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   BVerwG, 20.11.2014 - 5 C 39.13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,47324
BVerwG, 20.11.2014 - 5 C 39.13 (https://dejure.org/2014,47324)
BVerwG, Entscheidung vom 20.11.2014 - 5 C 39.13 (https://dejure.org/2014,47324)
BVerwG, Entscheidung vom 20. November 2014 - 5 C 39.13 (https://dejure.org/2014,47324)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    EntschG § 4 Abs. 2 Satz 1; NS-VEntschG § 1 Abs. 1 Satz 1, § 2 Satz 2, 3, 4 und 5; VermG § 1 Abs. 6, § 3 Abs. 1 Satz 4 Teils. 2, § 8
    Untätigkeitsverpflichtungsklage; Bescheidung; Bescheidungsklage; allgemeines Rechtsschutzinteresse; Spruchreife; Komplexität des Verfahrens; Singularentschädigung; gesonderte Entschädigung; Bruchteilseigentum; Betriebsgrundstück; Restitution; Bemessungsgrundlage; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    EntschG § 4 Abs. 2 Satz 1
    Bank; Bankhaus; Bemessungsgrundlage; Berücksichtigtwerden; Berücksichtigung; Bescheidung; Bescheidungsklage; Betriebsgrundstück; Bruchteilseigentum; Doppelentschädigung; Einheitswert; Kapitalanteil; Komplexität des Verfahrens; Korrektur; Pauschalierung; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 6 VermG, § 3 Abs 1 S 4 Halbs 2 VermG, § 8 VermG, § 2 S 4 NS-VEntschG, § 2 S 5 NS-VEntschG
    NS-Verfolgung; Einzelentschädigung für ein Betriebsgrundstück; zum Merkmal des "Berücksichtigtwerdens" im Sinne des § 2 Satz 4 NS-VEntschG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 6 VermG, § 3 Abs 1 S 4 Halbs 2 VermG, § 8 VermG, § 2 S 4 NS-VEntschG, § 2 S 5 NS-VEntschG
    NS-Verfolgung; Einzelentschädigung für ein Betriebsgrundstück; zum Merkmal des "Berücksichtigtwerdens" im Sinne des § 2 Satz 4 NS-VEntschG

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung eines Betriebsgrundstücks in dem vor der Schädigung zuletzt festgestellten Einheitswert für ein Unternehmen; Gewährung einer gesonderten Entschädigung für den Verlust eines vormals im Eigentum einer offenen Handelsgesellschaft stehenden ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bescheidungsklage; Rechtsschutzinteresse; Spruchreife; Singularentschädigung; Bruchteilseigentum; Betriebsgrundstück; Bemessungsgrundlage; Einheitswert; Reinvermögensermittlung; Unternehmensanteilsentschädigung; Unternehmensentschädigung; grundstücksbezogene ...

  • rewis.io

    NS-Verfolgung; Einzelentschädigung für ein Betriebsgrundstück; zum Merkmal des "Berücksichtigtwerdens" im Sinne des § 2 Satz 4 NS-VEntschG

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 401
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.05.2002 - 3 C 2.02

    Arisierung"; Unternehmensentziehung während NS-Zeit; NS-Zeit,

    Auszug aus BVerwG, 20.11.2014 - 5 C 39.13
    Wie § 2 Satz 2 NS-VEntschG zum Ausdruck bringt, hat sich der Gesetzgeber dabei für ein "Entschädigungskonzept" entschieden, das maßgeblich an die vor der Schädigung festgestellten Einheitswerte anknüpft und dem großen zeitlichen Abstand zur Schädigung sowie der gebotenen Gleichbehandlung mit anderen Betroffenen durch Multiplikation mit einem angemessenen Faktor Rechnung trägt (vgl. Urteil vom 27. Mai 2002 - BVerwG 3 C 2.02 - Buchholz 428.41 § 4 EntschG Nr. 1 S. 3).

    Der Rückgriff auf sie bezweckt, anderenfalls durchzuführenden langwierigen Ermittlungen des Wertes der verlorenen Einheitswertvermögen vorzubeugen, deren Fehlschlagen zu Lasten der Geschädigten ginge (Urteile vom 27. Mai 2002 a.a.O. und vom 30. Juni 2011 - BVerwG 5 C 23.10 - Buchholz 428.42 § 2 NS-VEntschG Nr. 9 Rn. 16 und 18).

