Rechtsprechung
   BVerwG, 20.11.1995 - 4 C 11.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,11611
BVerwG, 20.11.1995 - 4 C 11.95 (https://dejure.org/1995,11611)
BVerwG, Entscheidung vom 20.11.1995 - 4 C 11.95 (https://dejure.org/1995,11611)
BVerwG, Entscheidung vom 20. November 1995 - 4 C 11.95 (https://dejure.org/1995,11611)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,11611) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Genehmigung zum Umbau und zur Änderung der Nutzung eines Wohn- und Geschäftshauses - Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Ausführungen der Beteiligten - Beruhen der geltend gemachten Verfahrensmängel auf der angefochtenen Entscheidung - ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1995 - 4 C 11.95
    Es darf Vorbringen außer Betracht lassen, das nach seinem Rechtsstandpunkt unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert ist (vgl. BVerfG, Beschluß vom 8. Oktober 1985 - 1 BvR 33/83 - BVerfGE 70, 288).
  • BVerwG, 29.11.1985 - 9 C 49.85

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Rechtliches Gehör - Schriftsatz

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1995 - 4 C 11.95
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts folgt aus dem Gebot des rechtlichen Gehörs die Verpflichtung des Gerichts, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 17. November 1992 - 1 BvR 168, 1509/89 und 638, 639/90 - BVerfGE 87, 363 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 29. November 1985 - BVerwG 9 C 49.85 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 177, m.w.N.).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 2 BvR 434/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die verwaltungsgerichtliche Prüfung in

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1995 - 4 C 11.95
    Es reicht aus, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, daß die Entscheidung anders ausgefallen wäre, wenn das Gericht das übergangene Vorbringen berücksichtigt hätte (vgl. BVerfG, Beschluß vom 14. Dezember 1992 - 2 BvR 434/92 - BVerfGE 62, 392 [BVerfG 14.12.1982 - 2 BvR 434/82]; BVerwG, Urteil vom 15. August 1991 - BVerwG 4 C 11.90 - NJW 1992, 327).
  • BVerwG, 15.08.1991 - 4 C 11.90

    Rechtmäßigkeit der Errichtung eines Mehrfamilienhauses - Nachbarschutz gegen ein

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1995 - 4 C 11.95
    Es reicht aus, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, daß die Entscheidung anders ausgefallen wäre, wenn das Gericht das übergangene Vorbringen berücksichtigt hätte (vgl. BVerfG, Beschluß vom 14. Dezember 1992 - 2 BvR 434/92 - BVerfGE 62, 392 [BVerfG 14.12.1982 - 2 BvR 434/82]; BVerwG, Urteil vom 15. August 1991 - BVerwG 4 C 11.90 - NJW 1992, 327).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1995 - 4 C 11.95
    Auch sonst verkürzt es den Anspruch auf rechtliches Gehör nur dann, wenn die Umstände des Falles den eindeutigen Schluß zulassen, daß es die Ausführungen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen hat (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 1. Februar 1978 - 1 BvR 426/77 - BVerfGE 47, 182, und vom 22. November 1983 - 2 BvR 399/81 - BVerfGE 65, 293 [BVerfG 22.11.1983 - 2 BvR 399/81]).
  • BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 434/82
    Auszug aus BVerwG, 20.11.1995 - 4 C 11.95
    Es reicht aus, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, daß die Entscheidung anders ausgefallen wäre, wenn das Gericht das übergangene Vorbringen berücksichtigt hätte (vgl. BVerfG, Beschluß vom 14. Dezember 1992 - 2 BvR 434/92 - BVerfGE 62, 392 [BVerfG 14.12.1982 - 2 BvR 434/82]; BVerwG, Urteil vom 15. August 1991 - BVerwG 4 C 11.90 - NJW 1992, 327).
  • BVerwG, 03.12.1979 - 2 B 16.78

    Versagung rechtlichen Gehörs - Nichtzulassung der Revision mangels

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1995 - 4 C 11.95
    Die Kausalitätsregel des § 138 Nr. 3 VwGO greift nur dann nicht ein, wenn der Verstoß sich auf Feststellungen bezieht, auf die es für die Entscheidung unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ankommt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 3. Dezember 1979 - BVerwG 2 B 16.78 - Buchholz 310 § 138 Nr. 3 VwGO Nr. 30).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1995 - 4 C 11.95
    Geht es freilich auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die nach seiner eigenen Einschätzung für den Prozeßausgang von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so läßt dies darauf schließen, daß es dieses Vorbringen nicht berücksichtigt hat (vgl. BVerfG, Beschluß vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 [BVerfG 19.05.1992 - 1 BvR 986/91]).
  • BVerwG, 03.07.1995 - 4 NB 11.95

    Zeitpunkt der Abwägung bei rückwirkendem Inkraftsetzen einer Satzung nach

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1995 - 4 C 11.95
    § 215 Abs. 3 Satz 2 BauGB eröffnet ihr darüber hinaus die Möglichkeit, die Satzung mit Rückwirkung erneut in Kraft zu setzen (vgl. hierzu BVerwG, Beschluß vom 3. Juli 1995 - BVerwG 4 NB 11.95 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1995 - 4 C 11.95
    Auch sonst verkürzt es den Anspruch auf rechtliches Gehör nur dann, wenn die Umstände des Falles den eindeutigen Schluß zulassen, daß es die Ausführungen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen hat (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 1. Februar 1978 - 1 BvR 426/77 - BVerfGE 47, 182, und vom 22. November 1983 - 2 BvR 399/81 - BVerfGE 65, 293 [BVerfG 22.11.1983 - 2 BvR 399/81]).
  • BVerwG, 20.02.1981 - 7 C 78.80

    Verzicht auf mündliche Verhandlung - Fernmündliche Abgabe - Berichterstatter des

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89

    Sonntagsbackverbot

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht