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   BVerwG, 20.07.2016 - 8 B 10.16   

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BVerwG, 20.07.2016 - 8 B 10.16 (https://dejure.org/2016,24329)
BVerwG, Entscheidung vom 20.07.2016 - 8 B 10.16 (https://dejure.org/2016,24329)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juli 2016 - 8 B 10.16 (https://dejure.org/2016,24329)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    GG Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art... . 103 Abs. 1; VwGO § 86 Abs. 1, § 108 Abs. 2; VwVfG § 48 Abs. 1 und 2; BetrAVG § 1 Abs. 1 Satz 1, § 10 Abs. 1 bis 3, § 10a Abs. 1 und 4, § 31i Abs. 1 und 4; BGB § 203
    Ausgleichsfonds; Barabgeltung; Barwert; Begünstigung; Beitragserhebung; Beitragsbemessungsgrundlage; Beitragssatz; Bemessungsgrundlage; Deputatleistung; Einmalbeitrag; Gleichheitssatz; gleichheitskonform; gleichheitswidrig; Jährlichkeit; Jahresbeitrag; Korrektur; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 103 Abs. 1
    Ausgleichsfonds; Barabgeltung; Barwert; Begünstigung; Beitragsbemessungsgrundlage; Beitragserhebung; Beitragssatz; Bemessungsgrundlage; Deputatleistung; Einmalbeitrag; Gleichheitssatz; Jahresbeitrag; Jährlichkeit; Korrektur; Meldung; Nacherhebung; Rücknahme; Umfang; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 86 Abs 1 VwGO, § 108 Abs 2 VwGO
    Zulässigkeit von Nacherhebungen aufgrund der Nachmeldung von Deputatleistungen

  • Wolters Kluwer

    Umfang des Begriffs der Leistungen der betrieblichen Altersversorgung; Einordnung von Deputatleistungen als betriebliche Versorgungsleistungen; Nacherhebung von Jahresbeiträgen zur Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung; Unvollständige Meldung von ...

  • rewis.io

    Zulässigkeit von Nacherhebungen aufgrund der Nachmeldung von Deputatleistungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausgleichsfonds; Barabgeltung; Barwert; Begünstigung; Beitragserhebung; Beitragsbemessungsgrundlage; Beitragssatz; Bemessungsgrundlage; Deputatleistung; Einmalbeitrag; Gleichheitssatz; gleichheitskonform; gleichheitswidrig; Jährlichkeit; Jahresbeitrag; Korrektur; ...

  • rechtsportal.de

    Umfang des Begriffs der Leistungen der betrieblichen Altersversorgung; Einordnung von Deputatleistungen als betriebliche Versorgungsleistungen; Nacherhebung von Jahresbeiträgen zur Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung; Unvollständige Meldung von ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2017, 636
  • DÖV 2016, 920
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 12.03.2014 - 8 C 27.12

    Altersversorgung; Äquivalenzprinzip; Anwartschaft; Ausgleichsfonds; Beitrag;

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2016 - 8 B 10.16
    Entscheidend ist allein, ob die Beitragserhebung - einschließlich der Nacherhebung - über den zur Aufwands- und Kostendeckung des Beklagten zu erhebenden Betrag hinausgeht (BVerwG, Urteile vom 25. August 2010 - 8 C 40.09 - Buchholz 437.1 BetrAVG Nr. 20 Rn. 5 f. und vom 12. März 2014 - 8 C 27.12 - BVerwGE 149, 170 Rn. 22).

    Dabei äußert es sich ebenso wenig wie das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. März 2014 - 8 C 27.12 - (BVerwGE 149, 170) zu zeitlichen Grenzen der Beitragsfestsetzung oder dazu, für welche der deckungsfähigen Aufgaben oder Kosten die Einnahmen aus nachträglichen Beitragsfestsetzungen zu verwenden sind.

    Dass für die Rechtmäßigkeit der Beitragsfestsetzung nach §§ 10 f. BetrAVG der Zeitpunkt der Festlegung des Jahresbeitragssatzes zur Beitragsverteilung auf die Beitragspflichtigen maßgeblich ist (BVerwG, Urteil vom 12. März 2014 - 8 C 27.12 - BVerwGE 149, 170 Rn. 45), ergibt sich aus der vorgeschriebenen Jährlichkeit der Beitragserhebung aufgrund der im betreffenden Jahr erhobenen Daten.

  • BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 29/09

    Betriebliche Altersversorgung - mittelbare Diskriminierung

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2016 - 8 B 10.16
    Für die Einordnung von Deputatleistungen als betriebliche Versorgungsleistungen kommt es nicht darauf an, ob diese Leistungen auch aktiven Arbeitnehmern gewährt werden und ob ihre Zusage den Leistungsbezug an den Eigenverbrauch im eigenen, im Inland geführten Haushalt knüpft, einen Wirtschaftlichkeitsvorbehalt enthält oder eine Weiterveräußerung, Abtretung, Verpfändung oder Barabgeltung der Leistung ausschließt (vgl. BAG, Urteil vom 14. Dezember 2010 - 3 AZR 799/08 - BetrAV 2011, 106 Rn. 26 ff.).

    Der Leistungsbegriff umfasst dabei nicht nur Geld-, sondern auch Deputat- oder andere Sachleistungen, und zwar unabhängig davon, ob diese auch aktiven Arbeitnehmern gewährt werden (stRspr, vgl. BAG, Urteile vom 16. März 2010 - 3 AZR 594/09 - BAGE 133, 289 Rn. 23 und vom 14. Dezember 2010 - 3 AZR 799/08 - BetrAV 2011, 106 Rn. 23, je m.w.N.).

    Dass ihre Zusage den Leistungsbezug an weitere Bedingungen wie den Eigenverbrauch im eigenen, im Inland geführten Haushalt knüpft, einen Wirtschaftlichkeitsvorbehalt vorsieht und eine Weiterveräußerung, Abtretung, Verpfändung oder Barabgeltung der zugesagten Leistung ausschließt, steht ihrer Einordnung als Versorgungsleistung nicht entgegen (BAG, Urteil vom 14. Dezember 2010 - 3 AZR 799/08 - BetrAV 2011, 106 Rn. 26 ff.).

  • BAG, 14.12.2010 - 3 AZR 799/08

    Betriebliche Altersversorgung - Energiekostenerstattung

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2016 - 8 B 10.16
    Für die Einordnung von Deputatleistungen als betriebliche Versorgungsleistungen kommt es nicht darauf an, ob diese Leistungen auch aktiven Arbeitnehmern gewährt werden und ob ihre Zusage den Leistungsbezug an den Eigenverbrauch im eigenen, im Inland geführten Haushalt knüpft, einen Wirtschaftlichkeitsvorbehalt enthält oder eine Weiterveräußerung, Abtretung, Verpfändung oder Barabgeltung der Leistung ausschließt (vgl. BAG, Urteil vom 14. Dezember 2010 - 3 AZR 799/08 - BetrAV 2011, 106 Rn. 26 ff.).

    Der Leistungsbegriff umfasst dabei nicht nur Geld-, sondern auch Deputat- oder andere Sachleistungen, und zwar unabhängig davon, ob diese auch aktiven Arbeitnehmern gewährt werden (stRspr, vgl. BAG, Urteile vom 16. März 2010 - 3 AZR 594/09 - BAGE 133, 289 Rn. 23 und vom 14. Dezember 2010 - 3 AZR 799/08 - BetrAV 2011, 106 Rn. 23, je m.w.N.).

    Dass ihre Zusage den Leistungsbezug an weitere Bedingungen wie den Eigenverbrauch im eigenen, im Inland geführten Haushalt knüpft, einen Wirtschaftlichkeitsvorbehalt vorsieht und eine Weiterveräußerung, Abtretung, Verpfändung oder Barabgeltung der zugesagten Leistung ausschließt, steht ihrer Einordnung als Versorgungsleistung nicht entgegen (BAG, Urteil vom 14. Dezember 2010 - 3 AZR 799/08 - BetrAV 2011, 106 Rn. 26 ff.).

