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   BVerwG, 20.08.1996 - 1 D 99.95   

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https://dejure.org/1996,10551
BVerwG, 20.08.1996 - 1 D 99.95 (https://dejure.org/1996,10551)
BVerwG, Entscheidung vom 20.08.1996 - 1 D 99.95 (https://dejure.org/1996,10551)
BVerwG, Entscheidung vom 20. August 1996 - 1 D 99.95 (https://dejure.org/1996,10551)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Fernbleiben vom Dienst ohne rechtfertigenden Grund - Psychische Traumatisierung im Anschluss an einen Dienstunfall - Dienstfähigkeit für den Innendienst - Entfernung aus dem Dienst als Disziplinarmaßnahme - Vorrang von bahnärztlichen Feststellungen vor den ...

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 22.04.1991 - 1 D 62.90

    Disziplinarverfahren - Fernbleiben vom Dienst - Unentschuldigte

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1996 - 1 D 99.95
    Deshalb kann einem Beamten, der ohne triftigen Grund für einen längeren Zeitraum nicht zum vorgeschriebenen Dienst erscheint, regelmäßig nicht mehr das Vertrauen entgegengebracht werden, das für eine Zusammenarbeit unerläßlich ist (z.B. Urteil vom 22. April 1991 - BVerwG 1 D 62.90 - BVerwGE 93, 78 [BVerwG 22.04.1991 - 1 D 62/90]).

    In neueren Entscheidungen wurde bereits bei einem ununterbrochenen Fernbleiben von zwei Monaten die Dienstentfernung für erforderlich gehalten (vgl. die Rechtsprechungsübersicht in dem Urteil vom 22. April 1991, a.a.O.).

  • BVerwG, 05.07.1994 - 1 DB 22.93

    Verlust der Dienstbezüge wegen ungenehmigter und schuldhafter Abwesenheit vom

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1996 - 1 D 99.95
    Der Senat wies die Beschwerden des Beamten mit Beschluß vom 5. Juli 1994 - BVerwG 1 DB 22.93 und 24.93 - zurück.

    Dies wird dadurch bestätigt, daß sogar die während der Dauer des Fernbleibens ergangenen Beschlüsse des Bundesdisziplinargerichts vom 14. Mai 1993 - IV BK 18/92 und IV BK 1/92 - und vom 17. März 1994 - IV BK 8/93 - zur Feststellung des Verlustes der Dienstbezüge sowie zur vorläufigen Dienstenthebung sowie die auf die Beschwerden des Beamten erlassenen Beschlüsse des Senats vom 5. Juli 1994 - BVerwG 1 DB 22.93 und 24.93 - und vom 24. August 1994 - BVerwG 1 DB 15.94 - ihn nicht zu einer Dienstaufnahme veranlaßt haben.

  • BVerwG, 24.08.1994 - 1 DB 15.94

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1996 - 1 D 99.95
    Die Beschwerde des Beamten hat der Senat mit Beschluß vom 24. August 1994 - BVerwG 1 DB 15.94 - zurückgewiesen.

    Dies wird dadurch bestätigt, daß sogar die während der Dauer des Fernbleibens ergangenen Beschlüsse des Bundesdisziplinargerichts vom 14. Mai 1993 - IV BK 18/92 und IV BK 1/92 - und vom 17. März 1994 - IV BK 8/93 - zur Feststellung des Verlustes der Dienstbezüge sowie zur vorläufigen Dienstenthebung sowie die auf die Beschwerden des Beamten erlassenen Beschlüsse des Senats vom 5. Juli 1994 - BVerwG 1 DB 22.93 und 24.93 - und vom 24. August 1994 - BVerwG 1 DB 15.94 - ihn nicht zu einer Dienstaufnahme veranlaßt haben.

  • BVerwG, 18.10.1977 - 1 D 111.76

    Disziplinarverfahren gegen einen Beamten wegen schuldhaftem Fernbleiben vom

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1996 - 1 D 99.95
    Auch bei einer erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit war es ihm deshalb möglich, diese Kernpflicht seines Beamtenverhältnisses zu erkennen und dieser Verpflichtung nachzukommen (vgl. auch Urteil vom 18. Oktober 1977 - BVerwG 1 D 111.76 - ZBR 1978, 338>).
  • BVerwG, 20.10.1993 - 1 D 26.93

    Entfernung aus dem Dienst als Disziplinarmaßnahme unter Berücksichtigung des

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1996 - 1 D 99.95
    Sie entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats bei einer solchen Dauer des Fernbleibens (vgl. auch Urteil vom 14. März 1995 - BVerwG 1 D 49.93; Urteil vom 20. Oktober 1993 - BVerwG 1 D 26.93 -).
  • BGH, 15.10.1987 - 4 StR 420/87

