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   BVerwG, 20.12.1961 - IV C 328.60   

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BVerwG, 20.12.1961 - IV C 328.60 (https://dejure.org/1961,2021)
BVerwG, Entscheidung vom 20.12.1961 - IV C 328.60 (https://dejure.org/1961,2021)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Dezember 1961 - IV C 328.60 (https://dejure.org/1961,2021)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 07.09.1961 - III C 9.59

    Anspruch eines Vertriebenen auf Ruhegehalt nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG)

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1961 - IV C 328.60
    Der Große Senat wird angerufen, weil der IV. Senat von dem Urteil des III. Senatsvom 7. September 1961 (BVerwG III C 9.59) abweichen will.

    Der Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds beim Bundesverwaltungsgericht bezieht sich auf die Rechtsprechung des III. Senats des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere auf dasUrteil vom 7. September 1961 - BVerwG III C 9.59 -.

    Dieser Entscheidung stand das Urteil des III. Senatsvom 7. September 1961 - BVerwG III C 9.59 - nicht entgegen.

    Der vorlegende Senat ist aber durch die Urteile des III. Senatsvom 16. Februar 1961 - BVerwG III C 185.58 - undvom 7. September 1961 - BVerwG III C 9.59 - daran gehindert, in dieser Sache zu entscheiden.

  • BGH, 28.01.1953 - II ZR 265/51

    Entlassung eines Vorstandsmitglieds

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1961 - IV C 328.60
    Der Bundesgerichtshof hat das Fortbestehen der Pensionsanwartschaft trotz Beendigung des Arbeitsverhältnisses in einem Falle bejaht, in dem es als Folge der Entnazifizierung vorzeitig beendet worden war (vgl. Urteile vom 28. Januar 1953 = BGHZ 8, 348 [368]; vom 17. Februar 1954 [BB 1954 S. 321]).
  • BVerwG, 10.08.1961 - IV C 345.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1961 - IV C 328.60
    - Obwohl der Begriff "Wirtschaftsgut" (vgl. § 12 LAG) dem Bewertungsrecht entlehnt ist, gebietet es die besondere Interessenlage im Lastenausgleich, bewertungsrechtliche Maßstäbe nicht schlechthin anzuwenden (vgl. hierzu auchUrteil vom 10. August 1961 - BVerwG IV C 345.58 -).
  • BVerwG, 20.12.1961 - IV C 120.60

    Anwartschaft auf eine Werkspension - Verlust einer privatrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1961 - IV C 328.60
    Der vorlegende Senat hat u.a. in dem Urteil vom 20. Dezember 1961 in der Sache BVerwG IV C 120.60 den Verlust der Pensionsanwartschaft eines Vertriebenen, dessen Bezüge im Hinblick auf seine spätere Versorgung teilweise einbehalten worden waren, als einen feststellungsfähigen Vertreibungsschaden an einem privatrechtlichen geldwerten Anspruch anerkannt, obwohl der Versorgungsfall zur Zeit der Vertreibung noch nicht eingetreten war.
  • BVerwG, 16.02.1961 - III C 185.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1961 - IV C 328.60
    Der vorlegende Senat ist aber durch die Urteile des III. Senatsvom 16. Februar 1961 - BVerwG III C 185.58 - undvom 7. September 1961 - BVerwG III C 9.59 - daran gehindert, in dieser Sache zu entscheiden.
  • BVerwG, 08.07.1965 - III C 142.64

    Rechtsmittel

    Das Ausgleichsamt lehnte diese durch Bescheid vom 9. August 1962 mit der Begründung ab, das Bundesverwaltungsgericht habe zwar durch seinen Beschluß vom 20. Dezember 1961 - BVerwG IV C 328.60 - die Feststellung derartiger Verluste bejaht, das Bundesausgleichsamt beharre jedoch auf seinem ablehnenden Standpunkt.

    In den Urteilsgründen ist ausgeführt: Der IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts habe durch sein Urteil vom 19. Dezember 1962 - BVerwG IV C 328.60 - entschieden, daß der Verlust einer privatrechtlichen Versorgungsanwartschaft ein feststellungsfähiger Vertreibungsschaden sei, und zwar auch dann, wenn in Erwartung der Versorgungsleistungen Bezüge der Bediensteten nicht einbehalten oder laufende Einzahlungen nicht vorgenommen worden seien.

    Eine gefestigte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegt erst vor, seitdem der erkennende Senat in Abweichung von dem Urteil des IV. Senats vom 19. Dezember 1962 - BVerwG IV C 328.60 - dahin entschieden hat, daß ein Versorgungsversprechen keinen Anspruch auf Feststellung eines Vertreibungsschadens begründet, wenn der Versorgungsfall im Zeitpunkt der Vertreibung noch nicht eingetreten war (Urteil vom 25. Februar 1965 - BVerwG III C 78.63 - [ZLA 1965, 135]).

  • BVerwG, 08.12.1961 - IV C 59.60

    Feststellungsfähigkeit von Ansprüchen auf Versorgung oder Kapitalabfindung bei

    Schließlich war der Senat auch nicht durch den Vorlagebeschluß vom 20. Dezember 1961 in der Sache BVerwG IV C 328.60 daran gehindert, in dieser Sache schon jetzt zu entscheiden, denn hier kommt es nach den obigen Erörterungen nicht auf die dem Großen Senat vorgelegte Frage an, ob der Verlust einer privatrechtlichen Versorgungsanwartschaft auch dann nach § 3 FG in Verbindung mit § 12 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d LAG und § 17 Abs. 3 FG ein feststellungsfähiger Vertreibungsschaden sein kann, wenn dafür Bezüge der Bediensteten nicht einbehalten oder laufende Einzahlungen nicht vorgenommen worden sind.
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