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   BVerwG, 20.08.2020 - 1 C 28.19   

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BVerwG, 20.08.2020 - 1 C 28.19 (https://dejure.org/2020,23366)
BVerwG, Entscheidung vom 20.08.2020 - 1 C 28.19 (https://dejure.org/2020,23366)
BVerwG, Entscheidung vom 20. August 2020 - 1 C 28.19 (https://dejure.org/2020,23366)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AsylG § 10 Abs. 1, 2 und 7, §§ ... 33, 36 Abs. 3, § 74 Abs. 1, § 77 Abs. 1; AZRG § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 2 Nr. 1, § 3 Abs. 2 Nr. 6, § 6 Abs. 1 Nr. 3, § 15 Abs. 1 Nr. 1, § 22 Abs. 1 Nr. 2; EMRK Art. 3; VwGO §§ 55a, 58 Abs. 1, §§ 60, 78 Abs. 1 Nr. 1; AEUV Art. 267; GRC Art. 18, 19 Abs. 2, Art. 47; RL 2013/32/EU Art. 5, 13 Abs. 1, 2 Buchst. c, Art. 46, 52 Abs. 1
    Zustellungsfiktion bei erfolgloser Zustellung einer Asylablehnung an eine von einer öffentlichen Stelle mitgeteilte Anschrift

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 267 AEUV, § 1 Abs 1 AZRG, § 15 Abs 1 Nr 1 AZRG, § 2 Abs 2 Nr 1 AZRG, § 22 Abs 1 Nr 2 AZRG

  • Wolters Kluwer

    Erfolglose Revision gegen die Ablehnung eines Asylantrags; Unzulässige Klage mangels rechtzeitiger Klageerhebung; Eingreifen der gesetzlichen Zustellungsfiktion; Verletzung der Obliegenheit zur unverzüglichen Mitteilung jedes Wohnungswechsels; Im Ausländerzentralregister ...

  • rewis.io

    Zustellungsfiktion bei erfolgloser Zustellung einer Asylablehnung an eine von einer öffentlichen Stelle mitgeteilte Anschrift

  • Informationsverbund Asyl und Migration
  • doev.de PDF

    Zustellungsfiktion bei erfolgloser Zustellung einer Asylablehnung an eine von einer öffentlichen Stelle mitgeteilte Anschrift

  • milo.bamf.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Asyl; Klage; Klagefrist; Verfristung; Obliegenheit; Mitwirkung; Vorsorge; Erreichbarkeit; Anschrift; Anschriftenwechsel; letzte bekannte Anschrift; öffentliche Stelle; Zustellung; Zustellungsfiktion; Rücknahmefiktion; Ausländerzentralregister; Registerbehörde; ...

  • rechtsportal.de

    Erfolglose Revision gegen die Ablehnung eines Asylantrags; Unzulässige Klage mangels rechtzeitiger Klageerhebung; Eingreifen der gesetzlichen Zustellungsfiktion; Verletzung der Obliegenheit zur unverzüglichen Mitteilung jedes Wohnungswechsels; Im Ausländerzentralregister ...

  • datenbank.nwb.de

    Zustellungsfiktion bei erfolgloser Zustellung einer Asylablehnung an eine von einer öffentlichen Stelle mitgeteilte Anschrift

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Zustellungsfiktion bei erfolgloser Zustellung einer Asylablehnung an eine von einer öffentlichen Stelle mitgeteilte Anschrift

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Zustellungsfiktion bei erfolgloser Zustellung einer Asylablehnung an eine von einer öffentlichen Stelle mitgeteilte Anschrift

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zustellungsfiktion im Asylverfahren

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zustellungsfiktion bei Asylablehnung: Keine Probleme mit dem Unionsrecht

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Asylantrag wegen veralteter Wohnanschrift angelehnt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 169, 192
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 29.08.2018 - 1 C 6.18

    Abfassung der Klage; Asyl; Asylbescheid; Bundesamt für Migration und Flüchtlinge;

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2020 - 1 C 28.19
    Der Hinweis in einer Rechtsbehelfsbelehrung, dass die Klage "in deutscher Sprache abgefasst" sein muss, macht diese nicht unrichtig (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. August 2018 - 1 C 6.18 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 94).

    Zudem ist ihm bei unverschuldeter Versäumung der Klagefrist unter den Voraussetzungen des § 60 VwGO Wiedereinsetzung in die Klagefrist zu gewähren (BVerwG, Urteil vom 29. August 2018 - 1 C 6.18 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 94 Rn. 32).

    Unrichtig ist eine Rechtsbehelfsbelehrung nicht nur, wenn ihr eine der in § 58 Abs. 1 VwGO aufgeführten Angaben fehlt, sondern auch dann, wenn sie einen nicht erforderlichen Zusatz enthält, der fehlerhaft oder irreführend ist und dadurch generell geeignet ist, bei dem Betroffenen einen Irrtum über die formellen und materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn dadurch davon abzuhalten, den Rechtsbehelf überhaupt, rechtzeitig oder in der richtigen Form einzulegen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 29. August 2018 - 1 C 6.18 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 94 Rn. 15 m.w.N.).

    Dabei ist darauf abzustellen, wie ein der deutschen Sprache mächtiger Empfänger die Erklärung bei objektiver Würdigung verstehen konnte (BVerwG, Urteil vom 29. August 2018 - 1 C 6.18 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 94 Rn. 15).

    a) Der Senat hat bereits entschieden, dass der Zusatz in der dem Bescheid beigefügten Rechtsbehelfsbelehrung, dass die Klage "in deutscher Sprache abgefasst" sein muss, die Belehrung nicht unrichtig macht (BVerwG, Urteil vom 29. August 2018 - 1 C 6.18 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 94 Rn. 14).

    Enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung - wie hier - keine Angaben über die möglichen Formen der Klageerhebung, ist dies unschädlich (BVerwG, Urteil vom 29. August 2018 - 1 C 6.18 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 94 Rn. 13).

  • BVerfG, 10.03.1994 - 2 BvR 2371/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die einem Asylbewerber auferlegten

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2020 - 1 C 28.19
    Gegen die Zustellungsfiktionen des § 10 Abs. 2 AsylG ist von Verfassungs wegen nichts zu erinnern, wenn der Betroffene über sie in qualifizierter Weise belehrt worden ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. März 1994 - 2 BvR 2371/93 - InfAuslR 1994, 324 = juris Rn. 19 ff. zu den Vorgängerregelungen in § 17 Abs. 5 AsylVfG 1982 und § 10 Abs. 7 AsylVfG 1993).

    Insbesondere gibt sie nicht lediglich den Wortlaut des § 10 AsylG wieder, sondern führt dem Kläger in einer ihm geläufigen Sprache durch eine verständliche Erläuterung mit der gebotenen Deutlichkeit vor Augen, welche Obliegenheiten ihn im Einzelnen treffen und welche Folgen deren Nichtbeachtung haben können (zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine qualifizierte Belehrung vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. März 1994 - 2 BvR 2371/93 - InfAuslR 1994, 324 = juris Rn. 20 - 22).

  • EuGH, 20.12.2017 - C-397/16

    Acacia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 6/2002 -

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2020 - 1 C 28.19
    bb) Im Übrigen ist nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) bei der Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts nicht nur ihr Wortlaut zu berücksichtigen, sondern auch ihr Kontext und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (EuGH, Urteil vom 20. Dezember 2017 - C-397/16 und C-435/16 [ECLI:EU:C:2017:992], Srl - Rn. 31).
  • EuGH, 19.03.2019 - C-297/17

    Ibrahim - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2020 - 1 C 28.19
    Denn mit der Übergangsregelung in Art. 52 Abs. 1 RL 2013/32/EU hat der Unionsgesetzgeber es den Mitgliedstaaten, die dies wünschten, gestattet, die zur Umsetzung dieser Richtlinie erlassenen Vorschriften mit sofortiger Wirkung auch auf vor dem 20. Juli 2015 gestellte Anträge auf internationalen Schutz anzuwenden (EuGH, Urteile vom 25. Juli 2018 - C-585/16 [ECLI:EU:C:2018:584], Alheto - Rn. 72 und vom 19. März 2019 - C-297/17 [ECLI:EU:C:2019:219], Ibrahim u.a. - Rn. 64).
  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 27.16

    Aufenthaltsbeendigung; Aufhebung; Ausweisung; Befristung; Bescheidungsurteil;

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2020 - 1 C 28.19
    Die Wirksamkeit eines Rechtsbehelfs bezieht sich auf die umfassende gerichtliche Überprüfung der normativ vorgegebenen Grenzen behördlichen Handelns (BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 27.16 - BVerwGE 157, 356 Rn. 21).
  • EuGH, 25.07.2018 - C-585/16

