Rechtsprechung
   BVerwG, 20.09.2012 - 3 B 7.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,30718
BVerwG, 20.09.2012 - 3 B 7.12 (https://dejure.org/2012,30718)
BVerwG, Entscheidung vom 20.09.2012 - 3 B 7.12 (https://dejure.org/2012,30718)
BVerwG, Entscheidung vom 20. September 2012 - 3 B 7.12 (https://dejure.org/2012,30718)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,30718) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 1 S 1 Nr 2 BÄO, § 5 Abs 2 BÄO, § 22 StGB, § 23 StGB, § 12 StGB
    Widerruf der Approbation als Arzt; Berufsunwürdigkeit; Abrechnungsbetrug; Privatpatient

  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Approbation als Arzt wegen Unwürdigkeit bei Vorliegen eines schwerwiegenden Fehlverhaltens (hier: Abrechnung von Leistungen nach GOÄ ohne Leistungserbringung)

  • kkh.de PDF

    Widerruf der Approbation als Arzt wegen Abrechnungsbetruges

  • rewis.io

    Widerruf der Approbation als Arzt; Berufsunwürdigkeit; Abrechnungsbetrug; Privatpatient

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BÄO § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; BÄO § 5 Abs. 2 S. 1
    Widerruf der Approbation als Arzt wegen Unwürdigkeit bei Vorliegen eines schwerwiegenden Fehlverhaltens (hier: Abrechnung von Leistungen nach GOÄ ohne Leistungserbringung)

  • datenbank.nwb.de

    Widerruf der Approbation als Arzt; Berufsunwürdigkeit; Abrechnungsbetrug; Privatpatient

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abrechnungsbetrug durch einen Arzt kann zum Widerruf seiner Approbation führen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerruf der Approbation als Arzt bei Abrechnungsbetrug möglich

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 18.08.2011 - 3 B 6.11

    Widerruf einer ärztlichen Approbation wegen Berufsunwürdigkeit; maßgeblicher

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2012 - 3 B 7.12
    Ebenso wenig, wie sich ein Rechtssatz des Inhalts aufstellen lässt, dass das Merkmal der Berufsunwürdigkeit die Verhängung eines bestimmten Mindeststrafmaßes voraussetzt (Beschluss vom 18. August 2011 - BVerwG 3 B 6.11 - juris Rn. 8; siehe auch Beschluss vom 27. Januar 2011 a.a.O. Rn. 3), lässt sich feststellen, dass nur vollendete Straftaten - und nicht der Versuch eines Verbrechens oder eines Vergehens im Sinne von § 22, § 23 Abs. 1 i.V.m. § 12 StGB - den Approbationswiderruf wegen Unwürdigkeit rechtfertigen können.

    Damit werden gewichtige Anhaltspunkte für eine Unrichtigkeit der Feststellungen im Strafbefehl im Sinne der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 18. August 2011 a.a.O. Rn. 10 ff. m.w.N.) nicht begründet.

  • BVerwG, 27.01.2011 - 3 B 63.10

    Zahnarzt; Widerruf der Approbation; Unwürdigkeit; Sexualdelikt; Strafurteil;

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2012 - 3 B 7.12
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass Anlass für den Approbationswiderruf wegen Unwürdigkeit nur ein schwerwiegendes Fehlverhalten sein kann, das geeignet ist, das Vertrauen der Öffentlichkeit in den ärztlichen Berufsstand nachhaltig zu erschüttern, bliebe das Verhalten für den Fortbestand der Approbation folgenlos (vgl. z.B. Beschlüsse vom 28. Januar 2003 - BVerwG 3 B 149.02 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 107 S. 15 und vom 27. Januar 2011 - BVerwG 3 B 63.10 - Buchholz 418.01 Zahnheilkunde Nr. 29 Rn. 4).

