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   BVerwG, 21.01.1991 - 9 C 85.90   

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BVerwG, 21.01.1991 - 9 C 85.90 (https://dejure.org/1991,6088)
BVerwG, Entscheidung vom 21.01.1991 - 9 C 85.90 (https://dejure.org/1991,6088)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Januar 1991 - 9 C 85.90 (https://dejure.org/1991,6088)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Tamile - Asylberechtigung - Fahndungsmaßnahmen der Sicherheitskräfte - Asylrechtliche Gefahrenprognose - Ausschöpfung aller Erkenntnisquellen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89

    Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1991 - 9 C 85.90
    Für die Beurteilung, ob ein Asylsuchender politisch Verfolgter im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG ist, gelten unterschiedliche Maßstäbe je nachdem, ob er seinen Heimatstaat auf der Flucht vor eingetretener oder unmittelbar drohender politischer Verfolgung verlassen hat oder ob er unverfolgt in die Bundesrepublik Deutschland gekommen ist (BVerfGE 80, 315 ; Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - BVerwGE 85, 139 ).

    Gleiches gilt, wenn sich - bei fortbestehender regional begrenzter politischer Verfolgung - nach der Einreise in den Geltungsbereich des Grundgesetzes eine zumutbare inländische Fluchtalternative eröffnet (BVerfGE 80, 345; Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - a.a.O.).

    Droht diese Gefahr nur in einem Teil des Heimatstaates, so kann der Betroffene auf Gebiete verwiesen werden, in denen er vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist, es sei denn, es drohten ihm dort andere unzumutbare Nachteile und Gefahren (BVerfGE 80, 345 f.; Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - a.a.O.).

    An dem rechtlichen Ansatz, daß es für den politischen Charakter auf die Anknüpfung an asylrelevante Persönlichkeitsmerkmale ankommt, hat sich damit nichts geändert (Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - a.a.O. ; vgl. auch Beschluß vom 12. Februar 1990 - BVerwG 9 B 2.90 -).

    Eine inländische Fluchtalternative setzt voraus, daß der Asylsuchende in den in Betracht kommenden Gebieten vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm jedenfalls dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutsbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen, sofern diese existentielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (BVerfG, Beschluß vom 10. November 1989 - 2 BvR 403, 1501/84 - DVBl. 1990, 201; Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - a.a.O. ; vgl. auch Urteil vom 8. Februar 1989 - BVerwG 9 C 30.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 104).

    Im übrigen bringt die Würdigung des Berufungsgerichts, der Kläger werde in den ländlichen Gegenden "kaum" eine Existenzgrundlage finden, nur die Möglichkeit zum Ausdruck, daß es sich so verhalten könnte; für die gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO erforderliche richterliche Überzeugung von der Richtigkeit dieser Prognose reicht dies jedoch nicht aus (vgl. Urteile vom 16. April 1985 - BVerwG 9 C 109.84 - a.a.O. und vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - a.a.O. ).

  • BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 91.89

    Sachaufklärungspflicht des Tatsachengerichts - Gefahrenprognose bei

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1991 - 9 C 85.90
    Eine sachgerecht erarbeitete asylrechtliche Prognose setzt neben einer vollständigen Ausschöpfung aller verfügbaren Erkenntnisquellen (Urteil vom 20. März 1990 - BVerwG 9 C 91.89 - BVerwGE 85, 92) voraus, daß das Tatsachengericht die der Prognose zugrundeliegende Beweiswürdigung in nachprüfbarer und nachvollziehbarer Weise offenlegt (wie Urteil vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 72.90 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).

    Mangels entsprechender Verfahrensrüge bedarf es auch keiner Entscheidung, ob das angefochtene Urteil fehlerhaft ist, weil das Berufungsgericht die von ihm festgestellten generellen Tatsachen (vgl. insoweit Urteil vom 20. März 1990 - BVerwG 9 C 91.89 - BVerwGE 85, 92 ) und die darauf aufbauende Beweiswürdigung an keiner Stelle seines Urteils durch Angabe der maßgeblichen Beweismittel belegt hat.

