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   BVerwG, 20.07.2016 - 8 B 11.16   

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https://dejure.org/2016,24330
BVerwG, 20.07.2016 - 8 B 11.16 (https://dejure.org/2016,24330)
BVerwG, Entscheidung vom 20.07.2016 - 8 B 11.16 (https://dejure.org/2016,24330)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juli 2016 - 8 B 11.16 (https://dejure.org/2016,24330)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • Wolters Kluwer

    Umfang des Begriffs der Leistungen der betrieblichen Altersversorgung; Einordnung von Deputatleistungen als betriebliche Versorgungsleistungen; Nacherhebung von Jahresbeiträgen zur Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung; Unvollständige Meldung von ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des Begriffs der Leistungen der betrieblichen Altersversorgung; Einordnung von Deputatleistungen als betriebliche Versorgungsleistungen; Nacherhebung von Jahresbeiträgen zur Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung; Unvollständige Meldung von ...

  • rechtsportal.de

    Umfang des Begriffs der Leistungen der betrieblichen Altersversorgung; Einordnung von Deputatleistungen als betriebliche Versorgungsleistungen; Nacherhebung von Jahresbeiträgen zur Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung; Unvollständige Meldung von ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 12.03.2014 - 8 C 27.12

    Altersversorgung; Äquivalenzprinzip; Anwartschaft; Ausgleichsfonds; Beitrag;

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2016 - 8 B 11.16
    Entscheidend ist allein, ob die Beitragserhebung - einschließlich der Nacherhebung - über den zur Aufwands- und Kostendeckung des Beklagten zu erhebenden Betrag hinausgeht (BVerwG, Urteile vom 25. August 2010 - 8 C 40.09 - Buchholz 437.1 BetrAVG Nr. 20 Rn. 5 f. und vom 12. März 2014 - 8 C 27.12 - BVerwGE 149, 170 Rn. 22).

    Dabei äußert es sich ebenso wenig wie das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. März 2014 - 8 C 27.12 - (BVerwGE 149, 170) zu zeitlichen Grenzen der Beitragsfestsetzung oder dazu, für welche der deckungsfähigen Aufgaben oder Kosten die Einnahmen aus nachträglichen Beitragsfestsetzungen zu verwenden sind.

    Dass für die Rechtmäßigkeit der Beitragsfestsetzung nach §§ 10 f. BetrAVG der Zeitpunkt der Festlegung des Jahresbeitragssatzes zur Beitragsverteilung auf die Beitragspflichtigen maßgeblich ist (BVerwG, Urteil vom 12. März 2014 - 8 C 27.12 - BVerwGE 149, 170 Rn. 45), ergibt sich aus der vorgeschriebenen Jährlichkeit der Beitragserhebung aufgrund der im betreffenden Jahr erhobenen Daten.

  • BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 29/09

    Betriebliche Altersversorgung - mittelbare Diskriminierung

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2016 - 8 B 11.16
    Der Leistungsbegriff umfasst dabei nicht nur Geld-, sondern auch Deputat- oder andere Sachleistungen, und zwar unabhängig davon, ob diese auch aktiven Arbeitnehmern gewährt werden (stRspr, vgl. BAG, Urteile vom 16. März 2010 - 3 AZR 594/09 - BAGE 133, 289 Rn. 23 und vom 14. Dezember 2010 - 3 AZR 799/08 - BetrAV 2011, 106 Rn. 23, je m.w.N.).

    Dass ihre Zusage den Leistungsbezug an weitere Bedingungen wie den Eigenverbrauch im eigenen, im Inland geführten Haushalt knüpft, einen Wirtschaftlichkeitsvorbehalt vorsieht und eine Weiterveräußerung, Abtretung, Verpfändung oder Barabgeltung der zugesagten Leistung ausschließt, steht ihrer Einordnung als Versorgungsleistung nicht entgegen (BAG, Urteil vom 14. Dezember 2010 - 3 AZR 799/08 - BetrAV 2011, 106 Rn. 26 ff.).

  • BAG, 14.12.2010 - 3 AZR 799/08

    Betriebliche Altersversorgung - Energiekostenerstattung

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2016 - 8 B 11.16
    Der Leistungsbegriff umfasst dabei nicht nur Geld-, sondern auch Deputat- oder andere Sachleistungen, und zwar unabhängig davon, ob diese auch aktiven Arbeitnehmern gewährt werden (stRspr, vgl. BAG, Urteile vom 16. März 2010 - 3 AZR 594/09 - BAGE 133, 289 Rn. 23 und vom 14. Dezember 2010 - 3 AZR 799/08 - BetrAV 2011, 106 Rn. 23, je m.w.N.).

    Dass ihre Zusage den Leistungsbezug an weitere Bedingungen wie den Eigenverbrauch im eigenen, im Inland geführten Haushalt knüpft, einen Wirtschaftlichkeitsvorbehalt vorsieht und eine Weiterveräußerung, Abtretung, Verpfändung oder Barabgeltung der zugesagten Leistung ausschließt, steht ihrer Einordnung als Versorgungsleistung nicht entgegen (BAG, Urteil vom 14. Dezember 2010 - 3 AZR 799/08 - BetrAV 2011, 106 Rn. 26 ff.).

  • BAG, 26.03.2013 - 3 AZR 77/11

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Tarifvertrags

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2016 - 8 B 11.16
    Für die Legaldefinition des § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG kommt es auch nicht darauf an, ob eine Deputatleistung als "betriebliche Sozialleistung" oder "sonstige Unterstützungsleistung" im Sinne tarifvertraglicher Regelungen zu qualifizieren wäre (dazu vgl. BAG, Urteile vom 26. März 2013 - 3 AZR 68/11 - und - 3 AZR 77/11 - jeweils juris Rn. 22 ff.).
  • BAG, 26.03.2013 - 3 AZR 68/11

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Tarifvertrags

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2016 - 8 B 11.16
    Für die Legaldefinition des § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG kommt es auch nicht darauf an, ob eine Deputatleistung als "betriebliche Sozialleistung" oder "sonstige Unterstützungsleistung" im Sinne tarifvertraglicher Regelungen zu qualifizieren wäre (dazu vgl. BAG, Urteile vom 26. März 2013 - 3 AZR 68/11 - und - 3 AZR 77/11 - jeweils juris Rn. 22 ff.).
  • BVerwG, 20.01.2014 - 2 B 2.14

    Urteile des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zum finanziellen Ausgleich

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2016 - 8 B 11.16
    Verhandlungen im Sinne des § 203 Satz 1 BGB, der gemäß § 10a Abs. 4 Satz 3 BetrAVG auf die dort geregelte Festsetzungsverjährung entsprechend anzuwenden ist, schweben bereits, wenn Erklärungen eines Beteiligten der Gegenseite die Annahme erlauben, der Erklärende lasse sich auf Erörterungen über das Bestehen oder den Umfang des Anspruchs ein (BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2014 - 2 B 2.14 - juris).
  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 594/09

    Betriebsrente - Insolvenzsicherung

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2016 - 8 B 11.16
    Der Leistungsbegriff umfasst dabei nicht nur Geld-, sondern auch Deputat- oder andere Sachleistungen, und zwar unabhängig davon, ob diese auch aktiven Arbeitnehmern gewährt werden (stRspr, vgl. BAG, Urteile vom 16. März 2010 - 3 AZR 594/09 - BAGE 133, 289 Rn. 23 und vom 14. Dezember 2010 - 3 AZR 799/08 - BetrAV 2011, 106 Rn. 23, je m.w.N.).
  • BVerwG, 02.12.2015 - 10 C 19.14

    Ablösung; Änderung; Altersversorgung, betriebliche; Altersrente; Aufstocken;

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2016 - 8 B 11.16
    Die Legaldefinition ist abschließend und nicht dispositiv (BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 2015 - 10 C 19.14 - BetrAV 2016, 260, Rn. 15).
  • BVerwG, 01.07.2013 - 8 B 7.13

    Keine Änderung der Rechtslage durch Änderung der Rechtsprechung zur Auslegung

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2016 - 8 B 11.16
    In der präzisierenden Fortführung der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung zu Deputatleistungen liegt - ebenso wie in einer Änderung der Rechtsprechung - keine Änderung der Rechtslage, sondern nur eine neue Erkenntnis des bestehenden Rechts (BVerwG, Beschluss vom 1. Juli 2013 - 8 B 7.13 - ZOV 2013, 135 f. Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2016 - 8 B 11.16
    Er wäre nur berechtigt, wenn ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht mit der Erheblichkeit des vom Oberverwaltungsgericht herangezogenen Gesichtspunkts rechnen musste (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1934/93 - BVerfGE 96, 189 und Plenumsbeschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

  • BVerwG, 24.08.1999 - 4 B 72.99

    Prozeßvergleich; Widerrufsvorbehalt; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

  • VG Gelsenkirchen, 05.09.2017 - 12 K 5788/14

    Insolvenzsicherung; Hausbrandleistung; Altersversorgung; Nacherhebung; Auslegung;

    Die Deputate nach dem MTV für die Tarifgruppe RWE waren Gegenstand von Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (Urteile vom 8. Juni 2016, Az. 12 A 663/15 und 12 A 1258/14) und nachfolgend des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 20. Juli 2016, Az. 8 B 10/16 und 8 B 11/16), in denen sowohl die Insolvenzsicherungspflicht dieser Sachleistungen als auch die Möglichkeit einer Nacherhebung für vergangene Zeiträume bejaht wurde.

    Bundesarbeitsgericht (BAG), z.B. Urteil vom 16. März 2010 - 3 AZR 594/09 -;der Rechtsprechung des BAG folgend:BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juli 2016 - 8 B 10/16 - und - 8 B 11/16 - OVG NRW, Urteile vom 8. Juni 2015 - 12 A 663/15 - und- 12 A 1258/14 -, jeweils zitiert nach Juris.

  • VG Gelsenkirchen, 05.09.2017 - 12 K 5789/14

    Insolvenzssicherung; Hausbrandleistung; Altersversorgung; Nacherhebung;

    Die Deputate nach dem MTV für die Tarifgruppe RWE waren Gegenstand von Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (Urteile vom 8. Juni 2016, Az. 12 A 663/15 und 12 A 1258/14) und nachfolgend des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 20. Juli 2016, Az. 8 B 10/16 und 8 B 11/16), in denen sowohl die Insolvenzsicherungspflicht dieser Sachleistungen als auch die Möglichkeit einer Nacherhebung für vergangene Zeiträume bejaht wurde.

    Bundesarbeitsgericht (BAG), z.B. Urteil vom 16. März 2010 - 3 AZR 594/09 -;der Rechtsprechung des BAG folgend:BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juli 2016 - 8 B 10/16 - und - 8 B 11/16 - OVG NRW, Urteile vom 8. Juni 2015 - 12 A 663/15 - und - 12 A 1258/14 -, jeweils zitiert nach Juris.

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