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   BVerwG, 20.07.2016 - 2 B 17.16   

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BVerwG, 20.07.2016 - 2 B 17.16 (https://dejure.org/2016,25793)
BVerwG, Entscheidung vom 20.07.2016 - 2 B 17.16 (https://dejure.org/2016,25793)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juli 2016 - 2 B 17.16 (https://dejure.org/2016,25793)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    BeamtStG § 9; GG Art. 33 Abs. 2, Art. 103 Abs. 1; VwGO § 86 Abs. 1, § 108 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, § 132 Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 3, § 144 Abs. 4
    Beamter auf Widerruf; Einstellung; Beamter auf Probe; Schadensersatz; Justizvollzugsdienst; Justizvollzugsschule; Ausbildungslehrgang; Gemeinschaftsunterkunft; Kollegenstreich; Motiv; Scherz; Spaß; "Lagerkoller"; Fehlverhalten; charakterliche Eignung; Charakter; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BeamtStG § 9
    "Lagerkoller"; Aufklärungsrüge; Ausbildungslehrgang; Beamter auf Probe; Beamter auf Widerruf; Charakter; Divergenzrüge; Einstellung; Ergebnisrichtigkeit; Fehlverhalten; Gehörsrüge; Gemeinschaftsunterkunft; Justizvollzugsdienst; Justizvollzugsschule; Kollegenstreich; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 127 Nr 1 BRRG, § 63 Abs 3 S 2 BeamtStG, § 9 BeamtStG, Art 103 Abs 1 GG, Art 33 Abs 2 GG
    Einstellung in den Justizvollzugsdienst; Verneinung der charakterlichen Eignung ("Kollegenstreich" wegen "Lagerkoller")

  • Wolters Kluwer

    Bewertung eines Scherz und wegen eines Lagerkollers begangenen Kollegenstreichs während eines Ausbildungslehrgangs in der Gemeinschaftsunterkunft der Justizvollzugsschule; Einordnung der charakterlichen Eignung eines Einstellungsbewerbers als Unterfall der persönlichen ...

  • doev.de PDF

    Einstellung in den Justizvollzugsdienst; Verneinung der charakterlichen Eignung

  • rewis.io

    Einstellung in den Justizvollzugsdienst; Verneinung der charakterlichen Eignung ("Kollegenstreich" wegen "Lagerkoller")

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamter auf Widerruf; Einstellung; Beamter auf Probe; Schadensersatz; Justizvollzugsdienst; Justizvollzugsschule; Ausbildungslehrgang; Gemeinschaftsunterkunft; Kollegenstreich; Motiv; Scherz; Spaß; Lagerkoller; Fehlverhalten; charakterliche Eignung; Charakter; ...

  • rechtsportal.de

    Bewertung eines Scherz und wegen eines Lagerkollers begangenen Kollegenstreichs während eines Ausbildungslehrgangs in der Gemeinschaftsunterkunft der Justizvollzugsschule; Einordnung der charakterlichen Eignung eines Einstellungsbewerbers als Unterfall der persönlichen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 831
  • DÖV 2016, 959
 
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Wird zitiert von ... (132)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 25.11.2015 - 2 B 38.15

    Zum Verhältnis von mangelnder Befähigung und Anzahl von Tagessätzen bei

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2016 - 2 B 17.16
    b) Das Berufungsurteil weicht auch nicht rechtssatzmäßig vom Beschluss des Senats vom 25. November 2015 - 2 B 38.15 - ab.

    Die charakterliche Eignung eines Einstellungsbewerbers ist ein Unterfall der persönlichen Eignung (hier i.S.v. § 9 BeamtStG, vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Januar 2003 - 2 A 1.02 - Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 55 S. 7 und Beschluss vom 25. November 2015 - 2 B 38.15 - juris Rn. 9).

  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2016 - 2 B 17.16
    § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO enthält als prozessrechtliche Vorschrift Vorgaben, die die Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Gerichts als Vorgang steuern (BVerwG, Beschluss vom 2. November 1995 - 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 S. 18 f.).

    Solche Fehler sind revisionsrechtlich regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem materiellen Recht zuzuordnen und können einen Verfahrensmangel i.S.v. § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO deshalb grundsätzlich nicht begründen (stRspr, vgl. u.a. BVerwG, Beschlüsse vom 12. Januar 1995 - 4 B 197.94 - Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 4 S. 1 , vom 2. November 1995 - 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 S. 18 f., vom 8. April 2008 - 9 B 13.08 - Buchholz 451.29 Schornsteinfeger Nr. 44 Rn. 10 und vom 28. Oktober 2010 - 8 B 23.10 - juris Rn. 6).

  • BVerwG, 25.01.2001 - 2 C 43.99

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Tätigkeit für das MfS, Befristung der

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2016 - 2 B 17.16
    Hierfür ist die prognostische Einschätzung entscheidend, inwieweit der Bewerber der von ihm zu fordernden Loyalität, Aufrichtigkeit, Zuverlässigkeit, Fähigkeit zur Zusammenarbeit und Dienstauffassung gerecht werden wird (BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2001 - 2 C 43.99 - Buchholz 111 Art. 20 EV Nr. 11 S. 31 f.).
  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2016 - 2 B 17.16
    Neben der fachlichen und der physischen zählt hierzu auch die charakterliche Eignung des Bewerbers (BVerwG, Urteil vom 6. Februar 1975 - 2 C 68.73 - BVerwGE 47, 330 ).
  • BVerwG, 30.01.2003 - 2 A 1.02

    Beschränkte Überprüfbarkeit einer Eignungseinschätzung des Dienstherrn bei der

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2016 - 2 B 17.16
    Die charakterliche Eignung eines Einstellungsbewerbers ist ein Unterfall der persönlichen Eignung (hier i.S.v. § 9 BeamtStG, vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Januar 2003 - 2 A 1.02 - Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 55 S. 7 und Beschluss vom 25. November 2015 - 2 B 38.15 - juris Rn. 9).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2016 - 2 B 17.16
    Eine solche ist nur gegeben, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen im bisherigen Verfahren nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Verfahren eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen musste (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 sowie Kammerbeschluss vom 15. Februar 2011 - 1 BvR 980/10 - NVwZ-RR 2011, 460 Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2016 - 2 B 17.16
    Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer Weiterentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (stRspr, BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerfG, 15.02.2011 - 1 BvR 980/10

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) im

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2016 - 2 B 17.16
    Eine solche ist nur gegeben, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen im bisherigen Verfahren nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Verfahren eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen musste (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 sowie Kammerbeschluss vom 15. Februar 2011 - 1 BvR 980/10 - NVwZ-RR 2011, 460 Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.09.2004 - 7 C 23.03

    Schädigung während der NS-Zeit; Treuhandverhältnis; Berechtigter; Veräußerung

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2016 - 2 B 17.16
    b) Soweit mit der Beschwerde durch den Verweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. September 2004 - 7 C 23.03 - (BVerwGE 122, 85 ) eine Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes gerügt worden sein sollte, ist ein solcher nicht ersichtlich.
  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 23.12

    Klage aus dem Beamtenverhältnis; Widerspruch in beamtenrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2016 - 2 B 17.16
    Die Beschwerde beachtet nicht, dass sich das von ihr insoweit herangezogene Urteil des Senats vom 30. Oktober 2013 - 2 C 23.12 - (BVerwGE 148, 217 Ls. 2 und Rn. 37) mit der Entbehrlichkeit des Vorverfahrens lediglich für den Fall befasst, dass die Klägerin den nunmehr gerichtlich verfolgten Anspruch bereits beim Dienstherrn angemeldet hatte (Rn. 4).
  • OVG Niedersachsen, 17.12.2010 - 5 ME 268/10

    Rechtmäßigkeit der Entlassung eines Polizeibeamten auf Widerruf wegen eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2006 - 6 B 1799/05

    Entlassung aus einem Beamtenverhältnis auf Widerruf; Antrag auf Wiederherstellung

  • BVerwG, 25.02.2010 - 2 C 22.09

    Schadensersatzanspruch des Einstellungsbewerbers; grundrechtsgleiches Recht;

  • BVerwG, 17.01.1995 - 6 B 39.94

    Kriterien einer ordnungsgemäßen Bewertung von Prüfungsleistungen durch die Prüfer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2008 - 6 B 1520/08

    Anforderungen an eine Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer Einstellung in ein

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

  • BVerwG, 13.06.1977 - 4 B 13.77

    Zulassung der Revision - Divergenz - Unzureichende Rechtsschutzbehauptung -

  • BVerwG, 25.05.2012 - 2 B 133.11

    Außerdienstlicher Besitz kinderpornografischen Materials; Dienstbezug

  • BVerwG, 24.07.2014 - 2 B 85.13

    Inanspruchnahme ärztlicher Fachkunde; Erläuterungen eines Sachverständigen

  • BVerwG, 28.10.2010 - 8 B 23.10

    Vereinbarkeit einer Entscheidung mit dem rechtlichen Gehör trotz fehlenden

  • BVerwG, 28.05.2013 - 7 B 39.12

    Abweichungsrüge; unrichtige oder unterlassene Anwendung der vom

  • BVerwG, 12.01.1995 - 4 B 197.94

    Geschlossene Bauweise - Seitlicher Grenzabstand - Abstandsfläche - Abweichung -

  • BVerwG, 08.04.2008 - 9 B 13.08

    Bezirksschornsteinfegermeister; Feuersicherheit; Feuerstättenschau; Abgasanlagen;

