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   BVerwG, 21.01.1970 - V C 54.68   

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https://dejure.org/1970,2033
BVerwG, 21.01.1970 - V C 54.68 (https://dejure.org/1970,2033)
BVerwG, Entscheidung vom 21.01.1970 - V C 54.68 (https://dejure.org/1970,2033)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Januar 1970 - V C 54.68 (https://dejure.org/1970,2033)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung eines Aufbaudarlehens an Erben und Umwandlung in Hauptentschädigung - Auswirkungen einer Nachlassverwaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 11.10.1965 - V C 52.65

    Wirksamkeit von Abtretungen vor Inkrafttreten des Lastenausgleichsgesetzes (LAG)

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1970 - V C 54.68
    Der Anspruch auf Hauptentschädigung ist in der Hand eines Rechtsnachfolgers von vornherein mit der Möglichkeit belastet, daß er durch die Inanspruchnahme eines Darlehens aufgezehrt oder ausgehöhlt wird (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25. März 1965 - BVerwG III C 81.62 - [BVerwGE 21, 23]; Urteil vom 11. Oktober 1965 - BVerwG V C 52.65 - [BVerwGE 23, 1]).
  • BVerwG, 25.03.1965 - III C 81.62

    Abtretung des Anspruchs auf Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1970 - V C 54.68
    Der Anspruch auf Hauptentschädigung ist in der Hand eines Rechtsnachfolgers von vornherein mit der Möglichkeit belastet, daß er durch die Inanspruchnahme eines Darlehens aufgezehrt oder ausgehöhlt wird (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25. März 1965 - BVerwG III C 81.62 - [BVerwGE 21, 23]; Urteil vom 11. Oktober 1965 - BVerwG V C 52.65 - [BVerwGE 23, 1]).
  • BVerwG, 27.02.1963 - V C 70.62
    Auszug aus BVerwG, 21.01.1970 - V C 54.68
    Dabei ist nicht erforderlich, daß ihm der Anspruch aus ursprünglichem Recht zusteht, er also Geschädigter im Sinne des § 229 LAG ist; vielmehr findet nie Umwandlungsvorschrift auch dann Anwendung, wenn er den Anspruch auf Hauptentschädigung im Erbgang erworben hat (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27. Februar 1963 - BVerwG V C 70.62 - [BVerwGE 15, 324]).
  • BGH, 30.03.1967 - II ZR 102/65

    Nachlaßverwaltung über Gesellschaftsanteil. Übernahmerecht

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1970 - V C 54.68
    Die Vorschriften des § 1984 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 7 der Konkursordnung, wonach der Erbe mit der Anordnung der Nachlaßverwaltung die Befugnis verliert, über den Nachlaß zu verfügen, und Rechtshandlungen zum Nachteil des Nachlasses den Nachlaßgläubigern gegenüber unwirksam sind, greifen nicht durch, da die Befugnisse des Nachlaßverwalters sich nur auf das Nachlaßvermögen erstrecken und nicht auf höchstpersönliche Rechtsbeziehungen (BGHZ 47, 293 [296]).
  • BVerwG, 09.10.1964 - IV C 94.62

    Verrechnung von Eingliederungshilfen mit einer Hauptentschädigung - Zeitpunkt der

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1970 - V C 54.68
    Der darüber ergehende Verrechnungs- oder Umwandlungsbescheid hat nur noch die Bedeutung einer Abrechnung (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 9. Oktober 1964 - BVerwG IV C 94.62 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 258 LAG Nr. 4]).
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