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   BVerwG, 20.11.2018 - 1 C 5.17   

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BVerwG, 20.11.2018 - 1 C 5.17 (https://dejure.org/2018,38073)
BVerwG, Entscheidung vom 20.11.2018 - 1 C 5.17 (https://dejure.org/2018,38073)
BVerwG, Entscheidung vom 20. November 2018 - 1 C 5.17 (https://dejure.org/2018,38073)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 6 Abs. 1, Art. 11 Abs. 1, Art. 116 Abs. 1; EMRK Art. 8 Abs. 1 und 2; AufenthG § 18 Abs. 4 Satz 2; BVFG §§ 4, 6, 26, 27 Abs. 1 Satz 1 und 2 Alt. 1
    Aufenthaltserlaubnis; Aufnahmeverfahren; Aussiedlungsgebiet; Beurteilungszeitpunkt; Ehe; Ehegatte; Freizügigkeit; Härteklausel; Lebensmittelpunkt; Rückkehr; Spätaussiedler; Wertentscheidung; Wohnsitzbegriff; Zeit; Zusammenleben; besondere Härte; eheliche ...

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Beurteilung des Bestehens einer besonderen Härte für einen Aufnahmebewerber; Erteilung eines Aufnahmebescheids auf Antrag für Personen mit Wohnsitz in den Aussiedlungsgebieten hinsichtlich Spätaussiedlereigenschaft; Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der ...

  • doev.de PDF

    Zur besonderen Härte im Sinn des § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG

  • rewis.io

    Zur besonderen Härte im Sinne des § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beurteilung des Bestehens einer besonderen Härte für einen Aufnahmebewerber; Erteilung eines Aufnahmebescheids auf Antrag für Personen mit Wohnsitz in den Aussiedlungsgebieten hinsichtlich Spätaussiedlereigenschaft; Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der ...

  • datenbank.nwb.de

    Zur besonderen Härte im Sinne des § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Vorübergehende Rückkehr in das Aussiedlungsgebiet nicht allein wegen Eheschließung mit einem ausländischen Staatsangehörigen vertriebenenrechtlich unzumutbar

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Vorübergehende Rückkehr in das Aussiedlungsgebiet nicht allein wegen Eheschließung mit einem ausländischen Staatsangehörigen vertriebenenrechtlich unzumutbar

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Spätaussiedler - und die zwangsweise vorübergehende Rückkehr in das Aussiedlungsgebiet

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Abgeleitetes Aufenthaltsrecht und Erwerb des Spätaussiedlerstatus

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vorübergehende Rückkehr in das Aussiedlungsgebiet nicht allein wegen Eheschließung mit einem ausländischen Staatsangehörigen vertriebenenrechtlich unzumutbar

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 340
  • FamRZ 2019, 655
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 18.11.1999 - 5 C 3.99

    Aufnahmeverfahren; Übersiedlung nach Deutschland ohne Aufnahmebescheid; deutsche

    Auszug aus BVerwG, 20.11.2018 - 1 C 5.17
    1.1 Eine besondere Härte im Sinne dieser Vorschrift kann auch durch Umstände begründet werden, die erst nach dem Verlassen des Aussiedlungsgebiets eintreten, sofern diese eine Rückkehr in das Aussiedlungsgebiet zum Zwecke der Durchführung des regulären Aufnahmeverfahrens in hohem Maße unzumutbar machen (BVerwG, Urteil vom 18. November 1999 - 5 C 3.99 - BVerwGE 110, 99 ).

    Sie liegt in der Regel unter anderem dann vor, wenn die Obliegenheit, die Erteilung des Aufnahmebescheids im Aussiedlungsgebiet abzuwarten, mit Wertentscheidungen des Grundgesetzes nicht in Einklang stünde (BVerwG, Urteil vom 18. November 1999 - 5 C 3.99 - BVerwGE 110, 99 ).

    Die Anwendung einer Härteklausel darf nicht zu einem Ergebnis führen, welches mit der in Art. 6 Abs. 1 GG zum Ausdruck gelangenden Wertentscheidung nicht in Einklang steht (BVerwG, Urteil vom 18. November 1999 - 5 C 3.99 - BVerwGE 110, 99 ).

    Auf dieser Grundlage hat das Bundesverwaltungsgericht die Vorschriften des Vertriebenenrechts über das Aufnahmeverfahren in einer die Freiheit der Ehegatten zur Begründung ihres gemeinsamen Lebensmittelpunkts im Bundesgebiet respektierenden Weise dahin ausgelegt, dass dem die Aufnahme begehrenden deutschen Ehegatten eines deutschen Staatsangehörigen eine Rückkehr in das Aussiedlungsgebiet jedenfalls dann nicht angesonnen werden kann, wenn die Ehegatten dadurch während der Dauer des Aufnahmeverfahrens auf ungewisse Zeit getrennt leben müssten (zum Fall einer Ehe zwischen zwei deutschen Ehepartnern BVerwG, Urteil vom 18. November 1999 - 5 C 3.99 - BVerwGE 110, 99 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.1998 - 2 A 6944/95

    Aufnahmebescheid; Besondere Härte; Heirat mit Deutschem; Lebensmittelpunkt im

    Auszug aus BVerwG, 20.11.2018 - 1 C 5.17
    Anders als Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG, denen Art. 11 Abs. 1 GG Freizügigkeit garantiert, vermitteln Art. 6 Abs. 1 GG und Art. 8 Abs. 1 EMRK Aufnahmebewerbern und deren ausländischen Ehegatten kein uneingeschränktes Recht zur eigenverantwortlichen und freien Bestimmung des räumlichen und sozialen Lebensmittelpunkts ihres Ehelebens (vgl. OVG Münster, Urteil vom 9. Juni 1998 - 2 A 6944/95 - juris Rn. 12 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 09.11.1967 - VIII C 141.67

