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   BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 57.89   

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https://dejure.org/1992,452
BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 57.89 (https://dejure.org/1992,452)
BVerwG, Entscheidung vom 20.08.1992 - 4 C 57.89 (https://dejure.org/1992,452)
BVerwG, Entscheidung vom 20. August 1992 - 4 C 57.89 (https://dejure.org/1992,452)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Streitwert - Erteilung einer Baugenehmigung - für Spielhallen - Bauvorbescheid

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht: Begriff der betrieblichen Einheit bei bloßer Belegenheit zweier Spielhallen auf dem selben Grundstück

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zulässigkeit von Spielhallen (IBR 1993, 164)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Streitwert für baurechtliche Streitigkeiten (IBR 1993, 210)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 108
  • NVwZ-RR 1993, 66
  • VBlBW 1993, 175
  • DVBl 1993, 109
  • ZfBR 1993, 35
 
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Wird zitiert von ... (104)

  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines

    § 34 Abs. 2 BauGB enthält eine dynamische Verweisung; die Baunutzungsverordnung kommt in der jeweils gültigen Fassung zur Anwendung (BVerwG, Urteil vom 20. August 1992 BVerwG 4 C 57.89 DVBl 1993, 109).
  • BVerwG, 06.06.2019 - 4 C 10.18

    Eigenart der näheren Umgebung; Faktisches Baugebiet; Gebietserhaltungsanspruch;

    Es ist Sache des Bauherrn, durch seinen Genehmigungsantrag den Inhalt des Vorhabens festzulegen, soweit er sich dabei innerhalb der Grenzen hält, die einer Zusammenfassung oder Trennung objektiv gesetzt sind (BVerwG, Urteil vom 20. August 1992 - 4 C 57.89 - Buchholz 406.11 § 29 BauGB Nr. 47 S. 9 und Beschluss vom 6. Februar 2013 - 4 B 39.12 - juris Rn. 11).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.2018 - 8 S 2254/17

    Baurechtliche Genehmigung einer Nutzungsänderung; hier: Umwandlung einer Werks-

    52 Für die Beurteilung, ob die Spielhalle und die Gaststätte als selbständige Nutzungseinheiten oder als Teile einer betrieblich-organisatorischen Einheit anzusehen sind, kommt es auf die jeweiligen baulichen und betrieblich-funktionalen Gesichtspunkte an, die für oder gegen einen selbständigen Betrieb sprechen (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.08.1992 - 4 C 57.89 -, NVwZ-RR 1993, 66; Beschl. v. 29.10.1992, a.a.O., Urt. v. 27.04.1993 - 1 C 9.92 -, NVwZ-RR 1993, 545; Urt. v. 24.11.2005 - 4 C 8.05 -, BauR 2006, 648).

    Dies gilt allerdings nur insoweit, als der Verordnungsgeber Vergnügungsstätten nunmehr im Gewerbegebiet - im Grundsatz zunächst unabhängig von der Frage der Kerngebietstypik (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.08.1992, a.a.O.) - als ausnahmsweise zulassungsfähige Nutzungen ausdrücklich vorsieht.

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