    Ein Palästinenser, der vom UNRWA als Flüchtling anerkannt wurde, kann in der

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2020 - 1 C 28.19
    Denn mit der Übergangsregelung in Art. 52 Abs. 1 RL 2013/32/EU hat der Unionsgesetzgeber es den Mitgliedstaaten, die dies wünschten, gestattet, die zur Umsetzung dieser Richtlinie erlassenen Vorschriften mit sofortiger Wirkung auch auf vor dem 20. Juli 2015 gestellte Anträge auf internationalen Schutz anzuwenden (EuGH, Urteile vom 25. Juli 2018 - C-585/16 [ECLI:EU:C:2018:584], Alheto - Rn. 72 und vom 19. März 2019 - C-297/17 [ECLI:EU:C:2019:219], Ibrahim u.a. - Rn. 64).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.05.2010 - 2 S 106.09

    Beschwerde (abgelehnt); einstweilige Anordnung; Begründungsfrist; Beginn des

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2020 - 1 C 28.19
    Danach bestand beim Verwaltungsgericht Berlin seit dem 1. Januar 2010 die Möglichkeit der Übermittlung elektronischer Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes auf dem unter www.berlin.de/erv veröffentlichten Kommunikationsweg (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. Mai 2010 - OVG 2 S 106.09 - juris Rn. 6).
  • VG Minden, 14.12.2010 - 10 K 1890/10

    Unterlassen der Mitwirkungspflicht aus § 10 Abs. 1 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG)

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2020 - 1 C 28.19
    Die gegenteilige und allein mit dem im Präsens formulierten Wortlaut ("wohnt" bzw. "zu wohnen verpflichtet ist") begründete Auffassung, wonach es für die Richtigkeit der Mitteilung auf den Zeitpunkt des Zustellungsversuchs ankomme (so VG Minden, Urteil vom 14. Dezember 2010 - 10 K 1890/10.A - juris Rn. 26 ff.), überzeugt nicht.
  • VG Aachen, 22.02.2017 - 4 K 38/17

    Rechtsschutzbedürfnis; Antrag auf Wiederaufnahme; Einstellung des Verfahrens;

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2020 - 1 C 28.19
    Diese vom Gesetzgeber bewusst gewollte Aufteilung des Bundesamts in zwei funktional eigenständig handelnde Behörden lässt das VG Aachen (Urteil vom 22. Februar 2017 - 4 K 38/17.A - juris Rn. 36 ff.) unberücksichtigt, nach dessen Auffassung alle in den Machtbereich des Bundesamts gelangten Daten als "behördenbekannt" gelten.
  • BVerwG, 15.04.2019 - 1 C 46.18

    Aktenlage; Anhörung; Antragsrücknahme; Belehrung; Berufung; Fernbleiben;

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2020 - 1 C 28.19
    Der Eintritt der Rücknahmefiktion setzt allerdings eine den Anforderungen des § 33 Abs. 4 AsylG entsprechende Belehrung des Ausländers voraus (BVerwG, Urteil vom 15. April 2019 - 1 C 46.18 - Buchholz 402.251 § 33 AsylG Nr. 1), an der es hier fehlte, weil der Kläger ausweislich der ihm nach der Akte des Bundesamts bei Antragstellung - im Einklang mit der zu diesem Zeitpunkt geltenden Rechtslage - ausgehändigten "Wichtige[n] Mitteilung - Belehrung für Erstantragsteller über Mitwirkungspflichten und - Allgemeine Verfahrenshinweise" nur allgemein darauf hingewiesen worden ist, dass die Unterlassung der Mitteilung über einen Wohnungswechsel zur Folge haben "könne", dass sein Asylantrag als zurückgenommen gelte.
  • BVerwG, 25.01.2021 - 9 C 8.19

    Rechtsbehelfsbelehrung ohne Hinweis auf die Möglichkeit der elektronischen

    Zugrunde zu legen ist dabei die Rechtslage zum Zeitpunkt der Verwendung der Rechtsbehelfsbelehrung (BVerwG, Urteil vom 20. August 2020 - 1 C 28.19 - NVwZ 2021, 246 Rn. 32).

    Einschlägig ist daher § 55a VwGO in der Fassung des Gesetzes über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz (Justizkommunikationsgesetz - JKomG) vom 22. März 2005 (BGBl. I S. 837), die am 1. April 2005 in Kraft getreten ist und abgesehen von redaktionellen Änderungen durch Art. 11 Abs. 24 Nr. 1 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2745), die hier nicht von Bedeutung sind, bis zum Inkrafttreten von § 55a VwGO in der Fassung des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3786) am 1. Januar 2018 galt (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. August 2020 - 1 C 28.19 - NVwZ 2021, 246 Rn. 32) - künftig: § 55a VwGO a.F. -.