    Ebenso wenig, wie sich ein Rechtssatz des Inhalts aufstellen lässt, dass das Merkmal der Berufsunwürdigkeit die Verhängung eines bestimmten Mindeststrafmaßes voraussetzt (Beschluss vom 18. August 2011 - BVerwG 3 B 6.11 - juris Rn. 8; siehe auch Beschluss vom 27. Januar 2011 a.a.O. Rn. 3), lässt sich feststellen, dass nur vollendete Straftaten - und nicht der Versuch eines Verbrechens oder eines Vergehens im Sinne von § 22, § 23 Abs. 1 i.V.m. § 12 StGB - den Approbationswiderruf wegen Unwürdigkeit rechtfertigen können.

  • BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 37.01

    Approbation, Widerruf der - eines Apothekers; Widerruf einer

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2012 - 3 B 7.12
    Der Senat hat bereits entschieden, dass die korrekte Abrechnung der ärztlichen Leistungen gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen selbstverständlich zu den Berufspflichten gehört und dass die Gefährdung der finanziellen Basis der Kassen durch betrügerische oder leichtfertige Falschabrechnungen in großem Umfang eine gravierende berufliche Verfehlung darstellt (vgl. Urteil vom 26. September 2002 - BVerwG 3 C 37.01 - NJW 2003, 913 = juris Rn. 20; Beschluss vom 28. August 1995 - BVerwG 3 B 7.95 - Buchholz 418.00 Heilberufe/Ärzte Nr. 91 S. 24 m.w.N.).

    Betrügereien im Bereich privatärztlicher Abrechnungen schädigen darüber hinaus das Gesundheitssystem, wenn die privaten Krankenversicherungen und staatlichen Beihilfestellen nach Vorlage der Rechnungen durch die Versicherten und Beihilfeberechtigten für Leistungen aufkommen, die nicht angefallen sind oder die nicht so, wie abgerechnet, erbracht worden sind (vgl. Urteile vom 26. September 2002 a.a.O. und vom 16. September 1997 - BVerwG 3 C 12.95 - BVerwGE 105, 214 ).

  • BVerwG, 28.08.1995 - 3 B 7.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Verzicht auf zweite Anhörungsmitteilung

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2012 - 3 B 7.12
    Der Senat hat bereits entschieden, dass die korrekte Abrechnung der ärztlichen Leistungen gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen selbstverständlich zu den Berufspflichten gehört und dass die Gefährdung der finanziellen Basis der Kassen durch betrügerische oder leichtfertige Falschabrechnungen in großem Umfang eine gravierende berufliche Verfehlung darstellt (vgl. Urteil vom 26. September 2002 - BVerwG 3 C 37.01 - NJW 2003, 913 = juris Rn. 20; Beschluss vom 28. August 1995 - BVerwG 3 B 7.95 - Buchholz 418.00 Heilberufe/Ärzte Nr. 91 S. 24 m.w.N.).

    Ob ein solches Fehlverhalten im konkreten Fall einen Widerruf der Approbation wegen Unwürdigkeit rechtfertigt, ist indes eine Frage des Einzelfalls, deren richtige Beantwortung nicht verallgemeinert werden kann, weil es hierfür auf die Gesamtumstände der Verfehlungen ankommt (Beschluss vom 28. August 1995 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.09.1986 - 9 S 1601/85

    Berufserlaubnis für Zahnarzt

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2012 - 3 B 7.12
    Grundsätzlicher Klärungsbedarf ergibt sich auch nicht, soweit die Beschwerde unter Hinweis auf die Entscheidung des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs vom 5. September 1986 (- 9 S 1601/85 - NJW 1987, 1502) geltend macht, eine betrügerische Falschabrechnung im privatärztlichen Bereich sei mit einem Abrechnungsbetrug gegenüber gesetzlichen Krankenkassen nicht vergleichbar.
  • BVerwG, 28.01.2003 - 3 B 149.02

