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   BVerwG, 20.11.2001 - 9 B 54.01   

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BVerwG, 20.11.2001 - 9 B 54.01 (https://dejure.org/2001,11720)
BVerwG, Entscheidung vom 20.11.2001 - 9 B 54.01 (https://dejure.org/2001,11720)
BVerwG, Entscheidung vom 20. November 2001 - 9 B 54.01 (https://dejure.org/2001,11720)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an einen erheblichen Verfahrensmangel bei einer Rüge der mangelnden Sachaufklärung - Geltendmachen einer Divergenzrüge bei fehlerhafter Anwendung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - Voraussetzungen der grundsätzlichen Bedeutung einer ...

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 20.11.2001 - 9 B 54.01
    Voraussetzung dafür wäre, dass ein solcher Mangel sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in deren rechtlicher Würdigung substantiiert dargetan wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 Nr. 26 S. 14 m.w.N.).

    Wird - wie hier - mangelnde Sachaufklärung gerügt, muss dementsprechend substantiiert dargelegt werden, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiellrechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts aufklärungsbedürftig waren, welche für erforderlich und geeignet gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht kamen, welche tatsächlichen Feststellungen dabei voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese unter Zugrundelegung der materiellrechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts zu einer für die Beschwerdeführerin günstigeren Entscheidung hätten führen können; weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Aufklärungsmaßnahmen, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht diese Maßnahmen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwGE 31, 212 ; 55, 159 ; Beschlüsse vom 19. August 1997, a.a.O., S. 14 f. und vom 18. Juni 1998 - BVerwG 8 B 56.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 154 S. 475).

  • BVerwG, 18.06.1998 - 8 B 56.98

    Schädigung während der NS-Zeit; Rückerstattung nach dem Recht der Alliierten

    Auszug aus BVerwG, 20.11.2001 - 9 B 54.01
    Wird - wie hier - mangelnde Sachaufklärung gerügt, muss dementsprechend substantiiert dargelegt werden, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiellrechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts aufklärungsbedürftig waren, welche für erforderlich und geeignet gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht kamen, welche tatsächlichen Feststellungen dabei voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese unter Zugrundelegung der materiellrechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts zu einer für die Beschwerdeführerin günstigeren Entscheidung hätten führen können; weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Aufklärungsmaßnahmen, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht diese Maßnahmen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwGE 31, 212 ; 55, 159 ; Beschlüsse vom 19. August 1997, a.a.O., S. 14 f. und vom 18. Juni 1998 - BVerwG 8 B 56.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 154 S. 475).
  • BVerwG, 01.09.1997 - 8 B 144.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Anforderungen an die Begründungspflicht nach § 108 Abs.

    Auszug aus BVerwG, 20.11.2001 - 9 B 54.01
    Sie führt ausnahmsweise nur dann zu einer bundesrechtlichen Frage, die ggf. im Revisionsverfahren geklärt werden könnte, wenn die Satzung mit dem Inhalt, den sie durch die Auslegung des Berufungsgerichts erhalten hat, gegen Bundesrecht verstößt oder wenn die Auslegung auf einer vermeintlichen Bindung durch Bundesrecht beruht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. September 1997 - BVerwG 8 B 144.97 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 50 S. 9 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 23.08.1990 - 8 C 4.89

    Zinsen als beitragsfähiger Erschließungsaufwand

    Auszug aus BVerwG, 20.11.2001 - 9 B 54.01
    Diese Fragen sind durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - unabhängig von der Rechtsform der Vorausleistungen - im bejahenden Sinne geklärt (vgl. BVerwGE 85, 306 ).
  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 20.11.2001 - 9 B 54.01
    Wird - wie hier - mangelnde Sachaufklärung gerügt, muss dementsprechend substantiiert dargelegt werden, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiellrechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts aufklärungsbedürftig waren, welche für erforderlich und geeignet gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht kamen, welche tatsächlichen Feststellungen dabei voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese unter Zugrundelegung der materiellrechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts zu einer für die Beschwerdeführerin günstigeren Entscheidung hätten führen können; weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Aufklärungsmaßnahmen, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht diese Maßnahmen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwGE 31, 212 ; 55, 159 ; Beschlüsse vom 19. August 1997, a.a.O., S. 14 f. und vom 18. Juni 1998 - BVerwG 8 B 56.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 154 S. 475).
  • BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 30.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Abgrenzung zwischen einzelner Erschließungsanlage und

