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   BVerwG, 21.01.1999 - 3 C 5.98   

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https://dejure.org/1999,1463
BVerwG, 21.01.1999 - 3 C 5.98 (https://dejure.org/1999,1463)
BVerwG, Entscheidung vom 21.01.1999 - 3 C 5.98 (https://dejure.org/1999,1463)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Januar 1999 - 3 C 5.98 (https://dejure.org/1999,1463)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    DDR-Hochschulausbildung - Berufliche Rehabilitierung - Verfolgte Schüler - Bildungsdiskriminierung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Berufliche Rehabilitation; berufsbezogene Schul- oder Hochschulausbildung

  • Judicialis

    BerRehaG § 1; ; BerRehaG § 3; ; BerRehaG § 17; ; Einigungsvertrag (EV) Art. 17; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Kein Rentenausgleich für verfolgte DDR-Schüler

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 108, 241
  • NJ 1999, 438
  • DÖV 1999, 693
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 12.02.1998 - 3 C 25.97

    Rehabilitierungsbescheinigung; Qualifikationsgruppe; Industriekaufmann;

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1999 - 3 C 5.98
    Wie der Senat bereits entschieden hat, ist im Rahmen des § 1 Abs. 1 BerRehaG jedoch kein Raum für das Nachzeichnen rein hypothetischer Ausbildungs- und Berufsverläufe (vgl. Urteil vom 12. Februar 1998 - BVerwG 3 C 25.97 - Buchholz 115 Nr. 11; Beschluß vom 11. November 1998 - BVerwG 3 B 143.98 -).

    Die gesetzliche Anknüpfung der beruflichen Rehabilitation an den ausgeübten oder ausweislich der Ausbildung angestrebten Beruf und nicht an einen hypothetischen Ausbildungs- oder Berufsverlauf ist sinnvoll und von der Praktikabilität geboten (vgl. Urteil vom 12. Februar 1998 - BVerwG 3 C 25.97 - a.a.O.).

  • BVerwG, 19.12.1996 - 3 B 60.96

    Recht der Wiedervereinigung - Entschädigung nach strafrechtlicher

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1999 - 3 C 5.98
    Dabei ist davon auszugehen, daß dem Gesetzgeber bei der Entschädigung nicht im Bereich seines damaligen Staatsgebietes begangenen staatlichen Unrechts weitgehende Gestaltungsfreiheit zukommt (Beschluß vom 19. Dezember 1996 - BVerwG 3 B 60.96 - Buchholz 115 Nr. 6).
  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1999 - 3 C 5.98
    Bei der Bemessung von Wiedergutmachungsleistungen darf er in diesem Rahmen auch darauf Rücksicht nehmen, welche finanziellen Möglichkeiten er unter Berücksichtigung der sonstigen Staatsaufgaben hat (BVerfG, Urteil vom 23. April 1991 - 1 BvR 1170 u.a. - BVerfGE 84, 90, 130).
  • BVerwG, 11.11.1998 - 3 B 143.98
    Auszug aus BVerwG, 21.01.1999 - 3 C 5.98
    Wie der Senat bereits entschieden hat, ist im Rahmen des § 1 Abs. 1 BerRehaG jedoch kein Raum für das Nachzeichnen rein hypothetischer Ausbildungs- und Berufsverläufe (vgl. Urteil vom 12. Februar 1998 - BVerwG 3 C 25.97 - Buchholz 115 Nr. 11; Beschluß vom 11. November 1998 - BVerwG 3 B 143.98 -).
  • VG Chemnitz, 06.03.2007 - 3 K 196/05
    Schließlich sei die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Art. 17 EV (BVerwGE 108, 241 [BVerwG 21.01.1999 - 3 C 5/98] ) auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar, da jene Entscheidung die berufliche Rehabilitierung verfolgter Schüler als einen bloßen Randbereich von Art. 17 EV zum Gegenstand habe.

    Insoweit geht die Kammer, ebenso wie das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 21.01.1999 - 3 C 5.98 - BVerwGE 108, 241, 246), davon aus, dass Art. 17 EV allenfalls hinsichtlich seines Kernbereiches ein klares Regelungsziel erkennen lässt, die Vertragsparteien des Einigungsvertrages dem Gesetzgeber bei der gesetzlichen Ausgestaltung in den Randbereichen jedoch keine engen Bindungen auferlegen wollten.

    Das schließt unter anderem eine Verpflichtung, bei der Bereinigung des SED-Unrechts nicht hinter den Regelungen zur Rehabilitierung der NS-Opfer zurückzubleiben, aus, zumal hier - im Gegensatz zu der 12 Jahre währenden NS-Zeit - vom Gesetzgeber ein Zeitraum in den Blick zu nehmen war, in dem naturgemäß ein großer Anteil an Verfolgten beim Beitritt bereits in prinzipiell nicht mehr wiedergutmachungsfähiger Weise geschädigt war (BVerwG, Urteil vom 21.01.1999, a.a.O.).

  • BVerwG, 18.10.2001 - 3 C 35.01

    Berufsbezogene Ausbildung; nachweisbar angestrebter Beruf; Arbeiter- und

    Für eine Berufsbezogenheit lässt er das Vorliegen von Anhaltspunkten für das Einschlagen einer beruflichen Richtung ausreichen und sieht sie bei nachgewiesenem "Beginn einer berufsbezogenen Ausbildung" (§ 1 Abs. 1 BerRehaG) als gegeben an (vgl. zu Vorstehendem: Urteil vom 21. Januar 1999 - BVerwG 3 C 5.98 - BVerwGE 108, 241, 243).

    Dieses Erfordernis wird durch den Besuch einer allgemeinbildenden Schule nicht erfüllt, denn ein angestrebter Beruf lässt sich daraus nicht erschließen (Urteil vom 21. Januar 1999, a.a.O.).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 15.03.2012 - L 1 R 199/08

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Dementsprechend ergeben sich aus dem Rehabilitierungsgesetz vom 06. September 1990 (RehabG, GBl. I S. 1459) Hinweise, dass das Neueinbeziehungsverbot auch bei Rehabilitierungsmaßnahmen zu berücksichtigen war (zur Heranziehung des RehabG zum Verständnis des Art. 17 EVertr siehe Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21. Januar 1999 - 3 C 5/98 - juris, dort Rdnr. 21).
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