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   BVerwG, 20.12.2017 - 5 B 9.17   

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https://dejure.org/2017,52950
BVerwG, 20.12.2017 - 5 B 9.17 (https://dejure.org/2017,52950)
BVerwG, Entscheidung vom 20.12.2017 - 5 B 9.17 (https://dejure.org/2017,52950)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Dezember 2017 - 5 B 9.17 (https://dejure.org/2017,52950)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Auslegungsprobleme im Zusammenhang mit dem Primäranspruch auf einen Betreuungsplatz

  • rewis.io

    Ersatz von Aufwendungen für einen selbstbeschafften Platz in einer Kindertageseinrichtung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegungsprobleme im Zusammenhang mit dem Primäranspruch auf einen Betreuungsplatz

  • datenbank.nwb.de

    Ersatz von Aufwendungen für einen selbstbeschafften Platz in einer Kindertageseinrichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 12.09.2013 - 5 C 35.12

    Analogie; Analogieschluss; Anspruch auf Kindergartenplatz; Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2017 - 5 B 9.17
    Maßgeblich dafür, ob ein Aufwendungsersatzanspruch in analoger Anwendung des § 36a Abs. 3 SGB VIII besteht, ist nach der von der Beschwerde nicht mit durchgreifenden Argumenten in Zweifel gezogenen Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs nicht der Umstand, ob das betroffene Kind mit einem wie auch immer gearteten Betreuungsplatz versorgt ist, sondern ob der Träger der Jugendhilfe den auf Verschaffung eines entsprechenden Platzes durch aktives Handeln gerichteten Primäranspruch nach § 24 Abs. 2 SGB VIII erfüllt hat (UA S. 26; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 12. September 2013 - 5 C 35.12 - BVerwGE 148, 13 Rn. 10 ff.).

    Dies wiederum ist für den Fall verneint worden, dass - wie hier nach den für das Revisionsgericht bindenden Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichtshofs - eine Abhilfe auch dann nicht zu erwarten gewesen wäre, wenn die Sorgeberechtigten von Anfang an versucht hätten, den Primäranspruch im Verwaltungsrechtsweg durchzusetzen (BVerwG, Urteil vom 12. September 2013 - 5 C 35.12 - BVerwGE 148, 13 Rn. 52).

  • BVerwG, 17.02.2017 - 5 B 16.16

    Einordnung der Berufsakademie nach Art und Inhalt der Ausbildung als Hochschule

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2017 - 5 B 9.17
    Geltend gemachte Rechtsanwendungsfehler im Einzelfall verleihen einer Rechtssache ebenso wie mögliche Fehler in der Sachverhalts- und Beweiswürdigung keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung (BVerwG, Beschlüsse vom 13. März 2003 - 5 B 253.02 - Buchholz 454.51 MRVerbG Nr. 26 S. 2 und vom 17. Februar 2017 - 5 B 16.16 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 17.11.2015 - 5 B 17.15

    Ausschluss des Erfüllungsanspruchs nach § 1 Abs. 1 DDR-EErfG

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2017 - 5 B 9.17
    Die Beschwerde muss erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14, vom 10. August 2015 - 5 B 48.15 - juris Rn. 3 und vom 17. November 2015 - 5 B 17.15 - ZOV 2016, 160 Rn. 21).
  • BVerwG, 10.08.2015 - 5 B 48.15

    Anforderungen an die Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2017 - 5 B 9.17
    Die Beschwerde muss erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14, vom 10. August 2015 - 5 B 48.15 - juris Rn. 3 und vom 17. November 2015 - 5 B 17.15 - ZOV 2016, 160 Rn. 21).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2017 - 5 B 9.17
    Die Beschwerde muss erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14, vom 10. August 2015 - 5 B 48.15 - juris Rn. 3 und vom 17. November 2015 - 5 B 17.15 - ZOV 2016, 160 Rn. 21).
  • BVerwG, 11.08.1999 - 11 B 61.98

    Zulassung der Revision; grundsätzliche Bedeutung; Zusammenführung von Boden- und

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2017 - 5 B 9.17
    Eine Divergenz im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nur gegeben, wenn das vorinstanzliche Gericht in Anwendung derselben Vorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden (abstrakten) Rechtssatz von einem Rechtssatz abgewichen ist, der in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts aufgestellt worden ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. August 1999 - 11 B 61.98 - VIZ 2000, 27 und vom 24. November 2009 - 5 B 35.09 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 13.03.2003 - 5 B 253.02