    Beurteilung der Berufsunwürdigkeit eines Arztes; Darlegung der grundsätzlichen

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2012 - 3 B 7.12
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass Anlass für den Approbationswiderruf wegen Unwürdigkeit nur ein schwerwiegendes Fehlverhalten sein kann, das geeignet ist, das Vertrauen der Öffentlichkeit in den ärztlichen Berufsstand nachhaltig zu erschüttern, bliebe das Verhalten für den Fortbestand der Approbation folgenlos (vgl. z.B. Beschlüsse vom 28. Januar 2003 - BVerwG 3 B 149.02 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 107 S. 15 und vom 27. Januar 2011 - BVerwG 3 B 63.10 - Buchholz 418.01 Zahnheilkunde Nr. 29 Rn. 4).
  • BVerwG, 16.09.1997 - 3 C 12.95

    Verwaltungsverfahren - (Ausschluß-) Frist zum Widerrunf eines begünstigenden

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2012 - 3 B 7.12
    Betrügereien im Bereich privatärztlicher Abrechnungen schädigen darüber hinaus das Gesundheitssystem, wenn die privaten Krankenversicherungen und staatlichen Beihilfestellen nach Vorlage der Rechnungen durch die Versicherten und Beihilfeberechtigten für Leistungen aufkommen, die nicht angefallen sind oder die nicht so, wie abgerechnet, erbracht worden sind (vgl. Urteile vom 26. September 2002 a.a.O. und vom 16. September 1997 - BVerwG 3 C 12.95 - BVerwGE 105, 214 ).
  • BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11

    Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2012 - 3 B 7.12
    Ungeachtet dessen hat er aber angenommen, dass damit die Gefahr des Abrechnungsbetrugs keineswegs gebannt oder zu relativieren ist; denn die ärztliche Abrechnung sei wegen ihrer vielfach nicht erläuterten Bezugnahme auf Vorschriften der Gebührenordnung nicht so überschaubar und transparent, dass sie durch den auf diesem Gebiet nicht besonders kundigen Patienten auch tatsächlich wirksam kontrolliert werden könnte (in diesem Sinne auch BGH, Beschluss vom 25. Januar 2012 - 1 StR 45/11 - NJW 2012, 1377 Rn. 69 ff.).
  • BVerwG, 16.02.2016 - 3 B 68.14

    Widerruf einer Approbation eines Zahnarztes wegen Unwürdigkeit

    Die Feststellung der Unwürdigkeit verlangt, wie gezeigt, ein schwerwiegendes Fehlverhalten, bei dessen Würdigung alle Umstände der Verfehlung(en) zu berücksichtigen sind (BVerwG, Beschluss vom 20. September 2012 - 3 B 7.12 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 112 Rn. 5).
  • BVerwG, 13.02.2014 - 3 B 68.13

    Rechtmäßigkeit des Entzugs der ärztlichen Approbation wegen tausendfachen

    Ebenfalls geklärt ist, dass ein Abrechnungsbetrug zum Nachteil privater Krankenversicherungsunternehmen oder staatlicher Beihilfestellen den Widerruf der ärztlichen Approbation rechtfertigen kann und dass das Fehlverhalten dazu keine "behandlungsrelevanten Aspekte", wie von der Beschwerde geltend gemacht, aufweisen muss (vgl. Beschluss vom 20. September 2012 - BVerwG 3 B 7.12 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 112 Rn. 5 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 11.05.2015 - 8 LC 123/14

    Approbation; Betäubungsmittel; strafrechtliches Ermittlungsverfahren;

    Das Merkmal der Berufsunwürdigkeit setzt daher weder die Verhängung eines bestimmten Mindeststrafmaßes voraus (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011, a.a.O., Rn. 8; Beschl. v. 27.1.2011, a.a.O.) noch rechtfertigen nur vollendete Straftaten - und nicht der Versuch eines Verbrechens oder eines Vergehens im Sinne von §§ 22, 23 Abs. 1 in Verbindung mit § 12 StGB - den Approbationswiderruf wegen Unwürdigkeit (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.9.2012 - BVerwG 3 B 7.12 -, juris Rn. 4).
  • OVG Niedersachsen, 17.02.2015 - 8 LA 26/14

