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   BVerwG, 20.10.2022 - 2 C 10.21   

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https://dejure.org/2022,41920
BVerwG, 20.10.2022 - 2 C 10.21 (https://dejure.org/2022,41920)
BVerwG, Entscheidung vom 20.10.2022 - 2 C 10.21 (https://dejure.org/2022,41920)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Oktober 2022 - 2 C 10.21 (https://dejure.org/2022,41920)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit; Mitbestimmung des Personalrats bei der vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand ohne eigenen Antrag des Beamten

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Im Verfahren der Mitbestimmung bei der vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand ohne eigenen Antrag des Beamten nach § 88 Nr. 10 PersVG BE kann der Personalrat die Verweigerung seiner Zustimmung nicht darauf stützen, die Zustimmung der Vertretung der schwerbehinderten ...

  • rechtsportal.de

    Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit; Mitbestimmung des Personalrats bei der vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand ohne eigenen Antrag des Beamten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 20.03.1996 - 6 P 7.94

    Personalvertretungsrecht: Verweigerung der Zustimmung wegen Nichteinhaltung der

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2022 - 2 C 10.21
    Im Verfahren der Mitbestimmung bei der vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand ohne eigenen Antrag des Beamten nach § 88 Nr. 10 PersVG BE kann der Personalrat die Verweigerung seiner Zustimmung nicht darauf stützen, die Zustimmung der Vertretung der schwerbehinderten Menschen oder der Frauenvertreterin beruhe auf unzureichenden Informationen durch den Dienstherrn (wie BVerwG, Beschluss vom 20. März 1996 - 6 P 7.94 - BVerwGE 100, 354).

    Dagegen kann die Personalvertretung die Verweigerung ihrer Zustimmung nicht darauf stützen, die bisherige Beteiligung anderer Vertretungen sei nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden (BVerwG, Beschluss vom 20. März 1996 - 6 P 7.94 - BVerwGE 100, 354 ).

  • BVerwG, 07.07.2022 - 2 A 4.21

    Keine Beteiligung des Integrationsamtes bei der Versetzung schwerbehinderter

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2022 - 2 C 10.21
    a) In Ansehung der Schwerbehinderung der Klägerin bedurfte es vor dem Erlass der Zurruhesetzungsverfügung weder nach innerstaatlichem Recht noch nach den Vorgaben des Unionsrechts der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes (vgl. das den Beteiligten bekannte Senatsurteil vom 7. Juli 2022 - 2 A 4.21 - ArbR 2022, 593 zu § 168 SGB IX in der Fassung des am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen Bundesteilhabegesetzes vom 23. Dezember 2016, BGBl. I S. 3234).

    Wie im Verfahren des Senatsurteils BVerwG 2 A 4.21 bietet auch der vorliegende Rechtsstreit keinen Anlass für eine Prüfung, ob die Entlassung eines Beamten auf Widerruf und auf Probe (§ 23 Abs. 3 und 4 BeamtStG) der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes bedarf.

  • BVerwG, 24.11.1983 - 2 C 9.82

    Mitwirkung des Personalrats - Entlassung eines Beamten auf Widerruf - Frist -

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2022 - 2 C 10.21
    b) Die Zurruhesetzung der Klägerin ist auch nach Maßgabe der revisiblen Vorschriften des Personalvertretungsgesetzes des beklagten Landes (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 1983 - 2 C 9.82 - BVerwGE 68, 189 ) rechtmäßig.
  • BVerwG, 30.05.2013 - 2 C 68.11

    Lehrerin, Dienstunfähigkeit; Verweigerung der ärztlichen Begutachtung; formelle

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2022 - 2 C 10.21
    Die Anfechtungsklage gegen die Zurruhesetzung ist ungeachtet des Umstands, dass die Klägerin zwischenzeitlich ohnehin in den Ruhestand versetzt worden wäre, wegen der nachteiligen finanziellen Auswirkungen der Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit zulässig (BVerwG, Urteil vom 30. Mai 2013 - 2 C 68.11 - BVerwGE 146, 347 Rn. 10).
  • BVerwG, 20.06.1986 - 6 P 4.83

    Mitbestimmungsspielraum - Personelle Maßnahmen - Zustimmungsverweigerung -

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2022 - 2 C 10.21
    Denn der vom Personalrat angegebene Grund, es lägen keine rechtswirksamen Stellungnahmen der Schwerbehinderten- und der Frauenvertretung vor und diese hätten erneut befasst werden müssen, liegt offensichtlich außerhalb eines Mitwirkungstatbestandes (BVerwG, Urteil vom 20. Juni 1986 - 6 P 4.83 - BVerwGE 74, 273 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2023 - 4 B 6.20

    Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähigkeit;

    Die Anfechtungsklage gegen die Zurruhesetzung mit Bescheid vom 19. April 2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 21. Juni 2017, einem rechtsgestaltenden Verwaltungsakt, ist ungeachtet des Umstands, dass die Klägerin zwischenzeitlich mit Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze ohnehin in den Ruhestand versetzt worden wäre (vgl. dazu näher Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. Oktober 2022 - OVG 4 B 5.20 - juris Rn. 25), wegen der nachteiligen finanziellen Auswirkungen der Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit zulässig (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2022 - 2 C 10.21 - juris Rn. 8; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. Juli 2021 - OVG 4 B 14.19 - juris Rn. 15 m.w.N.).
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