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   BVerwG, 20.10.2011 - 9 B 86.11   

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BVerwG, 20.10.2011 - 9 B 86.11 (https://dejure.org/2011,8317)
BVerwG, Entscheidung vom 20.10.2011 - 9 B 86.11 (https://dejure.org/2011,8317)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Oktober 2011 - 9 B 86.11 (https://dejure.org/2011,8317)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VerfGH Bayern, 12.01.2005 - 3-VII-03

    Straßenausbaubeiträge und die Bayerische Verfassung

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2011 - 9 B 86.11
    Das gilt insbesondere für den Vorwurf, der im Rahmen der Gehörsrüge nach § 152a VwGO zu behandeln sein wird, der Richter habe die einschlägigen, von der Klägerin angeführten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sowie die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes vom 12. Januar 2005 - Vf. 3-VII-03 - nicht zur Kenntnis genommen oder sich bewusst über sie hinweggesetzt und deshalb nicht darauf abgestellt, dass Bundesverfassungsrecht selbstverständlich revisibles Bundesrecht sei, auch wenn hier eine gemeindliche Satzung in Rede stehe.
  • BVerwG, 05.12.1975 - VI C 129.74

    Abgelehnte Richter - Unzulässige Mitwirkung - Entscheidung über Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2011 - 9 B 86.11
    Eine rein subjektive Besorgnis, für die vernünftigerweise kein Grund ersichtlich ist, reicht dagegen nicht aus (Urteil vom 5. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 129.74 - BVerwGE 50, 36 ).
  • BVerwG, 29.05.1991 - 4 B 71.91

    Verfahrensrüge Befangenheitsgesuch

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2011 - 9 B 86.11
    Dass ein abgelehnter Richter bei der rechtlichen Beurteilung eine andere Rechtsauffassung vertritt als ein Beteiligter, reicht indes regelmäßig nicht aus, um eine Besorgnis der Befangenheit zu begründen; das gilt selbst für irrige Ansichten (Beschluss vom 29. Mai 1991 - BVerwG 4 B 71.91 - NJW 1992, 1186 stRspr; vgl. auch Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl. 2011, § 54 Rn. 11b m.w.N.).
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