  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 594/09

    Betriebsrente - Insolvenzsicherung

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2016 - 8 B 10.16
    Der Begriff der Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäߧ 10 BetrAVG bestimmt sich nach § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG und umfasst nicht nur Geld-, sondern auch Deputat- oder andere Sachleistungen, die die weiteren Tatbestandsvoraussetzungen dieser Regelung erfüllen (wie BAG, Urteil vom 16. März 2010 - 3 AZR 594/09 - BAGE 133, 289 Rn. 23).

    Der Leistungsbegriff umfasst dabei nicht nur Geld-, sondern auch Deputat- oder andere Sachleistungen, und zwar unabhängig davon, ob diese auch aktiven Arbeitnehmern gewährt werden (stRspr, vgl. BAG, Urteile vom 16. März 2010 - 3 AZR 594/09 - BAGE 133, 289 Rn. 23 und vom 14. Dezember 2010 - 3 AZR 799/08 - BetrAV 2011, 106 Rn. 23, je m.w.N.).

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2016 - 8 B 10.16
    Er wäre nur berechtigt, wenn ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht mit der Erheblichkeit des vom Oberverwaltungsgericht herangezogenen Gesichtspunkts rechnen musste (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1934/93 - BVerfGE 96, 189 und Plenumsbeschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395 m.w.N.).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2016 - 8 B 10.16
    Er wäre nur berechtigt, wenn ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht mit der Erheblichkeit des vom Oberverwaltungsgericht herangezogenen Gesichtspunkts rechnen musste (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1934/93 - BVerfGE 96, 189 und Plenumsbeschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395 m.w.N.).
  • BAG, 26.03.2013 - 3 AZR 77/11

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Tarifvertrags

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2016 - 8 B 10.16
    Für die Legaldefinition des § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG kommt es auch nicht darauf an, ob eine Deputatleistung als "betriebliche Sozialleistung" oder "sonstige Unterstützungsleistung" im Sinne tarifvertraglicher Regelungen zu qualifizieren wäre (dazu vgl. BAG, Urteile vom 26. März 2013 - 3 AZR 68/11 - und - 3 AZR 77/11 - jeweils juris Rn. 22 ff.).
  • BAG, 26.03.2013 - 3 AZR 68/11

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Tarifvertrags

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2016 - 8 B 10.16
    Für die Legaldefinition des § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG kommt es auch nicht darauf an, ob eine Deputatleistung als "betriebliche Sozialleistung" oder "sonstige Unterstützungsleistung" im Sinne tarifvertraglicher Regelungen zu qualifizieren wäre (dazu vgl. BAG, Urteile vom 26. März 2013 - 3 AZR 68/11 - und - 3 AZR 77/11 - jeweils juris Rn. 22 ff.).
  • BVerwG, 20.01.2014 - 2 B 2.14

    Urteile des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zum finanziellen Ausgleich

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2016 - 8 B 10.16
    Verhandlungen im Sinne des § 203 Satz 1 BGB, der gemäß § 10a Abs. 4 Satz 3 BetrAVG auf die dort geregelte Festsetzungsverjährung entsprechend anzuwenden ist, schweben bereits, wenn Erklärungen eines Beteiligten der Gegenseite die Annahme erlauben, der Erklärende lasse sich auf Erörterungen über das Bestehen oder den Umfang des Anspruchs ein (BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2014 - 2 B 2.14 - juris).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2016 - 8 B 10.16
    Die Beschwerdebegründung wirft keine bestimmte, höchstrichterlich noch ungeklärte und für die angestrebte Revisionsentscheidung erhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts von über den Einzelfall hinausreichender Bedeutung auf (zu diesen Kriterien vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 24. August 1999 - 4 B 72.99 - BVerwGE 109, 268 ).
  • BVerwG, 24.08.1999 - 4 B 72.99

    Prozeßvergleich; Widerrufsvorbehalt; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

  • BVerwG, 02.12.2015 - 10 C 19.14

    Ablösung; Änderung; Altersversorgung, betriebliche; Altersrente; Aufstocken;