    Abrechnungsbetrug; Antrag auf Zulassung der Berufung; Approbation; Arzt;

    Die Frage zu b. ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits dahin beantwortet, dass das Merkmal der Berufsunwürdigkeit die Verhängung eines bestimmten Mindeststrafmaßes nicht voraussetzt (vgl. zuletzt BVerwG, Beschl. v. 20.9.2012 - BVerwG 3 B 7.12 -, Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 112).
  • VGH Bayern, 11.05.2016 - 21 ZB 15.2776

    Widerruf der Approbation als Arzt wegen Abrechnungsbetrugs

    Eines zusätzlichen "behandlungsrelevanten Aspekts", wie ihn der Kläger verlangt, bedarf es insoweit nicht (vgl. BVerwG, B. v. 20.9.2012 - 3 B 7.12 - juris).

    Das ist jedoch eine Frage des Einzelfalls, die nicht allein danach beantwortet werden kann, ob ein Vergehen oder ein Verbrechen begangen und welcher Strafausspruch getroffen wurde (vgl. BVerwG, B. v. 27.1.2011 - 3 B 63/10 - NJW 2011, 1830 und B. v. 20.9.2012 - 3 B 7.12 - juris).

  • VG Chemnitz, 21.08.2018 - 4 K 2279/16
    Dafür kommt es entgegen der Ansicht des Klägers nicht auf ein konkretes Bekanntwerden der maßgeblichen Umstände an, zumal das Ansehen des Berufsstandes allgemein und auch künftige Patienten geschützt werden sollen (vgl. BVerwG, B. v. 20.09.2012 - 3 B 7/12 - Rn. 4 m.w.N.; s.a. SächsOVG, B. v. 30.03.2005 - 4 B 710/04 - Rn. 7; VG Berlin, B.v. 21.04.2018 - 14 L 844/17 - Rn. 28f).

    Denn er hat nach den im rechtskräftig gewordenen Strafbefehl getroffenen und verwaltungsgerichtlich verwertbaren (BVerwG, B. v. 20.09.2012 - 3 B 7/12 - juris Rn. 8; B. v. 18.8.2011 - 3 B 6/11 - juris Rn. 10 f; SächsOVG, B. v. 30.03.2005 - 4 B 710/04 - juris Rn. 9; s.a. VG Berlin, B.v. 21.04.2018 - 14 L 844/17 - juris Rn. 35) Feststellungen auch im Ergebnis einer Gesamtwürdigung der betroffenen eigenen und Gemeinwohlbelange mehrfach, mit einem nicht unerheblichem Volumen von mehreren hundert Dateien, über längere Zeit hinweg und vorsätzliche Straftaten nach § 184 StGB a.F. zu Lasten der Menschenwürde von Kindern als besonders Schutzbedürftigen begangen und so seine Bereitschaft zu Übergriffen gegenüber erhöht Schutzbedürftigen aus schlicht eigennützigen Motiven belegt, die er letztlich zum bloßen Sexualobjekt degradiert und deren Störung in ihrer Persönlichkeitsentwicklung er fördernd und besonders durch die Begehungsform des Verbreitens vertiefend in Kauf genommen hat.

  • VGH Bayern, 26.10.2023 - 21 ZB 20.2575

    Berufsrecht der Ärzte, Widerruf der Approbation als Arzt, Unwürdigkeit zur

    Ob ein solches gravierendes Fehlverhalten vorliegt, hängt entscheidend von den Umständen des Einzelfalls ab und entzieht sich einer fallübergreifenden Klärung (BVerwG, B.v. 20.9.2012 - 3 B 7/12 - juris Rn. 4; B.v. 31.7.2019 - 3 B 7/18 - juris Rn. 10; B.v. 18.8.2011 - 3 B 6/11 - juris Rn. 8).
  • OVG Niedersachsen, 04.03.2014 - 8 LA 138/13

    Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Hebamme"

    Nichts anderes gilt für die fehlerhafte Abrechnung erbrachter Leistungen gegenüber einem privat versicherten Patienten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.9.2012 - BVerwG 3 B 7.12 -, Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 112 (Abrechnungsbetrug eines Arztes); Urt. v. 16.9.1997- BVerwG 3 C 12.95 -, BVerwGE 105, 214, 222 (Abrechnungsbetrug eines Arztes)).
  • Berufsgericht für Heilberufe Gießen, 19.12.2018 - 21 K 8807/17
    Die Gefährdung der finanziellen Basis der Kassen durch betrügerische Falschabrechnungen in großem Umfang ist eine gravierende berufliche Verfehlung, die ohne Weiteres zur Berufsunwürdigkeit führen kann, ohne dass es eines zusätzlichen "behandlungsrelevanten Aspekts bedarf (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 11. Mai 2016 - 21 ZB 15.2776 -, Rn. 11, juris; BVerwG, Beschluss vom 20. September 2012 - 3 B 7.12 - juris).

    So führt auch das Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 20. September 2012 - 3 B 7.12 -, m. w. N.) aus, die korrekte Abrechnung der ärztlichen Leistungen gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen gehöre „selbstverständlich zu den Berufspflichten“ und die Gefährdung der finanziellen Basis der Kassen durch betrügerische oder leichtfertige falsche Abrechnungen im großen Umfang stelle „eine gravierende berufliche Verfehlung“ dar.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2018 - 13 B 576/18

    Rechtswidrige Aufforderung zur Abgabe der Approbationsurkunde; Feststellung der

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. September 2012 - 3 B 7.12 -, juris, Rn. 4, und vom 27. Januar 2011 - 3 B 63.10 - , juris, Rn. 4.
  • VG Regensburg, 28.04.2016 - RN 5 K 15.1137

    Widerruf der Approbation wegen Unwürdigkeit

  • VG München, 09.12.2014 - M 16 K 13.2879

    Widerruf der Approbation; Abrechnungsbetrug:

  • VGH Bayern, 19.05.2020 - 21 ZB 16.540

    Widerruf der Approbation als Arzt

  • VG Regensburg, 12.07.2016 - RO 5 K 15.1168

    Voraussetzungen des Widerrufs der Approbation als Arzt

  • VG München, 22.07.2014 - M 16 K 13.5215

    Widerruf der Approbation; Abrechnungsbetrug; Unwürdigkeit (bejaht);

  • VGH Bayern, 18.03.2020 - 21 CS 19.2278

    Widerruf der Heilpraktikererlaubnis

  • VG München, 07.09.2020 - M 16 K 19.5386

    Widerruf der Approbation als Arzt

  • VG Ansbach, 09.03.2021 - AN 4 K 20.02003

    Widerruf der Approbation als Apotheker nach Verurteilung wegen Besitzes

  • VG München, 20.10.2015 - M 16 K 15.1873

    Widerruf der Approbation als Arzt

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2014 - 13 A 301/14

    Widerruf der Approbation als Arzt bei unwürdigem Verhalten (hier: Verurteilung

  • VGH Bayern, 23.01.2013 - 21 ZB 12.2249

    Widerruf; Approbation; Apotheker; Unwürdigkeit

  • VG München, 25.05.2021 - M 16 K 20.1858

    Erfolglose Klage gegen eine Gewerbeuntersagung

  • VG Berlin, 16.11.2020 - 17 K 5.20

    Entzug er ärztlichen Approbation: sexueller Missbrauch unter Ausnutzung des

  • VG München, 28.10.2014 - M 16 K 14.2750

    Widerruf der Approbation als Apotheker; Abrechnungsbetrug; Unwürdigkeit (bejaht);

  • VG München, 14.06.2016 - M 16 K 15.3275

    Widerruf der Approbation wegen unerlaubten Verschreibens von Betäubungsmitteln

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht