Rechtsprechung
   BVerwG, 21.01.2008 - 4 B 35.07   

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BVerwG, 21.01.2008 - 4 B 35.07 (https://dejure.org/2008,1599)
BVerwG, Entscheidung vom 21.01.2008 - 4 B 35.07 (https://dejure.org/2008,1599)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Januar 2008 - 4 B 35.07 (https://dejure.org/2008,1599)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Aufhebung einer Baugenehmigung für die Errichtung von drei Windenergieanlagen; Klage eines Nachbarn wegen fehlender Durchführung einer gebotenen standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Möglichkeit der ...

Kurzfassungen/Presse

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 7 (Leitsatz)

    Zur Frage der Rechtsfolge, wenn bei Windenergieanlagen eine standortbezogene Vorprüfung nicht durchgeführt worden ist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 784
  • ZfBR 2008, 278
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 07.01.2004 - C-201/02

    Wells

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2008 - 4 B 35.07
    Das ist auch im Hinblick auf die jüngere Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, insbesondere das auch von der Beschwerde herangezogene Urteil vom 7. Januar 2004 (Rs. C-201/02 Slg. 2004, I 723 = NVwZ 2004, 593), derart offenkundig, dass auch unter Berücksichtigung der Eigenheiten des Gemeinschaftsrechts, der besonderen Schwierigkeiten seiner Auslegung und der Gefahr voneinander abweichender Gerichtsentscheidungen innerhalb der Gemeinschaft für einen vernünftigen Zweifel kein Raum bleibt (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 Rs. C-283/81, CILFIT Slg. 1982, I 3415).

    Nach dem in Art. 10 EG vorgesehenen Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die rechtswidrigen Folgen eines Verstoßes gegen das Gemeinschaftsrecht zu beheben; die zuständigen Behörden müssen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten alle allgemeinen oder besonderen Maßnahmen ergreifen, um dem Unterlassen der Umweltverträglichkeitsprüfung eines Projekts abzuhelfen (EuGH, Urteil vom 7. Januar 2004 a.a.O. Rn. 64, 70).

    Sie dürfen jedoch nicht ungünstiger sein als diejenigen, die gleichartige Sachverhalte innerstaatlicher Art regeln (Äquivalenzprinzip), und die Ausübung der von der Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsprinzip EuGH, Urteil vom 7. Januar 2004 a.a.O. Rn. 67 m.w.N.).

  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.06

    Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; Konversion; fiktive

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2008 - 4 B 35.07
    10 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die Aufhebung selbst einer planerischen Zulassungsentscheidung wegen des Fehlens einer rechtlich gebotenen Umweltverträglichkeitsprüfung nur in Betracht kommt, wenn die konkrete Möglichkeit besteht, dass die Behörde nach Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung anders entschieden hätte (Urteile vom 25. Januar 1996 BVerwG 4 C 5.95 BVerwGE 100, 238 , vom 18. November 2004 BVerwG 4 CN 11.03 BVerwGE 122, 207 und vom 13. Dezember 2007 BVerwG 4 C 9.06 zur Veröffentlichung vorgesehen; Beschlüsse vom 22. März 1999 BVerwG 4 BN 27.98 Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 103 und vom 29. Mai 2000 BVerwG 11 B 65.99 juris Rn. 5).

    12 Jedenfalls für Projekte, für die das Genehmigungsverfahren vor Ablauf der Frist zur Umsetzung dieser Richtlinie 2003/35/EG eingeleitet wurde, gebietet auch das Gemeinschaftsrecht nicht, eine Baugenehmigung wegen des Unterlassens einer unterstellt rechtlich gebotenen standortbezogenen Vorprüfung aufzuheben, wenn es wie hier keine konkreten Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Behörde eine andere Entscheidung getroffen hätte, wenn eine förmliche standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls für das Projekt durchgeführt worden wäre (vgl. hierzu das Urteil des Senats vom 13. Dezember 2007 BVerwG 4 C 9.06 ).

    15 Diese Grenzen der Verfahrensautonomie sind nicht überschritten, wenn das deutsche Recht die Nachholung einer förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung nur verlangt, wenn die konkrete Möglichkeit besteht, dass deren Unterlassen auf das Ergebnis der Zulassungsentscheidung von Einfluss gewesen ist (vgl. Urteil vom 13. Dezember 2007 BVerwG 4 C 9.06 zur Genehmigung nach dem LuftVG).

  • BVerwG, 18.11.2004 - 4 CN 11.03

    Planfeststellungsersetzender Bebauungsplan; UVP-Pflicht; unterlassene

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2008 - 4 B 35.07
    10 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die Aufhebung selbst einer planerischen Zulassungsentscheidung wegen des Fehlens einer rechtlich gebotenen Umweltverträglichkeitsprüfung nur in Betracht kommt, wenn die konkrete Möglichkeit besteht, dass die Behörde nach Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung anders entschieden hätte (Urteile vom 25. Januar 1996 BVerwG 4 C 5.95 BVerwGE 100, 238 , vom 18. November 2004 BVerwG 4 CN 11.03 BVerwGE 122, 207 und vom 13. Dezember 2007 BVerwG 4 C 9.06 zur Veröffentlichung vorgesehen; Beschlüsse vom 22. März 1999 BVerwG 4 BN 27.98 Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 103 und vom 29. Mai 2000 BVerwG 11 B 65.99 juris Rn. 5).
  • BGH, 08.10.2004 - V ZR 85/04

    Ermittlung der maßgeblichen Grenzwerte für Lärm-Immissionen

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2008 - 4 B 35.07
    18 Die Beschwerde benennt das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Oktober 2004 V ZR 85/04 (unzutreffend als Urteil vom 8.12.2004 V ZR 84/04 angegeben).
  • BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 9.03

    Windfarm; Merkmale einer -; Einzelanlagen; Genehmigungspflicht; Baugenehmigung;

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2008 - 4 B 35.07
    20 5. Eine Divergenz zum Senatsurteil vom 30. Juni 2004 BVerwG 4 C 9.03 (BVerwGE 121, 182) ist weder dargelegt noch ersichtlich.
  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2008 - 4 B 35.07
    10 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die Aufhebung selbst einer planerischen Zulassungsentscheidung wegen des Fehlens einer rechtlich gebotenen Umweltverträglichkeitsprüfung nur in Betracht kommt, wenn die konkrete Möglichkeit besteht, dass die Behörde nach Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung anders entschieden hätte (Urteile vom 25. Januar 1996 BVerwG 4 C 5.95 BVerwGE 100, 238 , vom 18. November 2004 BVerwG 4 CN 11.03 BVerwGE 122, 207 und vom 13. Dezember 2007 BVerwG 4 C 9.06 zur Veröffentlichung vorgesehen; Beschlüsse vom 22. März 1999 BVerwG 4 BN 27.98 Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 103 und vom 29. Mai 2000 BVerwG 11 B 65.99 juris Rn. 5).
  • BVerwG, 22.03.1999 - 4 BN 27.98

    Straßenplanung durch Bebauungsplan; Folgen des Fehlens einer

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2008 - 4 B 35.07
    10 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die Aufhebung selbst einer planerischen Zulassungsentscheidung wegen des Fehlens einer rechtlich gebotenen Umweltverträglichkeitsprüfung nur in Betracht kommt, wenn die konkrete Möglichkeit besteht, dass die Behörde nach Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung anders entschieden hätte (Urteile vom 25. Januar 1996 BVerwG 4 C 5.95 BVerwGE 100, 238 , vom 18. November 2004 BVerwG 4 CN 11.03 BVerwGE 122, 207 und vom 13. Dezember 2007 BVerwG 4 C 9.06 zur Veröffentlichung vorgesehen; Beschlüsse vom 22. März 1999 BVerwG 4 BN 27.98 Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 103 und vom 29. Mai 2000 BVerwG 11 B 65.99 juris Rn. 5).
  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung;

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2008 - 4 B 35.07
    Zum Messabschlag nach Nr. 6.9 TA Lärm verweist der Senat überdies auf sein Urteil vom 29. August 2007 BVerwG 4 C 2.07 (DVBl 2007, 1564; Abdruck in BVerwGE vorgesehen).
  • BVerwG, 29.05.2000 - 11 B 65.99

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2008 - 4 B 35.07
    10 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die Aufhebung selbst einer planerischen Zulassungsentscheidung wegen des Fehlens einer rechtlich gebotenen Umweltverträglichkeitsprüfung nur in Betracht kommt, wenn die konkrete Möglichkeit besteht, dass die Behörde nach Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung anders entschieden hätte (Urteile vom 25. Januar 1996 BVerwG 4 C 5.95 BVerwGE 100, 238 , vom 18. November 2004 BVerwG 4 CN 11.03 BVerwGE 122, 207 und vom 13. Dezember 2007 BVerwG 4 C 9.06 zur Veröffentlichung vorgesehen; Beschlüsse vom 22. März 1999 BVerwG 4 BN 27.98 Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 103 und vom 29. Mai 2000 BVerwG 11 B 65.99 juris Rn. 5).
  • EuGH, 11.08.1995 - C-431/92

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2008 - 4 B 35.07
    In der Entscheidung vom 11. August 1995 (Rs. C-431/92 Slg. 1995, I 02189 Rn. 45) zum Wärmekraftwerk Großkrotzenburg hat der Europäische Gerichtshof die Vertragsverletzungsklage abgewiesen, weil die Kommission auf den Einwand der Bundesrepublik, de facto habe das Verfahren alle Anforderungen der Richtlinie eingehalten, nicht dargelegt hatte, in welchen konkreten Punkten die Anforderungen der UVP-Richtlinie nicht erfüllt worden waren.
  • BGH, 08.10.2004 - V ZR 84/04

    Verkehrssicherungspflicht für Bäume auf einem Grundstück

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

  • EuGH, 16.09.2004 - C-227/01

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • EuGH, 23.11.2006 - C-486/04

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.2011 - 1 A 11186/08

    Nachbarklage gegen Windkraftanlage - Eiswurfrisiko

    Hieran hält das Bundesverwaltungsgericht, wie in seinem Beschluss vom 21. Januar 2008 (ZfBR 2008, 278 ff.) zum Ausdruck kommt, auch mit Blick auf die von dem Kläger angesprochenen europarechtlichen Vorgaben, jedenfalls bezüglich solcher Projekte fest, die vor Ablauf der Umsetzungsfrist der Richtlinie 2003/35/EG genehmigt worden sind, wozu die streitgegenständlichen Windkraftanlagen zählen.

    Insoweit macht der Kläger einen Verstoß gegen die Vorschrift des § 5 Abs. 1 BImSchG geltend, die nachbarschützend ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2008, ZfBR 2008, 278 ff.; Jarass, BImSchG, § 5, Rn. 21).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2009 - 1 A 10722/08

    Polder "Altrip" darf gebaut werden

    Abgesehen davon, dass es aufgrund der vorstehenden Ausführungen nicht mehr auf die von den Berufungsklägern in diesem Zusammenhang zusätzlich aufgeworfene Problematik bezüglich des Kausalitätserfordernisses ankommt, ist anzumerken, dass das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 21. Januar 2008 (ZfBR 2008, 278) auch in Ansehung der neuen gemeinschaftsrechtlichen Richtlinien weiterhin an dem Kausalitätserfordernis festgehalten hat, und zwar gerade für solche Projekte, für die - wie hier - das Verfahren vor Ablauf der Umsetzungsfrist der Richtlinie 2003/35/EG eingeleitet wurde.
  • VG Freiburg, 31.07.2010 - 2 K 192/08

    Planfeststellung zum Bau und Betrieb eines Hochwasserrückhaltebeckens -

    Die gegenteilige Ansicht, die auch der gesetzlichen Regelung des § 5 Abs. 1 UmwRG zu der parallelen Problematik der Klagemöglichkeit von Umweltvereinigungen nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz zugrunde liegt und die in der Rechtsprechung (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 21.01.2008 - 4 B 35.07 -, ZfBR 2008, 278; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 12.02.2009 - 1 A 10722/08- UPR 2009, 316; OVG Berlin, Beschl. v. 23.06.2008 - 11 S 35.07 -, NVwZ-RR 2008, 770; OVG Saarl., Beschl. v. 22.11.2007 - 2 B 181/07 -ZfB 2008, 270; OVG NRW, Urt. v. 27.10.2005 - 11 A 1751/04 -, NuR 2006, 320) bislang vorherrschend war, basiert maßgeblich auf der grundsätzlichen Verbindung der Vorgaben der Richtlinie 2003/35/EG für die Beteiligung der Mitglieder der betroffenen Öffentlichkeit im Verwaltungsverfahren mit den Anforderungen an deren Zugang zu einem gerichtlichen Überprüfungsverfahren.

    Hinzu komme der auch vom EuGH in seinem Urteil vom 07.01.2004 (C-201/02 -, Slg 2004, I-723 ) hervorgehobene Grundsatz der Verfahrensautonomie, deren Grenzen nicht überschritten seien, wenn das nationale Recht es nicht ermögliche, dass bloße Verfahrensfehler, die keine materiellen Rechte der Betroffenen verletzten, zur Aufhebung der angefochtenen Genehmigung führen (BVerwG, Beschl. v. 21.01.2008 - 4 B 35.07 -, ZfBR 2008, 278).

  • BVerwG, 23.11.2010 - 4 B 37.10

    Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung

    Ein planerisches Ermessen steht der Genehmigungsbehörde nicht zu (Beschluss vom 21. Januar 2008 - BVerwG 4 B 35.07 - BRS 73 Nr. 161 Rn. 9).

    Von diesen Voraussetzungen ist das Bundesverwaltungsgericht selbst bei einer planerischen Zulassungsentscheidung und bei Fehlen einer rechtlich gebotenen Umweltverträglichkeitsprüfung ausgegangen (Beschluss vom 21. Januar 2008 a.a.O. Rn. 10 m.w.N.).

    Die Beschwerde legt nicht dar, inwieweit die Fragestellung vor dem Hintergrund des Beschlusses des Senats vom 21. Januar 2008 (a.a.O.), auf den das Oberverwaltungsgericht ausführlich eingeht, weiterer Klärung bedürfte.

  • BVerwG, 23.11.2010 - 4 B 38.10

    Aufhebung einer Baugenehmigung für eine Windenergieanlage wegen einer Anfechtung

    Ein planerisches Ermessen steht der Genehmigungsbehörde nicht zu (Beschluss vom 21. Januar 2008 - BVerwG 4 B 35.07 - BRS 73 Nr. 161 Rn. 9).

    Von diesen Voraussetzungen ist das Bundesverwaltungsgericht selbst bei einer planerischen Zulassungsentscheidung und bei Fehlen einer rechtlich gebotenen Umweltverträglichkeitsprüfung ausgegangen (Beschluss vom 21. Januar 2008 a.a.O. Rn. 10 m.w.N.).

    Die Beschwerde legt nicht dar, inwieweit die Fragestellung vor dem Hintergrund des Beschlusses des Senats vom 21. Januar 2008 (a.a.O.), auf den das Oberverwaltungsgericht ausführlich eingeht, weiterer Klärung bedürfte.

  • BVerwG, 23.11.2010 - 4 B 39.10

    Aufhebung einer erteilten Baugenehmigung für eine Windenergieanlage durch eine

    Ein planerisches Ermessen steht der Genehmigungsbehörde nicht zu (Beschluss vom 21. Januar 2008 - BVerwG 4 B 35.07 - BRS 73 Nr. 161 Rn. 9).

    Von diesen Voraussetzungen ist das Bundesverwaltungsgericht selbst bei einer planerischen Zulassungsentscheidung und bei Fehlen einer rechtlich gebotenen Umweltverträglichkeitsprüfung ausgegangen (Beschluss vom 21. Januar 2008 a.a.O. Rn. 10 m.w.N.).

    Die Beschwerde legt nicht dar, inwieweit die Fragestellung vor dem Hintergrund des Beschlusses des Senats vom 21. Januar 2008 (a.a.O.), auf den das Oberverwaltungsgericht ausführlich eingeht, weiterer Klärung bedürfte.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.2008 - 1 A 11330/07

    Keine Verfahrensrechtsverletzung Dritter bei Genehmigung im vereinfachten

    Hieran hält das Bundesverwaltungsgericht, wie in seinem Beschluss vom 21. Januar 2008 (ZfBR 2008, 278 ff.) zum Ausdruck kommt, auch mit Blick auf die von dem Kläger angesprochenen europarechtlichen Vorgaben, jedenfalls bezüglich solcher Projekte fest, die vor Ablauf der Umsetzungsfrist der Richtlinie 2003/35/EG genehmigt worden sind, wozu die streitgegenständlichen Windkraftanlagen zählen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.03.2011 - 2 N 105.10

    Darlegungserfordernis für eine Berufungszulassung bei deutlicher Unterschreitung

    Hieraus folgt, dass erst recht eine Baugenehmigung, bei deren Erteilung der Genehmigungsbehörde kein planerisches Ermessen zusteht, sondern auf die bei Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen ein Rechtsanspruch besteht, auf die Klage eines Nachbarn nicht allein deshalb aufzuheben ist, weil eine möglicherweise nach § 3c Satz 2 UVPG i.V.m. Nr. 1.6.3 der Anlage 1 gebotene standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nicht durchgeführt worden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2008 - 4 B 35.07 -, BRS 73 Nr. 161).

    Jedenfalls für Projekte, für die - wie im vorliegenden Fall - das Genehmigungsverfahren vor Ablauf der Frist zur Umsetzung der Richtlinie 2003/35/EG vom 26. Mai 2003 (ABl EG Nr. L 156 S. 17) am 25. Juni 2005 eingeleitet wurde, gebietet auch das Gemeinschaftsrecht nicht, eine Baugenehmigung wegen des Unterlassens einer - unterstellt - rechtlich gebotenen standortbezogenen Vorprüfung aufzuheben, wenn es - wie hier - keine konkreten Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Behörde eine andere Entscheidung getroffen hätte, wenn eine förmliche standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls für das Projekt durchgeführt worden wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2008, a.a.O.).

    Soweit er mit der Rüge, das Verwaltungsgerichts habe sich nicht mit der die drittschützende Wirkung des immissionsschutzrechtlichen Verfahrensrechts unter bestimmten Voraussetzungen bejahenden Rechtsprechung des OVG Koblenz (Beschluss vom 25. Januar 2005 - 7 E 12117/04 -, NVwZ 2005, 1208) auseinandergesetzt, sinngemäß die Frage aufwirft, ob eine Baugenehmigung für die Errichtung von Windenergieanlagen auf die Klage eines Nachbarn allein deshalb aufzuheben ist, weil eine nach dem UVPG gebotene standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nicht durchgeführt worden ist, fehlt es im Hinblick auf die oben erwähnten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 13. Dezember 2007 - 4 C 9.06 -, BVerwGE 130, 83; Beschluss vom 21. Januar 2008 - 4 B 35.07 -, BRS 73, Nr. 161), die auch bereits die vom Kläger zitierte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 7. Januar 2004 - C-201/02 -, NVwZ 2004, 593) berücksichtigen, an einem Klärungsinteresse.

  • OVG Niedersachsen, 01.06.2010 - 12 LB 31/07

    Nachbarklage wegen Erteilung einer einfachen Baugenehmigung trotz

    In dem gegen das Urteil des Senats geführten Verfahren auf Zulassung der Revision hat das Bundesverwaltungsgericht diese Rechtsprechung nicht beanstandet und in seinem Beschluss vom 21. Januar 2008 (- 4 B 35.07 -, ZfBR 2008, 278) ausgeführt, die UVP-Richtlinie und die zu ihrer Umsetzung ergangenen nationalen Rechtsvorschriften beschränkten sich auf verfahrensrechtliche Anforderungen im Vorfeld der Sachentscheidung, ohne das Umweltrecht materiell anzureichern.
  • VG München, 12.09.2008 - M 1 SN 08.4042

    Nachbarantrag gegen Windenergieanlage

    Ob dies auch zu gelten hat, wenn unter Umgehung der Verfahrensvorschriften keine an sich gebotene Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt wurde, kann offen bleiben, weil das Vorhaben nicht nach § 3 Abs. 1 Satz 1 UVPG i.V.m. Anlage 1 UVP-pflichtig ist (vgl. Nr. 1.6 Anlage 1 des UVPG; vgl. auch BVerwG v. 21.1.2008 BauR 2008, 784).

    In Betracht kommen insbesondere schädliche Umwelteinwirkungen durch unzumutbare Geräuschimmissionen, periodischen Schattenwurf und unzumutbare optische Immissionen in Form von Lichtreflexen mit Disco-Effekt (vgl. u.a. BVerwG v. 21.1.2008 BauR 2008, 784).

    Die Auflage orientiert sich an einer aus den einschlägigen Handreichungen für die Praxis abgeleiteten Faustformel (vgl. BVerwG v. 21.1.2008 BauR 2008, 784), die in den vom Länderausschuss Immissionsschutz vorgelegten Hinweisen zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Emissionen von Windenergieanlagen (WEA-Schattenwurf-Hinweise) dargestellt sind.

  • OVG Saarland, 09.07.2010 - 3 A 482/09

    Berücksichtigungsfähige Belange einer Gemeinde bei der Plangenehmigung einer

  • VG Düsseldorf, 21.07.2011 - 11 K 8105/09

    Windenergieanlage Änderungsbescheid Windpark Lärm Schattenwurf optisch

  • VG München, 12.09.2008 - M 1 SN 08.4026

    Eilantrag einer Nachbargemeinde gegen Windenergieanlage

  • OVG Saarland, 01.10.2010 - 3 A 482/09

    Plangenehmigung einer Erdmassen- und Bauschuttdeponie

  • OVG Niedersachsen, 01.06.2010 - 12 LB 32/07

    Fehlerhaftes Unterbleiben des förmlichen Genehmigungsverfahrens bei einer

  • OVG Niedersachsen, 22.05.2008 - 12 MS 16/07

    Rechtsgrundlagen und weitere Rechtmäßigkeit eines immissionsschutzrechtlichen

  • VG München, 19.05.2009 - M 1 K 08.1650

    Nachbarklage gegen Windkraftanlage

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2010 - 20 D 119/07

    Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss bzgl. der Erweiterung des Betriebs

  • OVG Niedersachsen, 22.01.2009 - 12 KN 29/07

    Behebung von Grundzügen der Planung berührenden Fehlern in einem ergänzenden

  • VG Saarlouis, 30.07.2008 - 5 K 6/08

    Immissionsschutz: Anfechtungsklage eines Nichtanliegers gegen eine Genehmigung

  • OVG Niedersachsen, 01.08.2011 - 12 LA 297/09

    Prüfung der Rechte eines ausländischen Nachbarn nach dem Recht seines Staates vor

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2009 - 11 S 49.09

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung; acht Windenergieanlagen (Höhe 179,38 m,

  • VG Hannover, 18.11.2009 - 11 A 4612/07

    Abfalbeseitigung; Abfall; Abfallverwertung; Klagebefugnis; Präklusion; REKAL;

  • OVG Niedersachsen, 25.02.2014 - 12 LA 105/13

    Nachbarschützende Wirkung von Abstandsregelungen für die Errichtung von

  • VG Hannover, 18.11.2009 - 11 A 4596/07

    Klage eines Naturschutzvereins gegen die Planfeststellung über die Erweiterung

  • VG Saarlouis, 03.08.2011 - 5 K 1/08

    Erfolglose Klage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für 3

  • OLG Jena, 16.09.2009 - 7 U 21/09

    Windenergieanlage, Umweltverträglichkeitsprüfung, künstlich Aufsplitterung von

  • VG Düsseldorf, 28.10.2010 - 11 K 2863/09

    Windkraftanlage in Solingen Gräfrath verletzt keine Nachbarrechte

  • VG Saarlouis, 03.08.2011 - 5 K 2/08

    Erfolglose Klage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für drei

  • VGH Bayern, 15.06.2011 - 22 ZB 10.2358

    Nachbarklagen gegen Erweiterung eines Steinbruchs; Regelungsgegenstand der

  • VG Frankfurt/Oder, 01.09.2009 - 5 L 173/09

    Umweltverträglichkeitsprüfung/Vollziehungsaussetzung

  • VGH Bayern, 15.06.2011 - 22 ZB 10.2357

    Gemeindeklage gegen Erweiterung eines Steinbruchs; Entgegenstehen öffentlicher

  • VG Münster, 05.10.2011 - 7 K 1829/09

    Erlaubnis für die Förderung und den Verbrauch von Grundwasser für einen

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