  • BVerwG, 01.07.2013 - 8 B 7.13

    Keine Änderung der Rechtslage durch Änderung der Rechtsprechung zur Auslegung

  • VGH Bayern, 08.04.2024 - 22 A 17.40026

    Atommüll-Zwischenlager in Gundremmingen darf weiter genutzt werden

    Es handelt sich hier nicht um den Fall einer nachträglichen Änderung der Sach- oder Rechtslage; insbesondere stellt eine bloße Änderung der Rechtsprechung nach allgemeinen Grundsätzen keine Änderung der Rechtslage dar, sondern wirkt als aktuellste Rechtserkenntnis auf den früheren Erlass eines Verwaltungsakts zurück (vgl. BVerwG, B.v. 1.7.2013 - 8 B 7.13 - juris Rn. 6 m.w.N.; B.v. 20.7.2016 - 8 B 10.16 - NVwZ 2017, 363 = juris Rn. 9; Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 10. Aufl. 2023, § 44 Rn. 33; § 51 Rn. 105 f.).
  • VG Gelsenkirchen, 05.09.2017 - 12 K 5788/14

    Insolvenzsicherung; Hausbrandleistung; Altersversorgung; Nacherhebung; Auslegung;

    Die Deputate nach dem MTV für die Tarifgruppe RWE waren Gegenstand von Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (Urteile vom 8. Juni 2016, Az. 12 A 663/15 und 12 A 1258/14) und nachfolgend des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 20. Juli 2016, Az. 8 B 10/16 und 8 B 11/16), in denen sowohl die Insolvenzsicherungspflicht dieser Sachleistungen als auch die Möglichkeit einer Nacherhebung für vergangene Zeiträume bejaht wurde.

    Bundesarbeitsgericht (BAG), z.B. Urteil vom 16. März 2010 - 3 AZR 594/09 -;der Rechtsprechung des BAG folgend:BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juli 2016 - 8 B 10/16 - und - 8 B 11/16 - OVG NRW, Urteile vom 8. Juni 2015 - 12 A 663/15 - und- 12 A 1258/14 -, jeweils zitiert nach Juris.

    BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 8 B 10/16 -, Juris (Rn. 8 zu Art. 3 GG); OVG NRW, Urteil vom 8. Juni 2015 - 12 A 1258/14 -, Juris (Rn. 141 ff. zum Äquivalenzprinzip).

                                              BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 8 B 10/16 -, Juris (Rn. 8).

  • VG Gelsenkirchen, 05.09.2017 - 12 K 5789/14

    Insolvenzssicherung; Hausbrandleistung; Altersversorgung; Nacherhebung;

    Die Deputate nach dem MTV für die Tarifgruppe RWE waren Gegenstand von Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (Urteile vom 8. Juni 2016, Az. 12 A 663/15 und 12 A 1258/14) und nachfolgend des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 20. Juli 2016, Az. 8 B 10/16 und 8 B 11/16), in denen sowohl die Insolvenzsicherungspflicht dieser Sachleistungen als auch die Möglichkeit einer Nacherhebung für vergangene Zeiträume bejaht wurde.

    Bundesarbeitsgericht (BAG), z.B. Urteil vom 16. März 2010 - 3 AZR 594/09 -;der Rechtsprechung des BAG folgend:BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juli 2016 - 8 B 10/16 - und - 8 B 11/16 - OVG NRW, Urteile vom 8. Juni 2015 - 12 A 663/15 - und - 12 A 1258/14 -, jeweils zitiert nach Juris.

    BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 8 B 10/16 -, Juris (Rn. 8 zu Art. 3 GG); OVG NRW, Urteil vom 8. Juni 2015 - 12 A 1258/14 -, Juris (Rn. 141 ff. zum Äquivalenzprinzip).

    BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 8 B 10/16 -, Juris (Rn. 8).

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.02.2020 - 1 LB 4/17

    Baurecht: Klage auf Feststellung der Verfahrensfreiheit; Abgrenzung zwischen

    Die Verfügung war Gegenstand eines Klageverfahrens (Aktenzeichen VG 8 A 18/16) sowie eines Verfahrens mit dem Ziel der Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes (Aktenzeichen VG 8 B 10/16 sowie OVG 1 MB 3/16).
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