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   BVerwG, 20.08.2018 - 2 B 6.18   

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BVerwG, 20.08.2018 - 2 B 6.18 (https://dejure.org/2018,27187)
BVerwG, Entscheidung vom 20.08.2018 - 2 B 6.18 (https://dejure.org/2018,27187)
BVerwG, Entscheidung vom 20. August 2018 - 2 B 6.18 (https://dejure.org/2018,27187)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    LDG NRW § 13 Abs. 1, 2 und 3, § 17 Abs. 1, § 19 Abs. 1, § 20 Abs. 1 Satz 2, § 38 Abs. 1 Satz 1, § 52 Abs. 1, §§ 53, 54 Abs. 1 bis 3, § 65 Abs. 1 und 2, § 67 Satz 1; BeamtStG § ... 33 Abs. 1 Satz 3, § 47 Abs. 1 Satz 1 und 2; VwGO § 86 Abs. 2, § 108 Abs. 1 und 2, § 132 Abs. 2 Nrn. 1, 2 und 3; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1, Art. 33 Abs. 5, Art. 103 Abs. 1
    "Bürgerbewegung pro Nordrhein-Westfalen" (PRO NRW); Befangenheit; Disziplinarklage; Disziplinarklageerhebung; Divergenzrüge; Einführung neuer Handlungen; Einleitungsverfügung; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Ergänzungstatsachen/Indiztatsachen; Funktionsträger; ...

  • Wolters Kluwer

    Disziplinare Entfernung eines Polizeihauptkommissars aus dem Polizeidienst aufgrund der aktiven Mitgliedschaft in der Partei "Bürgerbewegung pro Nordrhein-Westfalen" (PRO NRW); Vorliegen eines Verstoßes gegen die Verfassungstreuepflicht

  • rewis.io

    Erfolglose Verfahrensrügen eines Funktionsträgers und Wahlkandidaten der Partei "PRO NRW" gegen seine disziplinare Entfernung aus dem Polizeidienst

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Polizeibeamter; politische Treuepflicht; Verfassungstreuepflicht; freiheitlich demokratische Grundordnung; politische Partei; "Bürgerbewegung pro Nordrhein-Westfalen" (PRO NRW); herausgehobenes Mitglied; Funktionsträger; Parteifunktion; Kreisvorsitzender; ...

  • rechtsportal.de

    Disziplinare Entfernung eines Polizeihauptkommissars aus dem Polizeidienst aufgrund der aktiven Mitgliedschaft in der Partei "Bürgerbewegung pro Nordrhein-Westfalen" (PRO NRW); Vorliegen eines Verstoßes gegen die Verfassungstreuepflicht

  • datenbank.nwb.de

    Erfolglose Verfahrensrügen eines Funktionsträgers und Wahlkandidaten der Partei "PRO NRW" gegen seine disziplinare Entfernung aus dem Polizeidienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Disziplinargerichtliche Entfernung eines ehemaligen Funktionsträgers und Wahlkandidaten von "PRO NRW" aus dem Polizeidienst

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Disziplinargerichtliche Entfernung eines ehemaligen Funktionsträgers und Wahlkandidaten von "PRO NRW" aus dem Polizeidienst

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Disziplinargerichtliche Entfernung eines ehemaligen Funktionsträgers und Wahlkandidaten von "PRO NRW" aus dem Polizeidienst

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kein "PRO NRW"-Funktionsträger im Polizeidienst

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Disziplinargerichtliche Entfernung eines ehemaligen Funktionsträgers und Wahlkandidaten von "PRO NRW" aus dem Polizeidienst

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Entfernung eines Polizisten aus dem Polizeidienst wegen Verstoßes gegen seine Verfassungstreuepflicht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (12)

  • VG Düsseldorf, 28.05.2013 - 22 K 2532/11

    Klage von "pro NRW" überwiegend ohne Erfolg

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2018 - 2 B 6.18
    Das Gericht lege seiner Entscheidung zunächst diejenigen Feststellungen zu Grunde, die das Verwaltungsgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 28. Mai 2013 - 22 K 2532/11 - in dem von der Partei PRO NRW gegen ihre Erwähnung in den Verfassungsschutzberichten 2009 und 2010 angestrengten Verfahren festgestellt habe.

    d) Der Beklagte wendet sich des Weiteren dagegen, dass sich das erstinstanzlich entscheidende Verwaltungsgericht auf tatsächliche Feststellungen gestützt hat, die in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 28. Mai 2013 - 22 K 2532/11 -, welches die Beobachtung der Partei PRO NRW durch den Verfassungsschutz zum Gegenstand hatte, getroffen worden waren.