    Auszug aus BVerwG, 20.11.2001 - 9 B 54.01
    Soweit die Klägerin rügt, das Oberverwaltungsgericht habe keinen Vergleich der berücksichtigungsfähigen Kosten der Abrechnungsstrecke mit denjenigen der "Fortsetzungsstrecke" vorgenommen und weiche damit vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Juni 1996 - BVerwG 8 C 30.94 - (BVerwGE 101, 225 ff.) ab, benennt sie keinen divergierenden abstrakten Rechtssatz aus dem angefochtenen Urteil.
  • BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88

    Ausländer - Deutscher Ehegatte - Ermessenseinbürgerung - Ermittlung ausländischen

    Auszug aus BVerwG, 20.11.2001 - 9 B 54.01
    Eine solche Abweichung liegt nur dann vor, wenn sich das Oberverwaltungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz zu einem in der angezogenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Widerspruch gesetzt hat; die Beschwerde muss darlegen, dass und inwiefern dies der Fall ist (stRspr; vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 32, und vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 302).
  • BVerwG, 16.12.1977 - VII C 59.74

    Verkehr - Verkehrsmitteln - Genehmigung eines Linienverkehrs - Verkehrsbedienung

    Auszug aus BVerwG, 20.11.2001 - 9 B 54.01
    Wird - wie hier - mangelnde Sachaufklärung gerügt, muss dementsprechend substantiiert dargelegt werden, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiellrechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts aufklärungsbedürftig waren, welche für erforderlich und geeignet gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht kamen, welche tatsächlichen Feststellungen dabei voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese unter Zugrundelegung der materiellrechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts zu einer für die Beschwerdeführerin günstigeren Entscheidung hätten führen können; weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Aufklärungsmaßnahmen, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht diese Maßnahmen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwGE 31, 212 ; 55, 159 ; Beschlüsse vom 19. August 1997, a.a.O., S. 14 f. und vom 18. Juni 1998 - BVerwG 8 B 56.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 154 S. 475).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 20.11.2001 - 9 B 54.01
    Dies wäre nur der Fall, wenn für die Entscheidung des Berufungsgerichts eine konkrete, jedoch fallübergreifende Rechtsfrage von Bedeutung war, deren noch ausstehende höchstrichterliche Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerwGE 13, 90 ; stRspr).
  • BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 77.83

    Selbständigkeit einer Erschließungsanlage

    Auszug aus BVerwG, 20.11.2001 - 9 B 54.01
    ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dahin beantwortet, dass die Abschnittsbildung aus der Sicht des Bundesrechts nicht ausdrücklich erfolgen muss, sondern es insoweit ausreicht, dass das dafür zuständige Organ der Gemeinde seinen Willen zur abschnittsweisen Abrechnung klar hat erkennen lassen (vgl. BVerwGE 70, 247 ).
  • BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung

  • BVerwG, 21.05.1969 - IV C 104.67

    Herstellungsmerkmale einer Erschließungsanlage

  • VG Köln, 27.08.2019 - 17 K 10264/17

    Stadt Bonn darf nach über 30 Jahren seit Abschluss der Bauarbeiten am

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.11.2001 - 9 B 54.01 -, juris, Rn. 17; OVG NRW, Urteil vom 18.05.2001 - 3 A 1570/97 -, S. 12 f. des amtlichen Umdrucks (insoweit nicht veröffentlicht).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2021 - 15 A 4037/19

    Grundsatz der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit; Vorteilslage; Endgültige;

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. November 2001 - 9 B 54.01 -, juris Rn. 17; OVG NRW, Urteil vom 18. Mai 2001 - 3 A 1570/97 -, S. 14 f. des amtlichen Umdrucks (insoweit nicht veröffentlicht).
  • VG Köln, 03.12.2019 - 17 K 10842/17

    Keine Vorausleistungen auf Erschließungsbeiträge für die 1987 fertiggestellte

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.11.2001 - 9 B 54.01 -, juris, Rn. 17; OVG NRW, Urteil vom 18.05.2001 - 3 A 1570/97 -, S. 12 f. des amtlichen Umdrucks (insoweit nicht veröffentlicht).
  • VG Köln, 16.06.2016 - 17 L 2405/15

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag; Beurteilung der

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. November 2001 - 9 B 54.01 -, juris, Rdnr. 17, und OVG NRW, Urteil vom 18. Mai 2001 - 3 A 1570/97 -, S. 12 f. des amtlichen Umdrucks (insoweit nicht veröffentlicht); Driehaus, wie vor, § 11 Rdnr. 51.