    Wegen der Vielzahl von Ungewißheiten über die asylrelevante Situation in einem Verfolgerstaat verlangt sie eine sachgerechte, der jeweiligen Materie angemessene und methodisch einwandfreie Erarbeitung ihrer tatsächlichen Grundlagen (vgl. Urteile vom 20. März 1990 - BVerwG 9 C 91.89 - a.a.O. und vom 31. Juli 1984 - BVerwG 9 C 46.84 - Buchholz 402.25 § 32 AsylVfG Nr. 4).

    Dies setzt neben einer vollständigen Ausschöpfung aller verfügbaren Erkenntnisquellen (Urteil vom 20. März 1990 - BVerwG 9 C 91.89 - a.a.O.) voraus, daß das Tatsachengericht die in seiner Prognose berücksichtigten tatsächlichen Verhältnisse über Vorgänge aus Vergangenheit und Gegenwart bezeichnet und in nachprüfbarer und nachvollziehbarer Weise die Umstände offenlegt, aus denen es auf eine Verfolgungsgefahr für die Zukunft schließt.

  • BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86

    Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Bindung an BVerfG - Kausalität - Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1991 - 9 C 85.90
    Hat der Asylsuchende seinen Heimatstaat unverfolgt verlassen, so kann sein Asylantrag nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG nur Erfolg haben, wenn ihm aufgrund von beachtlichen Nachfluchttatbeständen politische Verfolgung droht (vgl. hierzu BVerfGE 74, 51 ; Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - BVerwGE 77, 258 ).

    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wohnt dem Begriff der politischen Verfolgung ein finales Moment inne, weil nur dem auf bestimmte Merkmale einzelner Menschen oder Gruppen zielenden Zugriff asylbegründende Wirkung zukommt (so bereits Urteile vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - a.a.O. und vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - BVerwGE 77, 258 ).

  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1991 - 9 C 85.90
    Dem Asylgrundrecht liegt die von der Achtung der Unverletzlichkeit der Menschenwürde bestimmte Überzeugung zugrunde, daß kein Staat das Recht hat, Leib, Leben oder die persönliche Freiheit des einzelnen aus Gründen zu gefährden oder zu verletzen, die allein in seiner politischen Überzeugung, seiner religiösen Grundentscheidung oder in für ihn unverfügbaren Merkmalen liegen, die sein Anderssein prägen (st. Rspr.; vgl. BVerfGE 80, 333; Urteile vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - BVerwGE 67, 184 und vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 37.88 - BVerwGE 80, 321 ).

    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wohnt dem Begriff der politischen Verfolgung ein finales Moment inne, weil nur dem auf bestimmte Merkmale einzelner Menschen oder Gruppen zielenden Zugriff asylbegründende Wirkung zukommt (so bereits Urteile vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - a.a.O. und vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - BVerwGE 77, 258 ).

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1991 - 9 C 85.90
    Nach dem Tatsachenvortrag des Klägers, von dessen Wahrheit das Berufungsgericht sich ausweislich seiner Urteilsgründe überzeugt hat (vgl. zu diesem Erfordernis Urteil vom 16. April 1985 - BVerwG 9 C 109.84 - BVerwGE 71, 180), ist der Kläger im Jahre 1983 wiederholt von srilankischen Sicherheitskräften gesucht und anläßlich einer Kontrolle am 10. Januar 1984 von Militärangehörigen mißhandelt worden.

    Im übrigen bringt die Würdigung des Berufungsgerichts, der Kläger werde in den ländlichen Gegenden "kaum" eine Existenzgrundlage finden, nur die Möglichkeit zum Ausdruck, daß es sich so verhalten könnte; für die gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO erforderliche richterliche Überzeugung von der Richtigkeit dieser Prognose reicht dies jedoch nicht aus (vgl. Urteile vom 16. April 1985 - BVerwG 9 C 109.84 - a.a.O. und vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - a.a.O. ).

  • BVerwG, 08.02.1989 - 9 C 30.87

    Existenzgrundlage des Asylbewerbers - Verfolgung - Menschenwürdiges

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1991 - 9 C 85.90
    Eine inländische Fluchtalternative setzt voraus, daß der Asylsuchende in den in Betracht kommenden Gebieten vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm jedenfalls dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutsbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen, sofern diese existentielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (BVerfG, Beschluß vom 10. November 1989 - 2 BvR 403, 1501/84 - DVBl. 1990, 201; Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - a.a.O. ; vgl. auch Urteil vom 8. Februar 1989 - BVerwG 9 C 30.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 104).

    Daß Tamilen im Jahre 1983 in C. wegen blutiger Rassenunruhen Gefahren für Leib und Leben ausgesetzt gewesen sind, besagt nichts über die im Jahre 1984 in C. herrschenden Verhältnisse, insbesondere nichts darüber, ob der Kläger zu dieser Zeit bei der gebotenen generalisierenden Betrachtung (vgl. insoweit Urteil vom 8. Februar 1989 - BVerwG 9 C 30.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 104) in C. eine Existenzgrundlage hätte finden können.

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1991 - 9 C 85.90
    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein in den Jahren 1983/84 von Fahndungsmaßnahmen der Sicherheitskräfte betroffener Tamile asylberechtigt ist (im Anschluß an BVerfGE 80, 315).

    Für die Beurteilung, ob ein Asylsuchender politisch Verfolgter im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG ist, gelten unterschiedliche Maßstäbe je nachdem, ob er seinen Heimatstaat auf der Flucht vor eingetretener oder unmittelbar drohender politischer Verfolgung verlassen hat oder ob er unverfolgt in die Bundesrepublik Deutschland gekommen ist (BVerfGE 80, 315 ; Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - BVerwGE 85, 139 ).

  • BVerwG, 12.02.1990 - 9 B 2.90

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung der

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1991 - 9 C 85.90
    An dem rechtlichen Ansatz, daß es für den politischen Charakter auf die Anknüpfung an asylrelevante Persönlichkeitsmerkmale ankommt, hat sich damit nichts geändert (Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - a.a.O. ; vgl. auch Beschluß vom 12. Februar 1990 - BVerwG 9 B 2.90 -).
  • BVerfG, 10.11.1989 - 2 BvR 403/84

    Religion - Existenzminimum - Fluchtalternative

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1991 - 9 C 85.90
    Eine inländische Fluchtalternative setzt voraus, daß der Asylsuchende in den in Betracht kommenden Gebieten vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm jedenfalls dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutsbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen, sofern diese existentielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (BVerfG, Beschluß vom 10. November 1989 - 2 BvR 403, 1501/84 - DVBl. 1990, 201; Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - a.a.O. ; vgl. auch Urteil vom 8. Februar 1989 - BVerwG 9 C 30.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 104).
  • BVerwG, 07.11.1973 - VI C 5.73
    Auszug aus BVerwG, 21.01.1991 - 9 C 85.90
    Es kann deshalb dahingestellt bleiben, ob das Berufungsurteil an einem Verfahrensfehler leidet, weil die vom Berufungsgericht ins Verfahren eingeführten Erkenntnisquellen im einzelnen weder im Tatbestand noch in den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils, sondern lediglich in einer Anlage zur Terminsladung des Berufungsgerichts aufgeführt werden (vgl. insoweit Urteil vom 17. April 1958 - BVerwG 2 C 163.57 - BVerwGE 7, 12; Beschluß vom 8. März 1963 - BVerwG 7 B 90.61 - Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 1; Urteil vom 7. November 1973 - BVerwG 6 C 5.73 - Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 60; in BVerwGE 44, 152 insoweit nicht mit abgedruckt).
  • BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 37.88

    Gläubiger - Religionsfreiheit - Verfolgung - Verletzung der Menschenwürde -

  • BVerwG, 17.04.1958 - II C 163.57

    Begründung eines Bescheides - Bewilligung eines Armenrechts - Allgemeine

  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig -

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

  • BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89

    Christliche Türken - Türkisches Waisenhaus - Religiöse Identität - Asylrechtliche

  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 72.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

  • BVerwG, 08.03.1963 - VII B 90.61

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 20.06.1995 - 9 C 308.94

    Verfolgter i.S.d. Art. 16 a Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Regelvermutung der

    Das Bundesverwaltungsgericht hat das genannte Berufungsurteil durch Urteil vom 21. Januar 1991 (BVerwG 9 C 85.90) aufgehoben und den Rechtsstreit an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
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