    Die für die Argumentation des Berufungsgerichts maßgebliche Verfassungsfeindlichkeit der Partei PRO NRW sieht das Berufungsgericht bereits durch diejenigen Tatsachen hinreichend festgestellt, die sich aus dem Tatbestand des Urteils des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 28. Mai 2013 - 22 K 2532/11 - ergeben.

  • BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13

    Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse;

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2018 - 2 B 6.18
    Eine Divergenz im Sinne dieser Vorschriften ist gegeben, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts oder eines anderen divergenzfähigen Gerichts aufgestellten ebensolchen, die Entscheidung dieses Gerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (BVerwG, Beschluss vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.06.2017 - 2 B 5.17

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis; Aussprache der Maßnahme unter

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2018 - 2 B 6.18
    Daher stellt (erst) die Verletzung dieser Pflicht einen Verfahrensmangel im Sinne von § 3 LDG NRW i.V.m. § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO dar (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. Juni 2016 - 2 B 40.15 - Buchholz 235.1 § 55 BDG Nr. 9 Rn. 10 und vom 8. Juni 2017 - 2 B 5.17 - juris Rn. 28, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 30.06.2016 - 2 B 40.15

    Anforderungen an den Berufungsantrag; zum Begriff des Verfahrensmangels; zur Rüge

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2018 - 2 B 6.18
    Daher stellt (erst) die Verletzung dieser Pflicht einen Verfahrensmangel im Sinne von § 3 LDG NRW i.V.m. § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO dar (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. Juni 2016 - 2 B 40.15 - Buchholz 235.1 § 55 BDG Nr. 9 Rn. 10 und vom 8. Juni 2017 - 2 B 5.17 - juris Rn. 28, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 09.02.2016 - 2 B 84.14

    Konsequenz eines erst im Revisionsverfahren festgestellten wesentlichen Mangels

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2018 - 2 B 6.18
    Das folgt aus der Funktion des Disziplinarverfahrensrechts, bei der Prüfung und ggf. Ahndung von Dienstvergehen gesetzmäßige Ergebnisse zu erzielen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2010 - 2 C 15.09 - BVerwGE 137, 192 Rn. 19 und Beschluss vom 9. Februar 2016 - 2 B 84.14 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 41 Rn. 7).
  • BVerwG, 09.06.2015 - 6 B 59.14

    Telekommunikation; Mobilfunk; Vergabe von Funkfrequenzen; Vergabeverfahren

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2018 - 2 B 6.18
    Solche Fehler sind revisionsrechtlich regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem materiellen Recht zuzuordnen und können einen Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO deshalb grundsätzlich nicht begründen (BVerwG, Beschlüsse vom 26. November 2013 - 8 B 20.13 - ZOV 2014, 48 Rn. 14 und vom 9. Juni 2015 - 6 B 59.14 - Buchholz 442.066 § 55 TKG Nr. 11 Rn. 53).
  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14

    Amtsbezug; außerdienstliches Verhalten; berufserforderliches Vertrauen; Besitz

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2018 - 2 B 6.18
    Diese erfolgt im Rahmen der Maßnahmebemessung gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 LDG NRW, wenn der Beamte das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit endgültig verloren hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - BVerwGE 152, 228 Rn. 25 ff.).
  • BVerwG, 26.11.2013 - 8 B 20.13

    Revisibilität von Mängeln des Verwaltungsverfahrens

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2018 - 2 B 6.18
    Solche Fehler sind revisionsrechtlich regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem materiellen Recht zuzuordnen und können einen Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO deshalb grundsätzlich nicht begründen (BVerwG, Beschlüsse vom 26. November 2013 - 8 B 20.13 - ZOV 2014, 48 Rn. 14 und vom 9. Juni 2015 - 6 B 59.14 - Buchholz 442.066 § 55 TKG Nr. 11 Rn. 53).
  • VG Düsseldorf, 30.08.2013 - 35 L 999/12

