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   BVerwG, 20.10.1993 - 11 C 9.93   

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https://dejure.org/1993,12096
BVerwG, 20.10.1993 - 11 C 9.93 (https://dejure.org/1993,12096)
BVerwG, Entscheidung vom 20.10.1993 - 11 C 9.93 (https://dejure.org/1993,12096)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Oktober 1993 - 11 C 9.93 (https://dejure.org/1993,12096)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen - Anforderungen an die Ausbildungsförderung für Kinder von EG-Wanderarbeitnehmern - Anforderungen an die Ausbildungsförderung für ein Studium im Ausland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 20.10.1993 - 11 C 1.93

    Aufenthaltsrecht - Freizügigkeit des Verwandten - Mittel zum Lebensunterhalt -

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1993 - 11 C 9.93
    Dazu gehört eine fortgesetzte und regelmäßige Unterstützung mit einem Umfang, der es ermöglicht, zumindest einen Teil des Lebensunterhalts regelmäßig zu decken (wie Urteil vom 20. Oktober 1993 - BVerwG 11 C 1.93 -).
  • EuGH, 08.04.1976 - 48/75

    Royer

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1993 - 11 C 9.93
    Diese Regelung trägt dem Umstand Rechnung, daß das Recht jedes in den Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts fallenden Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats, in das Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats einzureisen und sich dort aufzuhalten, unabhängig von der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder einem sonstigen behördlichen Akt unmittelbar aus dem Vertrag oder den zu seiner Durchführung ergangenen Bestimmungen folgt (EuGH, Urteil vom 8. April 1976 - Rs 48/75 - ).
  • EuGH, 18.06.1987 - 316/85

    CPAS de Courcelles / Lebon

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1993 - 11 C 9.93
    Zur Auslegung des für diese Anpassung an das Gemeinschaftsrecht maßgeblichen Begriffs eines Verwandten, dem Unterhalt gewährt wird, in Art. 10 Abs. 1 VO 1612/68 hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften entschieden, diese Eigenschaft sei ungeachtet der Gewährung des Existenzminimums aus öffentlichen Mitteln zu beurteilen und setze auch keinen Unterhaltsanspruch voraus, sondern ergebe sich aus einer tatsächlichen Situation - der Unterstützung durch den Arbeitnehmer -, ohne daß es erforderlich sei, die Gründe für die Inanspruchnahme dieser Unterstützung zu ermitteln (EuGH, Urteil vom 18. Juni 1987 - Rs 316/85 - ).
  • EuGH, 03.06.1986 - 139/85

    Kempf / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1993 - 11 C 9.93
    Da diese Vorschriften, die zu den Grundlagen der Gemeinschaft gehören, weit auszulegen sind (vgl. EuGH, Urteile vom 3. Juni 1986 - Rs 139/85 - und vom 18. Juni 1987 ), muß dasselbe für § 1 Abs. 2 Satz 2 AufenthG/EWG gelten.
  • BVerwG, 20.06.1986 - 5 B 18.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ausbildungsförderung für

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1993 - 11 C 9.93
    Dazu gehört eine fortgesetzte und regelmäßige Leistung mit einem Umfang, der es ermöglicht, zumindest einen Teil des Lebensunterhalts regelmäßig zu decken (BVerwG, Beschluß vom 20. Juni 1986 - BVerwG 5 B 18.85 - ).
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