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   BVerwG, 20.07.2016 - 2 B 18.16   

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BVerwG, 20.07.2016 - 2 B 18.16 (https://dejure.org/2016,24894)
BVerwG, Entscheidung vom 20.07.2016 - 2 B 18.16 (https://dejure.org/2016,24894)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juli 2016 - 2 B 18.16 (https://dejure.org/2016,24894)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung der Annahme der fehlenden charakterlichen Eignung eines Probebeamten für eine Tätigkeit im Justizvollzugsdienst; Dienstlicher Bezug eines einmaligen schwerwiegenden Fehlverhaltens; Erfordernis der Würdigung aller Aspekte des Verhaltens des Probebeamten in ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtfertigung der Annahme der fehlenden charakterlichen Eignung eines Probebeamten für eine Tätigkeit im Justizvollzugsdienst; Dienstlicher Bezug eines einmaligen schwerwiegenden Fehlverhaltens; Erfordernis der Würdigung aller Aspekte des Verhaltens des Probebeamten in ...

  • rechtsportal.de

    Rechtfertigung der Annahme der fehlenden charakterlichen Eignung eines Probebeamten für eine Tätigkeit im Justizvollzugsdienst; Dienstlicher Bezug eines einmaligen schwerwiegenden Fehlverhaltens; Erfordernis der Würdigung aller Aspekte des Verhaltens des Probebeamten in ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 25.11.2015 - 2 B 38.15

    Zum Verhältnis von mangelnder Befähigung und Anzahl von Tagessätzen bei

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2016 - 2 B 18.16
    b) Das Berufungsurteil weicht auch nicht rechtssatzmäßig vom Beschluss des Senats vom 25. November 2015 - 2 B 38.15 - ab.

    Die charakterliche Eignung eines Einstellungsbewerbers ist ein Unterfall der persönlichen Eignung (hier i.S.v. § 9 BeamtStG, vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Januar 2003 - 2 A 1.02 - Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 55 S. 7 und Beschluss vom 25. November 2015 - 2 B 38.15 - juris Rn. 9).

  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2016 - 2 B 18.16
    § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO enthält als prozessrechtliche Vorschrift Vorgaben, die die Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Gerichts als Vorgang steuern (BVerwG, Beschluss vom 2. November 1995 - 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 S. 18 f.).

    Solche Fehler sind revisionsrechtlich regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem materiellen Recht zuzuordnen und können einen Verfahrensmangel i.S.v. § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO deshalb grundsätzlich nicht begründen (stRspr, vgl. u.a. BVerwG, Beschlüsse vom 12. Januar 1995 - 4 B 197.94 - Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 4 S. 1 , vom 2. November 1995 - 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 S. 18 f., vom 8. April 2008 - 9 B 13.08 - Buchholz 451.29 Schornsteinfeger Nr. 44 Rn. 10 und vom 28. Oktober 2010 - 8 B 23.10 - juris Rn. 6).

  • BVerwG, 30.01.2003 - 2 A 1.02

    Beschränkte Überprüfbarkeit einer Eignungseinschätzung des Dienstherrn bei der

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2016 - 2 B 18.16
    Die charakterliche Eignung eines Einstellungsbewerbers ist ein Unterfall der persönlichen Eignung (hier i.S.v. § 9 BeamtStG, vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Januar 2003 - 2 A 1.02 - Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 55 S. 7 und Beschluss vom 25. November 2015 - 2 B 38.15 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2016 - 2 B 18.16
    Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer Weiterentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (stRspr, BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2016 - 2 B 18.16
    Neben der fachlichen und der physischen zählt hierzu auch die charakterliche Eignung des Bewerbers (BVerwG, Urteil vom 6. Februar 1975 - 2 C 68.73 - BVerwGE 47, 330 ).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2016 - 2 B 18.16
    Eine solche ist nur gegeben, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen im bisherigen Verfahren nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Verfahren eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen musste (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 sowie Kammerbeschluss vom 15. Februar 2011 - 1 BvR 980/10 - NVwZ-RR 2011, 460 Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.01.2001 - 2 C 43.99

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Tätigkeit für das MfS, Befristung der

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2016 - 2 B 18.16
    Hierfür ist die prognostische Einschätzung entscheidend, inwieweit der Bewerber der von ihm zu fordernden Loyalität, Aufrichtigkeit, Zuverlässigkeit, Fähigkeit zur Zusammenarbeit und Dienstauffassung gerecht werden wird (BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2001 - 2 C 43.99 - Buchholz 111 Art. 20 EV Nr. 11 S. 31 f.).
  • BVerfG, 15.02.2011 - 1 BvR 980/10

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) im

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2016 - 2 B 18.16
    Eine solche ist nur gegeben, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen im bisherigen Verfahren nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Verfahren eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen musste (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 sowie Kammerbeschluss vom 15. Februar 2011 - 1 BvR 980/10 - NVwZ-RR 2011, 460 Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.05.2013 - 7 B 39.12

    Abweichungsrüge; unrichtige oder unterlassene Anwendung der vom

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2016 - 2 B 18.16
    Die Behauptung einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht - oder ein Oberverwaltungsgericht (§ 127 Nr. 1 BRRG) - in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge dagegen nicht (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Januar 1995 - 6 B 39.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342 S. 55 und vom 28. Mai 2013 - 7 B 39.12 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 17.01.1995 - 6 B 39.94

    Kriterien einer ordnungsgemäßen Bewertung von Prüfungsleistungen durch die Prüfer

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2016 - 2 B 18.16
    Die Behauptung einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht - oder ein Oberverwaltungsgericht (§ 127 Nr. 1 BRRG) - in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge dagegen nicht (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Januar 1995 - 6 B 39.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342 S. 55 und vom 28. Mai 2013 - 7 B 39.12 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 25.05.2012 - 2 B 133.11

    Außerdienstlicher Besitz kinderpornografischen Materials; Dienstbezug

  • OVG Hamburg, 12.07.2012 - 1 Bs 117/12

    Einstellungsverfahren; einstweiliger Rechtsschutz; externer Bewerber; Zerstreuung

  • BVerwG, 24.07.2014 - 2 B 85.13

    Inanspruchnahme ärztlicher Fachkunde; Erläuterungen eines Sachverständigen

  • BVerwG, 12.01.1995 - 4 B 197.94

    Geschlossene Bauweise - Seitlicher Grenzabstand - Abstandsfläche - Abweichung -

  • BVerwG, 25.02.2010 - 2 C 22.09

    Schadensersatzanspruch des Einstellungsbewerbers; grundrechtsgleiches Recht;

  • BVerwG, 28.10.2010 - 8 B 23.10

    Vereinbarkeit einer Entscheidung mit dem rechtlichen Gehör trotz fehlenden

  • OVG Niedersachsen, 17.12.2010 - 5 ME 268/10

    Rechtmäßigkeit der Entlassung eines Polizeibeamten auf Widerruf wegen eines

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

  • BVerwG, 17.03.1998 - 4 B 25.98

    Nichtzulassung der Revision; Beschwerde; unzulässige oder unbegründete Berufung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2006 - 6 B 1799/05

    Entlassung aus einem Beamtenverhältnis auf Widerruf; Antrag auf Wiederherstellung

  • BVerwG, 23.09.2004 - 7 C 23.03

    Schädigung während der NS-Zeit; Treuhandverhältnis; Berechtigter; Veräußerung

  • BVerwG, 13.06.1977 - 4 B 13.77

    Zulassung der Revision - Divergenz - Unzureichende Rechtsschutzbehauptung -

  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 23.12

    Klage aus dem Beamtenverhältnis; Widerspruch in beamtenrechtlichen

  • BVerwG, 08.04.2008 - 9 B 13.08

    Bezirksschornsteinfegermeister; Feuersicherheit; Feuerstättenschau; Abgasanlagen;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2008 - 6 B 1520/08

    Anforderungen an eine Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer Einstellung in ein

  • BVerwG, 04.07.2022 - 2 B 5.22

    Rückforderung von Anwärterbezügen bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem

    Der Begriff der charakterlichen Eignung ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt und einer weitergehenden rechtsgrundsätzlichen Klärung nicht zugänglich (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2001 - 2 C 43.99 - Buchholz 111 Art. 20 EV Nr. 11 S. 32 f. sowie Beschlüsse vom 20. Juli 2016 - 2 B 17.16 - Buchholz 232.01 § 9 BeamtStG Nr. 4 und - 2 B 18.16 - juris, jeweils Rn. 10 und 25 f.).

    Selbstverständlich kann es sich dabei um willensgesteuerte Verhaltensweisen des Beamten handeln, die auf die charakterliche Nichteignung schließen lassen, wie sich etwa zuletzt den Entscheidungen des Senats vom 20. Juli 2016 - 2 B 17.16 - (juris Rn. 2) und - 2 B 18.16 - (juris Rn. 2) zu einem zur charakterlichen Nichteignung führenden Kollegenstreich ohne Weiteres entnehmen lässt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2023 - 6 B 1034/23

    Fall Aslan: Widerruf des Lehrauftrags rechtswidrig

    vgl. nur BVerwG, Urteil vom 25.7.2013 - 2 C 12.11 -, BVerwGE 147 = juris Rn. 29 sowie Beschlüsse vom 25.11.2015 - 2 B 38.15 -, juris Rn. 9 und vom 20.7.2016 - 2 B 18.16 -, juris Rn. 10 und 26; OVG NRW, Urteil vom 10.12.2021 - 1 A 793/13 -, juris Rn. 81 und 89 und Beschluss vom 29.6.2023 - 6 B 227/23 -, juris Rn. 17 und 19; jeweils m. w. N. -, Bei Lehrbeauftragten sind Eignung, Befähigung und fachliche Leistung (nur) funktionsbezogen zu verstehen und zu bewerten.
  • VG Mainz, 13.10.2020 - 4 L 587/20

    Entlassung eines Polizisten auf Probe

    Dabei genügen bereits begründete ernsthafte Zweifel des Dienstherrn, ob der Beamte die Eignung - hierzu zählt auch die charakterliche Eignung (BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 2 B 18/16 - juris Rn. 26) - und Befähigung besitzt sowie die Leistungen erbringt, die für die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit notwendig sind, um eine Bewährung zu verneinen (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Mai 2019 - 2 A 15/17 - juris Rn. 54).
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