    Enthebung eines Beamten aus dem Dienst des Polizeipräsidiums bei Verstoß gegen

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2018 - 2 B 6.18
    Dies leitet der Beklagte daraus her, dass der Polizeipräsident etwa zwei Wochen vor der Vorlage des Untersuchungsberichts in dem gegen den Beklagten geführten Disziplinarverfahren in einem Schriftsatz an das Verwaltungsgericht in dem parallel geführten Verfahren über die vorläufige Dienstenthebung (VG Düsseldorf - 35 L 999/12.O -) sich wie folgt geäußert hat: "Das Vertrauensverhältnis ist im Übrigen unwiderruflich zerstört.".
  • BVerfG, 15.02.2011 - 1 BvR 980/10

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) im

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2018 - 2 B 6.18
    Jedoch verlangt der Schutz vor einer Überraschungsentscheidung, dass das Gericht nicht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 sowie Kammerbeschluss vom 15. Februar 2011 - 1 BvR 980/10 - NVwZ-RR 2011, 460 Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.06.2010 - 2 C 15.09

    Disziplinarverfahren; Mangel; Verfahrensfehler; Wesentlichkeit;

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

  • BVerwG, 24.02.2020 - 9 BN 9.18

    Normenkontrolle einer Beitragssatzung; Beitragserhebungspflicht und kommunale

    Jedoch verlangt der Schutz vor einer Überraschungsentscheidung, dass das Gericht nicht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 und Kammerbeschluss vom 15. Februar 2011 - 1 BvR 980/10 - NVwZ-RR 2011, 460 Rn. 13; BVerwG, Beschluss vom 20. August 2018 - 2 B 6.18 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 58 Rn. 28).
  • OVG Sachsen, 15.11.2023 - 2 A 248/22

    Militärdienst; wirtschaftliche Lage; Beweisanträge

    Jedoch verlangt der Schutz vor einer Überraschungsentscheidung, dass das Gericht nicht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt oder dem Verfahren rechtliche Wendungen gibt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (st. Rspr., vgl. BVerfG, Beschl. v. 15. Februar 2011 - 1 BvR 980/10 -, juris Rn. 13; BVerwG, Beschl. v. 20. August 2018 - 2 B 6.18 -, juris Rn. 28).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.01.2023 - A 2 S 363/22

    Inhalt des Terminsprotokolls; Aufnahme eines rechtlichen Hinweises als

    Der Schutz vor einer Überraschungsentscheidung verlangt jedoch, dass das Gericht nicht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verfahrensverlauf nicht zu rechnen braucht (st. Rspr., vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 13.02.2019 - 2 BvR 633/16 - juris Rn. 24, vom 05.04.2012 - 2 BvR 2126/11 - juris Rn. 18 und vom 07.10.2003 - 1 BvR 10/99 - juris Rn. 14 - jew. mwN; BVerwG, Beschlüsse vom 24.02.2020 - 9 B 9.18 - juris Rn. 34, vom 14.06.2019 - 7 B 25.18 - juris Rn. 14 und vom 20.08.2018 - 2 B 6.18 - juris Rn. 28).
  • BVerwG, 25.09.2018 - 2 B 60.18

    Begründetheit einer Anhörungsrüge bei Geltendmachtung einer unzureichenden

    Mit Beschluss vom 20. August 2018 - 2 B 6.18 - hat der Senat die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 27. September 2017 zurückgewiesen.
  • BVerwG, 23.07.2019 - 2 B 4.19

    Anspruch eines Zeitsoldaten auf Verschiebung der Zahlung der

    Jedoch verlangt der Schutz vor einer Überraschungsentscheidung, dass das Gericht nicht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht (stRspr, vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 sowie Kammerbeschluss vom 15. Februar 2011 - 1 BvR 980/10 - NVwZ-RR 2011, 460 Rn. 13 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 20. August 2018 - 2 B 6.18 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 58 Rn. 28).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.07.2023 - 13 S 569/23

    Streitwertbemessung bei Normenkontrollanträgen gegen die Ausweisung von

    In diesem Zusammenhang hätte ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verfahrensverlauf mit einer Erhöhung des Streitwerts unter Berücksichtigung von § 39 Abs. 1 GKG rechnen müssen (vgl. dazu etwa BVerfG, Beschlüsse vom 13.02.2019 - 2 BvR 633/16 - juris Rn. 24 und vom 05.04.2012 - 2 BvR 2126/11 - juris Rn. 18; BVerwG, Beschlüsse vom 14.06.2019 - 7 B 25.18 - juris Rn. 14 und vom 20.08.2018 - 2 B 6.18 - juris Rn. 28).
  • VG Bremen, 23.02.2021 - 8 K 1256/19