  • BVerwG, 17.03.1998 - 4 B 25.98

    Nichtzulassung der Revision; Beschwerde; unzulässige oder unbegründete Berufung;

  • OVG Hamburg, 12.07.2012 - 1 Bs 117/12

    Einstellungsverfahren; einstweiliger Rechtsschutz; externer Bewerber; Zerstreuung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2021 - 6 B 2055/20

    Suspendierung einer Polizeibeamtin wegen rechtsextremer Chatnachrichten

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juli 2016 - 2 B 17.16 -, juris Rn. 17, und vom 13. Juli 2017 - 8 B 5/17 -, juris Rn. 9, sowie Urteil vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 -, BVerwGE 61, 176 = juris Rn. 34; OVG NRW, etwa Beschlüsse vom 30. Dezember 2020 - 6 B 827/20 -, juris Rn. 15, und vom 19. Oktober 2020 - 6 B 1062/20 -, juris Rn. 7; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. November 2020 - OVG 4 S 41/20 -, juris Rn. 7.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2020 - 4 S 41.20

    Polizeikommissaranwärter; Vorbereitungsdienst; einziger expliziter Vorfall im

    Ein Beamter darf auch nicht charakterlich ungeeignet sein (§ 9 BeamtStG; BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 2 B 17.16 - juris Rn. 26).

    In dem einen wie dem anderen Fall können begründete Zweifel ausreichen, um einen Beamten auf Widerruf bereits während des Vorbereitungsdienstes zu entlassen (BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1981 - 2 C 48.78 - juris Rn. 21; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 2 B 17.16 - juris Rn. 10; Bodanowitz in: Schnellenbach/Bodanowitz, Beamtenrecht in der Praxis, 10. Aufl. 2020, § 6 Rn. 51; von Roetteken in: von Roetteken/Rothländer, BeamtStG, Stand Juni 2020, § 23 Rn. 780).

    Bereits ein einmaliges Fehlverhalten kann Zweifel an der charakterlichen Eignung eines Beamten begründen, wenn es dessen charakterliche Mängel hinreichend deutlich zu Tage treten lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 2 B 17.16 - juris Rn. 10).

    Dem Dienstherrn steht in Bezug auf beide Entlassungsaspekte ein Beurteilungsspielraum zu, der von der Gerichtsbarkeit nur eingeschränkt überprüfbar ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 2 B 17.16 - juris Rn. 17; OVG Bremen, Beschluss vom 13. Juli 2018 - 2 B 174/18 - juris Rn. 12; OVG Münster, Beschluss vom 19. Oktober 2020 - 6 B 1062/20 - juris Rn. 27; OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Oktober 2020 - 5 ME 141/20 - juris Rn. 27; Masuch, DÖV 2018, 697 ).

    Mit seinem Verlangen nach weiterer Sachverhaltsaufklärung lässt es außer Acht, dass der Dienstherr bei einem einmaligen schwerwiegenden Vorfall im Dienst seine wertende Würdigung aller Aspekte des Verhaltens des Beamten auf den Vorfall ausrichten darf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 2 B 17.16 - juris Rn. 10).

    Hat sich gravierendes Fehlverhalten nicht im privaten Bereich ereignet, sondern im Dienst, darf der Dienstherr ohne Weiteres annehmen, dem Charaktermangel komme im Rahmen der dienstlichen Aufgabenerfüllung Bedeutung zu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 2 B 17.16 - juris Rn. 8).

  • VG Freiburg, 19.10.2020 - 3 K 2398/20

    Entlassung aus dem Polizeidienst wegen Mitgliedschaft in einer WhatsApp-Gruppe,

    Dies erfordert eine wertende Würdigung aller Aspekte des Verhaltens des Beamten, die einen Rückschluss auf diese für die charakterliche Eignung relevanten persönlichen Merkmale zulassen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20.07.2016 - 2 B 17.16 - und vom 25.11.2015 - 2 B 38.15 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.12.2017 - 4 S 2315/17 - OVG Bremen, Beschluss vom 13.07.2018 - 2 B 174/18 - Sächsisches OVG, Beschluss vom 22.06.2017 - 2 B 8/17 -, jeweils juris und m.w.N.).
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