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   BVerwG, 20.12.2016 - 1 WB 19.16   

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https://dejure.org/2016,51667
BVerwG, 20.12.2016 - 1 WB 19.16 (https://dejure.org/2016,51667)
BVerwG, Entscheidung vom 20.12.2016 - 1 WB 19.16 (https://dejure.org/2016,51667)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Dezember 2016 - 1 WB 19.16 (https://dejure.org/2016,51667)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Zuordnung eines studierenden Offiziers zu einem nachfolgenden Studentenjahrgang aufgrund Erkrankung

  • rewis.io

    Zuordnung zum Studentenjahrgang; Rückstufungsantrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuordnung eines studierenden Offiziers zu einem nachfolgenden Studentenjahrgang aufgrund Erkrankung

  • rechtsportal.de

    Zuordnung eines studierenden Offiziers zu einem nachfolgenden Studentenjahrgang aufgrund Erkrankung

  • datenbank.nwb.de

    Zuordnung zum Studentenjahrgang; Rückstufungsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.10.2012 - 1 WDS-VR 6.12

    Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten; dienstliche Verwendung eines Soldaten

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2016 - 1 WB 19.16
    Gemäß § 82 Abs. 1 SG in Verbindung mit § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO sind die Wehrdienstgerichte für Streitigkeiten über die dienstliche Verwendung eines Soldaten sachlich zuständig (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2012 - 1 WDS-VR 6.12 und 1 WDS-VR 7.12 - BVerwGE 145, 24 = Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 85 jeweils Rn. 23 ff.).
  • BVerwG, 21.07.2010 - 1 WB 56.09

    Personalbegriff; Verwendung; Ausbildungs- und Tätigkeitsbezeichnung; Ausbildungs-

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2016 - 1 WB 19.16
    Truppendienstliche Verwendungsentscheidungen in diesem Sinne sind solche Maßnahmen oder Entscheidungen, die sich auf die Gestaltung des militärischen Dienstbetriebs beziehen und durch die der zuständige militärische Vorgesetzte oder die zuständige Dienststelle der Bundeswehr festlegt, wann, wo und wie - d.h. zu welchen Zeiten, an welchem Ort, mit welchem Inhalt und unter welchen fachlichen und/oder persönlichen Voraussetzungen - der Soldat seinen Dienst zu verrichten hat (BVerwG, Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - 1 WB 38.09 - Buchholz 232.2 § 7 AZV Nr. 2 Rn. 20 und vom 21. Juli 2010 - 1 WB 56.09 - Buchholz 449 § 82 SG Nr. 6 Rn. 21).
  • BVerwG, 27.01.2010 - 1 WB 38.09

    Dienstzeitregelung für Soldaten; Gleittag; zusätzlicher Gleittag; Obergrenze;

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2016 - 1 WB 19.16
    Truppendienstliche Verwendungsentscheidungen in diesem Sinne sind solche Maßnahmen oder Entscheidungen, die sich auf die Gestaltung des militärischen Dienstbetriebs beziehen und durch die der zuständige militärische Vorgesetzte oder die zuständige Dienststelle der Bundeswehr festlegt, wann, wo und wie - d.h. zu welchen Zeiten, an welchem Ort, mit welchem Inhalt und unter welchen fachlichen und/oder persönlichen Voraussetzungen - der Soldat seinen Dienst zu verrichten hat (BVerwG, Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - 1 WB 38.09 - Buchholz 232.2 § 7 AZV Nr. 2 Rn. 20 und vom 21. Juli 2010 - 1 WB 56.09 - Buchholz 449 § 82 SG Nr. 6 Rn. 21).
  • BVerwG, 23.06.2004 - 1 WB 49.03

    Berufung in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit - Voraussetzungen einer

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2016 - 1 WB 19.16
    Das gilt nicht nur für Entscheidungen über die Zulassung zu einer bestimmten Laufbahn oder über den Wechsel einer Laufbahn sowie über die Verwendung auf einem bestimmten Dienstposten, in einem bestimmten Dienstbereich oder in einem bestimmten Werdegang (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 19. Dezember 2001 - 1 WB 59.01 - Buchholz 236.11 § 30 SLV Nr. 4 und vom 23. Juni 2004 - 1 WB 49.03 - jeweils m.w.N.), sondern auch für die Entscheidung über die weitere Ausbildung eines Soldaten in einem bereits eingeschlagenen Ausbildungsgang; denn diese ist Bestandteil einer Verwendungsentscheidung (BVerwG, Beschlüsse vom 4. November 2004 - 1 WB 28.04 - und vom 4. November 2004 - 1 WB 29.04 -).
  • BVerwG, 19.12.2001 - 1 WB 59.01

    Begründetheit der Beschwerde eines Offiziersanwärters über die Ablehnung eines

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2016 - 1 WB 19.16
    Das gilt nicht nur für Entscheidungen über die Zulassung zu einer bestimmten Laufbahn oder über den Wechsel einer Laufbahn sowie über die Verwendung auf einem bestimmten Dienstposten, in einem bestimmten Dienstbereich oder in einem bestimmten Werdegang (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 19. Dezember 2001 - 1 WB 59.01 - Buchholz 236.11 § 30 SLV Nr. 4 und vom 23. Juni 2004 - 1 WB 49.03 - jeweils m.w.N.), sondern auch für die Entscheidung über die weitere Ausbildung eines Soldaten in einem bereits eingeschlagenen Ausbildungsgang; denn diese ist Bestandteil einer Verwendungsentscheidung (BVerwG, Beschlüsse vom 4. November 2004 - 1 WB 28.04 - und vom 4. November 2004 - 1 WB 29.04 -).
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