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   BVerwG, 21.01.1977 - VII B 135.76   

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https://dejure.org/1977,3312
BVerwG, 21.01.1977 - VII B 135.76 (https://dejure.org/1977,3312)
BVerwG, Entscheidung vom 21.01.1977 - VII B 135.76 (https://dejure.org/1977,3312)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Januar 1977 - VII B 135.76 (https://dejure.org/1977,3312)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Erstattungen für Ausfuhr von Getreide in Drittländer - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Differenztheorie des Bundesfinanzhofs - Abweichung von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts - Selbstbindung des Revisionsgerichts

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  • GemSOGB, 06.02.1973 - GmS-OGB 1/72

    Beteiligte an dem Verfahren vor dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1977 - 7 B 135.76
    Um aber den mit § 144 Abs. 6 VwGO verfolgten Zweck, ein Hin- und Herschieben der Sache zwischen den Instanzen zu vermeiden, erreichen zu können, muß diese Bestimmung, wie der Gemeinsame Senat (Beschluß vom 6. Februar 1973 - GmS-OBG 1.72 -, BVerwGE 41, 363 [BGH 06.02.1973 - GmS-OBG - 1/72] [368]) im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung ausgesprochen hat, zur Selbstbindung des Revisionsgerichts führen.
  • BVerwG, 28.06.1963 - VII C 137.61

    Durchführung der Preisangleichung - Handel mit der Sowjetzone - Gepflogenheiten

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1977 - 7 B 135.76
    In dem Fall, der dem Urteil dieses Senats vom 11. November 1960 - BVerwG VII C 31.60 - (Buchholz 451.50 § 8 GetrG Nr. 8) zugrunde lag, war das Getreide bereits an einen Inländer verkauft worden, während es in dem Fall, auf dem die Entscheidung vom 28. Juni 1963 - BVerwG VII C 137.61 - (BVerwGE 16, 181) beruht, in die Bundesreserve übernommen worden war.
  • BVerwG, 11.11.1960 - VII C 31.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1977 - 7 B 135.76
    In dem Fall, der dem Urteil dieses Senats vom 11. November 1960 - BVerwG VII C 31.60 - (Buchholz 451.50 § 8 GetrG Nr. 8) zugrunde lag, war das Getreide bereits an einen Inländer verkauft worden, während es in dem Fall, auf dem die Entscheidung vom 28. Juni 1963 - BVerwG VII C 137.61 - (BVerwGE 16, 181) beruht, in die Bundesreserve übernommen worden war.
  • BFH, 09.04.1975 - VII R 12/70
    Auszug aus BVerwG, 21.01.1977 - 7 B 135.76
    Zu einer Änderung seiner Auffassung gibt ihm das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 9. April 1975 - VII R 12.70 - (BFHE 116, 211) keine Veranlassung, obgleich der Bundesfinanzhof in dieser Entscheidung seine sogenannte "Differenztheorie" (vgl. BFHE 107, 482 [484]) teilweise aufgegeben hat.
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