    Es kommt für die hier in Rede stehende Frage nicht darauf an, ob § 4 Abs. 2 Satz 1 EntschG nur die ab dem Jahr 1953 in der DDR festgestellten Einheitswerte als nicht verwertbar ansieht oder ob nach dieser Bestimmung oder unabhängig von ihr eine darüber hinausgehende Korrektur eines Einheitswertes aus den 30er Jahren des vorigen Jahrhunderts zulässig und geboten sein kann (vgl. Urteil vom 27. Mai 2002 a.a.O. S. 3 ff.).

  • BVerwG, 23.07.1991 - 3 C 56.90

    Streitwertbemessung Arzneimittelzulassung - Zureichender Grund -

    Auszug aus BVerwG, 20.11.2014 - 5 C 39.13
    Das Begehren, die Beklagte zu verpflichten, "unverzüglich einen gesonderten Entschädigungsbescheid bezüglich der Berechnung der Höhe der Entschädigung für das Grundstück B.er Straße 81 in D.-S., Flurstücks-Nr. 143/10, zu erlassen", zielt nicht auf eine bloße "Bescheidung schlechthin" (vgl. Urteil vom 23. Juli 1991 - BVerwG 3 C 56.90 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 91 S. 24 f.), sondern auf die positive Bescheidung des bei dem Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen zuvor gestellten Antrages auf Durchführung eines gesonderten Entschädigungsverfahrens wegen des Verlustes des Miteigentumsanteils an dem bezeichneten Teil des Grundstücks B.er Straße 81 in D.-S. Auch die übrigen Sachurteilsvoraussetzungen sind erfüllt.

    Bedenken hinsichtlich des allgemeinen Rechtsschutzinteresses bestehen nicht, da der Bescheidungsantrag der mangelnden Spruchreife des komplexen Verfahrens Rechnung trägt (vgl. Urteil vom 23. Juli 1991 a.a.O. S. 25).

  • BVerwG, 11.12.2008 - 5 C 3.08

    NS Schädigung; Anteilsschädigung; Unternehmensschädigung; Einzelrestitution;

    Auszug aus BVerwG, 20.11.2014 - 5 C 39.13
    Die Norm regelt das Aufeinandertreffen eines Anspruchs auf Unternehmens(anteils)entschädigung und eines Anspruchs auf grundstücksbezogene Entschädigung in der Person ein und desselben Berechtigten (Urteil vom 11. Dezember 2008 - BVerwG 5 C 3.08 - BVerwGE 132, 330 = Buchholz 428.42 § 2 NS-VEntschG Nr. 7, jeweils Rn. 13).

    Ziel der Vorschrift ist es, unzulässige Doppelentschädigungen zumindest der Höhe nach zu vermeiden (Urteil vom 11. Dezember 2008 - BVerwG 5 C 3.08 - BVerwGE 132, 330 = Buchholz 428.42 § 2 NS-VEntschG Nr. 7, jeweils Rn. 13).

  • BVerwG, 30.06.2011 - 5 C 23.10

    Revisionszulassung; Beschränkung; Abtrennbarkeit; Teil des Streitgegenstandes;

    Auszug aus BVerwG, 20.11.2014 - 5 C 39.13
    Der Rückgriff auf sie bezweckt, anderenfalls durchzuführenden langwierigen Ermittlungen des Wertes der verlorenen Einheitswertvermögen vorzubeugen, deren Fehlschlagen zu Lasten der Geschädigten ginge (Urteile vom 27. Mai 2002 a.a.O. und vom 30. Juni 2011 - BVerwG 5 C 23.10 - Buchholz 428.42 § 2 NS-VEntschG Nr. 9 Rn. 16 und 18).
  • BVerwG, 13.07.2017 - 8 B 63.16

    Festsetzung einer Entschädigung; rechtliches Gehör; Amtsermittlungsgrundsatz;

    Mit Urteil vom 20. November 2014 hat das Bundesverwaltungsgericht - 5 C 39.13 - das Urteil aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Verwaltungsgericht zurückverwiesen.

    Die Revision ist nicht zuzulassen, weil das Verwaltungsgericht, wie der Kläger meint, die Bindungswirkungen des Revisionsurteils vom 20. November 2014 - 5 C 39.13 - dadurch verletzt hat, dass es.

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