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.06.2021 - 2 LB 15/19

    Übermittlung von Dokumenten in elektronischer Form; Unrichtigkeit einer

    Grundsätzlich ist eine Belehrung über die Form der Einlegung des Rechtsbehelfs zwar nicht erforderlich, da dies nicht zu dem sich aus § 58 Abs. 1 VwGO ergebenden zwingenden Inhalt einer Rechtsbehelfsbelehrung gehört (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. August 2020 - 1 C 28.19 -, Rn. 32; vom 29. August 2018 - 1 C 6.18 -, Rn. 13 und vom 13. Dezember 1978 - 6 C 77.78 -, Rn. 22, jeweils juris).

    Dies gilt umso mehr, als es den Behörden freisteht, in Gänze auf die Belehrung über die möglichen Formen der Klageerhebung zu verzichten (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. August 2020 - 1 C 28.19 -, Rn. 32 und vom 29. August 2018 - 1 C 6.18 -, Rn. 13, jeweils juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2021 - 14 A 3439/18

    Kein Flüchtlingsschutz für Wehrdienstentzieher

    vgl. zum Hinweis auf die Abfassung der Klage in deutscher Sprache und zum fehlenden Hinweis auf elektronische Rechtsmitteleinlegung BVerwG, Urteil vom 20.8.2020 - 1 C 28.19 -, juris, Rn. 31 f.
  • BVerwG, 14.12.2021 - 1 C 40.20

    Unverzügliche Anzeige jeden Wechsels der Anschrift nach § 10 Abs. 1 Halbs. 2

    Das "Abfassen" der Belehrung umfasst auch diesem Gesetz gleichgestellte elektronische Dokumente, ohne dass die Belehrung fehlerhaft wird, weil sie - wie hier - keinen Hinweis auf den durch § 55a VwGO in der bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung i.V.m. der Landesverordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in Rheinland-Pfalz vom 10. Juli 2015 (GVBl. S. 175) eröffneten elektronischen Rechtsverkehr enthält (BVerwG, Urteil vom 20. August 2020 - 1 C 28.19 - BVerwGE 169, 192 Rn. 31 f.).

    Die Regelungen sind im Grundsatz verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn der Betroffene über sie in qualifizierter Weise belehrt worden ist (BVerwG, Urteil vom 20. August 2020 - 1 C 28.19 - BVerwGE 169, 192 Rn. 19 unter Hinweis auf BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. März 1994 - 2 BvR 2371/93 - InfAuslR 1994, 324 zu den Vorgängerregelungen in § 17 Abs. 5 AsylVfG 1982 und § 10 Abs. 7 AsylVfG 1993).

    Zudem ist ihm bei unverschuldeter Versäumung der Klagefrist unter den Voraussetzungen des § 60 VwGO Wiedereinsetzung in die Klagefrist zu gewähren (BVerwG, Urteil vom 20. August 2020 - 1 C 28.19 - BVerwGE 169, 192 Rn. 26 f.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.12.2021 - 2 B 6.20

    Heilung des Zugangs eines Bundesamtsbescheides

    Erfolgt die Mitteilung der letzten bekannten Anschrift, unter der der Ausländer wohnt oder zu wohnen verpflichtet ist, an das BAMF nicht durch den Ausländer selbst, sondern - wie hier - durch eine öffentliche Stelle, muss diese Mitteilung zutreffend sein, weil der Ausländer nicht das Risiko der Unrichtigkeit einer nicht von ihm stammenden und ihm regelmäßig nicht bekannten Mitteilung über seine Anschrift trägt (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. August 2020 - 1 C 28/19 -, juris Rn. 11).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist für die Richtigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung der Zeitpunkt ihrer Verwendung maßgeblich (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 20. August 2020 - 1 C 28/19 -, juris Rn. 32).

    Die Rechtsbehelfsbelehrung ist auch nicht unrichtig, weil sie den Zusatz enthält, dass die Klage in deutscher Sprache abgefasst sein muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. August 2020, a. a. O., Rn. 31; Urteil vom 29. August 2018 - 1 C 6.18 -, juris Rn. 14 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 11.01.2023 - 3 Kart 447/18

    Rechtmäßigkeit der Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors Gas

    Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist dabei nicht nur dann unrichtig im Sinne des § 58 Abs. 2 VwGO, wenn sie die in § 58 Abs. 1 VwGO zwingend geforderten Angaben, zu denen die Form der Rechtsmittelbelehrung nicht gehört (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.08.2020 - 1 C 28/19, juris Rn. 32; Urt. v. 29.08.2019 - 1 C 6/18, juris Rn. 13 - jeweils m.w.N.), nicht enthält, sondern auch dann, wenn sie hinsichtlich der weiteren Inhalte geeignet ist, bei dem Betroffenen einen Irrtum über die formellen und materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn dadurch abzuhalten, den Rechtsbehelf überhaupt, rechtzeitig oder in der richtigen Form einzulegen (BVerwG, a.a.O., Rn. 15; Urt. v. 21.03.2002 - 4 C 2.01, juris Rn. 12 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2020 - 19 A 2958/20

