemgerecht wäre.

    Nicht anwendbar ist dagegen das Landesumzugskostengesetz - LUKG -, womit Rechtsreferendaren im Vorbereitungsdienst bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen Trennungsgeld und Reisekostenentschädigung, aber keine Umzugskostenvergütung zusteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2011 - BVerwG 2 B 32.10 - OVG RP, Urteil vom 26. Februar 2010 - 2 A 11263/09.OVG -).

    Diese Funktion kann sie für Rechtsreferendare ohne Anspruch auf eine Umzugskostenvergütung nicht erfüllen; die Anwendung dieses Instruments stellt sich damit hier als systemwidrig dar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2011, a.a.O., Rn 8).

  • BVerwG, 06.03.2014 - 8 B 30.13

    Eigentumsentzug "auf andere Weise" durch erlittene Verfolgungsmaßnahmen

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nur dann verletzt, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass das Gericht nach seinem Rechtsstandpunkt zentrale Argumente eines Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen oder sich mit ihnen nicht auseinander gesetzt hat (stRspr; Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 237.4 § 35 HmbBG Nr. 1; zuletzt Beschlüsse vom 19. April 2011 - BVerwG 2 B 60.11 - juris Rn. 7 und vom 20. Juli 2011 - BVerwG 2 B 32.10 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.02.2014 - 8 B 64.13

    Anforderungen an die Heranziehung der ehrenamtlichen Richter zur Gewährleistung

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nur dann verletzt, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass das Gericht nach seinem Rechtsstandpunkt zentrale Argumente eines Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen oder sich mit ihnen nicht auseinander gesetzt hat (stRspr; Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 237.4 § 35 HmbBG Nr. 1; zuletzt Beschlüsse vom 19. April 2011 - BVerwG 2 B 60.11 - juris Rn. 7 und vom 20. Juli 2011 -BVerwG 2 B 32.10 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.05.2014 - 9 B 14.14

    Gewährleistung einer sachverständigen Würdigung der i.R.d. Flurbereinigung zu

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nur dann verletzt, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass das Gericht nach seinem Rechtsstandpunkt zentrale Argumente eines Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen oder sich mit ihnen nicht auseinander gesetzt hat (stRspr; Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 237.4 § 35 HmbBG Nr. 1; Beschlüsse vom 19. April 2011 - BVerwG 2 B 60.11 - juris Rn. 7 und vom 20. Juli 2011 - BVerwG 2 B 32.10 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.03.2014 - 8 B 35.13

    Rückübertragungsansprüche von Grundflächen und Besitzungen des Rechtsnachfolgers

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nur dann verletzt, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass das Gericht nach seinem Rechtsstandpunkt zentrale Argumente eines Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen oder sich mit ihnen nicht auseinander gesetzt hat (stRspr; Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 237.4 § 35 HmbBG Nr. 1; zuletzt Beschlüsse vom 19. April 2011 - BVerwG 2 B 60.11 - juris Rn. 7 und vom 20. Juli 2011 - BVerwG 2 B 32.10 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.02.2014 - 8 B 66.13

    Zulassung der Revision im Zusammenhang mit Restitutionsansprüchen wegen

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nur dann verletzt, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass das Gericht nach seinem Rechtsstandpunkt zentrale Argumente eines Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen oder sich mit ihnen nicht auseinander gesetzt hat (stRspr; Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 237.4 § 35 HmbBG Nr. 1; zuletzt Beschlüsse vom 19. April 2011 - BVerwG 2 B 60.11 - juris Rn. 7 und vom 20. Juli 2011 - BVerwG 2 B 32.10 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 30.09.2020 - 4 A 560/19

    Schilfschnitt; Teich; Fischerei; Biotop; Röhricht; Fischzucht

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist aber verletzt, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass das Gericht nach seinem Rechtsstandpunkt zentrale Argumente eines Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen oder sich mit ihnen nicht auseinandergesetzt hat (BVerwG, Beschl. v. 20. Juli 2011 - 2 B 32.10 -, juris Rn. 3).
  • BVerwG, 10.03.2014 - 8 B 33.13

    Umfang der Pflicht des Berufungsgerichts zur Stellungnahme gegenüber den

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nur dann verletzt, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass das Gericht nach seinem Rechtsstandpunkt zentrale Argumente eines Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen oder sich mit ihnen nicht auseinander gesetzt hat (stRspr; Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 237.4 § 35 HmbBG Nr. 1; zuletzt Beschlüsse vom 19. April 2011 - BVerwG 2 B 60.11 - juris Rn. 7 und vom 20. Juli 2011 - BVerwG 2 B 32.10 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.02.2014 - 8 B 65.13

    Klärungsbedürftigkeit von Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Bestellung von

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nur dann verletzt, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass das Gericht nach seinem Rechtsstandpunkt zentrale Argumente eines Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen oder sich mit ihnen nicht auseinander gesetzt hat (stRspr; Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 237.4 § 35 HmbBG Nr. 1; zuletzt Beschlüsse vom 19. April 2011 - BVerwG 2 B 60.11 - juris Rn. 7 und vom 20. Juli 2011 - BVerwG 2 B 32.10 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.03.2014 - 8 B 31.13

    Umfang der Pflicht des Berufungsgerichts zur Stellungnahme gegenüber den

  • BVerwG, 10.03.2014 - 8 B 34.13

    Umfang der Pflicht des Berufungsgerichts zur Stellungnahme gegenüber den

  • BVerwG, 10.03.2014 - 8 B 32.13

    Umfang der Pflicht des Berufungsgerichts zur Stellungnahme gegenüber den

  • BVerwG, 26.10.2011 - 2 B 4.11

    Revisionsgerichtliche Überprüfung der Beweiswürdigung; Verstoß gegen Denkgesetze

  • VGH Bayern, 22.07.2015 - 13a ZB 15.30130

    Asylrecht Afghanistan; Widerruf; Ermessensentscheidung; rechtliches Gehör; freie

  • VG Bayreuth, 16.06.2020 - B 5 K 18.970

    Trennungsgeld bei Wohnsitzbegründung nach Dienstortmitteilung

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