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   BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 13.91   

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https://dejure.org/1992,2340
BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 13.91 (https://dejure.org/1992,2340)
BVerwG, Entscheidung vom 20.08.1992 - 4 C 13.91 (https://dejure.org/1992,2340)
BVerwG, Entscheidung vom 20. August 1992 - 4 C 13.91 (https://dejure.org/1992,2340)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fernstraßen - Festsetzung einer Ortsdurchfahrt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 225
  • DVBl 1993, 152
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 03.04.1981 - 4 C 41.77

    Neubau der Bundesautobahn A 57

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 13.91
    Dem steht nicht die vom Berufungsgericht unter Hinweis auf die Senatsrechtsprechung (vgl. das Urteil vom 3. April 1981 - BVerwG 4 C 41.77 - BVerwGE 62, 143 = Buchholz 407.4 § 5 FStrG Nr. 5) angestellte Erwägung entgegen, die in § 5 Abs. 4 FStrG getroffene Regelung ziele darauf ab, die Unterhaltungslast zwischen Staat und Gemeinde in einfacher, klarer und praktikabler Weise zu verteilen sowie die Aufstückelung der Ortsdurchfahrt in einzelne Abschnitte mit entsprechend wechselnden Trägern der Straßenbaulast und den daraus folgenden verwaltungspraktischen, technischen und finanziellen Komplikationen zu verhindern.

    Nach der Rechtsprechung des Senats erfüllt eine Bundesstraße, durch die Anliegergrundstücke nicht erschlossen werden, eine Verknüpfungsfunktion, wenn sie im Hinblick auf den Ziel- und Quellverkehr im Gemeindebereich innerörtlichen Verkehr aufnimmt und auf diese Weise als Bestandteil des Ortsstraßennetzes zur Bewältigung des innerörtlichen Verkehrs beiträgt (vgl. die Urteile vom 3. April 1981, a.a.O., und vom 18. März 1983 - BVerwG 4 C 10.80 - BVerwGE 67, 79 = Buchholz 407.4 § 5 FStrG Nr. 7).

    Dagegen spielt keine Rolle, ob dieser innergemeindliche Verkehr dem Durchgangsverkehr an Bedeutung gleichsteht oder auch nur nahekommt (vgl. das Senatsurteil vom 3. April 1981, a.a.O.).

    Nicht entscheidend ist, daß die Landesstraße 30 die Qualität einer nicht als Ortsdurchfahrt festgesetzten Landesstraße aufweist, die ihrerseits ebenso wie die Bundesstraße 7 in erheblichem Umfange der Abwicklung des Fernverkehrs dient (vgl. das Senatsurteil vom 3. April 1981, a.a.O.).

  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 10.80

    Begriff der "geschlossenen Ortslage"

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 13.91
    Nach der Rechtsprechung des Senats erfüllt eine Bundesstraße, durch die Anliegergrundstücke nicht erschlossen werden, eine Verknüpfungsfunktion, wenn sie im Hinblick auf den Ziel- und Quellverkehr im Gemeindebereich innerörtlichen Verkehr aufnimmt und auf diese Weise als Bestandteil des Ortsstraßennetzes zur Bewältigung des innerörtlichen Verkehrs beiträgt (vgl. die Urteile vom 3. April 1981, a.a.O., und vom 18. März 1983 - BVerwG 4 C 10.80 - BVerwGE 67, 79 = Buchholz 407.4 § 5 FStrG Nr. 7).
  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 70.80

    Voraussetzung für die isolierte Aufhebung der einer Genehmigung beigefügten

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 13.91
    Das ist der Fall, wenn die rechtlich unbedenklichen Teile nicht in einem untrennbaren inneren Zusammenhang mit dem rechtswidrigen Teil stehen, sondern als selbständige Regelung weiter existieren können, ohne ihren ursprünglichen Bedeutungsgehalt zu verändern (vgl. das Senatsurteil vom 17. Februar 1984 - BVerwG 4 C 70.80 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 137 = NVwZ 1984, 366).
  • BVerwG, 06.06.1991 - 3 C 46.86

    Innere und Äußere Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes - Bestandskraft einer vor

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 13.91
    Das Berufungsgericht hat nicht nur die Frage, welche rechtlichen Konsequenzen sich aus der rückwirkenden Festsetzung der Ortsdurchfahrt zum 1. Dezember 1985 ergeben, offengelassen, (vgl. zur Zulässigkeit zeitlicher Rückanknüpfung BVerwG, Urteil vom 6. Juni 1991 - BVerwG 3 C 46.86 - BVerwGE 88, 278) sondern auch die Frage, wie weit die Bundesstraße 7 im Bereich westlich der Theodor-Heuss-Brücke der mehrfachen Verknüpfung des Ortsstraßennetzes dient, dahingestellt sein lassen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2013 - 10 B 4.12

    Nachbarklage vor dem Oberverwaltungsgericht gegen ein Bauvorhaben in der Nähe des

    Das ist der Fall, wenn die rechtlich unbedenklichen Teile nicht in einem untrennbaren inneren Zusammenhang mit dem rechtswidrigen Teil stehen, sondern als selbständige Regelungen weiter existieren können, ohne ihren ursprünglichen Bedeutungsgehalt zu verändern (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. August 1992 - BVerwG 4 C 13.91 -, NVwZ-RR 1993, 225, juris Rn. 17).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2019 - 10 S 566/19

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines Windparks: Konzentrationswirkung für

    Dies ist (insbesondere) nur dann der Fall, wenn die rechtlich unbedenklichen Teile nicht in einem untrennbaren inneren Zusammenhang mit dem rechtswidrigen Teil stehen, sondern als selbständige Regelung weiter existieren können, ohne ihren ursprünglichen Bedeutungsgehalt zu verändern (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 20.08.1992 - 4 C 13.91 - NVwZ-RR 1993, 225).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2004 - 15 A 2360/02

    Gemeinderäte in NRW dürfen die Rechte ihrer fraktionslosen Mitglieder stärken

    BVerwG, Urteil vom 20.8.1992 - 4 C 13.91 -, NVwZ-RR 1993, 225; Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl., § 113 Rn. 16.
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