    Belehrung über Form des Rechtsbehelfs

    BVerwG, Urteile vom 20. August 2020 - 1 C 28.19 -, juris, Rn. 32, und vom 29. August 2018 - 1 C 6.18 -, BVerwGE 163, 26, juris, Rn. 13.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 20. August 2020, a. a. O., Rn. 32; anders noch: OVG NRW, Beschluss vom 11. Juli 2013 - 19 B 406/13 -, NWVBl 2014, 38, juris, Rn. 19.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.07.2021 - 3 L 154/18

    Keine beachtliche Wahrscheinlichkeit politischer Verfolgung bei Entziehung vom

    Der Hinweis in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bundesamtes, dass die Klage "in deutscher Sprache abgefasst" sein müsse, macht diese nicht unrichtig im Sinne des § 58 Abs. 2 VwGO (ausführlich hierzu BVerwG, Urteil vom 29. August 2018 - 1 C 6.18 - juris; siehe auch BVerwG, Urteil vom 20. August 2020 - 1 C 28.19 - juris Rn. 30 ff.).
  • VG Köln, 26.04.2021 - 20 K 2039/17
    An der anderslautenden Rechtsansicht aus dem Beschluss vom 29.06.2017 im dazugehörigen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - 20 L 664/17.A - hält das Gericht angesichts der dazu zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 20.08.2020 - 1 C 28.19 - NVwZ 2021, 246 undUrt.

    vgl. BVerwG, Urt. v. 20.08.2020 - 1 C 28.19 - NVwZ 2021, 246.

    vgl. BVerwG, Urt. v. 20.08.2020 - 1 C 28.19 - NVwZ 2021, 246.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2021 - 19 A 2878/20

    Dienen der Zustellungsfiktion der Vermeidung von Verzögerungen im Asylverfahren

    vgl. BVerwG, Urteil vom 20. August 2020 - 1 C 28.19 -, BVerwGE 169, 192, juris, Rn. 16.

    BVerwG, Urteil vom 20. August 2020, a. a. O., Rn. 10; BT-Drs.

  • VG Düsseldorf, 07.04.2022 - 10 K 7897/21
  • OVG Sachsen, 11.03.2021 - 5 A 674/20

    Rücknahmefiktion; Berufungszulassung; Rechtsmittelgegner; postulationsfähig

  • BSG, 09.03.2023 - B 4 AS 104/22 BH

    Kein Anspruch auf Prozesskostenhilfe für eine Nichtzulassungsbeschwerde im

  • VG Düsseldorf, 03.03.2022 - 10 K 6927/21
  • OVG Sachsen, 10.11.2022 - 1 A 1081/17

    Afghanistan; Mitwirkungspflicht; soziale Gruppe; Unterschrift

  • BGH, 23.02.2021 - XIII ZB 80/19

    Überstellungshaft: Örtliche Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2022 - 22 D 263/21

    Klagefrist; Rechtsmittelbelehrung; Genehmigung; Nebenbestimmung; Auflage;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2021 - L 10 KR 214/21

    Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung Anforderungen an

  • VG Karlsruhe, 11.07.2023 - 6 K 1258/21

    Ausübung eines naturschutzrechtlichen Vorkaufsrecht; untere Naturschutzbehörde;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2023 - 19 A 1974/22

    Aufnahmeeinrichtung; Belehrung; Zustellungsfiktion

  • VG Berlin, 20.08.2021 - 34 K 76.21
  • VG Freiburg, 17.09.2021 - A 14 K 1924/18

    Bulgarien; Anerkannt Schutzberechtigter; Mängel des Asylsystems; vulnerabel

  • VG Berlin, 12.03.2021 - 5 K 457.17

    Asylrecht: Versäumung der Klagefrist; Zustellungsfiktion; unverzügliche

  • VG Köln, 20.01.2023 - 15 L 48/23

    Drei-Tages-Fiktion; Wichtige Mitteilung; Hinweispflicht; offensichtliche

  • VG Düsseldorf, 27.07.2022 - 22 K 3343/22

    Zustellungsfiktion; Zustellfiktion; Anschrift

  • VG Cottbus, 26.10.2020 - 1 L 432/20
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