    Disziplinarrecht der Landesbeamten, Urteil vom 23.02.2021 - Disziplinarklage;

    Dies folgt aus der Funktion des Disziplinarverfahrensrechts, bei der Prüfung und ggf. Ahndung von Dienstvergehen gesetzmäßige Ergebnisse zu erzielen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.08.2018 - 2 B 6/18 -, juris Rn. 16).
  • VG München, 12.10.2020 - M 8 K 18.3809

    Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Gaststätte in einen gastronomischen

    c) Die streitgegenständliche Baugenehmigung vom 28. Juni 2018 verstößt jedoch -auch in der Fassung des Nachgangsbescheids vom 9. März 2020 - gegen das im Gebot des Einfügens gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB verankerte und gerade auch dem Schutz der Klägerin dienende Rücksichtnahmegebot (vgl. BayVGH, U.v. 18.7.2002 - 1 B 98.2945 - juris Rn. 49; U.v. 16.11.2006 - 26 B 03.2486 - juris Rn. 29; vgl. auch VGH Mannheim, B.v. 30.1.2019 - 5 S 1913/18 - juris Rn. 38 und B.v. 2.10.2019 - 3 S 1470/19 - juris Rn. 71, der in einem ähnlichen Fall lediglich allgemein von der Rechtswidrigkeit der Baugenehmigung ausgeht) bzw. ist im Hinblick auf das Rücksichtnahmegebot und damit in nachbarrechtlich relevanter Weise unbestimmt (vgl. BayVGH, B.v. 2.10.2012 - 2 ZB 12.1898 - juris Rn. 8; VGH Kassel, B.v. 30.1.2012 - 4 B 2379/11 - juris Rn. 5 ff.), weil nicht erkennbar ist, ob bzw. dass die im Nachgangsbescheid erlassenen zusätzlichen immissionsschutzrechtlichen Auflagen bei Umsetzung bzw. Ausübung der genehmigten Nutzung tatsächlich eingehalten werden können und damit geeignet sind, den schützenswerten Belangen der Klägerin ausreichend Rechnung zu tragen, d. h. insbesondere die der neuen Nutzung der streitgegenständlichen Räumlichkeiten zuzurechnenden Lärmemissionen wirkungsvoll auf ein der Klägerin zumutbares Maß zu begrenzen (vgl. BayVGH, U.v. 18.7.2002 - 1 B 98.2945 - juris Rn. 48 f., 53) und damit sicherzustellen, dass die durch die Baugenehmigung vom 28. Juni 2018 in der Fassung des Nachgangsbescheids vom 9. März 2020 nur solche Nutzungen erlaubt sind, die geschützte Rechte der Klägerin nicht beeinträchtigen können (vgl. VG Schleswig, B.v. 28.5.2018 - 2 B 6.18 - juris Rn. 22).
  • VG Bremen, 23.02.2021 - 8 K 1257/19

    Disziplinarrecht der Landesbeamten, Urteil vom 23.02.2021 - Disziplinarklage;

    Dies folgt aus der Funktion des Disziplinarverfahrensrechts, bei der Prüfung und ggf. Ahndung von Dienstvergehen gesetzmäßige Ergebnisse zu erzielen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.08.2018 - 2 B 6/18 -, juris Rn. 16).
  • OVG Sachsen, 15.09.2021 - 6 A 525/21

    Asylrecht; Tschetschenien; Überraschungsentscheidung verneint; nicht

    Weder sei er jung, noch besitze er eine junge Familie oder sei er in Deutschland strafrechtlich in Erscheinung getreten.3 2. Der Schutz vor einer Überraschungsentscheidung verlangt, dass das Gericht nicht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt oder dem Verfahren rechtliche Wendungen gibt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (st. Rspr., vgl. BVerfG, Beschl. v. 15. Februar 2011 - 1 BvR 980/10 -, juris Rn. 13; BVerwG, Beschl. v. 20. August 2018 - 2 B 6.18 -, juris Rn. 28).
  • OVG Sachsen, 01.06.2021 - 6 A 270/21

    Somalia; rechtliches Gehör; Willkürverbot; Darlegungsanforderungen

  • OVG Sachsen, 15.01.2021 - 6 A 669/20

    Rechtliches Gehör; Hinweispflicht; Überraschungsentscheidung (verneint)

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