    Einwand des Entgegenstehens einer rechtskräftig entschiedenen Sache - Bestimmung

    Auszug aus BVerwG, 20.11.2018 - 1 C 5.17
    Bei dieser Sachlage bedarf es keiner näheren Prüfung, ob die Würdigung des Oberverwaltungsgerichts, die Klägerin habe nicht bereits im April 2010, sondern erst mit der Eheschließung im Oktober 2014 einen ausschließlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik begründet und ihren Wohnsitz in der Ukraine aufgegeben, in Einklang mit Bundesrecht steht (vgl. zum Wohnsitzbegriff BVerwG, Urteil vom 9. November 1967 - 8 C 141.67 - BVerwGE 28, 193 und Beschluss vom 19. Juni 2013 - 5 B 87.12 - juris Rn. 4, jeweils m.w.N.) und von den tatsächlichen Feststellungen wie auch den weiteren Umständen des Einzelfalles getragen wird.
  • EGMR, 03.12.2009 - 22028/04

    Mehr Sorgerecht für ledige Väter

    Auszug aus BVerwG, 20.11.2018 - 1 C 5.17
    Das Recht auf ein eheliches und familiäres Zusammenleben unterfällt dem Schutz nicht nur des Art. 6 Abs. 1 GG, sondern auch des Art. 8 Abs. 1 EMRK (vgl. EGMR, Urteil vom 3. Dezember 2009 - Nr. 22028/04, Zaunegger/Deutschland - Rn. 37).
  • BVerwG, 19.06.2013 - 5 B 87.12

    Bundesvertriebenengesetz; zum Begriff "Wohnsitz"

    Auszug aus BVerwG, 20.11.2018 - 1 C 5.17
    Bei dieser Sachlage bedarf es keiner näheren Prüfung, ob die Würdigung des Oberverwaltungsgerichts, die Klägerin habe nicht bereits im April 2010, sondern erst mit der Eheschließung im Oktober 2014 einen ausschließlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik begründet und ihren Wohnsitz in der Ukraine aufgegeben, in Einklang mit Bundesrecht steht (vgl. zum Wohnsitzbegriff BVerwG, Urteil vom 9. November 1967 - 8 C 141.67 - BVerwGE 28, 193 und Beschluss vom 19. Juni 2013 - 5 B 87.12 - juris Rn. 4, jeweils m.w.N.) und von den tatsächlichen Feststellungen wie auch den weiteren Umständen des Einzelfalles getragen wird.
  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08

    Urteil in Sachen "Braunkohlentagebau Garzweiler": Rechtsschutz Enteignungs- und

    Auszug aus BVerwG, 20.11.2018 - 1 C 5.17
    Die freie Entscheidung beider Eheleute, gemeinsam im Bundesgebiet zu leben, genießt besonderen staatlichen Schutz, wenn mindestens einer der Ehepartner Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG ist; Art. 11 GG schützt mit der Freizügigkeit neben der Einreise in das Bundesgebiet zum Zwecke der Wohnsitznahme auch das Beibehalten von Wohnsitz und Aufenthaltsort (BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139, 3386/08 -BVerfGE 134, 242 Rn. 254).
  • BVerwG, 16.07.2015 - 1 C 29.14

    Alter; bekenntnisfähiges; Aufnahme; Aufnahmebescheid; Aussiedlungsgebiet;

    Auszug aus BVerwG, 20.11.2018 - 1 C 5.17
    Letzteres bestimmt sich grundsätzlich nach der Rechtslage im Zeitpunkt der ständigen Aufenthaltsnahme im Bundesgebiet (BVerwG, Urteil vom 16. Juli 2015 - 1 C 29.14 - BVerwGE 152, 283 Rn. 28 und 38 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2020 - 1 S 1357/20

    Corona-Verordnung: Eilantrag gegen eingeschränkten Schulbetrieb und

    (vgl. BVerfG, Urt. v. 17.12.2013 - 1 BvR 3139, 3386/08 - BVerfGE 134, 242, und v. 17.03.2004 - 1 BvR 1266/00 - BVerfGE 110, 177; BVerwG, Urt. v. 20.11.2018 - 1 C 5.17 - NVwZ-RR 2019, 340).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.2021 - 1 S 519/21

    Corona-Krise; Beschränkung der privaten Zusammenkünfte nur mit Angehörigen eines

    (vgl. BVerfG, Urt. v. 17.12.2013 - 1 BvR 3139, 3386/08 - BVerfGE 134, 242, und v. 17.03.2004 - 1 BvR 1266/00 - BVerfGE 110, 177; BVerwG, Urt. v. 20.11.2018 - 1 C 5.17 - NVwZ-RR 2019, 340).
  • VG Köln, 14.01.2020 - 7 K 12747/17
    Einen entsprechenden Domizilwillen hat die Klägerin dadurch zum Ausdruck gebracht, dass sie sich bei der Ausländerbehörde um ein von dem ursprünglichen Aufenthaltszweck unabhängiges, eigenständiges Aufenthaltsrecht bemüht hat und dass sie zudem in zeitlicher Nähe zum Tod der Mutter einen Aufnahmeantrag - vgl. zu dessen Bedeutung für die Annahme einer Wohnsitzverlagerung BVerwG, Urteil vom 20.11.2018 - 1 C 5.17 -, Rdnr. 22 - gestellt hat.

    Eine besondere Härte kann zwar auch durch Umstände begründet werden, die erst nach dem Verlassen des Aussiedlungsgebiets eintreten; diese müssen die Rückkehr in das Aussiedlungsgebiet jedoch in hohem Maße unzumutbar machen, vgl. BVerwG, Urteil vom 20.11.2018 - 1 C 5.17 -.

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