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   BVerwG, 20.12.2018 - 2 B 33.18   

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https://dejure.org/2018,47427
BVerwG, 20.12.2018 - 2 B 33.18 (https://dejure.org/2018,47427)
BVerwG, Entscheidung vom 20.12.2018 - 2 B 33.18 (https://dejure.org/2018,47427)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Dezember 2018 - 2 B 33.18 (https://dejure.org/2018,47427)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 19.02.2018 - 2 B 51.17

    Entfernung eines Studienrats aus dem Beamtenverhältnis wegen Begehung von

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2018 - 2 B 33.18
    Deshalb muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1969 - 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 ; Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 19. Februar 2018 - 2 B 51.17 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 05.07.2016 - 2 B 24.16

    Strafvollzugsbeamter; Geheimnisverrat; Amtsverschwiegenheit;

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2018 - 2 B 33.18
    Demgegenüber ist es ausschließlich Zweck des Disziplinarverfahrens, das Vertrauen in die Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit der Beamten und damit in die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes sicherzustellen (BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - BVerwGE 152, 228 Rn. 37 und Beschluss vom 5. Juli 2016 - 2 B 24.16 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 38 Rn. 13 ff.).
  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14

    Amtsbezug; außerdienstliches Verhalten; berufserforderliches Vertrauen; Besitz

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2018 - 2 B 33.18
    Demgegenüber ist es ausschließlich Zweck des Disziplinarverfahrens, das Vertrauen in die Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit der Beamten und damit in die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes sicherzustellen (BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - BVerwGE 152, 228 Rn. 37 und Beschluss vom 5. Juli 2016 - 2 B 24.16 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 38 Rn. 13 ff.).
  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 50.13

    Polizeibeamter; außerdienstliches Dienstvergehen; Vermögensdelikt; disziplinare

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2018 - 2 B 33.18
    Bei der den Verwaltungsgerichten obliegenden Bemessungsentscheidung sind sämtliche be- und entlastenden Umstände zu berücksichtigen (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 50.13 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 39 Rn. 10).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2018 - 2 B 33.18
    Deshalb muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1969 - 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 ; Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 19. Februar 2018 - 2 B 51.17 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2018 - 2 B 33.18
    Deshalb muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1969 - 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 ; Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 19. Februar 2018 - 2 B 51.17 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 09.01.2024 - 2 B 34.23

    Disziplinarrecht: Ergänzende Anwendung der Verwaltungsgerichtsordnung

    Denn während das Strafrecht vom Vergeltungsprinzip mit dem Ziel der individuellen Sühne durch ein Unwerturteil über gemeinschaftswidriges Verhalten und strafrechtliche Sanktionen geprägt ist, ist Zweck des Disziplinarverfahrens, das Vertrauen in die Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit der Beamten und damit die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes sicherzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2021 - 2 C 9.21 - BVerwGE 174, 273 Rn. 65; Beschlüsse vom 20. Dezember 2018 âEURŒ- 2 B 33.18 - juris Rn. 6 und vom 26. April 2023 - 2 B 41.22 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 17.01.2024 - 16a D 21.2138

    Polizeibeamtin, Entfernung aus dem Dienst, Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben

    Straf- und Disziplinarrecht verfolgen unterschiedliche Zwecke, so dass das strafrechtliche Verbot der Doppelverwertung auf das Disziplinarrecht nicht entsprechend übertragen werden kann (BVerwG, B.v. 20.12.2018 - 2 B 33.18 - juris Rn. 5 ff. zu § 13 BDG; Weiß a.a.O. zu § 13 BDG Rn. 61, 119).
  • BVerwG, 12.08.2021 - 2 VR 6.21

    Kinderpornographische Schriften; vorläufige Dienstenthebung und teilweise

    Demgegenüber ist es ausschließlich Zweck des Disziplinarverfahrens, das Vertrauen in die Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit der Beamten und damit die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes sicherzustellen (BVerwG, Urteil vom 19. Juni 2008 - 1 D 2.07 - juris Rn. 70; Beschlüsse vom 5. Juli 2016 - 2 B 24.16 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 38 Rn. 13 und vom 20. Dezember 2018 - 2 B 33.18 - Rn. 6).
  • BVerwG, 26.04.2023 - 2 B 41.22

    Aberkennung ihres Ruhegehalts; Anforderungen an eine disziplinare

    Während das Strafrecht vom Vergeltungsprinzip mit dem Ziel der individuellen Sühne durch ein Unwerturteil über gemeinschaftswidriges Verhalten und strafrechtliche Sanktionen geprägt ist, ist Zweck des Disziplinarverfahrens, das Vertrauen in die Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit der Beamten und damit die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes sicherzustellen (BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2018 - 2 B 33.18 - juris Rn. 6).
  • BayObLG, 14.03.2024 - 102 VA 226/23

    Verwaltungsrechtsweg, Staatsanwaltschaft, Beamte, Dienstherr,

    Während das Strafrecht durch ein Unwerturteil über gemeinschaftswidriges Verhalten und strafrechtliche Sanktionen geprägt ist, ist Zweck des Disziplinarverfahrens, das Vertrauen in die Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit der Beamten und damit die Integrität des Berufsbeamtentums und in die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes sicherzustellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Januar 2024, 2 B 34.23, juris Rn. 13; Beschluss vom 26. April 2023, 2 B 41.22, juris Rn. 15; Urt. v. 15. Dezember 2021, 2 C 9.21, BVerwGE 174, 273 Rn. 65; Beschluss vom 20. Dezember 2018, 2 B 33.18, juris Rn. 6).
  • VG Meiningen, 07.02.2019 - 6 D 60010/16

    Abänderung einer Einstellungsverfügung hinsichtlich des Grundes der Einstellung;

    Ausschließlicher Zweck des Disziplinarverfahrens ist es, das Vertrauen in die Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit des Beamten und damit in die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes wiederherzustellen (vgl. jüngst BVerwG, B. v. 20.12.2018, - 2 B 33/18 -, juris, Rdnr. 6).
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