    Zweckentfremdungsverbot, Außer-Kraft-Treten bei offensichtlicher Entbehrlichkeit;

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2017 - 5 B 9.17
    Geltend gemachte Rechtsanwendungsfehler im Einzelfall verleihen einer Rechtssache ebenso wie mögliche Fehler in der Sachverhalts- und Beweiswürdigung keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung (BVerwG, Beschlüsse vom 13. März 2003 - 5 B 253.02 - Buchholz 454.51 MRVerbG Nr. 26 S. 2 und vom 17. Februar 2017 - 5 B 16.16 - juris Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2020 - 12 S 1545/20

    Anspruch auf Ganztagsplatz in einer Kindertageseinrichtung

    Aus dem nicht erfüllten Primäranspruch resultieren Sekundäransprüche wie etwa Aufwendungsersatz für selbst organisierte Betreuung (BVerwG, Urteil vom 26.10.2017 - 5 C 19.16 -, juris, und Beschluss vom 20.12.2017 - 5 B 9.17 -, juris) oder Schadensersatzansprüche (zum Amtshaftungsanspruch der Eltern für entgangenen Verdienst bei Nichtgewährung eines gesetzlich garantierten Kita-Platzes BGH, Urteil vom 20.10.2016 - III ZR 278/15 -, juris; siehe auch Grube in: Hauck/Noftz, SGB VIII, K § 24 Rn. 40 ff.; Schwede, Der Streit um den KiTa-Platz - welcher Rechtsweg ist der beste?, NZFam 2017, 200).
  • VGH Hessen, 19.06.2018 - 10 A 2590/16

    Anspruch auf Übernahme eines zwischen den Eltern und der Tagespflegeperson

    Die Selbstbeschaffung erweise sich als aliud gegenüber dem geschuldeten Nachweis (BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2017, a.a.O., juris Rn. 65; so auch BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 5 B 9/17 -, juris, Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.07.2018 - 12 S 643/18

    Anordnungsgrund bei Geltendmachung eines Anspruchs auf Zuweisung eines

    Aus dem nicht erfüllten Primäranspruch resultieren Sekundäransprüche wie etwa Aufwendungsersatz für selbst organisierte Betreuung (BVerwG, Urteil vom 26.10.2017 - 5 C 19.16 - juris; Beschluss vom 20.12.2017 - 5 B 9.17 - juris) oder Schadensersatzansprüche (zum Amtshaftungsanspruch der Eltern für entgangenen Verdienst bei Nichtgewährung eines gesetzlich garantierten Kita-Platzes BGH, Urteil vom 20.10.2016 - III ZR 278/15 - juris; siehe auch Grube in Hauck/Noftz, SGB VIII, K § 24 Rn. 40 ff.; Schwede, Der Streit um den KiTa-Platz - welcher Rechtsweg ist der beste?, NZFam 2017, 200).
  • BVerwG, 27.07.2018 - 5 B 1.18

    Anwendbarkeit des § 21 Abs. 1 Nr. 2 SchwbAV (juris: SchwbAV 1988) auf den

    Sollten dem Oberverwaltungsgericht - wie die Beschwerde wohl meint (vgl. Beschwerdebegründung S. 8 f.) - im Rahmen seiner alternativen Feststellung, dass der Kläger durch seine selbstständige Tätigkeit seinen Lebensunterhalt im Wesentlichen sicherstellen könne (UA S. 13), Rechtsanwendungsfehler oder Fehler in der Sachverhalts- und Beweiswürdigung unterlaufen sein, könnte dies nicht die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung rechtfertigen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss 20. Dezember 2017 - 5 B 9.17 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VG Münster, 22.02.2022 - 6 K 2417/19
    Die Beschaffung erfolgte tatsächlich auf der Grundlage einer aktiven Entscheidung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe im Sinne des § 36a Abs. 1 SGB VIII, vgl. zu dieser Voraussetzung BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 5 B 9.17 -, juris, Leitsatz 1.
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