    BVerwG, Urteil vom 19. November 1982 - 8 C 39-41.81 -, juris, Rdnr. 17, und Beschluss vom 20. November 2001 - 9 B 54.01 -, juris, Rdnr. 17; OVG NRW, Beschluss vom 18. November 2008 - 15 A 528/08 -, juris, Rdnr. 9 f., 14 ff.; Driehaus, a.a.O., § 11 Rdnr. 53.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2008 - 15 A 528/08

    Voraussetzungen der Berufungszulassung gem. § 124 Abs. 2 Nr. 1

    Insoweit beruft sich der Kläger zu Unrecht auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. November 2001 - 9 B 54.01 -, juris, in der die Auslegung einer Satzungsbestimmung durch das mit der Sache im Berufungsverfahren befasste beschließende Gericht aus Sicht des Bundesrechts nicht beanstandet wurde.

    vgl. BVerwG, Beschl. v. 20. November 2001 - 9 B 54.01 -.

  • VG Köln, 28.05.2019 - 17 K 10696/16
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. November 2001 - 9 B 54.01 -, juris Rdnr. 17, und OVG NRW, Urteil vom 18. Mai 2001 - 3 A 1570/97 -, S. 12 f. des amtlichen Umdrucks (insoweit nicht veröffentlicht); Driehaus/Raden, a.a.O. § 11 Rdnr. 60.

    BVerwG, Urteil vom 19. November 1982 - 8 C 39-41.81 -, juris Rdnr. 17, und Beschluss vom 20. November 2001 - 9 B 54.01 -, juris Rdnr. 17; OVG NRW, Beschluss vom 18. November 2008 - 15 A 528/08 -, juris Rdnr. 9 f., 14 ff.

  • VG Köln, 09.12.2019 - 17 L 349/19
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.11.2001 - 9 B 54.01 -, juris, Rn. 17; OVG NRW, Urteil vom 18.05.2001 - 3 A 1570/97 -, S. 12 f. des amtlichen Umdrucks (insoweit nicht veröffentlicht).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2014 - 5 B 2.14

    Erschließungsanlage; vor dem Wirksamwerden des Beitritts bereits hergestellt;

    Die Abschnittsbildung muss dabei nicht ausdrücklich erfolgen; es genügt, dass das dafür zuständige Organ der Gemeinde seinen Willen zur abschnittsweisen Abrechnung klar hat erkennen lassen (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. November 2001 - BVerwG 9 B 54.01 - juris Rn. 11).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2007 - 4 L 512/04

    Zur Erhebung eines Erschließungsbeitrages

    Dazu reicht es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus, dass das dafür zuständige Organ der Gemeinde seinen Willen zur abschnittsweisen Abrechnung klar hat erkennen lassen (vgl. BVerwG, Urt. v. 9. November 1984 - 8 C 77.83 - zuletzt Beschl. v. 20. November 2001 - 9 B 54.01 -, jeweils zit. nach JURIS).
  • VG Aachen, 07.09.2023 - 7 K 2771/22

    Erschließungsvertrag, Wirtschaftsweg, Widmung, Baustraße, Provisorium,

    vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 30.11.2021 - 12 K 1009/21 - juris Rn. 42 f.; BayVGH, Urteil vom 13.04.2017- 6 B 14.2720 -, juris Rn. 30 f.; BVerwG, Beschluss vom 20.11.2001 - 9 B 54/01 -, juris Rn. 10 f., wonach eine konkludente Abschnittsbildung zwar denkbar sei, aber der Wille des zuständigen Gemeindeorgans "klar erkennbar" sein müsse.
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