    Beleidigung durch sexualbezogene Handlung; Schwere andere seelische Abartigkeit

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1996 - 1 D 99.95
    Wie der Bundesgerichtshof wiederholt ausgeführt hat, ist Voraussetzung für das Vorliegen einer schweren anderen seelischen Abartigkeit nicht, daß diese Persönlichkeitsstörung auf einer Krankheit beruht oder als krankhaft zu bezeichnen ist (BGHSt 34, 22 [BGH 06.03.1986 - 4 StR 40/86]; 35, 76 [BGH 15.10.1987 - 4 StR 420/87]).
  • BVerwG, 19.10.1993 - 1 D 22.93

    Erfordernis einer substantiierten Begründung der Berufung - Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1996 - 1 D 99.95
    Wie der Senat in dem Beschluß vom 5. Juli 1994 - BVerwG 1 D 22.93 und 24.93 - ausgeführt hat, kann in seiner Äußerung im Untersuchungsverfahren am 20. Januar 1993, er sei "grundsätzlich" bereit, einen Arbeitsversuch zu machen, keine Erklärung der Dienstbereitschaft gesehen werden.
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1996 - 1 D 99.95
    Wie der Bundesgerichtshof wiederholt ausgeführt hat, ist Voraussetzung für das Vorliegen einer schweren anderen seelischen Abartigkeit nicht, daß diese Persönlichkeitsstörung auf einer Krankheit beruht oder als krankhaft zu bezeichnen ist (BGHSt 34, 22 [BGH 06.03.1986 - 4 StR 40/86]; 35, 76 [BGH 15.10.1987 - 4 StR 420/87]).
  • BVerwG, 14.03.1995 - 1 D 49.93

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen unentschuldigtem Fehlens für einen

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1996 - 1 D 99.95
    Sie entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats bei einer solchen Dauer des Fernbleibens (vgl. auch Urteil vom 14. März 1995 - BVerwG 1 D 49.93; Urteil vom 20. Oktober 1993 - BVerwG 1 D 26.93 -).
  • BVerwG, 31.08.1999 - 1 D 12.98

    Beim Bundesverwaltungsgericht eingegangene Berufungsschrift eines

    Auch bei einer erheblichen Verminderung seiner Schuldfähigkeit war es ihm deshalb möglich, diese leicht einsehbare Kernpflicht seines Beamtenverhältnisses zu erkennen und dieser Verpflichtung nachzukommen (vgl. dazu Urteil vom 20. August 1996 - BVerwG 1 D 99.95 - mit weiteren Nachweisen; vgl. auch Urteil vom 12. März 1997 - BVerwG 1 D 34.96 - Urteil vom 25. Oktober 1977 - BVerwG 1 D 82.76 - ZBR 1978, 339>).
  • BVerwG, 12.06.1997 - 1 D 10.95

    Aus medizinischen Gründen keine Bedenken gegen Erreichbarkeit eines vom Wohnort

    Deshalb kann einem Beamten, der ohne triftigen Grund für einen längeren Zeitraum nicht zum vorgeschriebenen Dienst erscheint, regelmäßig nicht mehr das Vertrauen entgegengebracht werden, das für eine Zusammenarbeit unerläßlich ist (s. z.B. Urteil vom 23. April 1997 - BVerwG 1 D 50.96 -, Urteil vom 20. August 1996 - BVerwG 1 D 99.95 - m.w.N.).
  • BVerwG, 05.05.1999 - 1 D 60.98

    Milderung der Disziplinarmaßnahme bei fahrlässiger Begehung der

    Deshalb kann einem Beamten, der ohne triftigen Grund für einen längeren Zeitraum nicht zum vorgeschriebenen Dienst erscheint, regelmäßig nicht mehr das Vertrauen entgegengebracht werden, das für eine Zusammenarbeit unerläßlich ist (z.B. Urteil vom 23. April 1997 - BVerwG 1 D 50.96 - Urteil vom 20. August 1996 - BVerwG 1 D 99.95 - m.w.N.).
  • BVerwG, 23.04.1997 - 1 D 50.96

    Dienstvergehen in Form des schuldhaften Fernbleibens vom Dienst ohne Genehmigung

    Deshalb kann einem Beamten, der ohne triftigen Grund für einen längeren Zeitraum nicht zum vorgeschriebenen Dienst erscheint, regelmäßig nicht mehr das Vertrauen entgegengebracht werden, das für eine Zusammenarbeit unerläßlich ist (s. z.B. Urteil vom 20. August 1996 - BVerwG 1 D 99.95 - m.w.N.).
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